Protocol of the Session on November 8, 2012

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Zur Einbringung erteile ich Herrn Wenzel das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das kerntechnische Regelwerk in Deutschland ist nach Ansicht von Experten völlig veraltet. Die wesentlichen übergeordneten Regelungen bestehen noch heute aus den Leitlinien der Reaktorsicherheitskommission von 1977 und den Sicherheitskriterien des damals zuständigen Bundesinnenministeriums von 1983. Im Jahr 2003, also vor nunmehr neun Jahren, hat die damalige Bundesregierung daher eine umfassende Initiative zur Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerkes veranlasst.

Die Grundlagen für eine Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen hat die Gesellschaft für Reaktorsicherheit in Abstimmung mit internationalen Empfehlungen erarbeitet. In den Verhandlungen zur Implementierung eines neuen Regelwerks haben sich von CDU und FDP regierte Bundesländer insbesondere gegen Verschärfungen der geltenden Sicherheitsanforderungen gewehrt.

Zwischenzeitlich hat es schon sieben offizielle und mehrere inoffizielle Revisionen gegeben. Trotzdem war kein Konsens erreichbar. Im Jahr 2009 wurde vereinbart, dass das neue Regelwerk in einer Erprobungsphase bis Oktober 2010 geprüft werden sollte, um es dann endgültig zu verabschieden.

Nunmehr war, nach einer weiteren umfangreichen Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, eine Beschlussfassung im zustän

digen Bund-Länder-Ausschuss vom 20. November 2012 vorgesehen. Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium für das Land Niedersachsen offenbar angekündigt, dem neuen Regelwerk wiederum nicht zuzustimmen, weil es zu „erheblichen Verschärfungen der bestehenden Anforderungen“ führen würde. Diese seien mit dem geltenden Atomrecht nicht durchsetzbar.

Nach Ansicht von Experten widerspricht diese Auffassung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2008 - entgegen der Rechtsauffassung des niedersächsischen Umweltministers - festgestellt, dass weit über die bisherige Anlagenauslegung hinaus Vorsorge zu treffen ist, auf die die Bevölkerung einen einklagbaren Anspruch habe.

Auch nach dem sogenannten europäischen Stresstest sah das niedersächsische Umweltministerium keinen Anlass zur Nachrüstung von niedersächsischen Atomanlagen. Dieter Majer, Technischer Leiter der deutschen Atomaufsicht a. D., erklärte dazu am 18. Oktober 2012 in der ARDSendung „Monitor“:

„Der Stresstest ist ein Minimalprogramm, das nur einige wenige Prozente der gesamten notwendigen Sicherheitsüberprüfung ausmacht, nämlich nur Einrichtungen und Maßnahmen, die dann wichtig sind, wenn der Unfall schon passiert ist. Verglichen möglicherweise mit dem Auto, bedeutet das, man hat den Airbag untersucht, dessen Funktionsweise untersucht, aber man hat nicht untersucht, ob die Bremsen funktionieren, ob das Licht funktioniert etc.“

Auch nach den Erfahrungen in Fukushima plant die Landesregierung in der jetzt anstehenden Gesetzesnovelle zum Katastrophenschutz - geplant ist die Behandlung im Dezemberplenum - keinerlei Änderungen zum Schutz der Bevölkerung bei Katastrophenfällen in Atomanlagen oder bei Transporten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung, meine Damen und Herren:

1. Welche Verschärfungen der bisher geltenden Sicherheitsanforderungen sind in dem letzten vorliegenden Entwurf der modernisierten Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke vorgesehen,

und bis wann sollen diese Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden?

2. Will die Landesregierung dem letzten vorliegenden Entwurf der modernisierten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke in der Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie am 20. November 2012 zustimmen, und kommen diese Sicherheitsanforderungen dann auch unmittelbar für alle laufenden Anlagen zur Anwendung?

3. Wenn die Antwort auf die zweite Frage Nein lautet: Welche Änderungen will die Landesregierung an dem vorliegenden Entwurf vornehmen, und wie werden sie begründet?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Birkner. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wenzel, ich möchte mich für Ihre heutige Dringliche Anfrage bedanken, weil Sie mir damit die Gelegenheit geben, über den bevorstehenden positiven Abschluss eines zentralen Vorhabens der Atomaufsicht in Deutschland, das den Bund und die Länder über mehrere Legislaturperioden hinweg intensiv beschäftigt hat, zu berichten.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Die Vorge- schichte interessiert uns auch!)

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen hier heute mitteilen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als das im Bund zuständige Ministerium zu einer Sondersitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie, hier des Hauptausschusses, für den 20. November 2012 mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Fortentwicklung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ eingeladen hat. Bund und Länder haben in dem Länderausschuss für Atomkernenergie im Juni 2012 beschlossen, eine einvernehmliche Verabschiedung der neu aufgestellten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke anzustreben.

Meine Damen und Herren, ich sehe uns heute ganz dicht vor diesem Ziel. Damit wäre ein Schlusspunkt unter den nahezu 15-jährigen Prozess der Aktualisierung des kerntechnischen Regelwerks zur Sicherheit der Kernkraftwerke ge

setzt. Dieser Prozess war nicht einfach. Er hat nicht nur die an der Aufstellung des neuen Regelwerks beteiligten Experten vor große Herausforderungen gestellt, sondern hat die Politik erreicht und war auch mehrfach Anlass von Debatten hier im Landtag.

Die Landesregierung will die Aktualisierung des Regelwerks, weil es zu wesentlichen Teilen aus den 70er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammt. Es ist ihr ein wichtiges Anliegen, dass für die staatliche Überwachung wichtige Grundlagen modernisiert werden. Da ist sie sich mit dem Bund und mit den anderen betroffenen Ländern völlig einig.

Meine Damen und Herren, dabei geht es nicht nur um technische Inhalte. Ganz wichtig ist auch, dass das Regelwerk von den Anwendern bei Antragstellern, Behörden und behördlich zugezogenen Sachverständigen auch sicher angewendet werden kann. Dazu gehört auch, dass es nicht hilfreiche breite Interpretationsspielräume vermeidet und nur technisch umsetzbare Anforderungen enthält. An der Anwendungs- und Rechtssicherheit des Regelwerks darf es keinen Zweifel geben.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung ist auch wichtig, dass sich die neuen Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke grundsätzlich im Bereich des geltenden Rechts bewegen. Das bedeutet, dass keine Anforderungen gestellt werden können, die nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Atomgesetzes nicht auch durchgesetzt werden können. Dabei wird unterstellt, dass die Anforderungen keine Entschädigungsansprüche nach den Vorschriften des Atomgesetzes hervorrufen sollen. Nach unserem Verständnis der Beratungen von Bund und Ländern ist dieser Ansatz auch Grundlage von Bund und anderen Ländern.

Meine Damen und Herren, weil diese Dinge der Landesregierung so wichtig sind, hat sie sich intensiv und konstruktiv in die Beratungen des Bundes und der Länder eingebracht. Heute kann ich Ihnen sagen: Ich bin froh über die aktuelle Entwicklung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, wie dieses Regelwerk jetzt genannt wird. Die beteiligten Fachleute haben gute Arbeit geleistet. Ich will das ausdrücklich auch für die Kolleginnen und Kollegen des Umweltministeriums hier in Niedersachsen sagen, die sich sehr intensiv und sehr fachkundig und mit dem entsprechenden Durchhaltevermögen über Jahrzehnte hinweg im

Sinne einer Verbesserung des Regelwerks mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Viele Dinge, die lange Zeit zu kritisieren waren, sind bereinigt. Dazu gehört z. B. die Abkehr von der zu unbestimmten Formulierung des Regelwerkes in Form des Indikativs hin zu einer eindeutigen Sprache, wie sie in Regelwerken üblich ist - eine Änderung, die wegen ihrer Bedeutung für die Anwendungssicherheit sehr hoch wertzuschätzen ist.

Zu einer Sondersitzung des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses am 23. Oktober 2012 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen neuen Entwurf der Sicherheitsanforderungen mit dem Stand 15. Oktober 2012 vorgelegt. In diesen Entwurf hat es erfreulicherweise auch eine Reihe von Vorschlägen der Niedersächsischen Landesregierung aufgenommen. In den Beratungen der Sondersitzung, in die sich die Landesregierung wiederum konstruktiv eingebracht hat, konnten noch rund 90 bestehende offene Punkte aus Vorschlägen verschiedener Länder, aber auch aus dem Kreis von den Experten und Unterstützern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit selbst, konstruktiven Lösungen zugeführt werden, sodass nunmehr sicher über 90 % aller vorherigen Diskussionspunkte ausgeräumt worden sind.

Die Fachleute des Fachausschusses Reaktorsicherheit haben dem Entwurf der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 15. Oktober 2012 unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Sondersitzung zugestimmt. Ein Vorschlag der Landesregierung zu einer differenzierten Verwendung des Begriffs „sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen“ soll noch geprüft und im schriftlichen Verfahren abgestimmt werden. Hierzu findet zurzeit noch ein technischer Dialog zwischen den Regelwerkerstellern und der Landesregierung statt. Ich habe keine Zweifel, dass auch zu diesem Punkt eine konsensuale, sachgerechte Lösung gefunden werden wird.

Meine Damen und Herren, wo stehen der Bund und die Länder heute? - Sie stehen vor der Chance, eine nahezu 15-jährige Debatte erfolgreich abzuschließen. Die Landesregierung wird sich in den bevorstehenden Beratungen dafür einsetzen.

Ein Ziel haben wir heute allerdings noch nicht erreicht: Der nach den dynamischen Entwicklungen der letzten Wochen fortgeschriebene Entwurf der

Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, der dem Länderausschuss für Atomkernenergie am 20. November 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll, liegt hier noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der mit der Anfrage erbetene Vergleich der Anforderungen laut dem letzten vorliegenden Entwurf der modernisierten Sicherheitsanforderungen mit den bisher geltenden Sicherheitsanforderungen ist der Landesregierung im Wortsinn nicht möglich, weil sie dazu nicht in dem erforderlichen Umfang amtliche Erkenntnisse erlangt hat.

So liegt hier aus den in der Vorbemerkung erläuterten Gründen, insbesondere aufgrund des zurzeit laufenden Beratungs- und Abstimmungsprozesses von Bund und Ländern, gegenwärtig noch kein Entwurf der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vor, in den die Ergebnisse der Beratungen des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 23. Oktober 2012 eingearbeitet sind. Die noch anhängigen Abstimmungen werden mithilfe von Kommentierungslisten und Änderungsanträgen abgewickelt. Daher liegt hier auch kein geschlossenes Bild des heute aktuellen Stands der Anforderungen vor. Die Entwicklung hierzu ist noch im Fluss. Sie wird erst durch die Vorlage einer fortbeschriebenen Entwurfsfassung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke für die Beratungen im Länderausschuss für Atomkernenergie, hier dem Hauptausschuss, am 20. November 2012 beendet sein.

Der in der Anfrage angesprochene letzte vorliegende Entwurf der Sicherheitsanforderungen wäre der Entwurf mit dem Stand vom 15. Oktober 2012, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Sondersitzung des Fachausschusses Reaktorsicherheit vorgelegt worden ist. Dieser ist allerdings aufgrund der in der Sondersitzung des Fachausschusses Reaktorsicherheit beschlossenen Änderungen heute nicht mehr relevant und wäre somit für einen amtlichen Vergleich nicht geeignet.

Zudem ist zu den bisherigen Sicherheitsanforderungen zu bedenken zu geben, dass es sich dabei zum Teil um Anforderungen des Bundes bzw. dessen Beratergremien aus den 1970er- und 1980erJahren handelt. In der Zwischenzeit hat eine erhebliche Fortentwicklung der Sicherheit und der Anforderungen im nationalen und internationalen

Rahmen stattgefunden. Die heute diskutierten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke stellen daher eine völlig neue Fassung dar, die es der Landesregierung unmöglich machen, einen konkreten Einzelvergleich der Sicherheitsanforderungen mit dem früheren Regelwerk vorzunehmen.

Aus der Sicht der Landesregierung ist es wichtig, dass in die neuen Sicherheitsanforderungen alle zwischenzeitlich erfolgten nationalen und internationalen Weiterentwicklungen der Sicherheit einfließen. Dieses ist erfolgt und führt zu vielen in der jetzigen Form zuvor nicht erhobenen Anforderungen und insoweit zu Verschärfungen der Anforderungen. Dazu wurden neue Sicherheitsanforderungen und insoweit Verschärfungen aus den folgenden Quellen eingeführt: WENRA, ENSREG - Westeuropäische und Europäische Sicherheitsbehörden, Safety Objectives aus 2009; IAEA - Safety Requirements, Regulations and Guides; Fukushima-Erkenntnisse - sowohl national auch international; Stresstests der deutschen Kernkraftwerke - sowohl national als auch international. Aufgrund der Aufnahme von Änderungen in den Sicherheitsanforderungen aus den vorgenannten Quellen und weiteren Prozessen hat sich insoweit gegenüber dem ursprünglichen Stand eine sehr große Anzahl von neuen Anforderungen und insoweit auch von Verschärfungen ergeben.

Exemplarisch können hier folgende Verschärfungen in dem oben erläuterten Sinne angeführt werden: die Erstellungen von Leitlinien für schwere Unfälle und die Erhöhung der Kapazität der zusätzlichen Energieversorgung von wichtigen Einrichtungen zur Bewältigung des anlageninternen Notfallschutzes auf zukünftig zehn Stunden für den Fall des völligen Ausfalls aller sonstigen Stromversorgung.

Über die zeitliche Umsetzung wird unter Würdigung der atomrechtlichen Voraussetzungen und der Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden sein. Diesen atomrechtlichen Entscheidungen kann hier nicht vorgegriffen werden. Es kann aus den allgemeinen Zielen für die Umsetzung dieser Maßnahmen, z. B. nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission, aber der zeitliche Rahmen der Umsetzung dahin gehend eingegrenzt werden, dass diese Maßnahmen nach Möglichkeit bis 2015 in allen Anlagen umgesetzt sein sollten.

Wegen technischer Einzelheiten wird auf die einschlägigen Unterrichtungen über die Überprüfungen und Stresstests nach Fukushima und die daraus zu ziehenden Konsequenzen durch die Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verwiesen.

Ferner wird in den Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke festgeschrieben, dass bei der Planung von präventiven Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes die Möglichkeit des vollständigen Ausfalls jeweils einer der zur Beherrschung der Ereignisse auf der Sicherheitsebene 3 erforderlichen Sicherheitsfunktionen zu analysieren ist. Die systematische Überprüfung der Robustheit und Wirksamkeit vitaler Sicherheitsfunktionen wird nach Möglichkeit bis 2014 umgesetzt werden.

Auch im Bereich des Normalbetriebs von Kernkraftwerken wird durch die Forderung zur Einführung eines integrierten Managementsystems unter der Definition von detaillierten Anforderungen eine deutliche Anpassung der Regelwerksvorgaben erreicht. Hier wird die Umsetzung im Laufe des Jahres 2013 überprüft werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Die Fortentwicklung der Sicherheitsanforderungen ist, wie in der Vorbemerkung erläutert, über den in der Anfrage angesprochenen letzten vorliegenden Entwurf hinaus fortgeschritten. Der letzte vorliegende Entwurf wird daher nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Weil dieser Entwurf nicht mehr Gegenstand der Beratungen ist, kann die Landesregierung diesem Entwurf auch nicht zustimmen. Er wird gar nicht zur Abstimmung gestellt werden.

(Lachen bei den GRÜNEN)

- Das ist einfach so.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird auf der Grundlage des in der Vorbemerkung erläuterten Prozesses einen neuen Entwurf erstellen und den Ländern für die im Länderausschuss für Atomkernenergie am 20. November 2012 vorgesehene Beratung vorlegen. Dem Beratungsergebnis kann naturgemäß an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Der Landesregierung sind gegenwärtig allerdings keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Zustimmung zu den Sicherheitsanforderungen sprächen, sodass ich davon ausgehe, dass am 20. November 2012 die Verabschiedung im Länderausschuss Atomkernenergie, hier im Hauptausschuss, tatsächlich erfolgen wird.