- Wieso haben wir keine Zeit mehr? Das werden wir umsetzen. Wir haben jetzt eine Einigung. Die wird in eine entsprechende Vorlage münden, und die wird dann auch kurzfristig umgesetzt werden.
Die Bezeichnung „geprüfter Rechtskandidat“, die wir jetzt haben, ist in der Tat ein sperriger Begriff und für Nichtjuristen vielleicht wenig aussagekräftig. Aber zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass Arbeitgeber und Personalabteilungen sicherlich wissen, was ein Staatsexamen ist, sodass man die Bedeutung, glaube ich, auch nicht so hoch hängen darf, wie Sie, Frau von Below-Neufeldt, es eben gemacht haben. Das betrifft durchaus einige Fälle. Das kann helfen. Aber es hat nicht die Dimensionen, die hier eben angedeutet worden sind.
Wir wollen aber der Tatsache Rechnung tragen, dass sich das Berufsbild des Juristen geändert hat, vielschichtiger geworden ist. Wir sind deswegen bereit, hier zu einer Veränderung in dem eben beschriebenen Sinne zu kommen.
Ich habe angesprochen, dass es ganz unterschiedliche Bezeichnungen gibt. Ich glaube, wir sollten die Chance nutzen, zu einer Vereinheitlichung zu kommen. Da bietet es sich an, dass auf Bundesebene ohnehin über eine Vereinheitlichung des Jurastudiums gesprochen und an ihr gearbeitet wird. In diesem Kontext sollten wir auch die Frage der Vereinheitlichung von Abschlüssen ansprechen. Dazu wird es eine Initiative aus Niedersachsen geben.
Aber das ist natürlich Zukunftsmusik. Es geht jetzt konkret darum, kurzfristig etwas zu erreichen. Das werden wir durch das, was ich vorhin angekündigt habe, auch tun.
Wenn Sie hier jetzt die vollständige Rückkehr zur alten Regelung fordern - so verstehe ich Ihren Vorschlag -, dann ist das eine Rolle rückwärts. Lassen Sie uns doch lieber die Chance nutzen, darüber zu diskutieren, wie man zu besseren, zeitgemäßeren Graden und Bezeichnungen kommen kann!
Wir wollen aber, dass in der Zwischenzeit keine Nachteile in und für Niedersachsen entstehen. Wir wollen auf Nummer sicher gehen und werden den Diplom-Juristen befristet wiedereinführen. So verhindern wir eine Benachteiligung unserer Universitäten gegenüber anderen Standorten im Wettstreit um Studierende, aber auch eine Benachteiligung unserer Studierenden gegenüber Studierenden aus anderen Bundesländern, die das Diplom weiterhin vergeben.
Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Aus dem Plenum gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Insofern wäre jetzt die Landesregierung dran. Hierzu hat sich Frau Dr. Heinen-Kljajić gemeldet. Frau Ministerin, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorwegschicken, dass ich es nach wie vor für sachgerecht halte, dass wir mit der Novelle des
Ich finde, wenn man es nach rein sachgerechten Argumenten betrachtet, war es auch richtig, dies für Juristinnen und Juristen zu tun, zumal es sich da noch nicht einmal um einen Diplomstudiengang handelt, sondern um einen Staatsexamensstudiengang.
Erster Punkt. Was das Thema Transparenz angeht, liebe Frau von Below-Neufeldt, bin ich etwas überrascht über Ihre Aussage. Denn dieses Gesetz ist in einer umfangreichen Anhörung gewesen, erstmals auch unter formeller Beteiligung der LandesAStenKonferenz. Viele, viele Juristen in unterschiedlichsten Positionen, ob als Hochschulpräsidenten, ob als Senatsmitglieder - in der LandesAStenKonferenz gibt es, meine ich, keine Juristen -, haben draufschauen können. Es ist zumindest bemerkenswert, dass diese Umstellung vonseiten der Juristen an dieser Stelle nicht moniert wurde.
Ich gehe nicht davon aus, dass sie den Juristen irgendwie durch die Lappen gegangen ist oder übersehen worden wäre.
Der zweite Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Einstellungspraxis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade die Juristen unter Ihnen werden mir doch nicht ernsthaft widersprechen wollen, wenn ich sage: Ob es eine Verwaltung ist, ob es die Wirtschaft ist - wer einen Juristen oder eine Juristin einstellt, der wird sich doch nicht von einem Diplom beeindrucken lassen, sondern der wird sich das Zeugnis über das erste Staatsexamen anschauen.
Das wird überall so sein. Es gibt einschlägige Urteile - vom Niedersächsischen OVG bis hin zum Bundesverwaltungsgericht -, die ausdrücklich festgestellt haben - weil das schon an unterschiedlichsten Stellen beklagt wurde -, dass es für Juristen ohne Diplomgrad keinen Wettbewerbsnachteil beim Berufseinstieg gibt.
Dritter Punkt. Eben wurde hier große Aufregung breit, als es darum ging: Sie werden ja wohl nicht das Jurastudium in die Bachelor-Master-Strukturen umsetzen! - Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Wissenschaftsausschuss, wenigstens von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie es parat haben: Es gibt bereits Bachelor- und Masterstudiengänge in Jura, auch in Niedersachsen,
und zwar in Lüneburg, übrigens top evaluiert. Wiewohl dieses Studium mit seinen Abschlüssen jenseits des Staatsexamens und ohne den Titel „Diplom“ natürlich nicht als Voraussetzung für das Richteramt zulässig ist, bietet es doch, lieber Kollege - das wollte ich damit gerade noch einmal unterstreichen -, glänzende Abnahmevoraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt.
Vierter Punkt. Sie tun so, als wäre es der Welten Untergang, wenn man sein Studium ohne Titel abschließt.
(Christian Grascha [FDP]: Ich denke, auch Sie wollen das wiedereinführen? - Zuruf von der CDU: Was wollen Sie denn regeln, Frau Ministerin? Wie machen Sie das?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Medizinerinnen und Mediziner, auch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten schließen ihr Studium ohne einen Titel ab. Ich warte auf den Antrag, mit dem Sie demnächst den Diplom-Mediziner und den DiplomPharmazeuten fordern. Ich würde das nicht für klug halten. Aber im Sinne des Gesetzentwurfs der FDP wäre es nur konsequent.
Kurz und knapp: Objektiv besteht aus meiner Sicht nach wie vor kein Bedarf, den Diplom-Juristen beizubehalten.
Nun wissen Sie, dass ich ein Gespräch mit den Fachschaften geführt habe, die mir darin versichert haben, dass sie das - subjektive - Gefühl haben, bundesweit eine Ausnahme zu bilden - was auch nur bedingt stimmt; es gibt auch andere Fakultäten ohne Diplomstudiengang - übrigens auch große wie Heidelberg und Freiburg -, denen es keineswegs an Studieninteressierten mangelt.
KMK-Ebene zurzeit darüber diskutieren, die Jurastudiengänge, auch die Staatsexamensstudiengänge, über die Ländergrenzen hinweg zu vereinheitlichen, für gerechtfertigt, zu sagen: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Studierenden selbst es offensichtlich als ungerecht empfinden und dass es vermutlich ohnehin in Bälde eine bundesweit einheitliche Lösung gibt, halte ich es für vertretbar, eine Übergangslösung bis zum Jahr 2025 zu schaffen, rückwirkend zum 1. Januar 2016.
(Ulf Thiele [CDU]: Jetzt wollen wir noch wissen, wie! - Jens Nacke [CDU]: Sie windet sich wie ein Zwi- schenahner Aal!)
Selbstverständlich werden wir das im NHG abbilden müssen. Wo denn sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die jetzt festgelegte fiktive Verlängerung der Übergangsfrist bis 2025 nicht brauchen werden. Denn wir werden hoffentlich - das werde ich jedenfalls in die KMKVerhandlungen einbringen - bis dahin eine bundeseinheitliche Lösung haben.
Von daher hat sich Ihr Antrag, was die Frage der jetzigen Umsetzung für die Studierenden in Niedersachsen angeht, ohnehin erledigt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Wann kommt denn ein Gesetzentwurf oder so etwas?)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hat sich noch einmal die FDP zu Wort gemeldet. Dr. Stefan Birkner, Sie haben noch eine Restredezeit von 1:35 Minuten. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie noch einmal sehr deutlich gemacht haben, dass es gar kein Versehen war, sondern dass es Ihre inhaltliche Position ist, den Diplomgrad für die Juristen abzuschaffen oder nicht zuzulassen. Ich halte das ausdrücklich für inhaltlich
Das Entscheidende ist aber, dass Sie am Ende - nachdem Sie sagen, Sie stellen Ihre Bedenken alle zurück - behaupten, damit sei unser Gesetzentwurf quasi erledigt. Das erschließt sich mir nun gar nicht. Denn von Ihnen liegt schließlich noch nichts vor. Herr Prange war nicht einmal in der Lage, uns zu sagen, wann dies umgesetzt werden soll. Da hieß es: Na ja, irgendwann machen wir das schon.
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, das, was Sie den Studierenden versprochen haben und was hier als Einigung verkauft wurde, tatsächlich in die Umsetzung zu bringen. Bringen Sie sich in das Gesetzgebungsverfahren ein! Machen Sie Ihre Änderungsvorschläge! Dann werden wir sehen, wo wir landen. Dann können wir sehr schnell zu einer Lösung kommen, die den Belangen der Studierenden und übrigens auch der Universitäten und der Fakultäten, die auch ein Interesse daran haben - weil dies auch etwas mit der Attraktivität der Fakultät zu tun hat -, entgegenkommt. Wir können das dann tatsächlich über die Bühne bringen und hier schnell zu einer Gesetzesänderung und -ergänzung kommen. Wie auch immer die dann konkret aussieht, wird den Ausschussberatungen vorbehalten bleiben.
Sie haben die Möglichkeit, sich in dieses Gesetzgebungsverfahren ganz konkret einzubringen, und die Sache ist dann erledigt, wenn wir am Ende möglicherweise einen gemeinsamen Gesetzentwurf beschlossen haben.