Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Ich gebe das Wahlergebnis zu Buchstabe a) des Wahlvorschlages - Herr Professor Dr. Schrader - bekannt. Abgegeben wurden 132 Stimmen, davon 132 gültige und keine ungültige. 125 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. Ein Mitglied des Landtages hat sich der Stimme enthalten.

Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 132 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 88. Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 125 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist gemäß Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Professor Dr. Schrader ist gewählt.

(Beifall)

Herr Professor Schrader, ich darf Sie bitten, in den Plenarsaal zu kommen. - Herr Professor Schrader, nehmen Sie die Wahl an?

Prof. Dr. Christian Schrader:

Ich nehme die Wahl an.

(Beifall)

Vielen Dank. - Ich gratuliere Ihnen zu diesem wichtigen Amt.

Ich gebe jetzt das Wahlergebnis zu Wahlvorschlag b), Frau Dr. Rüping, bekannt. Abgegeben wurden 132 Stimmen, davon 132 gültige, keine ungültigen Stimmen. 126 Mitglieder des Landtags haben mit Ja gestimmt, 5 Mitglieder haben mit Nein gestimmt, ein Mitglied des Landtags hat sich der Stimme enthalten. Damit ist nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Dr. Rüping ist ebenfalls gewählt.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank. - Frau Dr. Rüping, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Dr. Uta Rüping:

Ich nehme die Wahl an.

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu diesem wichtigen Amt.

(Beifall)

Ich gebe jetzt das Wahlergebnis zu Wahlvorschlag c), Frau Meyer-Wehage, bekannt. Abgegeben wurden 132 Stimmen, davon 132 gültige, keine ungültigen Stimmen. 126 Mitglieder des Landtags haben mit Ja gestimmt, 4 Mitglieder des Landtags haben mit Nein gestimmt, 2 Mitglieder haben sich der Stimme enthalten. Damit ist nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Meyer-Wehage ist gewählt.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank. - Frau Meyer-Wehage, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Brigitte Meyer-Wehage:

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich gratuliere Ihnen herzlich zu diesem wichtigen Amt.

(Beifall)

Ich gebe jetzt das Wahlergebnis zu Wahlvorschlag d), Herr Lichtenberg, bekannt. Abgegeben wurden 132 Stimmen, davon 132 gültige, keine ungültigen Stimmen. 123 Mitglieder des Landtags haben mit Ja gestimmt, 5 haben mit Nein gestimmt, 4 Mitglieder des Landtags haben sich der Stimme enthalten. Damit ist nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Lichtenberg ist damit gewählt.

(Lebhafter Beifall)

Herr Lichtenberg, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Werner Lichtenberg:

Ich nehme die Wahl an.

Ich gratuliere Ihnen herzlich zur Wahl für dieses wichtige Amt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, der Herr Ministerpräsident wird den Gewählten gleich in der Mittagspause im Büro des Präsidenten die Ernennungsurkunde aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgeschriebene Vereidigung ist dann als erster Tagesordnungspunkt unserer Nachmittagssitzung vorgesehen.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir treffen uns um 15.15 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.56 Uhr bis 15.19 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich komme zum

Tagesordnungspunkt 5: Vereidigung der neu gewählten Mitglieder und des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte die neu gewählten und wiedergewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder, nach vorne zu kommen und vor das Präsidium zu treten.

Meine Damen und Herren gewählte Richterinnen und Richter, ich bitte Sie, gleich den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorge

schriebenen Eid einzeln im vollen Wortlaut zu leisten. - Ich bitte zunächst alle Anwesenden, sich zu erheben. - Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Staatsgerichtshofgesetzes mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte Sie nun, einzeln zu mir zu kommen und den Eidestext zu sprechen.

Wir beginnen mit Herrn Professor Dr. Schrader.

Prof. Dr. Christian Schrader:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank, Herr Professor Schrader. Ich wünsche Ihnen bei all den Entscheidungen, die Sie zu treffen haben, eine glückliche Hand zum Wohle der niedersächsischen Bevölkerung. Danke schön.

(Beifall)

Wir setzen mit Frau Dr. Rüping fort.

Dr. Uta Rüping:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Auch Ihnen, Frau Dr. Rüping, gratuliere ich im Namen des ganzen Landtages. Ich wünsche Ihnen bei den Entscheidungen, die Sie zu treffen haben, eine stets glückliche Hand.

Dr. Uta Rüping: