Helge Limburg
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der ersten Fassung dieses Antrags haben wir uns auf die Affären rund um den früheren nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers - Stichwort „Rent a Rüttgers“ - und auf die Mietbarkeit von Stanislaw Tillich aus Sachsen, den man ebenfalls als Ministerpräsidenten für Reden buchen konnte, bezogen.
Damals konnten wir noch nicht ahnen, was mit der Wulff-Affäre, dem Nord-Süd-Dialog, dem Club 2013 und anderen Dingen aus der NiedersachsenCDU und der Niedersächsischen Landesregierung über das Land hereinbrechen würde.
Wir haben gefordert, daraus Konsequenzen zu ziehen - strukturelle Konsequenzen, gesetzgeberische Konsequenzen.
Wir haben mit diesem Antrag viele Aspekte im Bereich des Sponsoring und der Parteispenden angesprochen. Wir wollen insgesamt mehr Transparenz herstellen.
Das Ergebnis der Beratungen ist, dass CDU und FDP trotz - vielleicht muss man fragen: oder wegen? - der Affären um ihren früheren Ministerpräsidenten keinerlei Bedarf für irgendeine Gesetzesänderung, keinerlei Bedarf für schärfere Transparenzregeln sehen. Das ist mehr als bedauerlich. Das ist für die parlamentarische Demokratie bitter.
Herr Kollege Nacke, Sie haben im NovemberPlenum allen Ernstes von einem „Fall Steinbrück“ gesprochen. Ich frage mich bis heute, was genau Sie Herrn Steinbrück eigentlich vorwerfen. Natürlich gab es Geschmacklosigkeiten und Instinktlosigkeiten. Die kritisieren auch wir. Aber wollen gerade Sie von CDU und FDP ihm vorwerfen, dass er sich an die Regeln im Bundestag gehalten hat, die Sie eingeführt haben? Wollen Sie ihm etwa vorwerfen, dass er in der Transparenz sogar weit
über das hinausgegangen ist, was Ihre Abgeordneten und Ihre Politiker bereit sind zu leisten?
Was genau werfen Sie Herrn Steinbrück eigentlich vor, meine Damen und Herren?
Herr Präsident, mit der Ablehnung durch CDU und FDP dokumentieren die Parteien der Flick-Affäre, die Parteien der schwarzen Koffer, die Parteien der sogenannten jüdischen Vermächtnisse, die Parteien der Bargeldübergaben auf Autobahnparkplätzen, dass sie überhaupt nichts aus der Vergangenheit gelernt haben, dass sie jederzeit bereit sind, solche Praktiken zu wiederholen, solange sie irgendwelche Konstruktionen finden, um das zu ermöglichen.
Sämtliche Verschärfungen im Bereich des Sponsorings, sämtliche Verschärfungen im Bereich der Parteiengesetzgebung mussten von Roten und Grünen auf Bundes- und auf Landesebene erkämpft werden.
Sie waren dazu nie bereit. Sie dokumentieren nur, dass Ihnen zur Beschaffung von Geldmitteln für Ihre Wahlkämpfe und andere Aktivitäten offenbar alle Mittel recht sind.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Nacke, ich habe mich aus zwei Gründen zu Wort gemeldet.
Zum einen haben Sie hier erneut den Vorwurf getätigt, der Antrag habe lange gelegen.
Ich muss Ihnen sagen: Die Art und Weise, wie Sie mit dem Rechtsausschuss umgehen, ist schon perfide. Wir erinnern uns: Im letzten Sommer wurde ein Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung eingebracht. Von vornherein wurde kommuniziert: Wir stehen unter großem Zeitdruck; der Rechts
ausschuss muss jetzt sehr viel Zeit in diesen Gesetzentwurf investieren. - Dann haben alle drei Oppositionsfraktionen - Linke, SPD und Grüne - gesagt: Gut, wir erkennen die Bedeutung dieses Themas an, wir erkennen die Verantwortung an, und wir sind bereit, andere Sachen in der Tagesordnung dafür zurückstehen zu lassen. - Hinterher werfen dann genau Sie, Herr Nacke, uns im Plenum dieses Entgegenkommen Ihnen gegenüber quasi vor. Das, Herr Nacke, ist miesester parlamentarischer Stil.
Zu Ihrem zweiten Vorwurf, Herr Kollege, wir würden versuchen, Sie und Ihre Reihen mit Dreck zu beschmeißen, kann ich Sie beruhigen: Das ist überhaupt nicht notwendig; das erledigen Sie schon alleine.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister selber gerade das Thema Rechtsstaatlichkeit angesprochen hat, und vor dem Hintergrund, dass
man schon den Eindruck gewinnt, dass CDU und FDP Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit immer nur dann entdecken, wenn es um den Schutz von Daten von Steuerbetrügern geht,
frage ich den Minister, wie er es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bewertet, dass hier fortlaufend so getan wird - namentlich von ihm selber -, als sei der Ankauf der Steuer-CDs etwas Schmuddeliges, obwohl das Bundesverfassungsgericht das in seinem Beschluss ausdrücklich gebilligt hat, und wie er es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bewertet, dass das Abkommen, das Sie hier so vorantreiben wollen, die Anonymität von Straftätern für die Vergangenheit sicherstellen soll und dass dieses Abkommen den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Instrument, nämlich die sogenannten Steuer-CDs, aus der Hand schlagen würde. Wie können Sie vor diesem Hintergrund ernsthaft behaupten, dass dieses Abkommen der Rechtsstaatlichkeit und der Gerechtigkeit in diesem Land dient?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhlke, ich muss schon sagen, wir sind von Ihrer Rede arg enttäuscht worden.
Herr Kollege Böhlke, hören Sie zu? - Das ist nett.
Sie haben hier vorgegeben, zu unserer Großen Anfrage zu reden, die sich mit dem Thema „Islam in Niedersachsen“ beschäftigt. Faktisch geredet haben Sie aber zu verschiedenen großen und kleineren Integrationsprojekten.
Integration, Herr Kollege Böhlke, ist etwas, was man mit Menschen macht, die aus dem Ausland, aus anderen Teilen Deutschlands oder sonst woher auch immer nach Niedersachsen zuwandern. Das hat mit dem Islam in Niedersachsen höchstens minimal, nur am Rande zu tun, meine Damen und Herren.
Unsere Große Anfrage beschäftigt sich mit der Tatsache, dass wir in Niedersachsen viele Musliminnen und Muslime, also Angehörige einer großen Religionsgemeinschaft haben, deren rechtliche Gleichstellung, die das Grundgesetz vorschreibt, in der Realität noch längst nicht erfüllt ist.
Herr Kollege Böhlke, gestatten Sie mir folgende Bemerkung. Sie haben sich für die Erstellung der Antwort bedankt. Wenn Sie auch die Anfrage gelesen hätten, dann hätten Sie schon dem Einleitungstext entnommen, dass der Islam mitnichten erst in den letzten Jahren oder Jahrzehnten nach Deutschland gekommen ist, sondern dass die is
lamischen Spuren in Westeuropa, aber auch in Deutschland viel weiter zurückreichen und dass es auch insofern leider völlig am Thema vorbei ist, das Ganze in den Kontext der Integration zu stellen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens sind hier die verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen angesprochen worden. Herr Kollege Oetjen, ich muss mich schon sehr wundern, wie Sie behaupten können, dass das eine Debatte sei, die rein vergangenheitsbezogen sei. In ihrer Antwort kündigt die Landesregierung ausdrücklich an - ich unterstelle einmal, dass das von Herrn Minister Schünemann in die Antwort geschrieben wurde, auch wenn Frau Özkan sagt, sie mache sich das zu eigen -, je nach Bedarf und Sachlage diese Kontrollen jederzeit wiederaufzunehmen. Das ist die Politik, die CDU und FDP hier namens der Landesregierung den Muslimen für die Zukunft androhen. Das ist ein weiterer Grund, Herr Kollege Oetjen, warum wir dringend einen Wechsel in dieser Regierung benötigen.
Zweitens. Wir haben nach Präventionspartnerschaften gefragt. Es ist deutlich geworden, dass Sie Prävention und Dialog mit Muslimen einzig und allein auf die Verhinderung von muslimischem Extremismus und irgendwelchen Integrationsproblemen beziehen.
Zu Brandanschlägen und anderen Angriffen auf Moscheen in Niedersachsen haben Sie weder in der Rede noch in der Antwort auf die Frage nach Präventionspartnerschaften überhaupt Stellung genommen. Weder die Ministerin noch die Vertreter der Regierungsfraktionen haben zu der Tatsache, dass in fast jeder niedersächsischen Moscheegemeinde permanente Angst vor Anschlägen besteht, irgendetwas gesagt.
Wenn die Landesregierung Präventionspartnerschaften ernst meint, dann müsste sie auch die Ängste von Muslimen ernst nehmen und irgendeine Form von Schutzkonzept entwickeln, damit auch die Muslime ihre Religion hier ausüben können.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Kollege Oetjen, Sie persönlich genießen in dieser Frage bei uns hohe Glaubwürdigkeit.
Das Problem ist, dass Ihre Fraktion und Ihre Partei diese Politik seit 2003 begleitet und faktisch unterstützt haben. Fakt ist, dass sich auch die Vertreter Ihrer Partei in der Landesregierung diesen Teil der Antwort der Landesregierung, in dem für die Zukunft weitere Kontrollen angedroht werden, zu
eigen machen. Darum, Herr Kollege Oetjen, sind Ihre Worte für die Gesamtheit Ihrer Partei wenig glaubwürdig.
Gleichwohl stimme ich Ihnen darin zu, dass es diese Kontrollen ab Februar 2013 in diesem Land definitiv nicht mehr geben wird, aber das auch ohne Ihr Zutun, Herr Kollege.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch an die beiden Kollegen, die meine Stellungnahme ja schon erwartet haben.
Wir Grüne lehnen diesen Gesetzentwurf aus folgenden Gründen ab:
Erstens. Wir haben es - das muss ich einmal so klar sagen - faktisch mit einem Einzelfallgesetz zu tun, weil nämlich von diesem Ausführungsgesetz in Niedersachsen momentan nur eine einzige Person betroffen sein wird. Schon allein das zeigt, wie hier mit sehr viel Aufwand um einen vergleichsweise kleinen Sachverhalt viel Getöse gemacht wird.
Zweitens. Dieses Gesetz - das ist gerade von Herrn Humke betont und in Teilen auch von Herrn Nacke und im Ausschuss auch noch deutlicher von der CDU-Fraktion eingeräumt worden - ist handwerklich richtig, richtig schlecht. Ein solches Gesetz ist beim besten Willen einfach nicht zustimmungsfähig.
Drittens. Herr Kollege Nacke, ich möchte Ihnen widersprechen. Natürlich ist das hier Ort und Anlass, auch grundsätzlich über das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes zu reden. Wir haben nämlich sehr wohl eine Alternative dazu, ein schlechtes Bundesgesetz hier einfach auszuführen. Wir könnten über eine Bundesratsinitiative für eine vollständige Abschaffung des Bundesgesetzes eintreten. Genau das ist die Forderung meiner Fraktion.
Sie haben mit dem Therapieunterbringungsgesetz in Panik nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes versucht, irgendeinen Weg zu finden, um die nachträgliche Sicherungsverwahrung sogar für Leute, die bereits entlassen sind, wieder einzuführen. Dafür haben Sie den juristisch äußerst fragwürdigen Begriff der psychischen Störung eingeführt. Sie haben den Rat der Expertinnen und Experten auf Bundesebene vollkommen ignoriert, u. a. die Kritik der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, die ich Ihnen sehr ans Herz legen kann. Man muss aber leider sagen, meine Damen und Herren: Auf Bundesebene hat auch die SPD diesen Kram mitgemacht. Meine Damen und Herren, so kann man es wirklich nicht machen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Kollege Nacke, ich begrüße es immer, wenn Sie die Reden meiner Landtagskolleginnen und -kollegen aus Hessen lesen.
Sie könnten dadurch sehr, sehr viel lernen für Ihre Arbeit hier. Ich lege Ihnen für die Zukunft ausdrücklich ans Herz, das häufiger zu tun.
Aber, Herr Kollege Nacke, ich bedauere, dass Sie meiner Rede nicht zugehört haben. Ich habe Ihnen sehr wohl gesagt, was man als Alternative hätte machen können. Man kann sich für eine vollständige Abschaffung des Therapieunterbringungsgesetzes auf Bundesebene einsetzen. Genau das ist die Forderung, die wir an Ihre Landesregierung haben.
Wenn Sie den Rat der Fachleute, nicht nur des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, sondern auch z. B. der Experten aus dem Bereich der Psychotherapie und Psychiatrie gehört hätten, dann wüssten Sie, dass dieses Gesetz auf Bundesebene, aber faktisch auch die Ländergesetze mit zahlreiche Problemen behaftet sind. Ich möchte hier die drohende Stigmatisierung von echten psychisch Kranken oder auch die Einführung völlig schwammiger Begriffe, mit der Sie das Wegsperren rechtfertigen wollen, nennen.
Nein, Herr Kollege Nacke, so kann man das in einem Rechtsstaat nicht machen. Ich befürchte, dass Sie sehenden Auges in eine weitere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte laufen. Das wäre für die Bundesrepublik international äußerst peinlich.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Toepffer, ich habe zwei Fragen.
Erstens. Ihnen wird sicherlich aufgefallen sein, dass Ihre Rede sehr viel Zustimmung in diesem Hause gefunden hat. Können Sie sich erklären, dass Ihre gesamte Rede noch kein einziges Mal Applaus von Ihrem Koalitionspartner, der FDP, bekommen hat?
Zweitens. Sie loben und unterstützen die Zustandsbeschreibung von Herrn Meyer. Welche Gegenmaßnahmen schlagen Sie nun vor? - Würden Sie das dem Hohen Hause mitteilen, Herr Kollege?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon zu Recht darauf hingewiesen worden, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung während der sehr konstruktiven Beratung im Rechtsausschuss deutlich verändert und, so möchte ich hinzufügen, deutlich verbessert wurde. Ich schließe mich ausdrücklich dem bereits geäußerten Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst an. Die Aufgabe unter teilweise hohem Zeitdruck, weil wir eben das Dezember-Plenum erreichen mussten, war nicht leicht, und ich meine, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sie meisterlich erfüllt.
Es sind auch, insbesondere vom Kollegen Adler und vom Kollegen Tonne, zu Recht einige Schwachstellen angesprochen worden. Ich möchte mich dem anschließen und sagen, dass das Gesetz vermutlich in den kommenden Jahren novelliert und nachgebessert werden muss. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir mit diesem Gesetzentwurf in dieser Art und Weise Neuland betreten. Ich glaube, es gibt unabhängig von politischen Konstellationen kaum ein Gesetz, das sich mit einem völlig neuen Sachverhalt beschäftigt und das nicht nach dem Inkrafttreten nachgebessert werden muss. Insofern ist das keine grundsätzliche Kritik an dem Gesetz.
Ich stelle fest, dass viele der Dinge, die auch medial sehr kontrovers diskutiert worden sind - rund um die Ausstattung der Sicherungsverwahrten mit Pay-TV oder Internet -, mit dem Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen sind, sondern dass es Einzelfallentscheidungen sind, ob so etwas möglich
ist. Wir werden sehr genau beobachten, wie das gehandhabt wird.
Ich möchte zum Abschluss anmerken, dass ich es wichtig finde, dass viele der Verbesserungen, die wir zu Recht diskutiert haben, nicht erst mit Inkrafttreten des Gesetzes oder mit dem Bezug der neuen Anstalt, sondern schon jetzt in der JVA Celle, also schon in diesen letzten Dezemberwochen, umgesetzt werden. Die Sicherungsverwahrten haben einen Anspruch darauf, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ahlers, das von Ihnen angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen begrüßen wir zumindest in seinem Grundtenor ausdrücklich, weil es nämlich das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte betont. Das
findet unsere volle Zustimmung. Da besteht überhaupt kein Dissens.
Aber Sie blenden hier völlig aus, dass es immer wieder Fälle gegeben hat - z. B. im Jahre 2008 in Hamburg; das ist breit dokumentiert -, in denen zwar der Vorfall an sich unstreitig war, dass Polizisten über die Stränge geschlagen haben, aber in denen man aufgrund der Helme, teilweise der Gesichtsmasken später nicht in der Lage war, das Fehlverhalten einzelnen Polizeikräften zuzuordnen.
Das hat z. B. die Staatsanwaltschaft Hamburg in ihren Einstellungsbescheiden genau so einräumen müssen. Deswegen fordern Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, Amnesty International z. B., aber auch - das ist das Interessante; darauf sind Sie gar nicht eingegangen - die in der Anhörung angehörten Professoren, die an den Polizeiakademien in Berlin und in Hamburg lehren - meine Damen und Herren, das sind auch Expertinnen und Experten für die Polizeiarbeit - diese Kennzeichnungspflicht; anonymisiert, aber individuell zuordenbar - sie haben das ausdrücklich begrüßt.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, weil Sie sich hier so als die Verteidiger der Polizistenrechte darstellen und gleichzeitig Ihren komischen Professor Doktor aus Bayern zitieren. Dieser Professor Dr. Vosgerau - das kann man in der schriftlichen Stellungnahme nachlesen - hat allen Ernstes nahegelegt, Polizeikräften in schwierigen Situationen, in denen es um Fragen von Leben und Tod geht, in Situationen, die umgangssprachlich „finaler Rettungsschuss“ genannt werden, mit Gefängnis bis zu drei Jahren zu drohen, wenn sie die Tötung verweigern. Das können Sie nachlesen. Das ist die Sichtweise, die CDU und FDP sich offensichtlich zu Eigen machen, wenn sie diesen Experten hier zitieren.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den meisten meiner Vorrednerinnen und Vorrednern ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass der 9. November in der deutschen Geschichte natürlich ein besonderer Tag ist. Der 9. November 1938 war der Auftakt für die physische Vernichtung der Jüdinnen und Juden in Eu
ropa, aber auch Angehöriger zahlreicher anderer Minderheiten, z. B. der Sinti und Roma. Auch das sollte hier einmal gewürdigt werden.
Meine Damen und Herren, ehrlicherweise muss man sagen, dass die Debatte über ein NPD-Verbot bundesweit sehr komplex ist und nicht entlang der Parteilinien geführt wird. Während einige Parteifreunde von Herrn Schünemann wie z. B. die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt schon vor einigen Jahren viel vehementer als Sie ein NPD-Verbot gefordert haben, muss ich einräumen, dass es natürlich auch Angehörige der Grünen gibt - insbesondere in den Parlamenten der neuen Bundesländer -, die bezüglich eines solchen Verfahrens viel skeptischer sind als etwa die Grünen in Niedersachsen oder NordrheinWestfalen.
Vor einem sollten wir uns hüten, meine Damen und Herren: Ein NPD-Verbot quasi als Reflex auf das Versagen der Sicherheitsorgane im NSU-Terrorkomplex wäre deplatziert und Fehl am Platz. Hier einen Zusammenhang zu sehen, wäre meiner Meinung nach völlig unzulässig.
Ich bin der Kollegin Sigrid Leuschner und der SPD - Frau Kollegin, darauf komme ich gleich noch zu sprechen - sehr, sehr dankbar dafür, dass Sie die Debatte mit diesem Antrag hier in dieses Parlament gezogen haben; denn eine der Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik war doch gerade die Stärkung des Parlamentarismus im Vergleich zur früheren Präsidialverfassung, die es in der Weimarer Zeit gab. Das Parlament sollte der zentrale Ort der politischen Auseinandersetzung werden.
Darum ist es richtig, dass wir die Diskussion und auch die Würdigung des Verhaltens der NPD nicht allein der Innenministerkonferenz, also der Exekutive, überlassen, sondern dass wir als gewählte Abgeordnete hierüber streiten. Das haben Sie mit Ihrem Antrag ermöglicht und sichergestellt, Frau Kollegin.
Hier ist davon gesprochen worden, dass es nur um semantische Unterschiede gehe. An dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege Oetjen. Frau Zimmermann ist darauf eingegangen. Der Änderungsantrag beschreibt ganz klar das politische Ziel. Keine Einleitung um jeden Preis. Es
muss aber das politische Ziel sein. Wenn hierüber Konsens besteht, dann kann es, meine Damen und Herren von CDU und FDP, doch keinen Grund geben, unseren Änderungsantrag abzulehnen. Ich bitte Sie um Zustimmung im Sinne dieser Debatte hier.
Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, gelegentlich hört man in Debatten um die Sicherungsverwahrung, wenn man keinen stammtischfähigen Standpunkt vertritt, dass man auch einmal an die Opfer schwerer Straftaten denken müsse und daran, wie sie sich fühlen. Ja, man sollte viel häufiger an die Opfer denken, und man sollte die Angebote zur Unterstützung von Opfern von Straftaten und ihrer Angehörigen ausbauen. Das ist aber, glaube ich, auch Konsens in diesem Hause.
Man muss aber leider feststellen, dass keine Strafe, und sei sie noch so schwer, eine Straftat für das Opfer ungeschehen machen kann, und schon gar nicht kann eine noch so harte Strafe einen geliebten Angehörigen zurückbringen.
Man sollte deutlich machen - darauf sind die Kollegen Zielke und Adler schon eingegangen -, dass die Sicherungsverwahrung zwar faktisch wie eine Strafe wirkt, mit der eigentlichen Tat aber gar nicht viel zu tun hat. Richtigerweise benennen Sie von der CDU im Titel des Antrages zur Aktuellen Stunde die Sicherheit der Bevölkerung. Denn nur wenn diese für die Zukunft mutmaßlich gefährdet ist, ist
die Sicherungsverwahrung überhaupt gerechtfertigt.
Damit sind wir schon beim ersten gravierenden Problem der Sicherungsverwahrung, auf das Sie überhaupt nicht eingegangen sind, Herr Kollege Dr. Biester. Es handelt sich um ein Wegsperren aufgrund einer unsicheren Prognose, und das im Zweifel ein Leben lang. Unser Staat nimmt es sich also heraus, Menschen aufgrund gutachterlicher Prognosen vorbeugend wegzusperren. Angesichts der Schwere des Sonderopfers, das den Sicherungsverwahrten damit auferlegt wird, und angesichts der Bedeutung des Themas kann man zumindest eine ernsthafte und seriöse Debatte darüber erwarten. Stammtischparolen wie vom hiesigen Justizminister Busemann á la „Ich lasse keinen raus“ oder vom Kollegen Dr. Biester, das sei Täterschutz vor Opferschutz, werden dieser Thematik nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Aber mit dieser Aktuellen Stunde offenbart die CDU noch viel mehr. Es wird wieder einmal deutlich, dass Sie, meine Damen und Herren, Sicherheit nur mit Wegsperren in Verbindung bringen. Was Sie den Leuten damit vorgaukeln, ist eine Scheinsicherheit. Ehrlich wäre es, wenn Sie sagen würden, dass ein Staat zwar viel versuchen kann, um Sicherheit zu ermöglichen, dass es aber eine hundertprozentige Sicherheit vor Verbrechen niemals geben kann. Ehrlich wäre es, wenn Sie sagen würden, dass der Beitrag, den das Wegsperren von rund 30 Menschen in Niedersachsen für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung leistet, vergleichsweise gering ist.
Wenn es Ihnen um eine echte Sicherheit ginge, dann würden Sie einen breiteren Sicherheitsbegriff in den Mittelpunkt Ihrer Politik stellen. Wenn es Ihnen um echte Sicherheit ginge, dann würden Sie im Strafvollzug Absurditäten verhindern wie die, dass Inhaftierten wenige Monate vor ihrer endgültigen Entlassung jegliche Lockerung mit dem Hinweis verwehrt wird, sie seien zu gefährlich. Ja, ist es denn sicherer, wenn sie dann völlig ohne Entlassungsvorbereitung wieder auf die Straße gesetzt werden, meine Damen und Herren?
Wenn es Ihnen um echte Sicherheit ginge, dann würden Sie für eine Verschärfung des Waffenrechts eintreten und die Verfügbarkeit von Waffen
in Privathand einschränken, anstatt nur an den Symptomen herumzudoktern.
Wenn es Ihnen, Herr Nacke, um echte Sicherheit ginge, dann würden Sie für eine Gesellschaft und vor allem für ein Schulsystem streiten, das weniger Verlierer produziert, anstatt, wie Sie es tun, neue Gefängnisse in Niedersachsen zu errichten.
Natürlich ist persönliche Sicherheit für die Menschen wichtig. Aber gerade weil das so ist, sollten wir über Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik, der Bildungspolitik, der Kinder- und Jugendpolitik, über die Ausstattung und Motivation der Polizei, der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen, der Sozialpädagogen und auch der Strafvollzugsbediensteten reden. Sie alle sind es, die helfen, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten, und damit weit mehr zu unser aller Sicherheit beitragen als das von der CDU so gepriesene Wegsperren.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns alle hier im Haus eint das Engagement gegen Rechtsextremismus, gegen nationalsozialistische Bestrebungen in diesem Land. Das haben wir an vielen Stellen und in vielen Debatten bekräftigt.
Ich finde es auch wichtig - darin stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Frau Kollegin Zimmermann -, dass sowohl die Politik als auch der Gesetzgeber gelegentlich einmal ein Zeichen setzen. Zeichen und Symbole können in der Gesellschaft Wichtiges bewirken. Was den Rechtsextremismus angeht, ist es gerade angesichts des Jahrestages der Aufdeckung der NSU-Terrorzelle sicherlich angemessen, dass sich die Politik auf allen Ebenen mit dem Thema auseinandersetzt.
Die Frage ist aber, ob dieses Zeichen in Form einer Verfassungsänderung gesetzt werden soll. Unsere Landesverfassung enthält bereits das ein
deutige Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten, zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, zur Gleichheit aller Menschen und vieles mehr. Deshalb frage ich mich, welchen rechtlichen Mehrwert ein Bekenntnis gegen Rechtsextremismus an der Stelle noch haben soll.
Unsere Landesverfassung und das Grundgesetz, auf das unsere Landesverfassung ja Bezug nimmt, stehen für eine eindeutige Absage an jeglichen Rechtsextremismus, an jegliche nationalsozialistische Bestrebung, meine Damen und Herren.
Insofern sehe ich in der vorgeschlagenen Verfassungsänderung keinen Mehrwert.
Soweit Sie kritisieren, dass niedersächsische Polizeibehörden und Gerichte nicht ausreichend in der Lage waren, gegen Nazis vorzugehen, so will ich nicht verhehlen, dass ich mich auch über die eine oder andere Gerichtsentscheidung geärgert habe. Das ist in einem Rechtsstaat allerdings normal und belebt die juristische und gegebenenfalls auch die politische Debatte. Aber zu behaupten, dass die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Polizei sozusagen in Gänze eine Verfassungsänderung benötigen würden, um ihre Arbeit richtig zu machen, dem kann ich mich nicht anschließen.
Natürlich brauchen wir in unseren Polizeibehörden vor Ort mehr Fortbildung und in Teilen auch eine größere Sensibilisierung; das ist keine Frage. Aber eben nicht auf der Ebene der Verfassung und nicht mit dieser großen Pauschalkritik.
Ein letzter Satz. - Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass Sie selber gar nicht von der Wirksamkeit Ihres Gesetzentwurfs überzeugt sind. Denn wenn Sie davon ausgehen würden, dass er reale Auswirkungen hat, hätten Sie - und das meine ich ernst - unter Nr. II der Begründung unter der Frage z. B. nach den Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern oder auf schwerbehinderte Menschen schreiben müssen, dass es natürlich Auswirkungen hat, wenn man das NS-Regime mit seiner frauenfeindlichen Ideologie und seiner Behindertenfeindlichkeit bekämpfen würde. Dass Sie das leer lassen, scheint mir ein Indiz dafür zu sein, dass Sie von den Aus
wirkungen Ihrer Änderungsvorschläge nicht überzeugt sind.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu dem Gesetzentwurf und dem
Antrag der SPD-Fraktion spreche, noch kurz etwas zu der Rede von Herrn Nacke. Herr Nacke, das war in weiten Teilen ein recht putziger Beitrag von Ihnen. Vielen Dank dafür. Sie haben allerdings einiges vergessen. Deswegen möchte ich Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.
Sie haben davon gesprochen, dass angeblich die SPDler im Bundestag oder auch hier im Landtag immer wieder mit Nebeneinkünftigen in Verbindung stehen. Sagen Ihnen eigentlich die Namen Friedrich Merz, Laurenz Meyer und vielleicht auch Helmut Kohl etwas, der nach seiner Kanzlerschaft Berater bei Leo Kirch geworden ist?
- Genau, Dr. Heinz Riesenhuber. - Lieber Herr Kollege Nacke, wer wie Sie in einem ganz dünnen, brüchigen Glashaus sitzt, der sollte wirklich nicht versuchen, Steine durch die Scheiben nach draußen zu schmeißen.
Ein weiterer Aspekt in der Debatte ist mir sehr wichtig, weil wir ihn mehrfach hier im Hause angesprochen haben. Peer Steinbrück hat in der Debatte zu Recht daran erinnert, dass es CDU und FDP waren und aktuell sind, die verhindern, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und dass die UNCAC-Resolution gegen Korruption unterzeichnet wird
weil Sie sich gegen jegliche Verschärfung beim Abgeordnetengesetz wenden. SPD, Grüne und Linke haben entsprechende Anträge eingebracht. Sie haben das immer blockiert.
Wir Grünen begrüßen den Gesetzentwurf und den Antrag der SPD-Fraktion in weiten Teilen. Dies entspricht im Übrigen ganz wesentlich den Vorschlägen, die meine Kollegin Frau Helmhold in dieser Legislaturperiode bereits gemacht hat, die damals leider auch mit Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt worden sind. Aber gut, wir erkennen das an und unterstützen das.
Auch ich teile die Einschätzung von Herrn Haase, dass diese einfachen Regelungen, die auf Bundesebene zum Teil schon erprobt und durchgeklagt sind, mit einem entsprechenden guten Willen noch im Dezember verabschiedet werden können, womit wir ein wichtiges Signal für die politische Transparenz und Lauterkeit setzen könnten. Ich jedenfalls kann Zustimmung signalisieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass wir im Gegensatz zu einigen Abgeordneten der CDU-Fraktion nicht der Auffassung sind, dass man sich mit Katastrophenschutz erst beschäftigen muss, wenn bereits etwas passiert ist,
sondern am besten schon im Vorfeld von Transporten, und vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit vor ähnlichen Transporten, z. B. in Cuxhaven, umfangreiche Katastrophenschutzübungen gegeben hat, frage ich die Landesregierung: Haben im Vorfeld dieses Transportes in Nordenham Katastrophenschutzübungen stattgefunden und, wenn ja, in welchem Umfang, und wer daran beteiligt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Birkner, vor dem Hintergrund, dass es so, wie Sie sich hier aufführen, nicht geht - - -
Sie haben sich vorhin angemaßt, zu behaupten, die Nachfrage des Kollegen Wenzel sei nicht mehr von der Ausgangsfrage gedeckt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie auf folgende Sätze und Fragen aus der Ausgangsfrage hinweisen.
Im Einleitungstext heißt es wie folgt:
„Nach der Katastrophe“ - - -
Ja. Aber die Frage steht vor dem Hintergrund, dass der Minister behauptet hat, die Frage habe den Fragegegenstand unzulässig erweitert.
Daher kann ich nur davon ausgehen, dass er die Ausgangsfrage nicht ordentlich gelesen hat, sondern nach der Überschrift mit dem Lesen aufgehört hat.
Deswegen möchte ich ihm das noch einmal vortragen.
- Der Minister hat es doch schriftlich vorliegen. Wenn er es vernünftig lesen würde, hätte er die Frage des Kollegen Wenzel ja auch beantwortet.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass ich Ihre Behauptung zurückweise, der Kollege Wenzel habe den Fragegegenstand unzulässig erweitert, frage ich Sie im Sinne meines Kollegen Wenzel noch einmal: Welche Neubewertung hat es z. B. im Hinblick auf die Transurane in Bezug auf die MOXBrennelemente gegeben?
Danke.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was geht es den Staat an, ob zwei Beamte, die verheiratet sind, gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind? Was geht es den Staat an, wenn zwei mündige Menschen miteinander einvernehmlich Sex haben? Was geht es den Staat an, wenn zwei Menschen gleichen Geschlechts ein Kind in Liebe, Verantwortung, Respekt und Fürsorge gemeinsam aufziehen?
Was geht es eigentlich den Steuerbeamten an, ob zwei Verheiratete, die das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen wollen, gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind?
Nichts, sagt das Bundesverfassungsgericht zum ersten Fall, dem Beamtenfall. Es hat entschieden, dass der Familienzuschlag im Beamtenrecht auch Beamten zusteht, die in einer Lebenspartnerschaft leben, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2001. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Beim einvernehmlichen Sex - das hat der Herr Kollege Adler gerade schon ausgeführt - war die Lage etwas anders. Bis in die 90er-Jahre hinein haben deutsche Gerichte entsprechend dem Strafgesetzbuch viele Tausend Männer in der Bundesrepublik Deutschland allein deshalb zu Haftstrafen verurteilt, weil sie miteinander Sex hatten - Justizunrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass sich der Hessische Landtag einstimmig für die Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt hat. Ich bin sehr froh - auch das ist gerade schon angesprochen worden -, dass sich im Land Berlin eine Große Koalition aus CDU und SPD gemeinsam dazu entschlossen hat, eine Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung der Betroffenen auf den Weg zu bringen. Niedersachsen sollte diese Initiative unbedingt unterstützen. Wir sollten diesen guten Beispielen folgen.
Bei der Adoption haben wir gegenwärtig eine höchst widersprüchliche Rechtslage. Die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner, die zum Aufwachsen des Kindes in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung führt, ist erlaubt, die Volladoption, bei der das Gleiche der Fall ist, dagegen nicht. Dabei gibt es - hören Sie gut zu, Herr Justizminister Busemann! - keinen einzigen Beleg dafür, dass ein Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einem Kind irgendeinen Schaden zufügen würde.
Der LSVD nannte entsprechende Einlassungen von Ihnen zu Recht „persönliche Küchenpsychologie“.
Die Kollegin Vockert, also die Frau Präsidentin, hat gestern in der Debatte um das Betreuungsgeld völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht die formale Form der Betreuung entscheidend ist, sondern Liebe, Fürsorge, Engagement und Verantwortungsgefühl. Völlig richtig, Frau Kollegin Vockert! Aber das gilt doch unabhängig vom Geschlecht der Eltern.
Meine Damen und Herren, wir haben zum Familienzuschlag für niedersächsische Landesbeamte im Jahr 2009 in diesem Hause eine denkwürdige Rede des damaligen CDU-Abgeordneten Biallas anhören müssen, in der dieser seine Haltung gegen die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kaum verbarg und deutlich machte, dass die CDU in Niedersachsen entsprechende Regelungen im Landesbeamtengesetz nur mitgemacht hat, weil sie europarechtlich dazu gezwungen war.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, tun Sie doch in diesem einen Fall - bei der rückwirkenden Zahlung des Familienzuschlags an gleichgeschlechtliche Partnerschaften - einmal etwas aus eigenem Antrieb! Warten Sie nicht darauf, dass Sie von einem Verfassungsgericht zur Zahlung verpflichtet werden!
Zum letzten Punkt. Wir haben momentan im deutschen Steuerrecht das anachronistische Ehegattensplitting. So lange es das noch gibt, muss es allen Partnerschaften, unabhängig vom Geschlecht, zustehen. Auch hier muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten.
Der Staat hat sich nicht einzumischen, wenn zwei Menschen einvernehmlich ihr Leben organisieren, egal welchen Geschlechts sie sind. Er hat alle gleich zu behandeln. Genau das schreiben unsere Verfassung und die europäische Menschenrechtscharta vor. Wir sollten es auch hier in Niedersachsen mit Leben füllen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. Biester, zum Familienzuschlag habe ich das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts in keiner anderen Weise zitiert als Sie. Natürlich gilt diese Entscheidung aus Hessen für den konkreten Einzelfall, aber die Entscheidung hat natürlich auch nahegelegt, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Gleichbehandlung ab dem Jahr 2001 angemessen wäre. Sie haben völlig recht: Das Land Niedersachsen ist nicht verpflichtet, das in den Fällen, in denen kein Widerspruch eingelegt worden ist, zu gewähren. Aber es ist Ihnen auch nicht verboten. Deshalb sollten Sie es tun, gerade aus Respekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Aber zur wichtigeren Frage, dem Kindeswohl bei Volladoption. Herr Kollege Adler hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Kindeswohl bei Adoptionen natürlich die erste Rolle spielt. Darum geht es, das ist die entscheidende Frage bei Adoption. Es geht nicht um den Kinderwunsch der Eltern, sondern das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Das muss immer geprüft werden. Aber das muss doch für heterosexuelle genauso geprüft werden wie für homosexuelle Partner, meine Damen und Herren.
Ihre Argumentation, dass zu befürchten ist, dass solche Kinder diffamiert und diskriminiert werden, gibt letztendlich alle Macht den Diskriminierern und den Diffamierern. Stattdessen müssten Sie mit uns gemeinsam für eine Gesellschaft eintreten, in der es eben kein Stigma ist, in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft aufzuwachsen. Das müsste der Anspruch sein, anstatt vor Diskriminierung vorbeugend einzuknicken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau wie meine Vorrednerinnen und Vorredner begrüße auch ich namens der Fraktion der Grünen das Bundeskinderschutzgesetz und auch die darin
enthaltenen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis.
Ich finde es allerdings mehr als bedauerlich, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, im Ausschuss die ausführliche Beratung zu der Frage - die Kollegin Weddige-Degenhard ist schon darauf eingegangen -, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, um einen möglichst effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu gewährleisten, völlig verweigert haben.
Die Kollegin Staudte ist bereits in der ersten Debatte darauf eingegangen: Wenn man solche Maßnahmen isoliert vorantreibt, besteht natürlich die Gefahr, dass man nach außen hin den Eindruck erweckt: Besorgt euch ein Führungszeugnis. Wenn nichts darin steht, gibt es kein Problem. - Aber in Fachkreisen besteht doch Einigkeit darüber, dass es weitere Handlungsempfehlungen und Sensibilierungsmaßnahmen geben muss. Aber die Beratung über alle diese Aspekt haben Sie verweigert und abgewürgt. Das finde ich äußerst bedauerlich, meine Damen und Herren.
Gerade ist schon darauf hingewiesen worden: Der Antrag betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Ehrenamtes. Damit, dies jetzt hier als große Stärkung des Ehrenamtes abzufeiern, meine Damen und Herren, werden Sie in der Öffentlichkeit kaum ernsthaft Gehör finden, wenn Sie das behaupten wollen.
Professor Zielke hat es bereits angesprochen: Rein praktisch wird der Antrag in der momentanen Situation überhaupt nichts ändern - auch das muss man einmal klarmachen -, sondern etwas, was schon jetzt besteht, soll noch stärker gesetzlich festgeschrieben werden.
Ich muss noch auf einen Punkt eingehen, Herr Professor Zielke. Sie haben den Kommunen hier ausdrücklich gedankt. Ich stimme Ihnen zu, dass die Kommunen die finanzielle Belastung schultern werden; auch ich gehe davon aus. Aber wenn Sie ihnen in dieser Form danken, finde ich dies vor dem Hintergrund, dass Sie die Kommunen nicht einmal gefragt haben, bevor Sie ihnen die Kosten aufgebürdet haben, schon ein bisschen zynisch, meine Damen und Herren.
Trotz allem bleibt es dabei: In diesem Antrag steht nicht viel, aber es steht auch nichts Falsches darin. Deshalb stimmen wir Grünen zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, sind meine Fraktion und meine Partei für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Das ist ein noch weitergehender Vorschlag als der der Linken. Aber selbstverständlich tragen wir auch die Forderung der Fraktion DIE LINKE mit, weil sie die Möglichkeiten junger Menschen, sich in diesem Land politisch zu beteiligen, in der Tat erweitert.
Ich möchte gern auf einige Gegenargumente eingehen, die vonseiten der Regierungsfraktionen genannt wurden.
Herr Professor Zielke, das hier ist kein historisches Seminar, aber wenn Sie Ihr neues Lieblingsthema Kinderkreuzzüge ansprechen, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass die große Mehrzahl der Kreuzzüge - das dürfte unumstritten sein - von Erwachsenen durchgeführt wurde. Also hören Sie auf, dieses abstruse Argument gegen das Wahlalter 16 ins Feld zu führen!
Nun zu der Studie, die Sie angeführt haben. Herr Professor Zielke, Sie wissen so gut wie ich, dass es viele andere Studien gibt, etwa von Professor Klaus Hurrelmann, die nahelegen, das Wahlalter sogar auf 14 Jahre zu senken. Darauf haben wir uns in den Debatten bezogen.
Ich will noch einen weiteren Aspekt ansprechen. Herr Kollege, wenn Sie sagen, dass es den Menschen nicht möglich war, Reden von Kanzlerin Merkel zu verstehen, dann muss ich Ihnen sagen: Das geht auch mir sehr häufig so.
Ein letzter Punkt ist mir noch sehr viel wichtiger, Herr Professor Zielke. Sie haben hier wiederholt unterstellt, Jugendliche seien anfälliger für die Propaganda von Nazis und würden häufiger Nazis wählen.
Ich will Ihnen etwas sagen, Herr Professor Zielke: Vergleichen Sie die Landtagswahlergebnisse in Deutschland. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, wo die Wahlaltersgrenze 18 Jahre beträgt, hat sich die NPD mittlerweile verfestigt. In Brandenburg, wo die rot-rote Koalition die Wahlaltersgrenze auf 16 Jahre abgesenkt hat, existieren keine rechten Parteien mehr im Parlament.
So einfach, wie Sie es hier darstellen, ist es beileibe nicht.
Jetzt komme ich zu den Argumenten des Kollegen Adasch: Sie tun immer so, als sei die Volljährigkeit die einzig objektive Grenze und als müsse sich alles daran ausrichten. Dabei übersehen Sie, dass z. B. die Strafmündigkeit, wie hier bereits angesprochen wurde, bereits mit 14 Jahren eintritt ebenso wie die Religionsmündigkeit. Bis weit in die 90er-Jahre hinein konnten 17-Jährige zur deut
schen Bundeswehr gehen und an der Waffe ausgebildet werden, meine Damen und Herren. Also tun Sie doch bitte nicht so, als seien diese 18 Jahre eine wie auch immer geartete objektive Grenze!
Letztendlich ist es - das haben die Expertinnen und Experten auch bereits in der Anhörung zu unserem Antrag Wahlalter 14 gesagt - immer auch ein Stück weit eine Wertentscheidung, wen man schon als reif bewertet und noch einschließt und wem man dieses wichtige demokratische Recht verwehrt. Dazu hat Herr Kollege Adler ganz am Anfang etwas Richtiges gesagt: In Wahrheit muss man in einer Demokratie gut begründen, wenn man jemanden nicht zu einer Wahl zulässt.
Meine Damen und Herren, wir meinen, 16- und 17Jährige haben z. B. bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen gezeigt, dass sie in der Lage sind, solche Entscheidungen mitzutragen. Deswegen sollten sie es auch auf Landesebene können.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Schreiben von Minister Bode zur Ablehnung der Akteneinsicht entgegen der Darstellung des Ministers keine verfassungsrechtlich geforderte Einzelfallabwägung und auch keine nach der Landesverfassung geforderte Begründung enthält, frage ich die Landesregierung, ob diese notwendige Abwägung überhaupt nicht vorgenommen wurde, ob der Minister vielleicht nur vergessen hat, sie an das Schreiben anzuhängen und sie jetzt nachreichen kann, oder ob Minister Bode hier schlicht nach eigenem Gutdünken handelt und die Rechte des Parlaments missachtet.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren, der Hinweis von Herrn Bode, dass sein Kollege Minister Möllring auch keine Akten vorlegen wird, ist zwar interessant, heute aber nicht Gegenstand. - Ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Minister Bode, meine erste Frage nicht beantwortet haben, noch einmal: Hat es eine Einzelfallabwägung, die verfassungsrechtlich geboten ist, und eine Begründung für die Ablehnung der Aktenvorlage gegeben, und, wenn ja, warum ist diese Begründung dann den Mitgliedern des Ausschusses nicht vorgelegt worden?
Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen frage ich die Landesregierung, ob sie die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes teilt, dass sie den Landtag über bereits abgeschlossene Vorgänge unterrichten muss und dass sie deshalb nur Akten zu bereits laufenden nicht öffentlichen Gerichtsverfahren verweigern kann und nicht etwa Akten zu hypothetischen, potenziellen, zukünftigen Gerichtsverfahren prophylaktisch verweigern kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde der CDU ist wohl der vorläufige Höhepunkt einer Kampagne, die viele sogenannte Sicherheitsexperten und nicht zuletzt der niedersächsische Innenminister seit mehreren Monaten führen.
Angeblich geht es ihnen dabei darum, Fußball zu einem sicheren Erlebnis zu machen. Ihr Hauptfeindbild sind Fußballfans, die sich selbst als „Ultras“ bezeichnen. Ihr zweites Feindbild - Sie haben es gerade gesagt - ist das Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien.
Über diese Themen diskutieren Sie wie gewohnt öffentlich seit Monaten, fordern wie gewohnt im Zweiwochenrhythmus härtere Strafen, härteres Durchgreifen und mehr Sicherheitstechnik.
Aber worum geht es Ihnen denn eigentlich mit diesen Debatten? - In Wahrheit verfolgen Sie, Herr Schünemann, ein Muster, das man bei Ihnen in der inneren Sicherheit häufiger findet: Sie identifizieren eine vermeintliche oder tatsächliche Minderheit - an anderer Stelle z. B. die Muslime, hier
besonders leidenschaftliche Fußballfans - und versuchen, sich mit der vermeintlichen Mehrheitsmeinung im Rücken gegen diese Minderheit mit harten Maßnahmen zu profilieren.
Ginge es Ihnen, Herr Kollege Güntzler, in erster Linie um die Sicherheit in Stadien und nicht um Ausgrenzung, dann würden Sie bei Ihren Sicherheitsgipfeln nicht nur mit Vereinsvertretern, sondern auch mit denen reden, um die es eigentlich geht, nämlich den Fanvertretern.
Die Fanhilfe Hannover hat zu Recht in ihrer gestrigen Pressemitteilung kritisiert, dass Sie sämtliche Fanvereinigungen bei all Ihren Gesprächen vollkommen außen vor lassen. Ich rede hier nicht von gewaltbereiten Fans. Ich rede von Gruppen - das hat die Kollegin Zimmermann schon angesprochen - wie der Initiative „ProFans“, der IG „Unsere Kurve“, der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte oder auch dem Bündnis aktiver Fußballfans. Alle diese Gruppen grenzen Sie vollkommen aus. Sie wollen nicht reden und den Dialog suchen, Herr Schünemann. Sie wollen sich zum x-ten Male als harter Durchgreifer profilieren.
In die Hochglanzbroschüren Ihres Ministeriums setzen Sie dann ein paar brave Alibifans, um vorzutäuschen, Sie hätten den Dialog gesucht.
Wenn es Ihnen wirklich um Sicherheit ginge, dann würden Sie den DFB bedrängen, die Gespräche mit der Initiative „Pyrotechnik legalisieren“, die auf einem guten Weg waren, wie Spiegel Online nachweist, wieder aufzunehmen, anstatt die Fans vor den Kopf zu stoßen. Wer echte Sicherheit im Stadion will, wer ein gutes Fußballerlebnis für alle, wirklich alle Gruppen will, der kommt an echtem Dialog auf Augenhöhe nicht vorbei.
Sie aber reden, wenn Sie über Fußballfans reden, nur über Gewalttäter. Gut, dann müssen wir uns aber auch einmal anschauen, wie es mit der Ge
walt in den Stadien tatsächlich aussieht - der Kollege Bachmann und die Kollegin Zimmermann haben das schon zu Recht angesprochen -: Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze verfasst jährlich Berichte. Die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren ist demnach von 6 030 in der Saison 2008/2009 auf 5 818 in der Saison 2010/2011 zurückgegangen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Fußballfans sanken in demselben Zeitraum von 9 174 auf rund 6 000 - also ein Rückgang um ein Drittel. Die Zahl der Einsatzstunden der Polizei sank von etwa 1,5 Millionen auf 1,12 Millionen.
Herr Schünemann, mit diesen Zahlen lassen sich weitere Sicherheitsgesetze gegen Fußballfans nicht begründen!
Lassen Sie uns weiter über Fußball reden, auch hier im Landtag! Aber wer das ernsthaft will, der kann sich nicht auf die Themen Pyrotechnik und gewaltbereite Fans beschränken. Lassen Sie uns über eine Polizei reden, die Reizgas in Fanblocks versprüht! Lassen Sie uns über Stadionverbote reden, die präventiv ohne Urteil verhängt werden und die oft, trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, noch lange in Kraft bleiben - übrigens entgegen den anderslautenden Äußerungen, die der Innenminister hier im Landtag im letzten November gemacht hat.
Lassen Sie uns über Rassismus und Homophobie in Stadien reden und darüber, ob der Bundesinnenminister mit seiner Kritik an deutschen „Sieg, Sieg!“-Rufen während der Fußball-EM nicht vielleicht doch recht hatte!
Lassen Sie uns über Wehrmachtsslogans reden, die deutsche Fans in polnischen Stadien präsentiert haben! Lassen Sie uns über die Zunahme chauvinistischer Einstellungen rund um die Fußball-WM reden, die der Soziologe Heitmeyer festgestellt hat, die von Ihrem Innenminister aber schlicht negiert werden!
Lassen Sie uns über Korruption im Weltfußball reden, zu der auch der DFB zu lange geschwiegen hat
und in dessen Zentrum mit Sepp Blatter ein Mann steht, der unter Ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden ist!
Lassen Sie uns über Depressionen und andere Erkrankungen von Profifußballern reden, die dem gnadenlosen Druck und der gnadenlosen Vermarktung im Weltfußball nicht gewachsen sind!
Und lassen Sie uns nicht zuletzt über eine permanente Kommerzialisierung und Gentrifizierung im Fußballstadion reden, die immer mehr Menschen mit kleinen Einkommen von ihrem Lieblingshobby ausschließt - - -
Und lassen Sie uns nicht zuletzt über eine permanente Kommerzialisierung und Gentrifizierung im Fußballstadion reden, die immer mehr Menschen mit kleinen Einkommen von ihrem Lieblingshobby ausschließt, weil nur noch die wirklich zahlungskräftigen Kunden in der Welt der VIP-Logen und Geldkarten in die neuen Fußballtempel gelockt werden.
Früher nannte man den Veranstaltungsort schon einmal „Fritz-Walter-Stadion“. Ich habe mein erstes Ligaspiel im Niedersachsen-Stadion gesehen. Heute heißen die Sportstätten AWD-, Veltins- oder Mercedes-Benz-Arena. Fußball ist eine Ware geworden, Vereine werden zu Aktiengesellschaften
oder GmbHs, und man will die Fans nur noch als Kunden.
Es mag sein, dass sich Herr Schünemann und seine Freunde im Businessbereich und in den VIPLogen solch eine Entwicklung wünschen. Dass aber viele Fans, die ihren Vereinen zum Teil schon seit Jahrzehnten durch alle Auf- und Abstiege die Treue gehalten haben, einen anderen Traum von Fußball haben, werden Sie lernen müssen.
Über all das müssen wir reden, wenn es um Fußball geht - aber mit den Fans und den Stadionbesucherinnen und -besuchern und nicht über ihre Köpfe hinweg.
Vielen Dank.
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihres Beispiels frage ich Sie: Wollen Sie ernsthaft sagen, dass das Hissen der Reichskriegsflagge in Niedersachsen aufgrund des Ordnungsbegriffs im Polizeigesetz verfolgt wird und nicht aufgrund des § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, der ja daneben besteht? Nach Antworten aus Ihrem Hause auf unsere Anfragen war immer das Ordnungswidrigkeitengesetz die Grundlage. Ich bin schon erstaunt, dass Sie das jetzt hier anders darstellen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, das, was Sie hier behauptet haben, kann so nicht stehen bleiben. In der Tat haben Sie auch dem Landtag die Dokumentation zu § 12 Abs. 6 - darum geht es ja bei den Moscheekontrollen - vorgelegt. Das Ergebnis war eindeutig. Sie haben damit keinen Terrorismus bekämpft. Sie haben damit keine internationale Kriminalität bekämpft. Sie haben damit Kleinstkriminalität, Ordnungswidrigkeiten und einzelne Verkehrsdelikte bekämpfen
können. Ich bitte Sie, Herr Minister! Es ist doch lächerlich, so zu tun, als bräuchten Sie diese anlasslosen Kontrollen zur Bekämpfung internationaler Schwerkriminalität.
Wenn es Hinweise auf internationale Kriminalität gibt, hat die niedersächsische Polizei ausreichend Eingriffsbefugnisse, im Rahmen des Polizeigesetzes und im Übrigen auch im Rahmen der Strafprozessordnung vorzugehen. In Wahrheit brauchen Sie diesen Paragrafen, weil Sie die Wiederaufnahme solcher Moscheekontrollen nicht dauerhaft ausschließen wollen.
Danke schön.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Innenministers auch zur Fußball-WM 2006 - wofür ich ihm sehr dankbar bin - möchte ich die Landesregierung fragen, wie sie denn die Ergebnisse der Studie des anerkannten Soziologen Professor Dr. Wilhelm Heitmeyer bewertet, der schon mehrfach für die Landesregierung auf Veranstaltungen und im Rahmen von Publikationen tätig war; Frau Ross-Luttmann hatte ihn als Referenten verpflichtet. Wie also bewertet die Landesregierung die Ergebnisse dieses Soziologen, der zu dem Schluss gekommen ist, dass zeitlich rund um die Fußball-WM 2006 in der Tat nationalistische und auch chauvinistische Einstellungen in Deutschland zugenommen haben, und der in seinen Studien einen Zusammenhang zu diesem gesamten Ereignis nahelegt, und welche Maßnahmen ergreift sie, um diesem Nationalismus und diesem Chauvinismus entgegenzutreten?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Dr. Biester hat gerade gesagt, dass der Bund und das Land jeweils zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung gezwungen worden sind. Sie mussten dazu durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gedrängt werden, das meiner Ansicht nach zu Recht viele gesetzgeberische Fehlleistungen bei der Sicherungsver
wahrung angeprangert hat. Obwohl die zugrunde liegenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung vom Bundesgesetzgeber noch gar nicht voll ausgestaltet sind und auch Regelungen vor allem zur Therapieunterbringung noch unklar sind, haben CDU und FDP diesen Entwurf eines Landesgesetzes zum Vollzug vorgelegt. Herr Dr. Biester hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es im Sinne einer ausführlichen Gesetzesberatung auch jetzt allerhöchste Zeit ist, zumal ansonsten die Gefahr besteht, dass der Entwurf der Diskontinuität anheimfallen könnte.
Zum Inhalt des Entwurfs im Einzelnen. Ich muss sagen, dass der Entwurf, wie ich gegenüber der Presse schon gesagt habe, sehr, sehr viele positive Regelungen enthält und sich auch von seiner Grundstruktur her erfreulicherweise sehr positiv von einigen teils populistischen Äußerungen des Justizministers Busemann zum ganzen Komplex Sicherungsverwahrung abhebt.
Herr Dr. Biester hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie die Maßgabe der Therapieorientiertheit und der Wiedereingliederung der Sicherungsverwahrung umsetzen. Dass Sie bei den Vollzugszielen die Sicherheit der Bevölkerung gleichrangig neben das Ziel der Minderung der Gefährlichkeit setzen, setzt Ihre sicherheitsorientierte Linie aus dem Justizvollzugsgesetz fort, die wir in dieser Form damals abgelehnt haben. Allerdings muss man Ihnen zugestehen, dass dieser Zweck bei der Sicherungsverwahrung natürlich eine ganz andere Legitimation hat, weil die Sicherungsverwahrung ohne den Aspekt der Gefährlichkeit gar nicht vollzogen werden dürfte; darauf sind Sie schon eingegangen.
Zu Recht führen Sie auch Opferschutzregelungen bei der Kontrolle der Briefe ein. Briefe können also zurückgehalten werden, wenn durch sie die Opfer in irgendeiner Form beeinträchtigt werden können. Auch das begrüßen wir ausdrücklich, meine Damen und Herren.
Nun zu den Kritikpunkten. Sie belassen es bei der Möglichkeit, Briefe zurückzuhalten, wenn sie grob falsche Darstellungen der Anstalt oder gröbliche Beleidigungen enthalten. Diese Regelungen übernehmen Sie aus dem Justizvollzugsgesetz. Meine Damen und Herren, es muss doch auch den Sicherungsverwahrten möglich sein, sich in einem
Brief auch einmal richtig auszulassen und in einem Brief an einen Freund oder einen Bekannten oder Verwandten Worte zu finden, die möglicherweise nicht so ganz den realen Zuständen in der Anstalt entsprechen. So etwas als Vorwand zu nehmen, um Briefe zurückzuhalten, wird den Anforderungen der Sicherungsverwahrung und auch dem Abstandsgebot überhaupt nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Sie haben es bereits angesprochen; es stand auch bereits in der Presse. Natürlich muss man die Frage der Abgabe von leicht alkoholischen Getränken - darum ging es; ein oder zwei Bier - in kontrollierten Mengen in der Sicherungsverwahrung prüfen; denn es geht doch darum, dass die Sicherungsverwahrung - rufen wir uns das Gebot in Erinnerung - so weit wie möglich an das Leben draußen angepasst werden muss und dass nur solche Einschränkungen zulässig sind, die in der Sicherungsverwahrung unerlässlich sind. Ich finde, dass wir diese Frage nach Praktikabilität im Ausschuss diskutieren müssen.
Eine weitere wichtige Frage ist die des Internetzuganges. Erinnern wir uns: Das war eine der zentralen Forderungen der Sicherungsverwahrten aus Celle. Wir haben mittlerweile in vielen Justizvollzugsanstalten einen kontrollierten Internetzugang, insbesondere in dem hier schon mehrfach thematisierten Projekt in Wolfenbüttel. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie in dem Gesetz so vorsichtig sind und zu diesem Aspekt keine direkte Aussage treffen.
Abschließend kann ich sagen, dass ich durchaus optimistisch bin: Wenn wir den Gesetzentwurf nachbessern und in einigen wichtigen Details zu einer Einigung kommen, ist aus meiner Sicht eine breite Mehrheit im Ausschuss möglich.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines ist klar: Recht und Gerechtigkeit gibt es nicht geschenkt. Justiz kostet Geld, und zwar Geld, das auch gerecht verteilt werden muss. Der Bundesrat hat deshalb eine Initiative der Länder Hessen, Baden-Württemberg