Protocol of the Session on September 27, 2012

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Wir alle im Landtag sind uns, wenn man den Worten zuhört, doch einig, dass die Durchlässigkeit im Bildungswesen erhöht werden muss, dass es also genau darum geht, dass nicht nur Kinder von Akademikerinnen und Akademikern, sondern auch Kinder aus Arbeiterfamilien studieren können.

(Unruhe)

Frau Kollegin, jetzt unterbrechen wir. - Bevor nicht Ruhe eingekehrt ist, brauchen Sie nicht fortzufahren. Das warten wir jetzt ab. - Bitte!

Jetzt meldet sich dieser Schlosser und legt klipp und klar dar, dass es nicht geht: Die BAföGRegelungen sind zu strikt, die Studiengebühren sind zu hoch, mein Sohn muss das Studium an der Hochschule Wolfenbüttel abbrechen.

Meine Damen und Herren, das ist ein erneuter Beweis des Scheiterns der schwarz-gelben Bildungspolitik.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD)

Sie halten einen Schlossersohn vom Studium ab. Ihre Studiengebühren fördern die soziale Selektivität im Bildungssystem. Wir Linke sagen: Das muss aufhören! Deswegen beantragen wir „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD)

Zur Petition 03054 erteile ich der Kollegin König von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dieser Petition kann ich nur eines sagen: Sie stellen diesen Fall in einer wer weiß wie abstrusen Art und Weise dar. Wir wissen ganz genau, dass über das BAföG in Berlin entschieden wird. Hier geht es um die Studiengebühren, die Niedersachsen betreffen.

Dazu möchte ich eines ganz klar sagen: Es gibt Ausnahmetatbestände bei der Studiengebührenregelung für Härtefälle. Das haben Sie hier mit keinem Wort erwähnt. Das finde ich absolut unmöglich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Außerdem gibt es, wie gesagt, die gesetzliche Möglichkeit, ein Studiendarlehen aufzunehmen. Das ist diesem Studenten nicht gesagt worden. Er ist nämlich auch nicht bei einer Studienberatung gewesen. Das ist der nächste Punkt. Sie haben auch nicht erzählt, dass diese 15 000 Euro Studiengebühren, die gedeckelt werden, erst zwei Jahre nach Aufnahme einer Arbeit nach dem Studium in Raten von 20 Euro je Monat zurückbezahlt

werden können. Es kann doch nicht wahr sein, dass Sie das als Belastung für einen Menschen ansehen, der hinterher mehr verdient als jeder andere!

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LIN- KE]: Paralleluniversum!)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Hillmer das Wort, ebenfalls zur Petition 03054.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 03054. Die Petentin hat uns keine Anhaltspunkte für Abmilderungen gegeben, die wir im Gesetz vorgesehen haben, um besondere Härten festzustellen. Das, was Sie hineininterpretiert haben, Frau Andretta, gibt die Petition an sich nicht her, nämlich dass es dort eine besondere Härte gebe; sonst wäre das natürlich ein Punkt gewesen.

Sie hat zwei Söhne, die im Studium sind. Das alleine reicht nicht zur Anerkennung eines Härtefalles aus. In Niedersachsen haben wir die Möglichkeit geschaffen, ein Studiendarlehen von maximal 5 000 Euro aufzunehmen, das am Ende zinsgünstig und sozialverträglich nach eigenem Einkommen zurückgezahlt wird.

Wir wollen in Niedersachsen keine Verhältnisse, wie sie jetzt in Nordrhein-Westfalen nach Abschaffung der Studienbeiträge vorzufinden sind, wo nämlich die Leistungen für die Studenten erheblich zurückgefahren worden sind. In Niedersachsen wenden wir ein Drittel mehr pro Student auf. Dann kommen noch die Studienbeiträge oben drauf. Es ist ein echter Mehrwert, in Niedersachsen zu studieren, für den man in diesem Land einen kleinen Beitrag leistet, aber viel dafür zurückbekommt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Adler?

Nein, danke.

Ich erteile jetzt dem Kollegen Watermann von der SPD-Fraktion das Wort, weise allerdings darauf hin, dass die Restredezeit für seine Fraktion nur noch 30 Sekunden beträgt.

(Zurufe von der SPD: Das schaffst du! Gib Gas!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, um an Sie, Herr Präsident, aber auch an die Kollegen der CDU zu appellieren.

(Heinz Rolfes [CDU]: Jetzt ist es aber gut!)

Es geht darum, dass ich große Probleme damit habe, dass wir heute trotz einer Gerichtsentscheidung eine Entscheidung aufgrund des Petitionsrechts treffen. Das hat weitreichende Auswirkungen auch auf andere Petitionsentscheidungen. Deshalb bitte ich Sie wirklich inständig, diese Petition, wenn Sie über sie heute nicht entscheiden können, zurückzustellen, um mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses noch einmal ernsthaft zu überprüfen, dass wir, wenn Gerichtsentscheidungen vorliegen, auf „Berücksichtigung“ votieren. Frau Lorberg, Herr Krumfuß, Sie wissen, dass das bei anderen Fällen wirklich gravierende Auswirkungen haben kann. Das Petitionsrecht lässt das eigentlich nicht zu. Wir wollen gerade das Petitionsrecht verändern. Ich bitte Sie wirklich, das noch einmal zu überprüfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Zu der Petition 03043 erteile ich dem Kollegen Krumfuß das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition 03043/11/16. Hierbei geht es zum einen um den Erlass von Studiengebühren und zum anderen um BAföG-Leistungen. Der Petent beschwert sich, dass ihm beides nicht gewährt wird. Es hat eine Überprüfung seiner Einkünfte gegeben. Dabei ist festgestellt worden, dass er keine BAföG-Leistungen beanspruchen kann. Dass auch kein Härtefall hinsichtlich der Studiengebühren vorliegt, geht aus den Unterlagen klar hervor. Deshalb ist die Entscheidung so zu treffen, wie sie zu treffen ist.

Des Weiteren habe ich noch einmal geprüft, ob eine Beratung stattgefunden hat. Diese hat nicht stattgefunden. Ich empfehle, dass in der Stellungnahme deutlich wird, dass der junge Mann eine Beratung bekommen sollte. Es gibt ja die Beratungsangebote der Hochschule.

In diesem Fall muss es meiner Meinung nach bei dem Petitum bleiben, auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden.

(Zustimmung bei der CDU - Karl- Heinz Klare [CDU]: Aber mit Bera- tung!)

Zur Petition 02685 erteile ich dem Kollegen Hillmer das Wort. Die Restredezeit für seine Fraktion beträgt 2:40 Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf das zurück, was Herr Watermann zu der Petition 02685 gesagt hat. Herr Watermann, die Rückbauverfügung des Landkreises, die jetzt vom Gericht bestätigt wird, ist rechtens. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass wir sie auch nicht anfechten wollen.

Der Petent hat viele Fehler gemacht. Natürlich. Er ist auch rechtlich schlecht beraten gewesen. Gegen die Baugenehmigungsversagung hätte er vorgehen müssen. Das hat er einfach versäumt. Dann war die Rückbauverfügung im Raum.

Was wir möchten, ist eine neue Betrachtung dieses Falls nach der neuen Rechtslage, die wir ja in diesem Jahr geschaffen haben, unter fachlichen Gesichtspunkten, eventuell auf der Grundlage eines neuen Antrags.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Wir wollen die jetzige Gerichtsentscheidung nicht infrage stellen. Das ist gar nicht unser Anliegen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile jetzt dem Herrn Kollegen Adler das Wort. Restredezeit für die Fraktion beträgt 40 Sekunden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das kann ich überhaupt nicht nachvollzie

hen. Die Antwort des Petitionsausschusses in einem solchen Verfahren bezieht sich immer nur auf die bestehende Rechtslage. Wenn sich das Recht ändert, kann der Antragsteller einen neuen Antrag stellen. Dazu braucht er überhaupt keine Entscheidung des Landtags.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich verstehe eines nicht: In diesem einen Fall haben Sie auf „Berücksichtigung“ entschieden, obwohl es gar keinen Spielraum mehr durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Härtefall“ gibt, weil alles rechtskräftig entschieden ist. Aber bei den Studiengebühren, bei denen es ja die Möglichkeit gegeben hätte, dem Betreffenden wenigstens über die Härtefallregelung zu helfen, sagen Sie Nein. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE])

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zu den erforderlichen Abstimmungen.