Protokoll der Sitzung vom 30.10.2013

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt ist die Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit und sozialer Kriterien, die wir zunächst in das Ermessen der Kommunen stellen. Auch das ist ein Zugehen auf die Bedenken, die bei der Anhörung geäußert wurden. Unser Ziel bleibt allerdings nach wie vor, dass wir mit dem Landesvergabegesetz einen Rahmen setzen wollen, in dem die öffentliche Hand ihrer Verantwortung für eine umweltverträgliche und sozial ausgerichtete Beschaffung nachkommt. Deshalb werden wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit es durch die Berücksichtigung dieser Kriterien überhaupt zu Kostensteigerungen kommt.

Ein Punkt hat sich quasi als Scheidepunkt zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition aus CDU und FDP herausgestellt. Das ist die Forderung der Einhaltung international anerkannter Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation, die den Charakter universeller Menschenrechte wie der Schutz vor Ausbeutung und

Kinderarbeit haben. Diese lehnen Sie kategorisch ab, und das mit einem Zynismus, der mich, ehrlich gesagt, erschüttert. So hat Frau Ross-Luttmann im Rechtsausschuss ausgeführt, durch die Einhaltung der ILO-Mindestanforderungen werde mittelstandsfeindliche Symbolpolitik betrieben. Ihnen möchte ich gerne mit einem Beschluss des Diözesankomitees des Bistums Münster antworten, wo an die Politik appelliert wird, langfristig konkrete verbindliche Kriterien in Bezug auf ökologische und soziale Mindeststandards und insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen einzuführen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit waren wir angetreten. Aber wegen der sehr verschiedenen Relevanz in Bezug auf verschiedene Produktgruppen sind wir in der Sache einer Anregung, die u. a. von der Industrie- und Handelskammer gekommen ist, gefolgt, nämlich produkt- und verfahrensspezifische Zertifikate auftragsbezogen anzuwenden und das in einer Rechtsverordnung umzusetzen; denn so können wir verhindern, dass mit niedersächsischen Steuermitteln Menschenrechte in anderen Teilen der Welt mit den Füßen getreten werden. Wir können den Aufwand für die Kommunen im Rahmen halten, und die Wirtschaft bekommt eine klare Handreichung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Abschließend möchte ich festhalten, dass insbesondere die Vertreter der Kleinunternehmen und des Handwerks, also unsere regionalen Wirtschaftsstrukturen, die Absenkung des Geltungsbereichs auf 10 000 Euro und die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes begrüßt haben. Dieses Gesetz wird der regionalen Wirtschaft dienen, es wird Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken und setzt die richtigen Schwerpunkte für eine verantwortungsvolle Auftragsvergabe in öffentlicher Hand.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Beteiligten, dem Wirtschaftsministerium, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und natürlich den Verbänden, für den intensiven, ergebnisorientierten und sehr zügigen Dialog danken. Vieles findet sich auch in den Überarbeitungen wieder.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Westphely. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Karl-Heinz Bley, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute zu entscheiden, wie das Vergaberecht in Niedersachsen in Zukunft geregelt werden soll. Uns liegt ein rot-grünes Gesetz vor, das sehr aufwändig ist. Herr Will hat im Ausschuss eine mündliche Berichterstattung beantragt. Das hat er auch gemacht. Als Berichterstattung sind dann aber zwölf Seiten zusätzlich zu Papier gebracht worden. Es war für ihn vielleicht eine Zumutung, das alles vorzutragen. Es ist vielleicht aber auch ein erstes Zeichen für Bürokratie.

(Beifall bei der CDU)

Zunächst darf ich auf die bisherige Praxis hinweisen. Die wirtschaftliche Lage ist dank zehnjähriger CDU/FDP-Regierung gut. Der Arbeitsmarkt ist hervorragend. Bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Niedersachsen haben wir in den Jahren 2011 und 2012 auf Platz 1 aller 16 Bundesländer gelegen. Fazit also: CDU-Regierung gleich besserer Arbeitsmarkt.

(Beifall bei der CDU - Dr. Gero Hocker [FDP]: Aber das Wirtschaftsministeri- um war in liberaler Hand!)

Ich habe die Sorge, dass sich das unter Rot-Grün verändern wird.

Die öffentlichen Aufträge werden mit wenig Bürokratie unter Einhaltung der europäischen Vorgaben schnell und weitgehend ohne Wettbewerbsverzerrung vergeben. Auch für die Arbeitnehmer ist das derzeitige Vergaberecht in Niedersachsen angemessen.

Dem Niedersächsischen Landtag liegt nach einer fraktionsinternen Anhörung im April/Mai dieses Jahres ein Gesetzentwurf von Rot-Grün vor. Schon damals hat Rot-Grün die kritischen Stimmen aus den Verbänden nicht hören wollen und hat den Gesetzentwurf trotz großer Bedenken in den Landtag eingebracht. Das Rüffert-Urteil des EuGH hat uns vor Jahren in Sachen Tariftreue zum Handeln verpflichtet. Unter CDU/FDP-Regierung haben wir ein EU-taugliches Landesvergabegesetz geschaffen, das jetzt mit den Veränderungen durch Rot

Grün erneut vor dem EuGH zu scheitern droht. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es ein Desaster, was hier vorliegt. Ich sage nur: Bürokratie hoch drei!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, eine Neuauflage des Landesvergabegesetzes hält auch die CDUFraktion für sinnvoll, damit das Vergaberecht auch nach dem 1. Januar 2014 wettbewerbsgerecht und wirtschaftsfreundlich mit Arbeitsnehmerschutz und Tariftreue geregelt sein wird. Die CDU-Fraktion hat hierfür einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der im Ausschuss auch beraten worden ist. Darauf komme ich später noch zurück, aber an dieser Stelle kann ich schon einmal sagen, dass wir die Interessen der öffentlichen Auftraggeber, der Wirtschaft und der Arbeitnehmer abgewogen haben, um ein EU-taugliches Vergabegesetz zu schaffen.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der auch den Bereich Dienstleistungen und ÖPNV inklusiv länderübergreifender Aufträge regeln soll, ging in die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und wurde bis auf wenige Einzelpunkte abgelehnt. Blamabel für die Regierungsfraktionen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Viele vergabefremde Kriterien befinden sich im Gesetzentwurf. Bei den sozial- und umweltverträglichen oder politischen Merkmalen bis hin zur Beachtung der ILO-Arbeitsnormen finden wir hier Sollvorgaben, die von der Wirtschaft massiv abgelehnt werden. Juristisch heiß „soll“: Wer kann, der muss. - Die Regierungsfraktionen haben erst, nachdem unser Entwurf vorlag, das Soll in ein Kann umgewandelt, und zwar mit einer Übergangsphase. Bei der Evaluation wird sich zeigen, wie tatsächlich weiter verfahren wird.

Im Landesvergabegesetz hat ein Mindestlohn von 8,50 Euro nichts zu suchen. Der muss vielmehr insgesamt geregelt werden und wird so vom EuGH nicht akzeptiert werden.

(Anja Piel [GRÜNE] - zu Gabriela Kö- nig [FDP] -: Ja, guck’ mal! - Zuruf von den GRÜNEN - zur FDP -: Ja, unter- schreibt das mal!)

- Das gehört nicht ins das Landesvergabegesetz. Das muss generell gelöst werden, aber nicht nur hier! Das ist ein Punkt, an dem das scheitern wird.

Die Ausweitung des Landesvergabegesetzes auf den ÖPNV wird nicht nur von uns, sondern auch

vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen abgelehnt, weil es hier zu einer Wettbewerbsverzerrung wegen der sogenannten InhouseVergabe im kommunalen Bereich zum Nachteil der privatwirtschaftlichen Unternehmen kommt.

Meine Damen und Herren, besonders bei den kommunalen Spitzenverbänden stieß der rot-grüne Gesetzentwurf auch nach einigen Änderungen auf große Ablehnung. Schon jetzt sind auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums von den kommunalen Spitzenverbänden die konnexitätsrelevanten Zahlen ermittelt worden. So viel hat Rot-Grün ja schon begriffen - und auch zugestanden, dass Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung nicht ausgeblendet werden kann. Allein bei den Preissteigerungen für die öffentlichen Bauaufträge schlägt die Konnexität mit 60 Millionen Euro zu Buche. Das sind 5 % vom Auftragsvolumen. Die Verteuerung für Liefer- und Dienstleistungen kommt obendrauf. Der Mehraufwand zu den bestehenden Regeln bedeutet noch einmal Mehrkosten im Verwaltungsvollzug von rund 8,6 Millionen Euro für die Kommunen in Niedersachsen.

Meine Damen und Herren, es ist ein Stück aus dem Tollhaus,

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Ach was!)

dass die Landesregierung in den vorliegenden Haushaltsentwurf - wohl wissend, dass hier wegen der Konnexität viele Millionen Euro fällig werden - keinen einzigen Cent eingestellt hat.

(Beifall bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Was?)

Auch beim Eingangsschwellenwert gehen die Meinungen auseinander. Die kommunalen Spitzenverbände werden die 10 000 Euro nicht akzeptieren. Ebenso konnten die Bedenken der europäischen Ebene trotz diverser Veränderungen nicht ausgeräumt werden. Es ist ja nicht viel übrig geblieben von Ihrem ersten Entwurf. Aber trotzdem habt ihr nicht viel riskiert, damit es ordentlich wird.

(Thomas Schremmer [GRÜNE] lacht)

Mehr Bürokratie und schwer durchführbare Kontrollen trotz Servicestelle sind vorprogrammiert. Sinnvoll wäre es, wenn sich die Landesregierung weiter für eine bundeseinheitliche Schwellenwertregelung bei der VOB einsetzen würde.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf die Schwerpunkte des CDU-Gesetzentwurfs

eingehen, der wesentlich schlanker und effektiver ist als der von Rot-Grün.

Wir haben auch an eine Präambel gedacht. Das Gesetz soll einen einwandfreien Wettbewerb gewährleisten. Der Anwendungsbereich gilt für Bauaufträge und Liefer- und Dienstleistungen ohne ÖPNV ab einem Auftragswert von 20 000 Euro. Ausschreibungen sollen durch eine Ermächtigung des MW sowohl für beschränkte als auch freihändige Vergaben möglich sein. Ökologische, soziale und innovative Anforderungen können berücksichtigt werden. Fach- und Teillose sollen Vorrang haben. Generalunternehmen stellen die Ausnahme dar.

Kein Mindestlohn; dafür Tariftreue, wobei die für verbindlich erklärten Tarifverträge gelten. Die erlassenen Rechtsverordnungen zum Arbeitnehmerentsendegesetz müssen beachtet werden.

Nachunternehmen können auch später in Abstimmung mit dem Auftraggeber genannt werden, müssen aber auch überwacht werden. Wertung unangemessen niedriger Angebote: Hier ist es so, dass bei Abweichung von mehr als 10 % vom nächst günstigen Angebot eine besondere Aufzeichnung erforderlich ist. - Informationspflicht und Nachprüfungsverfahren, Nachweise, Kontrollen und Präqualifikation sind unbürokratisch geregelt.

Eine zusätzliche Behörde wird es mit uns nicht geben. Die Nachprüfungsbehörde ist die die Rechtsaufsicht führende Behörde. Das steht auch wörtlich in diesem Gesetzentwurf drin. Wenn Herr Will in einer Pressemitteilung ankündigt, dass wir eine zusätzliche Behörde schaffen wollen, dann ist das purer Blödsinn. Wir können keine zusätzliche Behörde gebrauchen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Gerd Ludwig Will [SPD]: Hey, hey, hey! Was ist das denn für eine Wort- wahl!)

Wir haben hier eine ordentliche Handhabung aufgezeigt. Kontrollen müssen durchgeführt werden. Das sagen aber auch der GBD und der EuGH. Deswegen haben wir sie auch gefordert. Stichpunktartig und bei Auffälligkeiten sind Kontrollen auch sinnvoll. Bei groben fahrlässigen Verstößen muss es auch Sanktionen geben.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, den CDU-Entwurf zu unterstützen und den Gesetzentwurf von Rot-Grün abzulehnen. Die Wirtschaft, Arbeitnehmer und öffentliche Auftraggeber werden

es Ihnen danken. Der EuGH wird unser Gesetz nicht strittig stellen.

Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)