Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie die Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben, haben wir zuletzt vor drei Wochen darüber geredet. Es wird Sie nicht wundern, dass wir unsere Position in der Zwischenzeit nicht verändert haben. Wir haben schon vor drei Wochen deutlich gesagt, warum wir den Antrag der FDP ablehnen. Wir kämpfen nämlich seit über 20 Jahren für die Generalisierung in der Pflege.
ben. Ich habe einige Beispiele vorgetragen. Diese Beispiele sind heute immer noch aktuell. Das muss ich nicht alles im Detail wiederholen.
Mich wundert es im Übrigen überhaupt nicht, dass es Leistungserbringer gibt, die jahrzehntelang eine Generalisierung gefordert haben und heute aus einer anderen Position heraus eine andere Meinung innehaben. Es ist nach wie vor nicht zu verheimlichen, dass es bei den Entgelten allein zwischen der Altenpflege und der Krankenpflege ein Gefälle von bis zu 20 % gibt. Das heißt, hier wird Gewinnmaximierung vor allem auf dem Rücken der Altenpflege betrieben. Meine Damen und Herren, in dem Moment, in dem die Generalisierung durch ist, hören diese Spielereien zulasten der Pflege auf. Das finden wir großartig. Denen, die das nicht großartig finden, können wir nicht helfen. Wir glauben, das ist ein Beitrag zur Wertschätzung der Pflege. Wir glauben, das ist ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Pflege.
Sehen wir uns einmal an, was damit noch so alles verbunden ist: Das ist beispielsweise die Sicherung des deutschen Sonderweges, auch als Hauptschüler in diesen Bereich einsteigen zu können. Wir haben uns damit letztendlich gegen EUVorgaben durchgesetzt. Das ist für die Rekrutierung von Personal wichtig. Es gelingt auch, die Pflege über einen Landesfonds zu refinanzieren. Somit kann sich kein Betrieb mehr der Verantwortung der Ausbildung entziehen. Das alles sind Forderungen, die wir viele Jahre hier vorgetragen haben. Durch die Einführung der Generalisierung gibt es in Deutschland flächendeckend kein Schulgeld mehr. Niemand muss mehr Geld dafür mitbringen, dass er in diesen anstrengenden Beruf gehen will.
Das alles sind ausgesprochen wichtige Voraussetzungen. Das ist nur mit der Generalisierung zu erreichen. Lieber Max Matthiesen, insofern war das völlig klar. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt. Schon beim letzten Mal hätte dieser Antrag als Änderungsantrag eingebracht werden können. Das ist genau die Position, die wir hier im Übrigen seit Jahren gemeinsam vertreten. Insofern wäre es töricht, zu sagen, wir lehnen den Antrag nun ab, weil er von der Opposition kommt. Das machen wir nicht. Wir haben an dieser Stelle eine völlig einheitliche Position.
schnell durchzubringen. Es ist durch die Große Koalition zum ersten Mal nach 20 Jahren möglich, diese Debatte im Sinne der Pflege zu beenden. Ich hoffe, das gelingt schnell. Selbstverständlich stimmen wir in diesem Sinne auch zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Meine Damen und Herren, jetzt hat sich noch die Landesregierung gemeldet. Frau Ministerin Rundt, ich erteile Ihnen das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die Herausforderung in unserem Gesundheitssystem in Gegenwart und Zukunft; denn schon heute fehlt in vielen Betrieben qualifizierter Nachwuchs. Das heißt, wir müssen handeln, und wir müssen konsequent handeln.
Die Weiterentwicklung der bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeausbildung ist eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schon heute sind in Pflegeeinrichtungen vertiefte medizinische, behandlungspflegerische Kenntnisse erforderlich, und in Krankenhäusern nimmt der Anteil pflegebedürftiger und demenziell erkrankter Patientinnen und Patienten deutlich zu. Mit einer breit ausgerichteten Ausbildung zur Pflege von Menschen in allen Altersphasen und Lebenssituationen wird es gelingen, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.
Der vorliegende Entwurf professionalisiert den Pflegeberuf und entwickelt ihn weiter. Erstmals werden Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte definiert, zu denen nur sie befähigt sind. Das Schulgeld wird endlich flächendeckend abgeschafft. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bestandteil der generalistischen Ausbildung ist ein individuell wählbarer Vertiefungseinsatz in einem Pflegebereich.
Die neue Finanzierungsform macht die Ausbildung im Bereich der Betriebe attraktiver. Die Kosten werden auf alle Schultern verteilt. Ausbildungsbetriebe in der Altenpflege haben keine wirtschaftlichen Nachteile mehr gegenüber nicht ausbildenden Betrieben. Das heißt - ich glaube, da gucke
ich gerade in die richtige Richtung, nämlich geradeaus -, dass die bisherige Trittbrettfahrerei nicht ausbildender Betriebe nun endlich beendet wird.
Die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung wird die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen und die Weiterentwicklung im Bereich der Pflege unterstützen.
Wir als Landesregierung unterstützen sehr klar die Entwicklung hin zur Generalistik. Wir werden dies weiterhin im Bundesrat tun - so, wie wir das auch bis jetzt getan haben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/6242 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen aus der FDP ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Gesundheitliche Verbesserungen auf Baustellen voranbringen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5118 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/6362 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 17/6446
Wir treten in die Beratung ein. Die erste Wortmeldung liegt hier vor. Aus der Fraktion der SPD möchte der Kollege Ronald Schminke sprechen. Bitte sehr, Herr Schminke!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gesundheitsschutz auf Baustellen“ wird immer tagesaktuell bleiben. Da ist noch sehr viel zu tun.
Mit unserem Antrag wollen wir gefährliche Feinstaubbelastungen durch Dieselmotoren auf Baustellen vermeiden helfen. Denn es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Bauarbeiter beständig krebserregenden Emissionen ausgesetzt sind, obwohl es gute Möglichkeit gibt, diese Emissionen zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, die IG BAU setzt sich aktiv dafür ein, dass Baumaschinen mit Rußpartikelfiltern nachgerüstet werden. Wir halten diese Forderung grundsätzlich für berechtigt und wollen das, was bei Pkws längst Standard ist, auf die großen Dieselmotoren von Baumaschinen übertragen.
Die Anhörung hat gezeigt: Alle Mediziner sind sich eigentlich einig. Feinstaubbelastungen müssen mit verfügbarer Technik, nämlich Filteranlagen, vermieden werden, um die Menschen vor Atemwegserkrankungen und Lungenkrebs zu schützen.
Bei Bauarbeiten in engen Innenstadtstraßen werden die Abgase wie in einem Schornstein abgeführt. Die Anwohner müssen ihre Fenster schließen, um sich vor diesen Belastungen zu schützen. Die Belastungen treffen nicht nur Arbeiter und Maschinenführer, sondern auch Anwohner und Passanten, die Einkäufe tätigen.
Baumaschinen sind robust und langlebig. Daraus ergibt sich, dass die Aggregate vieler Maschinen veraltet sind. Eine Umrüstung kann daher sinnvoll sein. Natürlich werden die Unternehmen sehr genau prüfen, für welche Maschinen eine Umrüstung wirtschaftlich überhaupt noch Sinn macht und ob es finanzielle Anreize für die Umrüstung gibt; denn die Investition muss verhältnismäßig sein. Das wollen wir ausdrücklich betonen und berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, wir wollen unsere Landesregierung um Prüfung bitten, wo und wie Verbesserungen der arbeitsrechtlichen Auflagen und Standards möglich sind. Ferner verweisen wir auf die Beschlusslage des EU-Parlaments. Auf EUEbene sollen bereits 2017 sogar Grenzwerte für Schadstoffe landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen durch Verordnung festgelegt werden. Das alles ist in Planung.
Meine Damen und Herren, öffentliche Auftraggeber haben Vorbildfunktion. Darum muss unser Interesse groß sein, möglichst zügig auf allen öffentlichen Baustellen Baumaschinen und mobile Geräte mit einem zertifizierten Partikelfilter einzusetzen.
Beim großen Bahnhofsneubau in Stuttgart - Stuttgart 21 - wurde das bereits berücksichtigt. Dort arbeiten ausschließlich Firmen mit modernsten Gerätschaften, weil man bereits bei der Ausschreibung Rußpartikelfilter festgeschrieben hat.
Das hätte man übrigens für unseren Landtagsneubau auch schon vorsehen können. Denn auch unser Tariftreue- und Vergabegesetz hätte uns diese zusätzlichen Kriterien für den Arbeitsschutz ermöglicht. Zukünftig werden wir das wahrscheinlich berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, jedes Jahr bewundern wir bei der Baumaschinenmesse große technische Fortschritte. Das ist das Ergebnis der Arbeit hoch qualifizierter und innovativer Maschinenbauingenieure. Wir sind also in Deutschland gut aufgestellt.
Es gilt, diesen technischen Vorteil für einen verbesserten Gesundheitsschutz zu nutzen. Das gilt für alle Neugeräte, aber eben auch für Nachrüstungen, sofern diese - ich betone das immer wieder - wirtschaftlich zumutbar sind. Darum geht es uns. Es geht an dieser Stelle nicht darum, dass man die Unternehmer zwingt, jedes und auch das älteste Gerät umzurüsten. Das soll mit unserem Antrag nicht gesagt sein.
Studien der Krebsforschung belegen, dass jährlich 2 200 Todesfälle durch Dieselrußpartikelfilter vermeidbar wären. Der TÜV NORD verweist in seiner Stellungnahme auf die Verantwortung der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz. Technische Schutzmaßnahmen haben absoluten Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Die Anhörung
der Experten im Ausschuss war, auch was die Risikobewertung angeht, sehr eindeutig: Wir brauchen mehr Arbeitsschutz. Das bedeutet im Klartext: Der Auspuff darf rauchen, aber er darf nicht qualmen und krebserregende Schadstoffe ausstoßen.