Protokoll der Sitzung vom 03.03.2017

Vielen Dank, Herr Oesterhelweg, dass Sie die Mitarbeiter jetzt doch wieder in Schutz genommen haben. Ich denke, das haben sie verdient.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Ich habe etwas anderes gesagt, Frau Kollegin!)

- Ja, ich weiß, wohin Sie geschossen haben. Okay. Das haben wir im politischen Feld. Das hält auch jeder aus.

Natürlich wollen wir auch Hochwasserschutz. Auch insoweit besteht überhaupt kein Konflikt zwischen uns. Was das landwirtschaftliche Fachrecht angeht, sollten wir im Detail schauen, inwieweit es uns bei dieser Thematik weiterhilft. Ansonsten hatte ich das Gefühl, als seien wir plötzlich auf einem gemeinsamen Weg und könnten zusammen ein Wassergesetz hinbekommen. Das hatte ich aus Ihrem ersten Beitrag nicht herausgehört. Insofern bin ich jetzt voller Optimismus. CDU und FDP sind durchaus bereit, mit uns ein vernünftiges Wassergesetz auf den Weg zu bringen. Herzlichen Dank dafür!

(Hermann Grupe [FDP]: Etwas Ver- nünftiges immer!)

- Nun gut, darüber, was vernünftig ist, werden wir vielleicht noch ein bisschen diskutieren müssen. Aber ich sehe durchaus die Bereitschaft zu Gesprächen. Dafür vielen Dank!

(Beifall bei der SPD - Hermann Grupe [FDP]: Da nicht für!)

Danke, Frau Rakow. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Asendorf gemeldet. Bitte sehr, Frau Asendorf, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben etwas, um das uns der Rest der Welt beneidet: Wir können unser Wasser aus der Leitung trinken. Wir möchten, dass das so bleibt.

Um es ganz klar zu sagen: Die Zukunft des Trinkwassers steht auf dem Spiel. Nur zur Erinnerung: Unsere Oberflächengewässer befinden sich in einem schlechten Zustand, viele unserer Grundwasserkörper weisen überhöhte Nitratwerte auf, und zunehmend werden an den Messstellen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden.

(Hermann Grupe [FDP]: Das stimmt gar nicht!)

Trinkwasserversorger, Naturschützer und Meeresschützer schlagen Alarm. Die Politik muss handeln. Das tut sie auch. Dafür möchte ich mich beim Minister bedanken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weder im Antrag der FDP noch im Antrag der CDU wird überhaupt auf die Gefährdung unseres Wassers eingegangen. Im FDP-Antrag fehlt jedweder Hinweis, dass irgendein Handlungsbedarf gesehen wird. Beide wollen gar keine Gesetzesnovelle. Ich frage mich manchmal, ob Tatsachen wie Anlastungsverfahren der EU überhaupt bei Ihnen angekommen sind.

Wir müssen etwas tun. Nur zur Erinnerung: Wassernutzer ist jeder von uns. Wir alle sind betroffen. Wenn die Wasserpreise steigen, weil die Wasserversorger immer mehr für Trinkwasseraufbereitung ausgeben müssen, dann zahlen wir alle den Preis. Wie wollen Sie das eigentlich den Verbrauchern erklären? Das ist ein Affront gegenüber allen Bürgern und Bürgerinnen, die auch in Zukunft sauberes Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen haben möchten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn wir keinen wirksamen - - -

Frau Asendorf, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Okay, zumindest jetzt keine Zwischenfragen.

Wenn wir keine wirksamen Maßnahmen zum Schutz unseres Wassers ergreifen, müssen die Trinkwasserversorger immer größeren Aufwand für die Wasseraufbereitung treiben, und Trinkwasser könnte um 60 % teurer werden. Es dreht sich hier also nicht nur um die Ökologie, es ist auch eine soziale Frage. Gesundes Wasser ist ein Grundnahrungsmittel und kein Luxusgut für Wohlhabende.

Die FDP spricht in ihrem Antrag von „Enteignung“, obwohl eine Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen weiterhin stattfinden darf.

(Hermann Grupe [FDP]: Echt? Wie denn?)

Das Wort „Enteignung“ finde ich an dieser Stelle überaus interessant.

(Hermann Grupe [FDP]: Wie denn? Was machen sie denn da auf den Streifen?)

Es verkennt meiner Meinung nach völlig die Tatsache, dass das Grundwasser der Allgemeinheit gehört.

(Hermann Grupe [FDP]: Gänseblüm- chenpflückwiese, oder was soll das werden?)

Dessen Beeinträchtigung, durch wen auch immer, schädigt das Eigentum der Allgemeinheit. Das Eigentum wird der Allgemeinheit sozusagen genommen, enteignet. Das ist für mich Enteignung.

(Hermann Grupe [FDP]: Mein Hof ist das Eigentum der Allgemeinheit? Das ist ja blanker Sozialismus, was Sie da erzählen!)

Ich frage mich, für wen Sie eigentlich Politik machen. Schauen Sie sich bitte um, ob die Leute, für die Sie hier sprechen, überhaupt hinter Ihnen stehen; denn auch die Landwirte und die Landwirtschaft in Niedersachsen möchten sich in großen Teilen nicht in Opposition zu gesellschaftlichen Ansprüchen wiederfinden,

(Beifall bei den GRÜNEN)

bei der Qualität des Wassers schon gar nicht.

Frau Asendorf, es liegt noch eine Bitte nach einer Zwischenfrage vor. Sie hatten gesagt, dass Sie vielleicht am Ende Ihres Beitrages bereit seien. -

Herr Hillmer, jetzt nicht, aber am Ende des Redebeitrags eventuell. Das müssen wir dann sehen. - Bitte!

Ich empfehle, hierzu die Strategie für eine zukunftsfähige Landwirtschaft der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und die „Zehn Thesen zur Landwirtschaft 2030“ zu lesen. Im Vorwort heißt es:

„Wir müssen ernst nehmen, wenn besorgte Fragen zum ökologischen Zustand unserer Agrarwelt, zur Ethik unserer Tierhaltung gestellt werden. Hier gilt es, auch in der Gesellschaft neues Vertrauen zu gewinnen.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, hören Sie auf, für die politischen Auseinandersetzungen die Landwirtschaft vor Ihren Karren zu spannen. Die Probleme sind doch längst erkannt. Darum geht es doch gar nicht mehr. Es geht um Wege heraus aus einer Produktionsweise, die zu vielen Nebenwirkungen geführt hat. Die wollen wir nicht mehr. Die Landwirtschaft ist schon viel weiter als Sie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dort ist man zur Diskussion bereit.

(Ingrid Klopp [CDU]: Wir sind es auch!)

Dort weiß man bereits, dass zukünftige Agrarförderung an die Erbringung öffentlicher Güter gekoppelt sein wird. Ein öffentliches Gut ist Wasser. Das Wassergesetz und die dazugehörende Düngeverordnung sind Teil dieser Neuausrichtung der Landwirtschaft, um die Ziele des Wasserschutzes umzusetzen. Für die Landwirtschaft wird es deswegen in keiner Region zu unbilligen Härten kommen. Gewässerrandstreifen können GreeningMaßnahmen angerechnet werden, regional angepasste Maßnahmen können ebenfalls durchgeführt werden. Dass bei der Unterhaltung von Gewässern auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, das hat das Wasserhaushaltsgesetz schon seit Jahren vorausgesetzt.

(Hermann Grupe [FDP]: Sie wollen das entschädigen, was verboten ist? Toll!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, die politische Verantwortung für den Wasserschutz liegt bei uns. Wenn ich mir Ihre Anträge ansehe, dann finde ich das auch ziemlich

gut; denn es ist besser so. Schönreden geht nämlich nicht mehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Weltuntergangssze- narien!)

Frau Asendorf, wollen Sie die Fragen beantworten?

Herr Dammann-Tamke, und dann Herr Hillmer. Bitte schön!

Vielen Dank, verehrte Kollegin Asendorf. - Angesichts dessen, dass Sie genauso wie gestern der Minister Grundwasser- und Oberflächenwasserqualität immer in einen Topf geworfen haben und dann auf die Qualität des Trinkwassers abgezielt haben, frage ich Sie: Bei wie vielen Prozent der niedersächsischen Oberflächengewässer wird die Nitratobergrenze von 50 mg Nitrat denn eingehalten?

Herr Hillmer gleich hinterher, bitte!

Vielen Dank, Frau Asendorf. - Sie haben gesagt, dass mit Gewässerrandstreifen das Grundwasser vor Einträgen geschützt werden könne. Können Sie uns sagen, wie das Wasser von einem Gewässerrandstreifen in das Grundwasser gelangen kann? - Denn das Wesen eines Oberflächengewässers ist es doch, Wasser abzuführen, das nicht den Grundwasserkörper erreicht hat bzw. aus dem Grundwasserkörper hervorgetreten ist. Wie soll also Ihrer Meinung nach der umgekehrte Weg funktionieren?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)