- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und
Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt 6,3 Millionen Euro eingesetzt. In jedem Landkreis in Niedersachsen wird nun dieses Modell angeboten.
- Beispielsweise werden in Neustadt und in Hameln Schulversuche mit besonderen Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. So konnte jede Schülerin oder jeder Schüler mit Stolz einen Schulabschluss vorweisen.
Die Erfahrungen aus den genannten Projekten und Schulversuchen bieten eine überzeugende Perspektive für die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zu einer weiteren Verzahnung zwischen allgemeinbildender und berufsbildender Schule. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich.
Die Konsequenz aus den Modellprojekten und Schulversuchen ist eine zielorientierte, systematische Berufsorientierung bis hin zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 erhalten sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine berufliche Orientierung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung, die die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Die Landesregierung wird das skizzierte Konzept sorgsam im Detail auch unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der erforderlichen Lehrerstunden ausarbeiten, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen rechtlichen Bestimmungen vorbereiten und dabei auch Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen machen.
Zu 1: Der Gesetzgeber hat in § 114 NSchG mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „zumutbare Bedingungen“ und der Befugnis, Mindestentfernungen festzusetzen, den Kommunen Spielraum eröffnet, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten zu handeln. In Niedersachsen gibt es rund 140 berufsbildende Schulen. Für jede Hauptschülerin oder jeden Hauptschüler ist somit eine berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe. Da die Beförderungspflicht bzw. der Erstattungsanspruch abhängig ist von der jeweiligen Entfernung der Wohnung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zur berufsbildenden Schule und gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestünde, die ausgestellte Fahrkarte zur Hauptschule gleichzeitig für den Weg zur berufsbildenden Schule zu benutzen, stützt sich die Annahme einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten bisher auf Vermutungen. Weder die Kosten noch die Zahl der von einer beifolgenden Schülerbeförderung möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt quantifizierbar.
Zu 2: Die Durchführung baulicher Maßnahmen an Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Konnexität greift nur, wenn neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden oder eine wesentliche Aufgabenerweiterung beschlossen wird (Arti- kel 57 Abs. 4 NV). Dieses wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Verfahren eines Erlasses zu prüfen sein.
Zu 3: Besondere Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation der berufsbildenden Schulen sind nicht zu erwarten. An ihnen bestehen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Kooperationen, beispielsweise durch die Regionen des Lernens. Vor Ort werden flexible Lösungen ermöglicht, die eine entsprechend angepasste Organisation und unterrichtliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen. Dies gilt auch für die Unterrichtsorganisation an den Hauptschulen.
Die Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule wird durch neu zu konzipierende Stundentafeln und eine Stärkung der zusammengefassten Haupt- und Realschule verbessert. Die Durchlässigkeit zwischen Realschule und Gymnasium bleibt wie bisher unverändert bestehen, da zur Erteilung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 wie bisher die vier
Stunden für den Wahlpflichtunterricht eingesetzt werden, die auch nach geltender Regelung für die Schwerpunktbildung zur Verfügung stehen.
Eine Durchlässigkeit nach oben ist ebenfalls gegeben, da bei entsprechendem Sekundar-I-Abschluss es verschiedene Möglichkeiten - nicht nur über das Gymnasium - gibt, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife abzulegen!
In der Unterrichtsversorgung berufsbildender Schulen besteht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen voraussichtlich zum 1. August 2011 ein höherer Bedarf vorrangig an Fachpraxislehrkräften. Es werden sich allerdings durch die genannten Maßnahmen auch Entlastungen in den berufsbildenden Schulen ergeben. So ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen in der Berufseinstiegsklasse und im Berufsvorbereitungsjahr und gegebenenfalls im ersten Jahr der Berufsfachschule abnehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Umfang der Berufsfachschulklassen an berufsbildenden Schulen insgesamt zurückgehen wird, da die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahlentscheidungen zielgerichteter als bisher treffen können.
Wann können die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mit der versprochenen Erhöhung ihrer Bezüge rechnen?
Nach dem Tarifabschluss des öffentlichen Diensts für das Tarifpersonal in den Ländern, an dem Finanzminister Möllring als Verhandlungsführer der Tarifkommission der Länder beteiligt war, haben Stimmen aus den Regierungsfraktionen die Hoffnung geweckt, dass „im Grundsatz“ das Ergebnis wie in der Vergangenheit systemgerecht auf die Beamtenbesoldung übertragen werden könne.
1. Trifft es zu, dass die Landesregierung das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen wird? Wenn nein, warum nicht?
schlusses, wird sie auch die Wiedereinführung des sogenannten Weihnachtsgeldes beinhalten, und welchen Zeitplan hat die Landesregierung hierbei im Auge?
Die Fragen der Abgeordneten Johann Modder (SPD) beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Das Finanzministerium ist mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs betraut, der zeitnah dem Landtag als zuständigem Gesetzgeber zugeleitet wird.
Zu 2: Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen die für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger vorzusehenden Erhöhungen nach den üblichen Regelungen gelten.
Zu 3: Systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses heißt, dass das Verhandlungsergebnis übertragen wird. Über Weihnachtsgeld hat es keine Verhandlungen in der Lohnrunde 2009/2010 gegeben.
Getrennte Anmeldetermine beim Gymnasium - Abschreckungsmanöver für unerwünschte Schülerinnen und Schüler
Das staatliche Gymnasium in Cloppenburg hat in diesem Jahr - so wurde es in der Presse bekannt gegeben - den Anmeldetermin der Schülerinnen und Schüler für die zukünftige Klasse 5 schon für Mitte Februar vorgesehen und auch durchgeführt. Angemeldet werden konnten zu diesem Termin allerdings lediglich die Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt eine Empfehlung für das Gymnasium (Trendmel- dung) vorweisen konnten. Für die „übrigen“ Schülerinnen und Schüler ist ein Anmeldetermin im Juni vorgesehen. Diese Vorgehensweise ist offensichtlich der Tatsache geschuldet, dass das zweite Gymnasium in Cloppenburg in kirchlicher Trägerschaft regelmäßig Anmeldetermine festsetzt, die zeitlich deutlich vor denen der staatlichen Gymnasien liegen.
Dieses Anmeldeverfahren, das auf zurzeit noch nicht endgültigen Schullaufbahnempfehlungen beruht, hat zu Verunsicherungen und Irritationen bei Schülerinnen und Schülern und deren Eltern geführt. Schülerinnen und Schüler, die jetzt noch nicht angemeldet werden konnten, erkennen sehr deutlich, dass sie auf dem Gymnasium eigentlich gar nicht erwünscht sind. Auch den Eltern wird mit dieser Zweiklassen
anmeldung vor Augen geführt, dass eine Entscheidung für das Gymnasium - entgegen der Schullaufbahnempfehlung - ihre Kinder von Anfang an stigmatisiert,
Das Kultusministerium war über diese Verfahrensweise informiert und hat ganz offensichtlich keine Einwände dagegen erhoben.
1. Gibt es dieses getrennte Anmeldeverfahren in Niedersachsen lediglich in Cloppenburg oder auch an anderen Standorten, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Schulen in staatlicher Trägerschaft den „Wettbewerb“ mit anderen Schulen um die vermeintlich qualifizierteren Schülerinnen und Schüler nur mit derartigen Maßnahmen gewinnen können?
3. Hält die Landesregierung dieses Verfahren für einen auch von ihr unterstützten Weg, mit dem Eltern von Schülerinnen und Schülern mit anderen Schullaufbahnempfehlungen von einer Anmeldung beim Gymnasium abgeschreckt werden sollen?
Aufgrund eines Schreibens des Landkreises Cloppenburg vom 22. März 2007 zu den sich aus den unterschiedlichen Anmeldeterminen der örtlichen Gymnasien in privater und öffentlicher Trägerschaft in Cloppenburg ergebenden Problemen hat das Kultusministerium dem Landkreis mitgeteilt, dass der Schule in freier Trägerschaft hinsichtlich der Anmeldetermine keine staatlichen Vorgaben gemacht werden können. Es werde begrüßt, wenn die Schulen sich untereinander abstimmen, damit die Probleme bei unterschiedlichen Anmeldeterminen nicht entstehen. Das Clemens-August-Gymnasium hat sich daraufhin nach Absprache mit der Liebfrauenschule und dem Landkreis auf einen Anmeldetermin für die Klassen 5 im Februar des Jahres verständigt. Die Anmeldung erfolgt aufgrund der Trendmeldung der Grundschule; für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Trendmeldung für die Schulform Gymnasium erhalten haben, ist der Anmeldetermin im Juni vorgesehen.
Mit Schreiben vom 9. Februar 2009 hat die Fragestellerin das Niedersächsische Kultusministerium angeschrieben und zum Ausdruck gebracht, dass sie ein „derart gestuftes Anmeldeverfahren“ für „sehr fragwürdig“ erachte. Sie hat zugleich gebeten, die Angelegenheit zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Mit Schreiben vom 16. März 2009 hat das Kultusministerium der Fragestellerin die Anfrage des Landkreises Cloppenburg vom 22. März 2007 erläutert und zugleich klargestellt, dass mit dem Hinweis auf Abstimmung nicht die Entbindung der öffentlichen Schule von den für sie geltenden Vorgaben bezüglich der Anmeldetermine nach dem Erlass „Ergänzende Bestimmungen zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung“ i. d. F. vom 20. Juli 2005 verbunden ist.
Zugleich wurde mitgeteilt, dass das Kultusministerium die Landesschulbehörde bitten wird, die Termingestaltung mit den beteiligten Schulen vor Ort und dem Schulträger erneut zu erörtern. Die Annahme der Fragestellerin, das Kultusministerium habe von der „Zweiklassenanmeldung“ am Clemens-August-Gymnasium in Cloppenburg vorab Kenntnis erhalten und offensichtlich keine Einwände dagegen erhoben, trifft nicht zu. Das Kultusministerium hat lediglich unterstrichen, dass den Schulen in freier Trägerschaft zeitliche Vorgaben zum Anmelde- und Aufnahmetermin nicht gemacht werden können. Schulen in öffentlicher Trägerschaft hingegen sind an die Anmeldetermine gemäß Erlass gebunden.
Zu 1: Dem Kultusministerium sind keine diesbezüglichen getrennten Anmeldeverfahren in Niedersachsen bekannt. Über das Verfahren in Cloppenburg hat das Kultusministerium Kenntnis durch das Schreiben der Fragestellerin vom 9. Februar 2009 erhalten.
Zu 3: Das Kultusministerium hat diesen Weg nicht unterstützt und wird ihn auch zukünftig nicht unterstützen.