Ich schiebe kurz ein, dass die Fraktionen übereingekommen sind, Tagesordnungspunkt 35 - Einrichtung einer Muttermilchbank in Niedersachsen - noch heute - als letzten Punkt - zu behandeln. Ich bitte, sich hierauf einzustellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr darüber, dass es uns gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu der Frage der rechtlichen Betreuungen in Niedersachsen vorzulegen. Dafür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich danken.
Herr Jasper, Sie sind leider nicht Mitglied des Rechtsausschusses. Dort hätten Sie erleben können, dass wir über dieses Thema sehr intensiv diskutiert haben. Lassen Sie mich ganz kurz skizzieren, was wir in dem Antrag vorgesehen haben. Ich denke, das hilft den Betreuern im Lande sehr. Dass die Berufsbetreuerinnen und -betreuer, aber auch die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine sehr schwierige Aufgabe haben, ist uns wohl allen im Rahmen der vielen Gespräche und der vielen Beratungen, die wir dazu durchgeführt haben, noch einmal besonders deutlich geworden.
Ich will aber Ihre Ausführungen zur Bundesebene klarstellen. Das Bundesjustizministerium ist zuständig dafür, zu schauen, wie die Regelsätze für die Berufsbetreuerinnen und -betreuer festgesetzt werden. Dazu gibt es im Moment eine rechtstatsächliche Untersuchung. Das Bundesjustizministerium hat es nicht hinausgeschoben, Herr Jasper, sondern man hat es vorgezogen, und man hat zugesagt, die Ergebnisse noch in diesem Jahr vorzulegen. Es ist auch sehr gut, dass das passiert. Wir haben das in unserem Antrag aufgegriffen und gesagt: Wir wollen möglichst zeitnah, nämlich im ersten Quartal 2017, darauf reagieren und mit dazu beitragen, dass das auch in Niedersachsen umgesetzt wird.
Einen weiteren Punkt möchte ich kurz klarstellen. Die Betreuungsvereine sollen insbesondere die Ehrenamtlichen unterstützen. Das ist auch wichtig; denn Ehrenamtliche nehmen hier eine sehr schwierige Aufgabe wahr. Ich denke, wir alle haben sehr großen Respekt vor der Arbeit, die die Ehrenamtlichen hier leisten.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich dafür bedanken, dass so viele Menschen in Niedersachsen bereit sind, eine Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen und sich für ihre Mitmenschen einzusetzen. Das ist die beste Form der Betreuung, die wir haben können. Die Ehrenamtlichen haben meist auch mehr Zeit als die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, sich um die Menschen zu kümmern, ihre persönliche Situation auch wirklich wahrzunehmen. Dafür gebührt ihnen wirklich großer Dank.
Um die Ehrenamtlichen in dieser Arbeit zu unterstützen, ist es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Berufsbetreuern, ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsvereinen und den beiden Ministerien, die in Niedersachsen dafür zuständig sind, noch zu verbessern. Deshalb ist es richtig, einen Aktionsplan aufzulegen und noch einmal zu schauen, wie diese verschiedenen Dinge zusammengebracht werden können. Und es ist auch richtig, im Rahmen eines Modellprojektes noch einmal zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zu kommen.
Wir wollen die Betreuerinnen und Betreuer im Lande Niedersachsen in allen Bereichen unterstützen. Hierfür haben wir jetzt gemeinsam gute Maßnahmen entwickelt. Ich freue mich sehr darüber, dass das in so großer Gemeinsamkeit geschieht, und bedanke mich herzlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Betreuer, insbesondere die ehrenamtlichen Betreuer, leisten eine sehr wichtige Arbeit. Das wurde aus den Statements der Fraktionen deutlich.
Die Fallzahlen steigen. Das ist nicht nur dem demografischen Wandel geschuldet. Ich bin jedes Mal überrascht, ja erschrocken, zu sehen, wie viele junge Menschen inzwischen einer Betreuung bedürfen. Das ist teilweise wirklich sehr erschreckend.
Die FDP-Fraktion hat darauf reagiert und will die Betreuer entsprechend unterstützen. Bereits im Dezember 2014 haben wir einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die CDU hat das gleichermaßen getan. Der rot-grüne Antrag ließ dann ein wenig auf sich warten - bis zum Februar 2016.
Man muss einräumen, dass die drei Anträge dann eine Weile im Rechtsausschuss schlummerten. Nichtsdestotrotz haben wir es jetzt erreicht, fraktionsübergreifend einen sehr vernünftigen Entschließungstext vorzulegen.
Man muss an dieser Stelle vielleicht auch einmal darauf hinweisen, dass dieser Landtag durchaus in der Lage ist, auch einmal fraktionsübergreifend ein Thema zu bearbeiten. Das ist auch einmal eine Nachricht, meine ich.
Meine Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion werden dem gerne zustimmen. So kann die Landesregierung dann mit einer breiten Unterstützung dieses Plenums in die Diskussion auf Bundesebene gehen.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Jetzt hat Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass in diesem Haus Einigkeit darüber herrscht, dass die verschiedenen Akteure im Betreuungswesen - die Ehrenamtlichen, aber auch die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und natürlich die Betreuungsvereine - eine wichtige, eine unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen leisten.
Die Anerkennung und Würdigung der Arbeit ist wichtig und richtig. Das ist von allen meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden. Die Anzahl der Betreuungen hat zugenommen und wird - das ist zumindest zu erwarten - in den kommenden Jahren mit einer älter werdenden Gesellschaft immer weiter zunehmen.
Umso wichtiger ist es, dass wir ausreichend Betreuerinnen und Betreuer haben. Umso wichtiger ist es vor allem auch, dass wir ausreichend Betreuungsvereine haben; denn die Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich tätig sind, benötigen natürlich Unterstützung, Informationen und Anlaufstellen. Vor Ort sind es in ganz Niedersachsen ganz überwiegend die Betreuungsvereine, die diese Arbeit leisten.
Dafür braucht es u. a. Geld. Die Vergütungssätze - es ist gesagt worden - für die Berufsbetreuung stagnieren seit Jahren.
Nicht ganz richtig ist allerdings, Herr Jasper, wenn Sie sagen, dass sich dort seit 2005 überhaupt nichts getan habe. 2013 - das muss man der Bundesregierung immerhin zugestehen - ist die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer in Kraft getreten. Das sollte man hier nicht völlig unter den Tisch fallen lassen.
Es ist aber gut und richtig, dass es in der Frage der Vergütungssätze jetzt auf Bundesebene Bewegung gibt. Das ist ein Verdienst des Bundesjustizministers Heiko Maas, aber vor allem auch ein Verdienst unserer Justizministerin Antje NiewischLennartz und ihres beharrlichen Drängens auf Bundesebene, meine Damen und Herren.
im Rechtsausschuss bei diesem wichtigen Thema auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. In der Tat: Sie hatten zunächst Anträge eingereicht. Anfang dieses Jahres haben dann auch SPD und Grüne einen Antrag vorgelegt. Das Ergebnis ist ein guter, einvernehmlicher Antrag und damit auch ein gutes Beispiel für produktive Parlamentsarbeit bei diesem bedeutsamen Thema.
Wir fordern eine weitere Unterstützung der Betreuungsvereine. Zu Beginn der Regierungszeit von Rot-Grün ist die Unterstützung der Betreuungsvereine bereits deutlich erhöht worden. Das heißt aber nicht, dass es nicht noch weiter nach oben gehen kann. Der Antrag ist da ein gutes Signal. Wir alle sind gefordert, dem in der Tat in den kommenden Jahren Taten folgen zu lassen.
Vielen Dank. - Es liegt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention der CDU-Fraktion vor. Herr Jasper, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil Herr Limburg mich direkt angesprochen hat: Natürlich ist mir das mit der Umsatzsteuer bekannt und nicht entfallen. Aber wenn man nur drei Minuten reden kann, dann kann man nicht alles ganz genau ausführen.
Die Vergütungssätze an sich sind nicht erhöht worden. Diese Aussage stimmt. Darum müssen wir dort handeln. Das wollen wir ja auch gemeinsam tun.
Danke, Herr Jasper. - Darauf soll keine Antwort erfolgen. - Dann erteile ich der Ministerin, Frau Antje Niewisch-Lennartz, das Wort. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung unterstützt nachdrücklich das mit dem Entschließungsantrag verfolgte Ziel aller Fraktionen des
Dabei kann eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ein ganz wichtiger Beitrag sein, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Ich begrüße, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Sie soll Ende dieses Jahres vorliegen und wird dann eine valide Datenbasis für den Bund darstellen, um zu einer Anpassung der seit 2005 tatsächlich unveränderten Betreuungsvergütung zu kommen.
Zur Qualitätssicherung ist zudem eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich; denn nur gemeinsam können diese Aufgaben bewältigt werden. Gefragt sind da neben den Betreuerinnen und den Betreuern vor allen Dingen die Gerichte und die Betreuungsvereine.
Wir müssen stets im Blick behalten: Rechtliche Betreuung bedeutet für die betroffenen Personen eine ganz wesentliche Einschränkung ihrer Selbstbestimmung. An oberster Stelle steht daher die Vermeidung rechtlicher Betreuung.