Jörg Hillmer
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist für die CDU völlig klar: Ein Missbrauch von Werkverträgen und Lohndumping wollen wir nicht.
Sie aber, meine Damen und Herren von der Linken, gehen mit Ihrem Antrag weit darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, die genaue Abgrenzung der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit und einem erlaubten innerbetrieblichen Fremdfirmeneinsatz auf Dienst- oder Werkvertragsbasis ist in der Tat nicht immer einfach. Zuständig für Kontrolle und Beurteilung sind die Bundesagentur für Arbeit und der Zoll. Danach ist für die Einordnung insbesondere entscheidend, ob das Fremdpersonal vergleichbar mit eigenen Arbeitskräften vom Drittbetrieb eingesetzt wird.
Wenn das Fremdpersonal in die Betriebs- und Organisationsstruktur des Drittbetriebes eingegliedert ist und die Arbeit nach arbeitsvertraglicher Weisung des Entleihers ausgeführt wird, handelt es sich um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; denn bei einem Werkvertrag liegt die Weisungsbefugnis ausschließlich beim Werkunternehmer. Dieser schuldet dem Auftragnehmer ausschließlich den Erfolg des übernommenen Werkes. Hier entsteht im konkreten Einzelfall die Problematik, die zulässige fachliche Weisung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Fremdfirma von einer arbeitsvertraglichen Weisung zu unterscheiden, die für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung spricht.
Entscheidend, meine Damen und Herren, ist das Risiko. Wenn nach Jahren rückwirkend ein vermeintlicher Werkvertrag zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag umgedeutet wird, liegt dieses
Risiko voll beim Auftragnehmer und Auftraggeber. Dieses Risiko ist unkalkulierbar und würde jeden finanziellen Vorteil schnell aufzehren. Die Folgen des Vorliegens einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung wäre nämlich die Unwirksamkeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Verleiher. Gleiches gilt für das Vertragsverhältnis zischen dem Verleiher und dem betroffenen Arbeitnehmer.
Stattdessen wird gesetzlich ein Arbeitsvertragsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer begründet. Das hat zur Folge, dass der Entleiher entgegen seinem Willen nicht nur einen neuen Mitarbeiter mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen hinzugewinnt, sondern auch als Arbeitgeber für die Erbringung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge haftet.
Wir haben es hier mit einem sehr durchstrukturierten, aufwendigen Rechtsgebiet zu tun. Allein die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung des geltenden Rechts umfasst 88 Seiten.
Ich habe nach Beispielen für Abgrenzungsprobleme aus dem täglichen Leben gesucht. Ich glaube, Sie machen Ihre Wahlkampagne ohne Agentur, mit Selbsterstellung.
Bei der SPD habe ich gesehen, dass sie eine Agentur beauftragt hat. Wenn man die Kriterien heranzieht, wie Sie sie in Ihrem Gesetz angelegt haben, auf die von Ihnen beauftragte Agentur anwendet, ist z. B. zu prüfen: Von einem Scheinwerkvertrag ist auszugehen, wenn Weisungen des Arbeitgebers vorliegen, wenn der entsendende Arbeitgeber nicht für Ergebnisse der Tätigkeit haftet und womöglich eine nach Zeiteinheiten bemessene Vergütung vereinbart ist. Dann liegt ein Scheinwerkvertrag vor. Ich kenne Ihre Verträge nicht. Aber ich glaube, man könnte an ihnen schon fast nachweisen, dass auch dort Scheinwerkverträge vorliegen.
Sie versteigen sich darüber hinaus in Ihrem Antrag dazu, Werkverträge insgesamt infrage zu stellen, und verkennen dabei, dass die Möglichkeit, Fachfirmen zu beauftragen, das Wesen einer arbeitsteiligen Wirtschaft schlechthin ist.
Beispielsweise ein Fertighausanbieter, Herr Adler, muss doch nicht vom Aushub der Baugrube bis zum Einräumen der Möbel alle Gewerke selbst erledigen können.
Das wollen wir nicht. Jeder soll das machen, was er am besten kann. Sogar für echte, anerkannte Werkverträge fordern Sie Rechtsfolgen und unterscheiden nach unbestimmten Kriterien in gute und in schlechte Werkverträge: Gelegentliche Reparaturarbeiten - was auch immer das sein mag - sind noch geduldet, der Rest muss Ihnen zufolge reguliert werden. Am Ende schrecken Sie auch nicht vor Beschränkungen der grundgesetzlich geschützten Privatautonomie und der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit zurück. Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, ob es innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Arbeiten selbst ausführt oder damit Dritte beauftragt.
Die Politik ist nicht der bessere Unternehmer, und Sie sind es schon gar nicht.
Ich bin über die Positionierung von SPD und Grünen an der Seite der Linken erschrocken. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung ohne Hintergrund
nach ihrer Einschätzung, ob es gelingen kann, in Niedersachsen in diesem Semester alle Studenten unterzubringen. Das ist doch die eigentlich entscheidende Frage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsetzen von Fremdfirmen ist auf Basis der Rechtsprechung bereits jetzt rechtlich möglich. Insbesondere schuldet der Verleiher - anders als der Werkunternehmer - nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes. Die entliehenen Arbeitnehmer werden nach den Weisungen des Entleihers tätig. Bei einem Werkvertrag besteht dagegen kein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber dem Werkunternehmer und dessen Mitarbeitern.
Ein echter Werkvertrag liegt vor, wenn die Fremdfirma ein selbständiges Werk schuldet. Von einem Scheinwerkvertrag spricht man, wenn zwei Unternehmen formal einen Werkvertrag schließen, tatsächlich aber kein Erfolg, sondern die Überlassung von Arbeitnehmern geschuldet wird.
Ob ein echter Werkvertrag vorliegt oder ob in Wirklichkeit Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen werden, ist anhand von bestimmten Kriterien zu beurteilen, z. B. Erstellung eines qualitativ individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses und einer unternehmerischen Dispositionsfreiheit des Werkunternehmers gegenüber dem Besteller. Die Abgrenzung Werkvertrag/Arbeitnehmerüberlassung muss also stets im Einzelfall anhand der beschriebenen Kriterien erfolgen.
Unternehmen steht es grundsätzlich frei, sich zu entscheiden, ob sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen lassen oder Dritte mit Werkverträgen beauftragen. Diese Entscheidungsfreiheit ist Ausfluss der allgemeinen Handlungs- und Vertragsautonomie.
Ihre Vorschläge einer Vermutungsregelung, wonach Werkverträge unter bestimmten Voraussetzungen als Scheinwerkverträge gelten sollen, sind aus unserer Sicht problematisch, weil sie in die grundgesetzlich geschützte unternehmerische Entscheidungsfreiheit und in die Privatautonomie eingreifen.
Zum Teil bestehen die geforderten Rechte des Betriebsrats bereits, zum Teil sind sie verfassungsrechtlich problematisch. Bereits jetzt ist der Betriebsrat im Einzelbetrieb zur Feststellung seiner
Beteiligungsrechte über die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsarbeitgeber stehen, zu unterrichten. Im Fall eines Einsatzes von Fremdfirmenarbeitnehmern kann der Betriebsrat Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge mit den Fremdfirmen verlangen. Im Rahmen der Personalplanung ist mit dem Betriebsrat auch über geplante Fremdvergaben zu beraten.
Stellt eine Fremdvergabe, meine Damen und Herren, eine Betriebsänderung dar, führt dies nach den Vorgaben der §§ 111 und 112 Betriebsverfassungsgesetz zur Verhandlungspflicht über einen Interessenausgleich und zur Erzwingbarkeit eines Sozialplans.
Meine Damen und Herren, interessant an der Debatte, die ich eben sehr interessiert verfolgt habe, ist die Positionierung der SPD.
Dieser Antrag ist im Bundestag schon einmal fast wortgleich von den Linken eingebracht und dort auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt worden.
Der Beitrag des Kollegen Schminke und den ihn unterstützenden Beifall aus der SPD-Fraktion aus Niedersachsen hat doch noch einmal allen deutlich vor Augen geführt, wie weit links die SPD in Niedersachsen von der SPD in Deutschland steht.
Ich möchte darauf hinweisen, was vielleicht der Grund dafür ist, dass die SPD in Deutschland etwas vorsichtiger ist.
Der SPD in Deutschland ist sehr bewusst, dass sie selbst auch noch nicht alle ihre Fehler bereinigt hat. Ich möchte nur einmal an das Schiff erinnern, das schon zweimal erwähnt wurde, an die „MS Princess Daphne“. Wir werden uns einmal genau anschauen, ob es vielleicht auch dort Lohndumping gibt. Warum haben Sie die in Madeira ange
meldet? Warum werden dort keine Sozialbeiträge abgeführt? All das ist genau zu hinterfragen. Wer im Glashaus sitzt, darf nicht mit den Steinen schmeißen.
Meine Damen und Herren von der SPD, wir werden uns einmal genau anschauen, wie Ihre Beteiligungen über die DDVG und über den MadsackVerlag mit dem Thema Werkverträge umgehen.
Ich zitiere jetzt einmal aus einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 26.
Dort heißt es:
„Personalabbau, tariflose Ausgliederung und allgemeine Tarifflucht sind quer durch die Gesellschaften von Madsack zu finden. Madsack ist ein Teil der SPD-Holding der DDVG.“
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin für die heutige Debatte wirklich
dankbar; denn wenn wir über Studienbeiträge sprechen, dann sprechen wir untrennbar auch über Studienbedingungen.
Die Studienbedingungen sind in Niedersachsen hervorragend. Pro Studienplatz wendet Niedersachsen ein Drittel mehr auf als der bundesdeutsche Durchschnitt. Diese weit überdurchschnittlichen Voraussetzungen werden durch die 106 Millionen Euro an Studienbeiträgen noch weiter optimiert.
Diese Einnahmen aus Studienbeiträgen stehen den Hochschulen vollumfänglich zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur Verfügung. Durch den mit den Hochschulen geschlossenen Zukunftsvertrag ist sichergestellt, dass diese Einnahmen keine Kürzung der Landesmittel zur Folge haben. Die Studierenden werden an den Entscheidungen über die Verwendung ihrer Beiträge beteiligt und erfahren die Vorteile für ihr Studium ganz unmittelbar.
Meine Damen und Herren, wir stehen nicht für ein Billigstudium. Wer meint, dass so etwas die richtige Grundlage für ein Arbeitsleben ist, der findet in Deutschland ausreichend Alternativen.
Die jungen Menschen bewerten nicht nur die Kosten eines Studiums, sondern auch den Nutzen. 83 Euro im Monat - wenn gewünscht, als günstiges Darlehen - sind eine sehr lohnende Investition in die eigene Zukunft.
In Niedersachsen ist die Abbrecherquote geringer, und die Erfolgswahrscheinlichkeit ist höher. Mit einem kürzeren Studium ohne unnötige Seminarwartezeiten können die Absolventen früher in den Beruf starten und schnell die Ausbildungskosten zurückzahlen. Auf die Gesamtkosten für den Studenten gerechnet, ist ein schnelleres Studium in Niedersachsen günstiger als ein längeres Studium anderswo.
Alle Schreckensszenarien, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, an die Wand gemalt haben, sind nicht eingetreten. Die Wissenschaft hat Niedersachsen nicht verlassen. Im Gegenteil, Niedersachsen hat erheblich Studierende hinzugewonnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle eine interessante Studie zitieren, die all das widerlegt, was Sie in den vergangenen Jahren an Erwartungen und Befürchtungen geäußert haben.
Im Rahmen dieser Studie ist die Studierneigung über mehrere Jahre hinweg in Ländern mit und in Ländern ohne Studienbeiträge verglichen worden. Das ist sehr einfach möglich gewesen, weil es Länder gibt, die Studiengebühren eingeführt haben, und Länder, die von vornherein auf Studienbeiträge verzichtet haben.
Das renommierte Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ist in einer Studie vom September 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Studierneigung durch Studienbeiträge nicht zurückgegangen ist,
auch nicht bei sozial benachteiligten Studienberechtigten bzw. solchen aus nicht akademischem Elternhaus. Die Studierneigung ist in den Ländern, die Studienbeiträge eingeführt haben, sogar signifikant gestiegen.
Ferner wurde festgestellt: Die Ertragsaussichten für ein Studium in den Bundesländern mit Studienbeiträgen sind tendenziell sogar stärker gestiegen als in Bundesländern, die keine Gebühren eingeführt haben, und zwar vor allem - hören Sie! - bei Nicht-Akademikerkindern, bei denen die Verfasser der Studie den stärksten negativen Effekt von Studienbeiträgen auf die Studierneigung erwartet hatten.
Die Autoren selbst machen aus ihrer Überraschung kein Hehl. Ursprünglich wollten sie eine anders lautende Hypothese belegen.
Meine Damen und Herren, Sie streuen den jungen Menschen Sand in die Augen, wenn Sie vorgaukeln, dass die guten Studienbedingungen auch ohne Studienbeiträge erhalten bleiben könnten.
Nehmen wir die Kapazitätswirkung in den zulassungsbeschränkten Studiengängen. Sie können nicht einfach mehr Steuergeld in die Studiengänge hineingeben, ohne nicht auch die Zahl der Studenten zu erhöhen. Das heißt, für den Einzelnen wäre die Aufgabe von Studienbeiträgen ein Rückfall in ganz alte trübe Zeiten.
Jeder könnte dagegen klagen, und sofort gäbe es eine - - -
Ja, natürlich.
Wenn wir jungen Menschen das Studium, das sie anstreben, durch Zulassungsbeschränkungen versagen, dann ist das ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Jeder könnte dagegen klagen und würde recht bekommen, und zwar auch in den Ländern, die Sie zitiert haben. Jeder würde sein Recht auf einen Studienplatz einklagen können. Wir würden als Staat in die Rechte des Einzelnen eingreifen und könnten das nur damit begründen, dass wir nicht ausreichend Geld haben. Wenn aber Geld bereitgestellt wird, dann müssen davon auch Studienplätze geschaffen werden. Für den Einzelnen würden sich die Studienbedingungen erheblich verschlechtern.
Aber schauen wir einmal in die von Ihnen zitierten Länder, die Studienbeiträge abgeschafft haben. Das ist ein sehr guter Blick. Überall wurde gekürzt. Ambitionierte Abiturienten wissen doch längst, dass Nordrhein-Westfalen als Studienstandort ausfällt, weil dort die rot-grünen Kürzungen erst noch richtig losgehen. Baden-Württemberg kürzt massiv im Bildungsbereich.
Meine Damen und Herren, ich bin für die heutige Debatte auch deshalb dankbar, weil sie uns das Durcheinander bei der Opposition offenbart. Die Grünen möchten die Studienbeiträge abschaffen und haben in der Tat - das möchte ich anerken
nen - den Versuch einer Gegenfinanzierung gemacht. Die SPD hat im letzten Haushalt noch nicht einmal versucht, eine Gegenfinanzierung aufzustellen. Jetzt stellen Sie eine Abschaffung der Studienbeiträge in den Jahren 2014/2015 in Aussicht. Sie würden selbst das nicht schaffen!
Die Konsequenz, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Wo bleibt überhaupt die Konsequenz bei den Verwaltungsgebühren und bei den Langzeitgebühren, die Sie nicht abschaffen wollen? - Von Verwaltungsgebühren haben die Studenten überhaupt nichts. Diese sollen sie aber zahlen. Und Drittmittel für die Verbesserung der Lehre wollen Sie streichen. Das versteht doch kein Mensch! Ihre Absichten sind populistisch und schaden dem Wissenschaftsstandort Niedersachsen und den Studierenden in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie von mir keinen Rat annehmen wollen, dann hören Sie doch zumindest auf die Köpfe unserer Hochschulen. Die Präsidenten aller niedersächsischen Hochschulen haben sich in der Landeshochschulkonferenz nachdrücklich für den Erhalt der Studienbeiträge in Niedersachsen eingesetzt und erklärt: Studienbeiträge sind unverzichtbar!
Wir respektieren Experten. Sie aber lassen sich von Populismus treiben. Mit CDU und FDP bleibt Niedersachsen ein zukunftsorientierter Hochschulstandort.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Rübke, das Sendungsbewusstsein des Präsidenten der Klosterkammer steht außer Frage.
Die Klosterkammer Hannover und die von ihr verwalteten Vermögen sind sehr viel älter als das Land Niedersachsen. Sie beruhen auf Rechtsakten, die sogar unsere Landesverfassung zu respektieren hat. Insofern ist jeder Eingriff in die Klosterkammer rechtlich sehr genau zu prüfen. Wir haben das im Ausschuss mit Unterstützung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Wissenschaftsministeriums ausführlich getan.
Die Klosterkammer Hannover hat eine Doppelnatur. Sie ist zum einen verwaltendes Organ des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und dreier weiterer Stiftungen, zum anderen ist sie Landesbehörde unter der Dienstaufsicht des Wissenschaftsministeriums.
Die Klosterkammer muss ausreichend Einnahmen erzielen, um ihren Leistungsverpflichtungen gegenüber Klöstern, Stiftungen und Kirchengemeinden gerecht zu werden. Bei diesen Leistungen gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Erst wenn die Erträge nachhaltig die Leistungsverpflichtungen übersteigen, ergibt sich einen Spielraum für Entscheidungsermessen, der durch Entscheidungs- oder Beratungsgremien ausgefüllt werden kann.
Kern der Anträge von CDU, FDP und SPD ist die Frage, wie diese Gremien ausgestaltet werden können. Frau Rübke hat das eben schon ausge
führt. Aus den oben genannten rechtlichen Gründen ist der rechtliche Rahmen hierfür sehr eng. Alle Entscheidungen der Klosterkammer müssen maßgeblich vom Land verantwortet werden. Ein beratendes Gremium, ein Kuratorium wäre ohne Weiteres möglich. Ein Entscheidungsgremium müsste den maßgeblichen Einfluss des Landes sicherstellen, also mehrheitlich weisungsgebunden durch das Land besetzt sein - so unsere Information, insbesondere vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.
Der Punkt, über den wir uns nicht einig werden konnten, ist erstaunlich klein. Wir wollen ein Kuratorium, in dem - ich greife jetzt eine Zahl - sieben externe Persönlichkeiten Empfehlungen erarbeiten; Sie hingegen bestehen auf einem Entscheidungsgremium, in dem diesen in meinem Beispiel sieben Personen mindestens acht Weisungsgebundene des Landes gegenübersitzen müssten. Wir sind überzeugt, dass unsere Lösung transparenter und wirkungsvoller ist als Ihr Vorschlag.
Ich will aber, weil mehrfach das Stichwort Erbpacht fiel, sagen, worum es nicht geht. Genau darum geht es in diesen beiden Anträgen nicht. Beide Anträge äußern sich ausdrücklich nicht zu Fragen der Erbbaurechte, sondern bemühen sich um ein transparentes Verfahren bei der Vergabe von ungebundenen, freien Mitteln, die es bei geringeren Erbpachterträgen gar nicht gäbe. Dann hätten wir die Frage, wie das Geld zu verteilen ist, nicht, weil es gar nicht aufwachsen würde. Das Erbbaurecht ist im Übrigen in Deutschland gesetzlich sehr intensiv geregelt.
Meine Damen und Herren, die Klosterkammer ist älter als unser Land. Sie erfüllt wichtige Aufgaben bei der Erhaltung unserer Kulturgüter. Für den politischen Streit sollte die Klosterkammer nicht missbraucht werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute über das Thema Genossenschaften diskutieren können. Es ist angebracht, dieses Thema im Internationalen Jahr der Genossenschaften auch hier im Landtag zu besprechen. Mein Dank geht auch an den Ministerpräsidenten David McAllister, der dieses Thema mit verschiedenen Schirmherrschaften bei unterschiedlichen Genossenschaften immer wieder - besonders in diesem Jahr - unterstützt.
Ich selbst bin überzeugter Genossenschaftler in verschiedenen Genossenschaften und sehe Genossenschaften als ein Instrument freier Bürger, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam etwas zu leisten, was den Einzelnen überfordern würde. Die Genossenschaftsidee ist von einem zutiefst bürgerlichen Geist geprägt, der nicht nach Obrigkeit ruft, sondern selbst Verantwortung für sich und andere übernimmt.
Dieser Freiheitsgedanke stand auch in der Mitte des 19. Jahrhunderts Pate, als die gerade befreiten Bauern in großer Not eben nicht wieder zurück unter das schützende Dach der Obrigkeit geschlüpft sind, sondern ihre Freiheit in genossenschaftlicher Selbsthilfe abgesichert haben. Die Namen, die dabei zu nennen sind, sind Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch, die Gründungspaten waren - übrigens unabhängig voneinander. Diese beiden hätten sich eigentlich im Grabe umdrehen müssen, wenn sie gesehen hätten, was die Brüder der Linken im Geiste in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus dem Genossenschaftsgedanken gemacht haben. Da gab es Zwangskollektivierung und Enteignung. Dort wurden freie Bauern zu Traktoristen verknechtet. Sie sollten sich bei diesem Thema eigentlich zurückhalten.
Meine Damen und Herren, Genossenschaften sind vom Identitätsprinzip geprägt. Der Eigentümer ist häufig auch der Kunde. Im Vordergrund ihres Wirtschaftens steht nicht das Renditeziel, sondern der Förderzweck für die Mitglieder. Genossenschaften haben insofern immer auch eine dienende Funktion für ihre Mitglieder. Die Nachschusspflicht, die bei Genossenschaften häufig vereinbart ist, ist eigentlich ein genialer Gedanke. Sie schafft aus dem Stand Vertrauen und Kreditwürdigkeit und stabilisiert die Haftungsgemeinschaft. Wenn alles andere unsicher ist, bekommt eine Genossenschaft immer noch Kredit.
Wir haben in Niedersachsen Warengenossenschaften, Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften. Dort wird von Kleinen Marktmacht durch Bündelung erzeugt. In der Landwirtschaft und im Handwerk ist das ein ganz besonders verbreitetes Modell. Wir haben Volks- und Raiffeisenbanken, viele Wohnungsgenossenschaften und übrigens auch mindestens eine Krankenhausgenossenschaft.
- Und eine Schulgenossenschaft, danke schön. Darauf komme ich später noch zu sprechen. - Auch die Steuerberater in Deutschland haben ihre IT-Verantwortung über die DATEV genossenschaftlich organisiert. Immer dort, wo Einzelne etwas nicht leisten können, ist die Genossenschaft also ein hervorragendes Modell.
Gerade in jüngster Zeit werden immer mehr Energiegenossenschaften gegründet.
Es gibt auch noch viele weitere Ansätze für neue Genossenschaften. Wenn z. B. in einem Gewerbegebiet kein schnelles Internet verfügbar ist, kann man natürlich nach dem Bürgermeister bzw. nach dem Staat rufen. Man kann aber auch eine Genossenschaft gründen.
Wenn eine Gemeinde ein Schwimmbad nicht mehr unterhalten kann, kann man trocken schwimmen oder eine Genossenschaft gründen. Wenn man sich als Einzelhändler in der Innenstadt vielleicht durch große Shoppingcenter auf der grünen Wiese bedroht fühlt, kann man klagend und leise aufgeben, man kann auch eine Genossenschaft gründen. Wenn eine Windkraftanlage für den Einzelnen zu teuer ist, kann man das E.ON überlassen oder eine Genossenschaft gründen und das gemeinsam tun.
Wenn den Eltern in Nordrhein-Westfalen die IGSEinheitsschule irgendwann nicht mehr passt, können sie nach Niedersachsen kommen oder eine Genossenschaft gründen und im Rahmen dieser Genossenschaft eine eigene Schule etablieren. Meine Damen und Herren, große Aufgaben werden mit einer Genossenschaft leistbar!
Was steht dem entgegen, und warum haben wir hier auch Aufträge für die Landesregierung formuliert? - Bei der Gründung hat die Genossenschaft in der Praxis häufig das Nachsehen gegenüber Kapitalgesellschaften, gegenüber einer GmbH. Viele Steuerberater greifen lieber auf die GmbHKonstruktion zurück, weil die GmbH einfacher zu gründen ist, aber auch wieder leichter abzuwickeln ist. Eine Genossenschaft ist die nachhaltigere Wirtschaftsform.
Wir möchten mehr Genossenschaften in Niedersachsen, weil Genossenschaften nachhaltiger sind und sich als äußerst krisenstabil erwiesen haben. Wir treten für Genossenschaften ein, weil Genossenschaften die Selbstständigkeit fördern. So können 20 kleine Handwerker als Genossenschaft große Aufträge annehmen, die sonst nur Großbetrieben vorbehalten bleiben. Wir wollen Genossenschaften, weil Genossenschaften Bürgern z. B. die Möglichkeit eröffnen, sich aktiv in die Energiewende einzubringen.
Daher halten wir die Änderung des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 2006 ausdrücklich für einen Erfolg. Daher werben wir für das Genossenschaftsmodell und fordern die Landesregierung auf, das Ihrige dazu beizutragen. Daher möchten wir die Genossenschaften noch attraktiver gestalten und in Verständigung mit dem Genossenschaftsverband die Gründungs-, Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften erleichtern, aber bitte nur bis zu der Untergrenze, bei der der Verband das auch mitmacht. Wir legen großen Wert auf die Verständigung mit dem Verband, der letztlich die Gewährleistung dafür übernehmen muss, dass diese Genossenschaft solvent und solide aufgestellt ist.
Meine Damen und Herren, Genossenschaften sind auch in Zukunft ein gutes Geschäftsmodell. Genossenschaften sind ein Gewinn für alle.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sinn des Petitionsrechts ist auch nach meiner Interpretation, dass die Bürger sich an uns wenden können und uns damit konfrontieren können, wie die Gesetze, die wir hier verabschieden, beim Bürger ankommen und wie sie vor Ort wirken. Das zu reflektieren, ist aus meiner Sicht ein Hauptargument für Petitionen.
Dieser Fall ist wirklich erstaunlich. Wir haben die Grünen, die sich hier gegen Photovoltaik aussprechen.
Die Grünen stellen immer die Energiewende nach vorne, aber wenn es dann einmal konkret wird, sprechen sie sich dagegen aus.
Und wir haben die SPD, die hier, wenn dieser Fall wirklich durchgezogen wird, ein älteres Ehepaar von Haus und Hof gehen lässt. Sie haben nämlich keine Chance - ich bin wahrscheinlich der Einzige von uns, der sich das Objekt und die Verhältnisse wirklich einmal angeguckt hat -,
ihr Hab und Gut zu halten, weil die Investition auf dem Dach ist. Wenn sie abgebaut werden soll, haben sie keine Chance, ihr denkmalgeschütztes Haus zu erhalten.
Dann müssen sie es verwerten, bzw. die Banken werden das tun.
Wir möchten in diesem Fall eine Möglichkeit finden. Der Petent will ja nicht, dass die Rechtslage ausgehebelt werden soll, sondern bittet uns als Landtag, dafür zu sorgen, dass er seine Anlage weiterbetreiben kann. Wir geben das der Landesregierung zur Berücksichtigung auf, weil wir wollen, dass in diesem Fall eine Möglichkeit gefunden wird. Das muss nicht die Rücknahme der Rückbauverfügung sein; das kann auch die Genehmigung eines neuen Antrags sein.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, diese Petition mit „Berücksichtigung“ zu befinden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 03054. Die Petentin hat uns keine Anhaltspunkte für Abmilderungen gegeben, die wir im Gesetz vorgesehen haben, um besondere Härten festzustellen. Das, was Sie hineininterpretiert haben, Frau Andretta, gibt die Petition an sich nicht her, nämlich dass es dort eine besondere Härte gebe; sonst wäre das natürlich ein Punkt gewesen.
Sie hat zwei Söhne, die im Studium sind. Das alleine reicht nicht zur Anerkennung eines Härtefalles aus. In Niedersachsen haben wir die Möglichkeit geschaffen, ein Studiendarlehen von maximal 5 000 Euro aufzunehmen, das am Ende zinsgünstig und sozialverträglich nach eigenem Einkommen zurückgezahlt wird.
Wir wollen in Niedersachsen keine Verhältnisse, wie sie jetzt in Nordrhein-Westfalen nach Abschaffung der Studienbeiträge vorzufinden sind, wo nämlich die Leistungen für die Studenten erheblich zurückgefahren worden sind. In Niedersachsen wenden wir ein Drittel mehr pro Student auf. Dann kommen noch die Studienbeiträge oben drauf. Es ist ein echter Mehrwert, in Niedersachsen zu studieren, für den man in diesem Land einen kleinen Beitrag leistet, aber viel dafür zurückbekommt.
Nein, danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf das zurück, was Herr Watermann zu der Petition 02685 gesagt hat. Herr Watermann, die Rückbauverfügung des Landkreises, die jetzt vom Gericht bestätigt wird, ist rechtens. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass wir sie auch nicht anfechten wollen.
Der Petent hat viele Fehler gemacht. Natürlich. Er ist auch rechtlich schlecht beraten gewesen. Gegen die Baugenehmigungsversagung hätte er vorgehen müssen. Das hat er einfach versäumt. Dann war die Rückbauverfügung im Raum.
Was wir möchten, ist eine neue Betrachtung dieses Falls nach der neuen Rechtslage, die wir ja in diesem Jahr geschaffen haben, unter fachlichen Gesichtspunkten, eventuell auf der Grundlage eines neuen Antrags.
Wir wollen die jetzige Gerichtsentscheidung nicht infrage stellen. Das ist gar nicht unser Anliegen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen gibt den Ton an.
(Zuruf von der SPD: Nicht in der Hochschulpolitik! Das gilt insbesondere für die wirtschaftliche Ent- wicklung. (Beifall bei der CDU)
Niedersachsen ist der Wachstumsmotor in Deutschland. Im Zeitraum 2003 bis 2010 lag das Wirtschaftswachstum deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Unter den westdeutschen Flächenländern liegt Niedersachsen auf Platz 2.
1995 bis 2002 sah das noch ganz anders aus. Damals stand Niedersachsen im Wachstum auf dem vorletzten Platz aller Bundesländer. 275 000 Menschen galten im Jahresdurchschnitt 2011 als arbeitslos. Das ist der niedrigste Stand seit 1992.
Noch nie seit Gründung Niedersachsens standen so viele Menschen in Lohn und Brot wie heute. Seit 2002 sind 170 000 Arbeitsplätze neu entstanden. - Ich sehe etwas Unruhe bei Frau Behrens. Entspannen Sie sich! Alles, was ich gesagt habe, ist richtig.
Aber auf das Thema „Vieldeutigkeit von Überschriften“ haben Sie mich mit Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde gebracht.
Ich will hier nicht orakeln, Frau Andretta, welches Orakel Sie in Ihrer Verzweiflung gleich beschwören wollen. Das alles ist mir viel zu finster. Ich habe ein positives Thema, und das heißt: Wir machen die Musik!
So heißt auch das Musikalisierungsprogramm des Landes Niedersachsen gemeinsam mit den Musikschulen. Niedersachsen gibt nämlich auch bei der musikalischen Früherziehung mit dem bundesweit einzigartigen Konzept „Wir machen die Musik!“ den Ton an.
Meine Damen und Herren, jedes Kind ist ein Sänger, ein Musiker oder ein Tänzer. Wer das nicht glaubt, muss einmal in einen der 432 Kindergärten in Niedersachsen schauen, die derzeit an dem Projekt teilnehmen. Ich habe das kürzlich getan und bin noch heute begeistert, mit welcher Freude die Kinder mit der Lehrerin unserer örtlichen Musikschule gesungen, getrommelt, geklatscht und getanzt haben. Das waren Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren, die ohne Scheu und Scham Musik gemacht und ganzheitlich erlebt haben.
Taktgefühl - auch im übertragenen Sinne -, Empathie, die Fähigkeit, sich auf den Nächsten einzu
stimmen, Rücksichtnahme, alles das lernt man ganz nebenbei in der Musik.
Musik ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens, und Musik muss ein wichtiger Bestandteil der Bildung sein. Wir wollen nicht zulassen, dass der Zugang zu kultureller Bildung, zu Musik ein Privileg von einigen wenigen ist. Unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft bekommen Kinder in Niedersachsen durch gemeinsames Singen und Musizieren bessere Entwicklungs- und Bildungschancen. Das ist für uns gelebte Teilhabe. Deshalb fördern wir die Musikerziehung unserer Kinder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
Bis jetzt nehmen landesweit 71 Musikschulen in zumeist kommunaler Trägerschaft an diesem Programm teil. Sie betreuen in 432 Kindertagesstätten 27 000 Kinder. Darüber hinaus nehmen 361 Grundschulen teil. Das Land Niedersachsen stellte im Schuljahr 2009/2010 500 000 Euro Fördermittel bereit. Wegen der hohen Nachfragen wurde der Betrag im Schuljahr 2010/2011 auf 1,55 Millionen Euro und im kommenden Schuljahr gar auf 1,75 Millionen Euro aufgestockt.
Die Kofinanzierung dieses Programms wird durch Spenden, Sponsoren, Fördervereine, Elternbeiträge oder kommunale Zuschüsse sichergestellt. In dem Kindergarten in meinem Wahlkreis, den ich mir angesehen habe, werden die Erlöse einer von Eltern organisierten sogenannten Babybörse, einer Kleiderbörse, für das Musikprojekt bereitgestellt. Auch das ist gelebte Solidarität.
Meine Damen und Herren, das Landesprogramm „Wir machen die Musik!“ ist eine Erfolgsgeschichte. Viele Kinder erhalten durch die Kooperation von Musikschulen mit Kindertagesstätten und Grundschulen einen ersten Zugang zur Musik und damit eine Chance auf kulturelle Teilhabe. Ich danke allen Musiklehrerinnen und Musiklehrern, allen Betreuerinnen und Betreuern in den Kindertagesstätten und allen Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen, die sich mit so viel Engagement und Herzblut in die musische Früherziehung unserer Kinder einbringen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Poppe, ich danke Ihnen dafür, dass Sie viele lobende Worte für das gefunden haben, was die Landesregierung sowie die CDU und die FDP in den letzten Jahren zum Wohle des Plattdeutschen geleistet haben. Dafür hätte es aber nicht dieses Antrags bedurft.
- Ich kann das sehr gut verstehen.
Mit dem Unterzeichnen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen im Jahr 1999 hat sich das Land Niedersachsen verpflichtet, diese Sprachen zu schützen und ihren kulturellen, traditionellen und geschichtlichen Wert anzuerkennen.
Das norddeutsche Plattdeutsch hat in der geschichtlichen Entwicklung Niedersachsens eine wichtige Rolle gespielt und wird seit Jahrhunderten gesprochen. Menschen, die die plattdeutsche Sprache sprechen, drücken damit auch ihre Identität aus. Die Charta erkennt Niederdeutsch als juristisch eigenständige Sprache an. In Deutschland genießt nach der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen nur Niederdeutsch den Status einer Regionalsprache. Nach der Unterzeichnung 1999 - das ist immerhin schon 13 Jahre her - ist 4 Jahre lang relativ wenig passiert. Das wird niemand ernsthaft bestreiten.
Erst ab 2003 hat die Plattdeutschförderung in Niedersachsen Dynamik bekommen.
Wir haben als CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Februar letzten Jahres mit einer Großen Anfrage sehr konkret die Situation der niederdeutschen Sprachen und den Stand der Umsetzung der Sprachencharta hinterfragt. Die umfassenden Antworten der Landesregierung haben wir sorgfältig ausgewertet und schon in den Haushaltsberatungen im letzten Herbst konsequent damit begonnen, die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Politik umzusetzen.
Meine Damen und Herren, reden kann man viel. Erst im Haushalt werden Wünsche in Zahlen gegossen und damit Realität. Sie haben als SPD Ihren Antrag „14 Antworten statt 140 Fragen“ am 6. April, vor mehr als einem Jahr, eingereicht. Sie wollten damit suggerieren, dass Sie schon vor
Beantwortung unserer Anfrage genau wüssten, was alles notwendig ist.
- Offensichtlich nicht. Nach Ihrem jüngsten Änderungsantrag hätte die Überschrift eigentlich auch geändert werden müssen.
Es sind nämlich nur noch 12 Antworten auf 140 Fragen. Ihre Antworten haben sich im Erkenntnisgewinn also reduziert.
Was aber viel wichtiger ist: In dieser Zeit haben wir, meine Damen und Herren, einen Doppelhaushalt für 2012 und 2013 beraten. Sie waren dabei. Wenn Sie Ihre Forderungen ernst meinen würden, dann hätten Sie dazu Haushaltsmittel beantragt. Ich habe noch einmal genau nachgeschaut: Sie haben zur Förderung der Regionalsprachen weder für 2012 noch für 2013 einen einzigen Haushaltsantrag gestellt.
Im Gegenteil, Sie haben nicht nur die Mittel, die wir zusätzlich zur Förderung der plattdeutschen Sprache und der saterfriesischen Sprache eingestellt haben, sondern gleich sämtliche Mittel für die Sprachenförderung abgelehnt, Frau Andretta, ohne einen einzigen Vorschlag.
Wir fördern konkret die Landschaftsverbände mit zusätzlich jährlich 300 000 Euro, insbesondere für Projekte zur Förderung der nieder-, plattdeutschen und saterfriesischen Sprache. Sie haben das abgelehnt.
Wir fördern die Einführung von Plattdeutsch in Schulen mit jährlich zusätzlich 450 000 Euro, u. a. für zehn Stellen und für die Entwicklung von Kerncurricula, Richtlinien und einheitlichen Prüfungsanforderungen. Sie haben das abgelehnt.
Wir fördern den Lehrstuhl für Linguistik Niederdeutsch an der Universität Oldenburg. Auch diese Mittel haben Sie abgelehnt. Wir fördern das Theaterpädagogische Zentrum in Lingen - - -
Wir haben das Theaterpädagogische Zentrum in Lingen für seine Bemühungen für die plattdeutsche Sprache mit weiteren 85 000 Euro jährlich gefördert. Sie haben das abgelehnt. Wir fördern das Institut für niederdeutsche Sprache mit jährlich 125 000 Euro gegen Ihre Zustimmung. Wir fördern Plattdeutsch über die Erwachsenenbildung mit jährlich über 30 000 Euro - auch gegen Ihre Zustimmung. Und wir fördern den Niederdeutschen Bühnenbund mit jährlich 70 000 Euro, was Sie auch abgelehnt haben. Noch vieles andere mehr ließe sich hier aufführen. Das alles wollen Sie abschaffen.
Eigene Vorschläge: Fehlanzeige.
Meine Damen und Herren, das ist Känguru-Politik: große Sprünge mit leerem Beutel. Sie haben viel vor, aber da, wo es darauf ankommt, verweigern Sie sich.
Sehr geehrter Herr Poppe, ich spreche Ihnen persönlich den guten Willen überhaupt nicht ab. Sie dürfen hier schöne Reden halten, aber wenn es darauf ankommt, dürfen Sie keine Haushaltsvorschläge einbringen.
Das Niederdeutsche hat bei Ihnen keine Lobby. Die Regionalsprachen sind bei CDU und FDP besser aufgehoben.
Wir werden auch in den nächsten Haushalten alle Spielräume zur Förderung des Niederdeutschen nutzen. So mokt wi dat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal das Thema Bürgschaften mit einer Nachfrage belegen. Ich frage
die Landesregierung, ob es im Verfahren der Bürgschaftserteilung, das Sie dargestellt haben, denkbar oder möglich ist, dass die Landesregierung überhaupt unbemerkt Einfluss auf die Vergabe von Bürgschaften nehmen könnte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal der Ministerin, Frau Dr. Wanka, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums herzlich für die gute Zusammenarbeit danken.
Das Wissenschaftsministerium hat allen Unkenrufen zum Trotz und allen Schreckensszenarien der Opposition zum Trotz gemeinsam mit den Hochschulen in Niedersachsen in diesem Jahr die Herausforderungen, die sich aus dem doppelten Abiturjahrgang und der Aussetzung der Wehrpflicht ergeben, hervorragend gemeistert. 37 000 Studienanfänger in 2011 - das erfüllt voll die Erwartungen und Planungen des Ministeriums und ist sozusagen eine Punktlandung.
Insgesamt stellt das Land Niedersachsen bis 2015 38 800 zusätzliche Studienplätze zur Verfügung und kalkuliert dafür immerhin 750 Millionen Euro ein. In 2012 sind das 177 Millionen Euro und in
2013 ebenfalls. Damit schaffen wir für jeden Studierwilligen in Niedersachsen einen Studienplatz.
Niedersachsen macht keine Kompromisse bei der Qualität der Ausbildung. Die guten Abschlusszahlen - immerhin 83 % machen einen erfolgreichen Abschluss - wollen wir halten. Das ist bundesweit der beste Wert unter den Flächenländern. Ebenso haben wir bundesweit Spitzenwerte bei den Betreuungsrelationen von 20,2 Studierenden pro Lehrendem an Fachhochschulen und 15,5 Studierenden pro Lehrendem an Universitäten.
Meine Damen und Herren, 2012 und 2013 stellen CDU und FDP für den Bereich Wissenschaft und Kultur immerhin fast 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist ein Aufwuchs von 10 % gegenüber 2010 und über 30 % gegenüber 2002.
Das ist eine gewaltige Kraftanstrengung für unser Land, beschlossen durch diese CDU/FDP-Mehrheit.
Für die Kultur stehen in diesen beiden Jahren 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Dazu wird meine Kollegin Frau Prüssner im Anschluss noch Stellung nehmen.
Wir werden im Bereich Wissenschaft mit der European Medical School in Zusammenarbeit der Universitäten Oldenburg und Groningen ein innovatives, grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt der Medizinerausbildung aufbauen und stellen 2012 bis 2015 dafür über 57 Millionen Euro bereit. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme gegen den Ärztemangel und damit auch zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen.
Den Studentenwerken, die ja auch durch den Aufwuchs an Studentenzahlen mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert sind, stellen wir jeweils 3 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung.
Wir investieren aber nicht nur in die Lehre, sondern auch ganz besonders in die Forschung. Drei neue Zentren für Gesundheitsforschung werden wir fördern, nämlich das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung, das Deutsche Zentrum für Lungenforschung und das Deutsche Zentrum für HerzKreislauf-Forschung. Dafür stellen wir in den kommenden Jahren 4,5 Millionen Euro bereit. Das Besondere ist: Es kommen noch über 40 Millionen Euro vom Bund obendrauf.
Darüber hinaus haben wir als CDU- und FDPFraktionen weiteren Forschungseinrichtungen zusätzliche Mittel bereitgestellt, um sie an die nationale Spitze heranzuführen. Das sind das LaserLaboratorium Göttingen mit 200 000 Euro pro Jahr, HörTech in Oldenburg mit 400 000 Euro, das Kriminologische Forschungsinstitut in Hannover mit 170 000 Euro und 340 000 Euro und das Institut für Ökonomische Bildung in Oldenburg mit 420 000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die richtigen Akzente. Die Oppositionsfraktionen folgen unseren Vorschlägen weitestgehend, soweit ich ihre Haushaltsanträge lesen konnte.
Die Linken haben es sich wieder leicht gemacht.
407 Millionen Euro zusätzlich im Einzelplan 06, insgesamt sogar 2,25 Milliarden Euro mehr. - Wir machen hier seriöse, verantwortbare Haushaltspolitik mit realem Geld, das auch bei den Menschen ankommt.
Sie schieben Nullen hin und her, ohne Bezug zur Realität.
Daher werde ich auf Ihre Vorschläge in diesem Jahr nicht eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Haushalt ist in Zahlen gegossene Politik. Die Budgethoheit ist das höchste Recht des Parlamentes. Wir entscheiden mit diesem Haushalt, was diese Regierung in den nächsten zwei Jahren umsetzen soll und was nicht.
Gespannt war ich in diesem Jahr auf die Haushaltsanträge der SPD. Würden Sie wie im letzten Jahr jede Haushaltsdisziplin über Bord werfen? - Damals haben Sie immerhin zusätzlich 433 Millionen Euro - schuldenfinanziert - zur Finanzierung Ihrer Wünsche vorgeschlagen. Oder würden Sie uns andererseits nachweisen, dass noch mehr zu sparen wäre?
Nun, Sie hatten in den letzten Wochen viel zu tun - innerparteilich. Einige hatten sich schon mit Schatten-Dienstwagen zu befassen. Andere mussten sich neu orientieren und um ihre eigene Zukunft kümmern.
Das sei Ihnen ja alles zugestanden. Meine Damen und Herren, Sie haben es aber versäumt, sich mit dem Haushalt zu beschäftigen. Sie haben die Arbeit verweigert, für die Sie hier gewählt sind. Sie haben es versäumt - oder vergessen -, hier Ihre Vorstellungen zur Landespolitik einzubringen. Damit haben Sie sich aus der Landespolitik abgemeldet.
Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie glauben, das Kritisieren oder das Auskippen von Dreckkübeln reicht, um Verantwortung für dieses Land übertragen zu bekommen, dann sage ich Ihnen: Das ist ein schwerer Fehler. Sie werden Farbe bekennen müssen. Sie werden die Kraft aufbringen müssen, das Wünschenswerte mit dem Machbaren abzugleichen.
Diese Kraft haben Sie zurzeit offensichtlich nicht. Oder ist das falsch?
- Herr Schminke, dann allerdings muss ich daraus schließen, dass Sie auf eigene Vorschläge verzichtet haben, weil Sie mit unseren Vorstellungen komplett übereinstimmen. Dafür danke ich Ihnen. Das können Sie noch viele, viele Jahre tun.
Im Gegensatz dazu mühen sich die Grünen redlich, ihre Prioritäten mit einer Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen. Zwei Positionen bei den Grünen sind mir allerdings aufgefallen.
Meine Damen und Herren, die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist wahrscheinlich die größte Herausforderung der nächsten Jahrzehnte.
Dazu brauchen wir Ingenieure, Techniker und vor allen Dingen für Technik aufgeschlossene junge Menschen. Ich verstehe nicht, wie gerade die Partei, die diese Energiewende in jeder Sonntagsrede einfordert, den Zuschuss für die IdeenExpo in Höhe von 500 000 Euro streichen kann.
Ebenso überrascht mich Ihre Geringschätzung der Energiebildung ausweislich Ihres Kürzungsantrages beim Institut für Ökonomische Bildung in Oldenburg. Sie sollten keine Angst vor in Energiefragen gebildeten jungen Menschen haben, die energetische und physikalische Zusammenhänge verstehen und Sie dann vielleicht etwas kritischer fragen, woher die Energie der Zukunft denn kommen soll, wenn die Grünen an jeder Stelle Nein sagen.
Meine Damen und Herren, die Grünen tun sich - das wird in den Haushaltsanträgen mehr als deutlich - enorm schwer, die 100 Millionen Euro für die Abschaffung der Studienbeiträge aufzubringen. Nur am Rande sei erwähnt: Bei den Grünen sind es 100 Millionen Euro; die Linken brauchen sogar 130 Millionen Euro, um das abzufedern.
Schauen Sie ins Nachbarland Nordrhein-Westfalen oder in andere Länder, die Studienbeiträge abgeschafft haben! Kein Land hat es nachhaltig geschafft, die Lücke aus Haushaltsmitteln zu schließen und gleichzeitig das Verschuldungsverbot in den Blick zu nehmen. Lassen Sie uns also über die Studienbeiträge reden,
die das größte trennende Thema zwischen uns sind.
Meine Damen und Herren, Sie versuchen seit Jahren, negative Auswirkungen von Studienbeiträgen herbeizureden.
Die Realität hat sich einfach nicht Ihren Prognosen angepasst. Niedersachsens Hochschulen sind erfolgreich und beliebt, weil man in Niedersachsen unter guten Bedingungen erfolgreich studieren kann.
Die Wirkung von Studienbeiträgen in Deutschland ist sauber darzustellen, indem man die einzelnen Bundesländer - mit Studienbeiträgen und ohne Studienbeiträge - miteinander vergleicht. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung - nach allen vorhergehenden Veröffentlichungen völlig unverdächtig, ein Anhänger von Studienbeiträgen zu sein - hat sich in einer sehr umfangreichen Untersuchung dieses Themas angenommen.
- Natürlich habe ich das gelesen.
Die Ergebnisse mögen die Autoren, Tina Baier und Marcel Helbig - übrigens selbst erklärte Gegner von Studiengebühren -, überrascht haben.
Sie als politische Gegner von Studiengebühren und Studienbeiträgen hat diese Studie kalt erwischt, weil sie alle Schreckensszenarien, die Sie hier seit Jahren an die Wand gemalt haben, nicht nur nicht bestätigt, sondern sogar widerlegt hat.
In den Ländern, die Studienbeiträge eingeführt haben, stieg die Studierneigung der Studierberechtigten von 66,2 % auf 68,9 %, während sie in den beitragsfreien Ländern beinahe unverändert bei 65,8 % verharrte.
In den Analysen hat sich durchgängig kein negativer Einfluss von Studiengebühren auf die Studierneigung gezeigt.
Wie erklären nun die Autoren dieser Studie den Befund? - Ich zitiere wörtlich:
„Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen, dass Studienberechtigte in Bundesländern mit Studiengebühren höhere Ertragserwartungen mit einem Studium verbinden und daher die Studierneigung - trotz der höheren Kosten - nicht geringer ist als in gebührenfreien Ländern. Der positive Effekt der Studiengebühren auf die Ertragsaussichten ist dabei besonders bei Studienberechtigten aus nicht akademischen Haushalten festzustellen - also für jene Gruppe, bei der ein deutlich negativer Effekt der Studiengebühren auf die Studierneigung und damit ein Rückgang der Studienaufnahme vermutet wurde.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie ignorieren valide wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ignorieren die fast einstimmige Forderung der Hochschulpräsidenten in Niedersachsen nach einem Erhalt der Studienbeiträge. Sie wissen, dass Sie den Wegfall der Studienbeiträge nicht seriös kompensieren können, und nehmen massive Kürzungen der Hochschulmittel billigend in Kauf,
nur weil Sie von Ihrer populistischen Forderung nicht ablassen wollen.
Wir bieten den Studierenden in Niedersachsen für 83 Euro im Monat eine hervorragende Ausbildung. Die Zahlen zeigen, dass unser Angebot wertgeschätzt und angenommen wird.
Die Wissenschaft mit den niedersächsischen Hochschulen und allen Studenten ist bei dieser Landesregierung, getragen von CDU und FDP, in den besten Händen, und das soll lange so bleiben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Andretta, diese Studie
ist die einzige und beste,
die im Moment zu dieser Frage vorliegt.
Sie kommt zu für Sie wahrscheinlich sehr überraschenden und erschreckenden Erkenntnissen. Sie sind nicht bereit, sich damit auseinanderzusetzen und das anzunehmen,
und diffamieren daher diese Studie. Legen Sie einmal für all die Behauptungen, die Sie in den letzten Jahren hier in den Landtag und überall in die öffentlichen Diskussionen eingebracht haben, irgendeinen Beleg vor! Den haben Sie nicht. Diese Studie passt Ihnen jetzt nicht, kommt aber als einzige zu Ergebnissen. Diese Ergebnisse passen Ihnen nicht, und deshalb diffamieren Sie die Studie. Das sollten Sie lassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Landesregierung fragen, ob die 6 Millionen Euro Umsatzsteuerzahlungen, die nach 2014 anfallen, die Leuphana in irgendwelche Finanzierungsprobleme bringen können.