Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor „Landgrabbing“ durch Großinvestoren und vor Gefährdung gewachsener landwirtschaftlicher Strukturen durch ruinöse Kauf- und Pachtpreise (Nds. Landwirtschaftsgrundstücksverkehrsge- setz - NLGVG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5148
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat aus der Nordwest-Zeitung beginnen, in der ein Artikel unter dem Titel „Ackerland immer teurer - Landwirte in großer Sorge“ erschienen ist. Ich zitiere den Anfang des Artikels:
„Die Bauern in Niedersachsen fürchten um ihr Land. Nach Angaben des Landvolks kaufen Investoren immer mehr land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen auf, um daraus Profit zu schlagen. Mit dem Ergebnis, dass die Kauf- und Pachtpreise für die Landwirte steigen.
Der Verband forderte die schwarzgelbe Landesregierung auf, Gesetzeslücken zu schließen, um die Privatinvestoren von den Äckern fernzuhalten. Die Landtagsgrünen haben einen Gesetzentwurf mit dem gleichen Ziel in den Landtag eingebracht. Doch das Landwirtschaftsministerium in Hannover sieht keinen Handlungsbedarf.“
Man sieht also: Grüne und Landvolk sind einer Meinung, dass wir etwas gegen das Landgrabbing tun sollten, bei dem immer mehr fremde Investoren, Aktiengesellschaften und Fonds Grund und Boden auch in Niedersachsen kaufen. Mittlerweile geht die Mehrheit der verkauften Grundstücke landwirtschaftlicher Art nicht mehr an landwirtschaftliche Betriebe, sondern an Aktiengesellschaften bzw. Fonds. Es gibt ganze Werbestrategien dafür, gerade in Zeiten der Euro- und Finanzkrise.
- Auf die Frage, ob das auch für Niedersachsen gilt, möchte ich das von Ihnen sehr geschätzte Landvolk Niedersachsen anführen. Ich zitiere weiter aus dem Artikel:
„‚Das Landvolk Niedersachsen sieht den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren sowie die steigenden Kauf- und Pachtpreise mit Sorge’, sagte Christian Podlewski vom Landvolk der NWZ. Regelungen
Ich nehme nicht an, dass sich das niedersächsische Landvolk zu anderen Bundesländern geäußert hat, sondern dass es diesen steigenden Druck auch in Niedersachsen festgestellt hat.
Sie können auch die Zahlen des Landesamtes für Statistik nicht wegdiskutieren: Zwischen 2008 und 2011 sind die Ackerlandpreise in Niedersachsen um knapp ein Viertel gestiegen.
Der Hektar kostet mittlerweile durchschnittlich 20 000 Euro, im Landkreis Vechta sogar über 30 000 Euro. Sie können nicht abstreiten, dass es diese Steigerungen in Niedersachsen gibt.
Rund zwei Drittel der Flächen werden nicht vom Eigentümer, sondern von einem Pächter bewirtschaftet. Wir dürfen das nicht tatenlos hinnehmen und können nicht zusehen, wie Bäuerinnen und Bauern immer mehr zu Leibeigenen in ihrem eigenen Betrieb werden und nur noch für die Banken arbeiten, denen der Grund und Boden oder auch der Betrieb gehört, auf den sie einen Kredit aufgenommen haben.
Wir schlagen deshalb ein Niedersächsisches Landwirtschaftsgrundstücksverkehrsgesetz vor, mit dem wir versuchen, diese Probleme in den Griff zu bekommen.
Wir sind sehr bauernfreundlich. Wir unterstützen land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Da sollten Sie genau hinhören, vor allem, da Sie bei allen anderen Gesetzen immer auf das Landvolk verweisen. Jetzt sagt das Landvolk, dass an dieser Stelle nachgebessert werden muss, während Sie behaupten, es gebe da nichts zu tun.
Ich zitiere aus der top agrar vom 25. September 2012: „CDU in Sachsen-Anhalt will Änderungen am Bodenmarkt“. Agrarminister Aeikens, CDU, aus Sachsen-Anhalt habe das jetzige Grundstückverkehrsgesetz des Bundes als stumpfes Schwert mit betagten Instrumenten bezeichnet. Es müsse eine Neuregelung und Präzisierung auf Landesebene geben. - Also, was Ihre Kollegen sagen, ist sehr interessant. Nur Niedersachsen sieht keinen Bedarf, so als würden die Investoren und die Heuschrecken, die Grund und Boden kaufen, um Nie
In diesem Zusammenhang gibt es mehrere Problemkreise. Sie haben es angesprochen. Es ist nicht nur die Vermaisung für Biogasanlagen. Hier müssten CDU und FDP endlich den NawaRoBonus streichen. Das tun sie aber nicht. Wir müssen etwas gegen die Gülle tun, die nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Da gibt es einen massiven Druck auf die Fläche. Die von Ihnen geförderten Tierfabriken und die steigenden Tierzahlen erhöhen weiterhin den Flächendruck. All diese Dinge gab es 1961 noch nicht. Damals redete man nicht über Biogasanlagen und Tierfabriken.
während Sie die Banken und die fremden Investoren unterstützen, wenn Sie denen das Land überlassen wollen. Sie lassen Landgrabbing in Niedersachsen zu.
Deshalb machen wir Ihnen konkrete Vorschläge. Wir wollen eine Verbesserung der Meldepflicht beim Pachten, sodass die Landwirte wissen, wann etwas verkauft wird. Wir legen eine Obergrenze von 20 % über dem Bodenpreis fest.
- Jetzt lacht Herr Busemann schon wieder. Ich verrate Ihnen einmal, wo wir den Gesetzentwurf abgeschrieben haben. Ein Bundesland hat ein eigenes Landesgesetz gemacht, dessen Regelung wir fast komplett übernommen haben, vor allem die wesentlichen Punkte bezüglich der Obergrenze: Das ist Baden-Württemberg!
Ich verrate Ihnen noch ein Geheimnis: Das Gesetz ist schon etwas älter als Grün-Rot. Es stammt nämlich noch von Schwarz-Gelb, von Herrn Mappus. Es existiert seit Längerem und ist verfassungsrechtlich sauber.
Wir schlagen Ihnen etwas vor, was die CDU in einem anderen Land gemacht hat. Wir Grüne finden es richtig, weil wir das Motto verfolgen: Bauernland und nicht Bankenland in Niedersachsen. Deshalb freue ich mich sehr auf die Debatte und würde mir wünschen, dass Sie nicht mit Polemik reagieren und nicht sagen, in Niedersachsen sei das alles kein Problem, wir hätten hier keine steigenden Pachtpreise und keine Problematiken.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem die Immobilienblase geplatzt ist, gerät der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zunehmend in das Interesse außerlandwirtschaftlicher Investoren. Die Preise steigen. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise gewinnen Sachwertinvestments immer mehr an Bedeutung. Die Zeiten, in denen ein Bauer aus dem Ort bei einer Hofaufgabe sein Interesse bekundete und den Zuschlag erhielt, sind vorbei. Die bisherigen Instrumente wie die Grundstücksverkehrsausschüsse auf Landkreisebene greifen nicht. Auch wenn Konzerne wie AGRARIUS, das als börsennotiertes Unternehmen Agrarland auch hier in Europa profitversprechend anpreist, noch nicht das Bild von Niedersachsen prägen, so sind in zunehmender Weise nicht mehr Landwirte die Investoren, die das Ackerland kaufen. In dieser Frage stehen wir an ihrer Seite. Unsere Devise lautet: Kein Ackerland in Spekulantenhand!
Im Zuge der Föderalismusreform ist im Bereich der landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsverfahren Länderkompetenz entstanden. Der vorliegende Gesetzentwurf wiederholt daher über weite Stre
Kern des Gesetzentwurfs sind das Vorkaufsrecht und ein vorrangiges Pachtrecht für Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in der jeweiligen oder in der unmittelbar angrenzenden Gemarkung. Um zu verhindern, dass das Vorkaufsrecht ins Leere läuft, wenn ein Grundstück zu teuer verkauft wird, wird den Ortsansässigen das Recht eingeräumt, unabhängig vom geschlossenen Vertrag das zum Verkauf vorgesehene Grundstück mit einem Zuschlag von 20 % über dem Durchschnittsverkehrswert zu kaufen. Das Gesetz privilegiert also die in der gleichen oder benachbarten Gemarkung gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe beim Eigentumserwerb bzw. beim Anpachten von Flächen und benachteiligt auswärtige bäuerliche Betriebe.
Deshalb ist in diesem Gesetzentwurf nicht drin, was der Titel verspricht. Danach sollen bäuerliche Familienbetriebe privilegiert und außerlandwirtschaftliche Investoren diskriminiert hintangestellt werden. Dem ist aber nicht so. Dazu ein Beispiel: Ein Bauer aus einem benachbarten Ort will ein Grundstück kaufen. Er hat einen Ökobetrieb und will seine Flächen erweitern. Im gleichen Dorf hat aber ein Großagrarier seine Flächen mit Mais bepflanzt, die zur Energieverwertung verwendet werden. Er bekommt durch diesen Gesetzentwurf ein Vorkaufsrecht, vergrößert also seine Fläche. Das kann nach hinten losgehen, Herr Meyer. Ihre Begründung, dieses Gesetz diene der Umwelt, greift nicht; denn knapp daneben ist auch daneben. So ist es bei diesem Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetzentwurf werden keine Großbetriebe im Ort verhindert. Sie können ungestört aufkaufen
und damit Nachbarn plattmachen. Dadurch sind weitere große landwirtschaftliche Betriebe planbar, so wie im Landkreis Diepholz ungehindert ein großer Milchbetrieb entstehen konnte. Das Gesetz konserviert die bestehenden Verhältnisse, mehr nicht.