Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens des Präsidiums darf ich Sie willkommen heißen. Wir wünschen Ihnen einen guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen, Herr Präsident!)

Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen des Präsidenten

Der Plenarsaal ist hervorragend besetzt. Ich darf somit schon an dieser Stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.

Zur Tagesordnung: Die Einladung, die Tagesordnung und der Nachtrag zur Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen vor. Außerdem haben Sie eine Übersicht erhalten, aus der Sie ersehen können, wie die Fraktionen die ihnen zustehenden Zeitkontingente verteilt haben. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten fest.

Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19.10 Uhr enden.

Bevor wir uns weiter den vor uns liegenden drei Sitzungstagen zuwenden, möchte ich noch einmal kurz auf den 8. März dieses Jahres zurückblicken, an dem in diesem Haus - und zugleich zum letzten Mal im „alten Plenarsaal“ - der sechste Tag der offenen Tür stattgefunden hat.

Wie Sie sicherlich wissen, haben fast 18 000 Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit zu einem Besuch und zu Begegnungen mit den auf Landesebene politisch Handelnden genutzt. Dass dies reibungslos und in freundlicher und fröhlicher Atmosphäre stattgefunden hat, werte ich als gemeinsamen großen Erfolg. Allen, die - insbesondere in der Landtagsverwaltung und den Fraktionen - durch ihre engagierte Arbeit zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben, danke ich daher an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich.

(Lebhafter Beifall)

In der unteren Wandelhalle ist die Modeausstellung „Weniger ist Herrlichkeit“ zu sehen, die in Zusammenarbeit der Fakultät III der Hochschule

Hannover mit der Klosterkammer entstanden ist. Die Veranstalter freuen sich über Ihr Interesse. Ich darf Ihnen sagen: Es lohnt sich durchaus.

Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschule aus Bohmte mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Dr. Stephan Siemer in Vertretung des Abgeordneten Clemens Lammerskitten übernommen, der sich zurzeit anlässlich eines Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas in Straßburg aufhält und dort sozusagen für unsere Interessen aktiv ist.

Sendungen, die das „Modellprojekt Landtagsfernsehen“ der Multi-Media Berufsbildende Schule erstellt, stehen im Internet auf der Homepage der Schule - www.mmbbs.de - zum Abruf bereit und sollen auch über den Regionalsender LeineHertz 106einhalb gesendet werden.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nun der Schriftführer Herr Brinkmann mit.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Finanzminister Peter-Jürgen Schneider ab 15 Uhr, von der Fraktion der CDU Herr Clemens Lammerskitten, von der Fraktion der SPD Frau Kathrin Wahlmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Julia Willie Hamburg und Herr Thomas Schremmer sowie von der FDP-Fraktion Frau Almuth von Below-Neufeldt und Herr Horst Kortlang.

Danke schön, Herr Brinkmann.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, aus gegebenem Anlass noch einige Anmerkungen zum Verlauf der Plenardebatte am 27. Februar zu machen, die ich als „Komplex Edathy“ beschreiben möchte. Hier hat einiges an Aufregung stattgefunden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist von mehreren Seiten - übrigens auch von mir - konsultiert worden, insbesondere zur Frage von eventuellen Strafbarkeiten oder etwaigen Ordnungsrufen nach § 88 unserer Geschäftsordnung.

Es ist, wie gesagt, einiges an rechtlichen Beleuchtungen zusammengetragen worden. Unter Einbeziehung dessen möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen, und ich wäre durchaus

dankbar, wenn das nicht von Beifalls- oder Missbilligungsbekundungen begleitet wird.

Erste Anmerkung. Wenn es im Zuge der Dringlichen bzw. Mündlichen Anfragen um Zusatzfragen geht, so ist eine Einleitung zwar nicht unzulässig, sie hat aber kurz und knapp zu sein. Was „kurz und knapp“ ist, stellt ausschließlich der sitzungsleitende Präsident fest, und dieses Kriterium kann auch nicht dadurch ausgehebelt werden, dass man z. B. mehrfach auf die beliebte Formulierung „vor dem Hintergrund“ zurückgreift. „Kurz und knapp“ meint etwas anderes.

Zweite Bemerkung. Das Präsidium weist ausdrücklich darauf hin - auch gestützt durch die Auffassung des GBD -, dass mit nachträglichen Rügen bzw. Ordnungsrufen restriktiv umgegangen werden muss. Der Ordnungsruf ist zuvorderst eine Ad-hocMaßnahme zur Herstellung der Ordnung. Nachträgliche Ordnungsrufe können diese Wirkung nur noch bedingt haben, sind aber grundsätzlich zulässig. Sie sollen aber nur bei besonders gewichtigen Vorgängen zur Anwendung kommen.

Dritte Bemerkung. In der Debatte am 26. Februar haben Sie, Herr Ministerpräsident Weil, den Begriff „Bodenvergiftung“ verwendet. Dieser Begriff liegt nahe am Begriff „Brunnenvergiftung“, der allgemein als unparlamentarisch eingestuft wird. Ich darf Sie persönlich, aber auch die anderen Regierungsmitglieder bitten, bei der Wortwahl einfach vorsichtig zu sein, weil so etwas zu einer Rüge führen kann.

Zu Ihnen, Frau Modder: Wie beim Studium des Sitzungsprotokolls vom 27. Februar aufgefallen ist, haben Sie in Reaktion auf den Redebeitrag von Herrn Nacke, auf den ich auch noch eingehen muss, ausgerufen:

„Sagt mal, spinnt ihr völlig?“

Bei aller vielleicht verständlichen Emotion - auch das ist nicht parlamentarisch.

Zu Ihnen, Herr Limburg: Sie haben in Richtung des Kollegen Nacke gerufen:

„Herr Kollege Nacke, Sie haben soeben eine verleumderische Beleidigung begangen.“

Auch solche Bewertungen - dabei geht es letztlich auch um eine Einschätzung mit Blick auf Straftatbestände - sind nicht parlamentarisch.

Vierte Bemerkung. Auslöser des Geschehensablaufs am 27. Februar, meine Damen und Herren, war der Kollege Nacke, der sich während seines

Redebeitrages bzw. auf Nachfrage wie folgt geäußert hat:

„Sie haben dafür Sorge getragen, dass diese Beweise verschwinden konnten.“

Nun hat es sich geklärt, es liegt kein Fall von Strafbarkeit vor. Je nachdem, wie man es sieht, handelt es sich vielleicht um einen Vorgang, bei dem der Schutz der Indemnität gilt. Aber unter dem Strich ist es möglicherweise eine ehrverletzende Meinungskundgabe. Diese wäre grundsätzlich, Kollege Nacke, ordnungsruffähig. In diesem Fall wäre das dann nicht ein nachträglich erteilter Ordnungsruf - das ist die eine erwähnte Kategorie -, sondern bei Ihnen wäre es sozusagen ein nachgeholter Ordnungsruf; denn sie sollten den Ordnungsruf am 27. Februar nachmittags erhalten, konnten ihn aber wegen Abwesenheit nicht erhalten.

Ich will das Ganze nicht über Gebühr strapazieren, meine Damen und Herren. Ich berichte dem Hohen Hause aber auch gerne, dass in der letzten Woche eine ausgesprochen einvernehmliche Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat, bei der wir uns über die Tagesordnung für den aktuellen Tagungsabschnitt und weitere Dinge gut verständigt haben.

Ich habe auch den Eindruck, dass man durchaus erkannt hat, dass dieses Haus in besonderer Weise gefordert ist, an der Debattenkultur zu arbeiten. Wer beim Tag der offenen Tür im Hause unterwegs war, hat in vielen Gesprächen entsprechende Hinweise zu hören bekommen. Daran sollten wir alle miteinander arbeiten.

Hinsichtlich der Frage, ob Herr Nacke einen Ordnungsruf erhalten muss, hat es eben noch eine Verständigung der Fraktionsspitzen gegeben. Hierbei war man der Meinung, dass man - wenn das Präsidium auch entsprechend geneigt ist - bei Ansprache der Problematik auf einen Ordnungsruf verzichten kann. Auch wenn wir gleichzeitig das eine oder andere missbilligen können - Herr Kollege Nacke, Sie wissen das aufgrund meiner Bemerkung am 27. Februar -, würden wir uns dem im Interesse des Debattenfriedens anschließen.

Ich kann uns alle miteinander nur auffordern - und wir sollten die Gelegenheit nutzen, das heute, morgen und übermorgen sichtbar und hörbar unter Beweis zu stellen -, in der Debatte zwar hart in der Sache zu fechten, aber uns, was persönliche Angriffe usw. angeht, einfach zurückzunehmen. Ich glaube, die Besucherinnen und Besucher sowie

die Zuhörerinnen und Zuhörer werden es uns danken. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir von hier aus etwas friedensstiftend wirken können.

(Unruhe)

Ich hoffe auch, dass nun die notwendige Ruhe einkehrt und wir uns im Weiteren der Tagesordnung widmen können.

Meine Damen und Herren, das war sozusagen in eigener Sache des Parlaments.

(Susanne Menge [GRÜNE]: Das war es?)

Geburtstag hat heute der Kollege Möhle.

(Beifall)

Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses!

Meine Damen und Herren, ich darf nun übergehen zum

Tagesordnungspunkt 2: Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes - Antrag des Präsidenten - Drs. 17/1349

In der Drucksache 17/1349 liegt Ihnen der Antrag vor, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Mandatsverlust von Herrn David McAllister festzustellen. Über einen solchen Tagesordnungspunkt wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete David McAllister ist damit aus dem Landtag ausgeschieden.

Unserer Tradition folgend, haben wir vereinbart, dass Herr McAllister - nicht zuletzt als ehemaliger Ministerpräsident - die Gelegenheit erhält, sich von diesem Haus zu verabschieden. Herr McAllister, so Sie geneigt sind, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

David McAllister: