Aber Herr Steinbrück hat gesagt, er wolle seine Nebeneinkünfte auf keinen Fall auf Euro und Cent offenlegen. Das sind genau die Nebeneinkünfte aus Buchverträgen und Aufsichtsratsmandaten.
Ich sage Ihnen noch einiges zur Sache: Ich finde es gut, wenn sich die Kollegen im Bundestag auf neue Regeln einigen. Ich finde es richtig und erforderlich, dass auch wir im Landtag immer dann, wenn im Bundestag Änderungen vorgenommen werden, darüber nachdenken: Ist es sinnvoll und richtig, dies auch in unsere Geschäftsordnung zu übernehmen?
Nun zum Zeitpunkt: Wir machen das ja sozusagen zu unseren eigenen Regeln. Deswegen ist der neue Landtag, der im Januar gewählt wird, der richtige. Dann wird über die Geschäftsordnung diskutiert. Dann ist der richtige Zeitpunkt, darüber zu sprechen. Es ist natürlich Wahlkampfklamauk, diesen Gesetzentwurf jetzt im November einzubringen nach dem Motto: Wenn ihr es im Dezember nicht mehr macht, dann wollt ihr es wohl nicht.
Ja, wir wollen Selbstständige, Freiberufler und Landwirte in diesem Landtag haben. Ja, diese Menschen erhalten Einkünfte aus ihrer vorherigen beruflichen Tätigkeit. Nichts spricht dagegen.
Ja, wir würden gerne - dies ist von Ihnen abgelehnt worden - auch einmal die Rückkehrrechte transparent offenlegen. Wenn nämlich ein Abgeordneter, nachdem er seine Abgeordnetentätigkeit beendet hat, wieder, beispielsweise zu einer Gewerkschaft, zurückkehren kann, ist natürlich auch er in einer Abhängigkeit.
Darlegungspflichten zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen führen. Das wollen wir nicht, und das haben Sie damals auch eingesehen.
Meine Damen und Herren, ich habe Herrn Nacke jetzt großzügig zusätzliche Redezeit gegeben. Herr Nacke, kommen Sie bitte zum Schluss!
Ich komme zum Schluss. - Es darf kein Beitrag zur Neiddebatte sein. Herr Präsident, erlauben Sie mir bitte, diesen Gedanken noch auszuführen. Das heißt, wenn ein Anwalt - dies hat in der Braunschweiger Zeitung gestanden; ich habe das dargelegt - 50 000 Euro von einem Mandanten bekommt, dann muss man hinschauen: Was ist da los? - Das könnte nämlich eine Abhängigkeit produzieren. Wenn hingegen ein Anwalt 50 000 Euro verdient, weil er mehrere Scheidungsfälle durchführt, dann ist das völlig unproblematisch und sicherlich kein Anlass für irgendwelche Offenlegungspflichten.
Letzter Satz, der mir bei Herrn Ahlers in der Braunschweiger Zeitung heute wahnsinnig gut gefallen hat. Deswegen möchte ich mit diesem Satz schließen. Dort heißt es:
Antrag der SPD-Fraktion spreche, noch kurz etwas zu der Rede von Herrn Nacke. Herr Nacke, das war in weiten Teilen ein recht putziger Beitrag von Ihnen. Vielen Dank dafür. Sie haben allerdings einiges vergessen. Deswegen möchte ich Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.
Sie haben davon gesprochen, dass angeblich die SPDler im Bundestag oder auch hier im Landtag immer wieder mit Nebeneinkünftigen in Verbindung stehen. Sagen Ihnen eigentlich die Namen Friedrich Merz, Laurenz Meyer und vielleicht auch Helmut Kohl etwas, der nach seiner Kanzlerschaft Berater bei Leo Kirch geworden ist?
- Genau, Dr. Heinz Riesenhuber. - Lieber Herr Kollege Nacke, wer wie Sie in einem ganz dünnen, brüchigen Glashaus sitzt, der sollte wirklich nicht versuchen, Steine durch die Scheiben nach draußen zu schmeißen.
Ein weiterer Aspekt in der Debatte ist mir sehr wichtig, weil wir ihn mehrfach hier im Hause angesprochen haben. Peer Steinbrück hat in der Debatte zu Recht daran erinnert, dass es CDU und FDP waren und aktuell sind, die verhindern, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und dass die UNCAC-Resolution gegen Korruption unterzeichnet wird
weil Sie sich gegen jegliche Verschärfung beim Abgeordnetengesetz wenden. SPD, Grüne und Linke haben entsprechende Anträge eingebracht. Sie haben das immer blockiert.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Herr Steinbrück schreibt ein neues Buch mit dem Titel „Opposition - die fetten Jahre“!)
Wir Grünen begrüßen den Gesetzentwurf und den Antrag der SPD-Fraktion in weiten Teilen. Dies entspricht im Übrigen ganz wesentlich den Vorschlägen, die meine Kollegin Frau Helmhold in dieser Legislaturperiode bereits gemacht hat, die damals leider auch mit Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt worden sind. Aber gut, wir erkennen das an und unterstützen das.
Auch ich teile die Einschätzung von Herrn Haase, dass diese einfachen Regelungen, die auf Bundesebene zum Teil schon erprobt und durchgeklagt sind, mit einem entsprechenden guten Willen noch im Dezember verabschiedet werden können, womit wir ein wichtiges Signal für die politische Transparenz und Lauterkeit setzen könnten. Ich jedenfalls kann Zustimmung signalisieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben das Niedersächsische Abgeordnetengesetz hinsichtlich der Transparenzregeln erst vor einem halben Jahr präzisiert und verschärft. Es hatte noch gar keine Zeit, sich als verbesserungswürdig zu erweisen. Dennoch möchte die SPD noch mehr Transparenz und bringt dazu im vorletzten Plenarsitzungsabschnitt einen Gesetzentwurf ein. Dabei wissen die Kollegen der SPD, dass dieser Entwurf allein wegen der Zeitabläufe überhaupt keine Chance auf ordnungsgemäße Beratung, geschweige denn Verabschiedung hat. Dies ist ein reiner Schaufensterentwurf. Warum also jetzt?
- das sind immerhin rund 2 Millionen Euro in drei Jahren -, oder will sie dadurch, sozusagen e contrario, gerade deren Rechtmäßigkeit unterstreichen, auch um ungute Gefühle ihrer eigenen Basis zu zerstreuen?
Immerhin schreibt die Südwest Presse vom 5. November zu den Vorträgen der Steinbrück’schen Art - ich zitiere -:
„Für Otto Normalverbraucher sind solche Summen für kurze Auftritte so unvorstellbar, dass er dem SPDKandidaten die glaubwürdige Vertretung von Arbeitnehmerinteressen nicht mehr zutraut.“
Der Journalist Ferdinand Knauß bezeichnete solche Vorträge gar als - ich zitiere - „eine honorig verpackte Form von Korruption“. Da will die SPD Niedersachsen dagegenhalten. Nur wird auch das zu einer Frage der eigenen Glaubwürdigkeit.
Schon aufgrund der seinerzeit angeblich so laxen Regeln wurden in der letzten Legislaturperiode zwei Abgeordnete der SPD, deren Namen hier bereits gefallen sind, zur Abführung von Nebeneinnahmen in sechsstelliger Höhe verdonnert, die sie von einem großen niedersächsischen Industrieunternehmen für Nichtstun kassiert hatten.