In dem Lager in Grohnde gab es Diskussionen - von dem aktiven Kern der Anti-AKW-Bewegung waren ungefähr 200 Leute da -: Vor zehn Jahren hätte die Grünen nach dem Bundesparteitag alle ihre Leute in die Busse gepackt und wären zu uns gekommen! - Einige sagten: Vielleicht machen sie
es ja wieder! - Daraufhin gab es dort Gelächter im Zelt, und es wurde gesagt: Ihr glaubt doch nicht, dass die noch zu uns kommen! Die fahren doch alle in der 1. oder 2. Klasse mit der Bahn oder mit ihren Bussen nach Hause! - Das war gegen 10 Uhr. Gegen 11 Uhr warteten noch immer einige darauf, dass sie kommen. Gegen 12 Uhr war noch immer niemand da, und um 13 Uhr wurden wir abgeräumt. Kein einziger von dem Bundesparteitag der Grünen hat sich zum Widerstandslager in Grohnde bewegt. Das macht deutlich, dass Sie zwar noch von Ihrem Ruf der Vergangenheit zehren, aber den Kern der Bewegung haben Sie abgemeldet. Das ist der Stand der Dinge, Herr Wenzel.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/698 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so verfahren worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5494 vor. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2527 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4133 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so verfahren worden.
Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4347 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Abschließende Beratung: a) Ausbau des Kavernenfeldes Etzel stoppen, bis die Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist - Bergrecht reformieren: Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Genehmigungsverfahren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3312 - b) Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3519 - c) Bergrecht reformieren - Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Maßnahmen „unter Tage“ - kein Fracking in Wasserschutzgebieten - keine Subventionen für Energiekonzerne - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3912 - d) „Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3967 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5459 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5493 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5514
Die beiden Änderungsanträge haben zum Ziel, alle vier genannten Anträge in einer jeweils anderweitig geänderten Fassung anzunehmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben erstmals am 3. Februar 2012 eine Vorlage eingebracht, in der sie noch keinen Ausschluss der Fracks in Wasserschutzgebieten gefordert hatten. Seitdem haben sich auch CDU und FDP im Landtag bewegt. Besser gesagt, Sie haben nun das nachvollzogen, was eigentlich völlig unstrittig ist. Sogar die Förderkonzerne wie Exxon Mobile wollen nicht mehr in Wasserschutzgebieten oder in anderen sensiblen Gebieten unkonventionelles Erdgas fördern.
Im Frühjahr haben sich die Regierungsfraktionen noch für eine einzelfallbezogene UVP-Vorprüfung für Fracking-Vorhaben ausgesprochen. Erst wenn nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, soll eine UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Nach langer interner Auseinandersetzung haben sie sich dann in letzter Minute auf die Formulierung verständigt, „dass bei der unkonventionellen Erdgasförderung zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist“. Die Formulierung „bei der unkonventionellen Erdgasförderung“ ist rechtlich aber unbestimmt und sehr breit interpretierbar. Auch der Erlass von LBEG vom 31. Oktober dieses Jahres lässt sich ja so interpretieren. Allerdings ist das keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Planfeststellungsverfahren nach Bergrecht und einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Regierungsfraktionen müssen sich an dieser Stelle vorhalten lassen, dass sie weiterhin Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung für das Fracking durchführen wollen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie es wirklich ernst meinen, dann stimmen Sie am 14. Dezember im Bundesrat für den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen! Treten Sie für die Umsetzung des Beschlusses der UMK ein, wie es Ihr niedersächsischer Umweltminister schon einmal mitbeschlossen hat! Aber machen Sie bitte nicht den Versuch, unkonventionelles Erdgas, sogenanntes Tight Gas in Sandstein, in konventionelles Gas umzudefinieren, um da wiederum ein Schlupfloch zu finden.
Die Landesregierung macht den Versuch - das spiegelt sich im Erlass des LBEG wider -, Tight Gas zu konventionellem Gas umzudefinieren. Der LBEG-Erlass zielt darauf, genau diese Fracks in Tight Gas genehmigungstechnisch durchzuwinken, ohne UVP und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Meine Damen und Herren, es reicht nicht aus, den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in einem persönlichen Gespräch zu informieren. Das ist nicht die Form von Bürgerbeteiligung, die wir heute für völlig normal halten, ob es um eine Kreisstraße, einen Radweg oder irgendein anderes öffentlichrechtliches Projekt geht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September 2011 haben wir uns hier im Landtag zum ersten Mal über das Thema Fracking unterhalten. Damals habe ich gesagt:
„Wir sollten die beiden vorliegenden Anträge umfassend im Umweltausschuss beraten und uns den Entwurf der Studie des UBA … vorlegen lassen. Ich schlage für meine Fraktion vor, dass wir die … Unternehmen und auch die Bürgerinitiativen zu einer öffentlichen Anhörung in den Landtag einladen. Am Ende werden wir vielleicht zu der Erkenntnis kommen, dass es einer UVP bedarf.“
Inzwischen ist viel passiert. Wir haben die Anhörung durchgeführt. Es hat viele Gespräche mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Es gab den Dialogprozess der Firma Exxon Mobile, und das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund haben zwei vielbeachtete Gutachten vorgelegt.
Als Ergebnis dieser Fakten haben wir Ihnen unseren Änderungsantrag vorgelegt. Er enthält die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte. Es sind insgesamt neun, nämlich erstens die Forderung nach einer zwingenden Umweltverträglichkeitsprüfung, zweitens die Forderung nach der fortlaufenden Umsetzung von neuen wissenschaftlichen Er
kenntnissen, drittens die Forderung, Fracking-Vorhaben in Wasserschutzgebieten, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebieten sowie Solefördergebieten grundsätzlich nicht zu genehmigen, viertens die Forderung, dass betroffene Landkreise bei der Genehmigung beteiligt werden und eine wasserrechtliche Erlaubnis nur im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen erteilt wird, fünftens die Forderung, dass die Industrie FrackFlüssigkeiten ohne jede Umweltbelastung entwickelt, sechstens die Forderung nach der Offenlegung aller Bestandteile von Frack-Flüssigkeiten und der Sicherstellung, dass diese Flüssigkeiten keine Gesundheits- und Umweltgefährdung verursachen, siebtens die Forderung nach einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, achtens die Forderung nach der Veröffentlichung von bereits durchgeführten Fracking-Vorhaben und neuntens die Forderung nach einer generellen Beweislastumkehr.
Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagen nicht, dass Fracking verboten werden soll. Das wäre mir auch zu einfach. Die Linke will kein Fracking. Die Linke will aber auch keine Kernenergie und keine Kohle. Linke Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht kalt. Deswegen will auch keiner die Linke!
Etwas erstaunt hat mich der kurzfristig vorgelegte gemeinsame Antrag von SPD und Grünen. Noch mehr erstaunt hat mich in diesem Antrag der eine Satz:
„Aus energiepolitischen und ressourcenpolitischen Gründen ist die Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht notwendig.“
Gleichzeitig, meine sehr geehrten Damen und Herren, erklären Sie uns aber in diesem Antrag, unter welchen Bedingungen Sie Fracking zulassen wollen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mehr als widersprüchlich.
Heute Morgen noch hat uns Herr Wenzel erzählt, dass er keine neuen Kohlekraftwerke haben will. Stattdessen sollen hocheffiziente Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit im Rahmen der
Energiewende sorgen. Was ist denn das, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wir brauchen Fracking nicht, aber das Gas nehmen wir gerne! - So geht das nicht.