Auch zu dem Beitrag von Herrn Meyer liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Herr Kollege Oesterhelweg, Sie haben 90 Sekunden. Bitte schön!
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Meyer, Sie müssen sich schon angewöhnen, entweder ordentlich zuzuhören oder zumindest ordentlich zu zitieren.
Punkt 1. Ich habe deutlich gemacht, dass in vielen Fällen teure Flurbereinigungen einfach nicht notwendig sind und dass wir diese den Leuten nicht aufdrücken müssen.
Punkt 2. Ich habe auch deutlich gemacht, dass auch bei Flurbereinigungen - davon sind auch Eigentümer kleiner Grundstücke betroffen - nicht alle Interessen zu 100 % umgesetzt werden können.
Viele Eigentümer kleiner Grundstücke können, wenn sie sich auf genossenschaftlicher Basis zusammenschließen - das ist doch Sinn und Zweck der Übung -, gemeinsam wirtschaftlich gut funktionierende und effektive Einheiten bilden. Das wollen wir, und dabei wollen wir unsere Landwirte unterstützen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gar nichts gegen einen freiwilligen Zusammenschluss von Landwirten und Forsteigentümern. Dafür gibt es privatrechtliche Möglichkeiten, die in anderen Bundesländern genutzt werden. Es gibt die Möglichkeit, Genossenschaften zu gründen. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, Realverbände zu schaffen. Dann sollen sie es tun.
Kleineigentümer, der nicht zur Realverbandsversammlung kommt. Den muss man dazu zwingen, so weit anzureisen. Der braucht eine schriftliche Vorlage. - Das haben wir alles in der Anhörung gehabt. Ihnen ist das zu kompliziert. Deshalb wollen Sie die Kleineigentümer da sozusagen hineinzwingen.
Ich glaube, es besteht sogar ein Konsens darüber, dass Flurbereinigungsverfahren sehr teuer sind und dass viele solcher Verfahren überflüssig sind. Darin, dass man vor allem auf Unternehmensflurbereinigungen verzichten sollte, bei denen es auch darum geht, zu größeren Betriebsstrukturen zu kommen, gibt es eine große Gemeinsamkeit. Deshalb sind Flurbereinigungen keine Alternative. Die Alternative ist, weiterhin auf die Freiwilligkeit zu setzen.
Es ist schon sehr erstaunlich, dass CDU und FDP in diesem Fall zwei Grundsätze ihrer Politik brechen. Erstens wollten sie doch immer weniger Gesetze und weniger Bürokratie; jetzt machen sie mehr Gesetze und mehr Bürokratie. Zweitens gerieren sie sich sonst immer als große Vorkämpfer des Eigentums und beharren darauf, dass kein anderer als der Eigentümer zu bestimmen hat, wie Flächen zu bewirtschaften sind; ich denke da an Naturschutzauflagen. Jetzt sagen sie: Nein, das bestimmt der Großunternehmer mit seiner Mehrheit im Realverband; der bestimmt, wie der Kleineigentümer zu wirtschaften hat. - Das werden wir den Leuten vor der Wahl gerne erzählen.
Der Kollege Sander hat sich für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Das Wort erteile ich Ihnen jetzt, Herr Kollege. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Ausschussberatungen - Frau Schröder-Ehlers, das will ich gerne konstatieren - haben sich einige von uns gefragt: Ist es notwendig, das Realverbandsgesetz zu ändern? - Wir hatten schon einige Äußerungen von Verbänden bekommen. Aber ich glaube, Herr Oesterhelweg hat es auf den Punkt gebracht: Hier geht es nicht darum, das alte Realverbandsgesetz, das sich bewährt hat, abzuschaffen. Ich weiß, wovon ich spreche, im Gegensatz zu Meyer II. Ich war 20 Jahre ehrenamtlicher Schriftführer eines Realverbandes und kenne sowohl die Gründung als
auch den Betrieb. Hier geht es darum, dass wir aufgrund der veränderten Strukturen - das hat der Waldbesitzerverband sehr deutlich gemacht - insbesondere das Kleineigentum besser erschließen müssen.
Herr Kollege Adler, das ist sonst unter den jetzigen Voraussetzungen wirtschaftlich nicht nutzbar. Diese Nutzung wollen wir ermöglichen.
Wir wollen das Ehrenamt stärken. Unser Verständnis von Politik ist es, den Menschen mehr zuzutrauen. Sie können das besser als eine Kommune. Aus diesem Grunde sind 1969 die Realverbände gegründet worden, damit die Grundeigentümer selber bestimmen.
Nun zu den Abstimmungsregeln. Was wird da wieder an Unwissen losgelassen, auch von Meyer II! Natürlich hat jedes einzelne Mitglied eine Stimme. Aber wenn es nicht zu klaren Ergebnissen kommt, werden in einem zweiten Schritt die Flächen mit herangezogen.
Meine Damen und Herren, das ist ein gutes Gesetz. Wir hätten eigentlich schon eher darauf kommen müssen, es in dieser Hinsicht zu ändern.
Haben Sie sich auf „Meyer I“ und „Meyer II“ geeinigt? Das ist mir gar nicht geläufig. Wir können solche Namen vielleicht mit den Wohnsitzen verbinden.
(Clemens Große Macke [CDU]: Meyer [Celle] ist nicht da! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Man könnte auch den Vor- namen sagen! - Johanne Modder [SPD]: Die Herren Meyer haben auch Vornamen! - Weiterer Zuruf von Ro- nald Schminke [SPD])
Dann darf ich Herrn Minister Lindemann aufrufen, der sich zu Wort gemeldet hat. Bitte schön, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nicht verhehlen, dass ich doch einigermaßen erstaunt darüber bin, dass im von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Jahr der Genossenschaften hier von der Opposition so getan wird, als sei die Möglichkeit der Gründung neuer genossenschaftsähnlicher Strukturen ein Sakrileg und ein böses Attentat auf das Eigentum. Das ist mehr als verwunderlich. Wenn das gerade von denjenigen kommt, die in allen öffentlichen Verfahren mehr Eigenverantwortung der Betroffenen, mehr Mitwirkung und mehr Transparenz einfordern, dann ist das für mich umso erstaunlicher.
Meine Damen und Herren, wenn dann auch noch mit falschen Tatsachenbehauptungen operiert wird, kommen wir auf ein Debattenniveau, das wir uns nicht unbedingt gönnen sollten.
Ich weise nur darauf hin, dass die Neugründung von Waldrealverbänden, in die tatsächlich privates Grundeigentum eingebracht werden soll, der Zustimmung sämtlicher davon betroffenen Eigentümer bedürfte und damit gerade nicht gegen den Willen der Eigentümer durchgeführt werden könnte.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Da- von haben wir auch gar nicht gespro- chen, Herr Lindemann! - Gegenruf von Clemens Große Macke [CDU]: Natürlich habt ihr das behauptet!)
Was die Diskussion um die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege anbetrifft: Meine Damen und Herren, wie sieht denn die Realität aus? Gehen Sie doch einfach einmal ins platte Land und schauen Sie, wie es in der Realität aussieht! Die Wirtschaftswege, soweit sie nicht jetzt bereits im Besitz von Realverbänden sind, gehören in aller Regel den Kommunen und müssen von denen unterhalten werden. Es gibt sehr viele Kommunen, die unter den Unterhaltungslasten stöhnen und sie liebend gerne loswerden wollen. Das können sie mit diesem Gesetz - mit ihrer Zustimmung und nicht gegen den Willen der Kommunen. Und private Eigentümer sind an solchen Wegen in der Regel gar nicht vorhanden.
Herr Meyer, wenn Sie hier schon über Flurbereinigung diskutieren, dann schlage ich Ihnen vor, einfach mal das Flurbereinigungsgesetz zu lesen. Wir Juristen sagen gemeinhin: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Unternehmensflurbereinigungen, die Sie als Flurbereinigungen dargestellt haben, die Großen noch mehr geben sollen, sind diejenigen Flurbereinigungen, die aus Anlass eines Unternehmens durchgeführt werden, nämlich z. B. aus Anlass eines Autobahnbaus oder anderer großer Infrastrukturmaßnahmen, aber eben nicht zur Verbesserung landwirtschaftlicher Strukturen. - Ich sehe, es macht Ihnen nichts aus, dass Sie wieder einmal völlig schiefliegen. Aber das sind wir ja von Ihnen gewöhnt.
Meine Damen und Herren, Zweck des Gesetzes, über das hier und heute abgestimmt werden soll, ist im Prinzip eine Aktualisierung des traditionellen Realverbandsgesetzes, das wir schon lange haben und das den Menschen im ländlichen Raum gute Beteiligungsmöglichkeiten bietet.
Die Gründung von Realverbänden wollen wir auch außerhalb aufwendiger Flurbereinigungsverfahren ermöglichen. Der Realverband ist eine tradierte und im ländlichen Raum fest verwurzelte ländliche Organisationsform, eine Form der Selbstverwaltung. Das kann gerade in heutiger Zeit wieder eine effektive, effiziente und unbürokratische gemeinschaftliche Verwaltung von Eigentum ermöglichen. Genau das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes.
Diese Gesetzesänderung versteht sich also als ausdrückliches Angebot an die Akteure des ländlichen Raumes. Ein Gründungsverfahren kann auf Antrag interessierter Akteure eingeleitet werden. Ansonsten kann die Gründung natürlich wie bisher auch im Rahmen von Flurbereinigungen durchgeführt werden.
Was sind denn eigentlich die wesentlichen Vorteile dieses Verfahrens? - Meine Damen und Herren, ich denke, wir fördern damit das Eigeninteresse an der Bewirtschaftung von ländlichen und forstlichen Liegenschaften. Wir schaffen kostengünstige Regelungen für das Tragen von Unterhaltungslasten durch eigenverantwortliches und ehrenamtliches