Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 124. Sitzung im 44. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Gemeinsam mit den Schriftführerinnen wünsche ich Ihnen einen guten Morgen!
Es deutete sich bereits an: Heute gibt es ein besonderes Ereignis. Geburtstag hat der Abgeordnete Detlef Tanke.
Lieber Herr Tanke, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche. Gesundheit und Wohlergehen nicht nur für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr, sondern auch für alles das, was Sie sonst noch so vorhaben! Alles Gute!
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 27: Mündliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. - Die heutige Sitzung soll gegen 13.45 Uhr enden.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigt haben sich von der Fraktion der CDU Klaus Krumfuß, von der Fraktion der SPD Uwe Strümpel, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Heinrich Scholing und von der Fraktion der FDP Dr. Gero Hocker und Horst Kortlang.
Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frage 1: Kennzeichnung der Haltungsform bei Fleisch und Fleischerzeugnissen (Tierwohlkennzeich- nung)
Sie wird gestellt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Hans-Joachim Janßen, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehr als drei Viertel der Bevölkerung - 79 % - wünschen sich laut dem Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ein staatliches Tierwohllabel. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2017 hat Minister Schmidt sein lange angekündigtes Tierwohllabel präsentiert. Genaue Kriterien stehen noch nicht fest.
Mit dem Ansatz eines freiwilligen Siegels mit bislang nicht bekannt gegebenen Kriterien, das nur für einzelne Tiergruppen gelten soll, nutzt das Bundesministerium für Landwirtschaft dabei jedoch seine gesetzgeberischen Kompetenzen nicht aus. Eine nationale Regelung zur Tierwohlkennzeichnung ist auf der Grundlage der Lebensmittelinformationsverordnung möglich. Ein auf Freiwilligkeit basierendes Siegel wird von Experten hinsichtlich seiner Wirkung kritisiert, da nur einzelne Produkte ausgezeichnet werden, nicht aber auch eine Kennzeichnung der weniger artgerecht erzeugten Produkte erfolgt.
Die Landesregierung hat daher die Vorschläge kritisiert und deutlich gemacht, dass statt freiwilliger Unverbindlichkeit vielmehr eine verpflichtende, bundeseinheitliche und für alle in Deutschland auf den Markt gebrachten Produkte geltende Kennzeichnung notwendig sei. Eine Arbeitsgruppe der Landwirtschaftsministerien der Länder hat schon seit einiger Zeit konkrete Vorschläge für eine solche Kennzeichnung vorgelegt. Diese orientieren sich am Prinzip der Eierkennzeichnung.
Die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform bei Eiern hat dazu geführt, dass im Handel mittlerweile keine Eier aus Käfighaltung mehr erhältlich sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht bereit, sie zu kaufen, und greifen stattdessen zu artgerechteren und teureren Produkten.
Herr Janßen, einen Moment, bitte, bevor die drei Fragen kommen! - Meine Damen und Herren, bitte Ruhe!
Frage 1: Welche konkreten Kritikpunkte hat die Landesregierung an dem von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt vorgestellten Tierwohllabel?
Frage 2: Welche Vorschläge hat die Landesregierung zur Haltungskennzeichnung bei Fleisch und Fleischerzeugnissen?
Frage 3: Ist es in der Eierproduktion Niedersachsens nach Einführung der Kennzeichnungspflicht und dem Ausstieg aus der Käfighaltung zu Produktionsrückgängen gekommen?
Vielen Dank, Herr Janßen. - Die Landesregierung möchte antworten. Herr Minister Meyer, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.
und einfache Kennzeichnung tierischer Produkte nach Tierschutzkriterien ist ein ganz wichtiger Meilenstein für mehr Transparenz für die Verbraucher und wird seit Langem gefordert.
Umso mehr habe ich mich gefreut, als Bundesagrarminister Christian Schmidt im letzten Jahr für die Grüne Woche dieses Jahres ein staatliches Tierwohllabel angekündigt hat. Bislang hatte Bundesminister Schmidt nämlich jeglichen Eingriff des Staates in die Kennzeichnung von Lebensmitteln abgelehnt.
Zwischen Weihnachten letzten Jahres und Neujahr machte Bundesagrarminister Christian Schmidt aber eine Kehrtwende. Er forderte zuerst in der Bild-Zeitung eine Schweinefleischpflicht in Kindergärten und wollte als Nächstes auch die erfolgreichen Veggieprodukte eines niedersächsischen Vorzeigeunternehmens - der Rügenwalder Mühle - gefährden und vegetarische Gemüseschnitzel, vegetarische Mortadella oder Tofuwurst verbieten. Er berief sich auf einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion hier in Niedersachsen.
Herr Minister, einen Moment! - Meine Damen und Herren, im Moment insbesondere bei der CDU, hier wird eine Antwort gegeben. Ich merke, Sie haben allerhöchstes Interesse. Das setzt voraus, dass man dem Minister zuhört. - Bitte!
Zur Kennzeichnung - in diesem Fall von vegetarischen und veganen Produkten - will ich Sie loben. Ausweislich von Presseberichten war der Arbeitskreis der CDU kürzlich bei der Rügenwalder Mühle und hat gesagt, sie wollen jetzt doch nicht mehr die erfolgreichen Arbeitsplätze und Produkte dieses Unternehmens gefährden und ihren Antrag, der dem Landtag vorliegt, überarbeiten. Ich begrüße das sehr.
telbuchkommission, in der entschieden wird, wie Produkte tierischer oder vegetarischer Herkunft zu kennzeichnen sind, tagt diesen Monat. Es kann also sehr gefährlich für die vegetarische Produktion und die Veggieproduktion in Niedersachsen werden. Deshalb hoffe ich, dass die Positionsveränderung der CDU in Niedersachsen auch beim Bundesminister ankommt und Fleischtomaten, Sandkuchen oder bayrischer Leberkäse - der weder aus Käse noch aus Leber besteht - nicht als Irreführung gelten und künftig nicht mehr so bezeichnet werden dürfen. Ich freue mich, wenn der Landtag diese niedersächsischen Lebensmittelunternehmen unterstützt und nicht behindert.
Dass Kennzeichnung gut für die Landwirte und Verbraucher sein kann, zeigt die 2004 eingeführte und vom Fragesteller genannte verpflichtende Eierkennzeichnung. Seit 2004 müssen Frischeier in Europa eindeutig nach Haltungsform - Käfig-, Boden-, Freiland- oder Ökohaltung - gekennzeichnet werden. Niedersachsen hat davon erheblich profitiert. Wir sind heute Marktführer bei Bio- und Freilandeiern in Deutschland. Wir haben gerade unter dieser Landesregierung einen enormen Anstieg der Zahl der Legehennen und der Legehennen haltenden Betriebe zu verzeichnen.
2012 - also in Ihrem letzten Jahr - hatten wir per 31. Dezember 15,69 Millionen Legehennen in Niedersachsen in 1 080 Produktionsstätten mit einer Durchschnittszahl von 14 528 Hennen pro Produktionseinheit. Im Dezember 2016 hatten wir 18,319 Millionen Legehennen in Niedersachsen in 1 284 Produktionsstätten bei einer leicht gesunkenen Durchschnittsgröße von 14 267 Hennen.
Uns wird ja immer vorgeworfen, wir würden Standortabbau betreiben. Unter dieser Landesregierung haben wir also 2,62 Millionen Legehennen und 200 landwirtschaftliche Legehennenbetriebe mehr. Das ist ein sehr guter Boom! Gestiegen ist dies auch dank der verpflichtenden Tierschutzkennzeichnung, die Sie immer bekämpft haben, und der steigenden Verbrauchernachfrage. Deshalb nehmen vor allem die Haltungsformen Bio und Freiland zu, also die Kennzeichnungen mit den Nummern 0 und 1. Bei Bio haben wir in Niedersachsen von 2012 bis 2016 einen enormen Anstieg um 657 000 Biolegehennenplätze und 88 Biobetriebe. Rechnerisch ist das in vier Jahren ein Zuwachs von sage und schreibe 45 % mehr Bio und 41 %