Protocol of the Session on December 5, 2012

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Wir machen damit deutlich, dass der Sport für uns in Niedersachsen eine ganz besonders bedeutende Rolle für die soziale und physische Entwicklung vor allem junger Menschen in diesem Land spielt. Insbesondere in den Sportvereinen gelingt es, Kontakte zu knüpfen, gruppendynamisches Verhalten zu erlernen und Identifikation über Gemeinschaft zu festigen. Insofern ist es nur folgerichtig, den Sportverbänden und den Vereinen des Landessportbundes Rechts- und Planungssicherheit zu verschaffen.

Mit diesem Gesetz unterstreichen wir die Bedeutung des Sports in Niedersachsen und stellen seine Finanzierung auf eine solide und vernünftige Grundlage. Die Zuwendungen der verschiedenen Ministerien werden durch dieses Gesetz zusammengefasst, und die Planungen werden vereinfacht. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch erheblich reduziert.

Pro Jahr werden dem LSB 31,5 Millionen Euro zufließen. Aus den zu erwartenden Mehreinahmen aus den Glücksspielabgaben werden 25 % dem Sport zugeführt. Die Mittel der Glücksspirale werden in sinnvoller Weise der Lotto-Sport-Stiftung, einer wichtigen und segensreichen Einrichtung in unserem Land, zufließen.

Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Einblicken in die Fachverbände bekommen und dort auch den Kontakt pflegen können. Deshalb stelle ich für die FDP-Fraktion mit Genugtuung fest, dass mit diesem Gesetz vor allen Dingen - Herr Jüttner, da folge ich Ihnen gerne - das ehrenamtliche Engagement der Menschen im Bereich des Sports gewürdigt wird. Mein Kompliment und Respekt gelten insbesondere der Führung des LSB, die die Interessen des Sports in der Diskussion nachhaltig und auch glaubwürdig vertreten hat.

Zugegeben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nicht bei jedem Gesetz, das ich mitbeschlossen habe, war ich mir sicher, dass es auch eine wirklich nachhaltige Wirkung hat. Aber umso mehr freut es mich, dass ich ausgerechnet bei meinem letzten Redebeitrag in diesem Plenum sagen kann: Hier hast du an einer wahrhaft sinnvollen Entscheidung für die Menschen in diesem Land mitgewirkt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Janssen-Kucz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Außenstehende fragt sich, wenn er sich diesen Tagesordnungspunkt anschaut, was Sportförderung und Glücksspiel miteinander zu tun haben. Im Grunde genommen rein gar nichts. Sport ist aktiv,

findet größtenteils in Gesellschaft statt und tut gut. Glücksspiel dagegen findet im Stehen oder im Sitzen statt und hat einen sehr starken Suchtfaktor. Aber es bringt Geld in die Kassen.

Um Sport zu fördern - meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt -, ist es eben notwendig, dieses Geld zu haben, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen die Möglichkeit zu verschaffen, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach Neigung und Fähigkeiten sportlich zu betätigen. Dafür brauchen wir ein solides Fundament. Dieses Fundament schaffen wir heute mit dem Sportfördergesetz.

Wir haben - das wurde schon deutlich - gerade vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände in der Anhörung lange um das Sportfördergesetz und seine inhaltliche Ausgestaltung gerungen.

Meine Damen und Herren, Sport bewegt die Menschen, nicht nur körperlich. Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement, zum Demokratieverständnis, zur Gesundheitsförderung, zur Bildung und zur sozialen Integration.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Sportförderung ist uns Grünen wichtig. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, nachdem er entsprechend geändert wurde. Wichtig ist uns, dass mit dem Sportfördergesetz diejenigen Sportgruppen besonders berücksichtigt werden, die besondere Anstrengungen gegen Ausgrenzung, Homosexuellen- und Transsexuellenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und sexualisierte Gewalt unternehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, neben den Sportverbänden sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenfalls Destinatäre der Glücksspielabgabe. Die Mitgliedsverbände betreiben 6 000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Beratungsstellen mit 230 000 Hauptamtlichen plus 500 000 Ehrenamtlichen. In den Beratungen wurde zumindest erreicht, dass auch sie von den Mehreinnahmen profitieren. Aber anders als beim Sport findet keine strukturelle Gleichstellung statt. Das heißt vor dem Hintergrund der vielfältigen gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen für diesen großen sozialen Bereich, dass es keine Planungssicherheit gibt. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der SPD.

Wir sollten hier und heute nicht vergessen, dass die Öffnung des Glücksspielmarkts nicht nur zu Mehreinnahmen führt und damit den Sport und die Wohlfahrtsverbände unterstützt, sondern auch negative Folgen hat, nämlich die Zunahme der Spielsucht. Meine Damen und Herren, des einen Wohl ist des anderen Leid.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Özkan das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Diskussion über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags immer wieder betont, dass die Sportförderung auch unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in vollem Umfang erhalten bleiben muss.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Dieser Gesetzentwurf geht sogar noch weiter. Die Rahmenbedingungen für den Sport in Niedersachsen werden insgesamt verbessert. Ich hebe zwei Punkte hervor:

Erstens. Die Mittel für die Sportförderung werden nicht nur auf hohem Niveau verstetigt. Vielmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport die Förderung aus seinem eigenen Haushaltsplan sogar noch erhöht.

Zweitens. Mehreinnahmen aus dem Glücksspiel fließen dem Sport zukünftig zu 25 % zu. Das ist, meine ich, wichtig gewesen, um Sicherheit zu schaffen.

Das neue Sportfördergesetz, meine Damen und Herren, wird ein eigenständiges Leistungsgesetz sein, das der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports besondere Anerkennung zollt. Das ist hier eben deutlich geworden. Das wird von allen getragen. Das Land stellt dem Sport in Niedersachsen zukünftig jährlich 31,5 Millionen Euro als Finanzhilfe zur Verfügung.

Die zentrale Bündelung der Zuwendungen der einzelnen Ressorts in einem Gesetz trägt in erheblichem Maße zur nachhaltigen Sicherung der Auf

gabenwahrnehmung durch die Sportorganisationen bei. Es dient auch maßgeblich zur Verwaltungsvereinfachung; auch das sollte man nicht unberücksichtigt lassen.

Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf nicht nur beim Landessportbund, sondern auch in den Ausschüssen des Landtages eine breite Zustimmung gefunden hat. Nicht nur der Sport profitiert - das ist gesagt worden -, sondern mit der in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes wird sichergestellt, dass Mehreinnahmen aus den Glücksspielerträgen zu einem hohen Anteil an alle Destinatäre gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes verteilt werden. Die Verbraucherzentrale ist schon genannt worden. Für sie werden 1,5 Millionen Euro als jährlicher Festbetrag berücksichtigt. Das ist uns in diesem Zusammenhang gut gelungen.

Insgesamt handelt es sich also um einen wirklich guten Gesetzentwurf, der eine breite Zustimmung des Hauses verdient.

Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zum Antrag der Fraktion der SPD sagen. Niemand in der Landesregierung hätte etwas gegen ein vergleichbares Gesetz auch für die Wohlfahrtspflege. Lassen Sie uns gemeinsam in Ruhe in der nächsten Legislaturperiode darüber nachdenken und vor allen Dingen auch diskutieren, wie wir die Arbeit der Wohlfahrtspflege in Niedersachsen sichern und weiter verbessern können.

Vielen Dank dafür und für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest, dass der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden ist.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag nach § 23 unserer Geschäftsordnung. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5451 zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Johanne Modder [SPD]: Na?)

Gegenstimmen?

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was ist das denn jetzt? - Johanne Modder [SPD]: Die Ministerin hat eben etwas anderes gesagt!)

Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vollzuges der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4873 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5466 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5519