Protokoll der Sitzung vom 24.10.2014

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie waren ja auch bei der Veranstaltung in Langen und haben gelobt, dass wir uns der Diskussion stellen; dafür danke ich noch einmal. Diese Landesregierung hört zu.

Ich habe mir das noch einmal angeguckt: Auch Beteiligungsprozesse der alten Landesregierung zum Landes-Raumordnungsprogramm haben nie dazu geführt, dass am Ende alles 1 : 1 so geblieben ist. Auch beim letzten Mal hat sich die Kulisse des Torfabbaus nach dem Beteiligungsprozess noch massiv verändert, weil wir Stellungnahmen von Kommunen, von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt haben.

(Zuruf von Frank Oesterhelweg [CDU])

Ich glaube, wenn die Regierung zuhört - vielleicht hören Sie auch zu, Herr Oesterhelweg -, ist das erst mal etwas Gutes. Das ist kein Verfahren par ordre du mufti. Auch der Landtag wird noch ganz viel beteiligt werden, bevor das Landes-Raumordnungsprogramm endgültig beschlossen wird.

Es ist auch klar - das habe ich eben schon mal erklärt, und das werden wir auch schriftlich auf die Anfragen hin erklären; das wird im Protokoll stehen -:

(Astrid Vockert [CDU]: Justiziabel verwertbar!)

Es wird durch das Landes-Raumordnungsprogramm keine Bewirtschaftungseinschränkungen für die vorhandene Landwirtschaft auf den Flächen im Vorranggebiet - das ist kein Schutzgebiet - geben. Es geht um freiwillige Maßnahmen, und die setzen immer voraus, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer einverstanden ist. Oder wenn die Fläche dem Land oder einer Kommune gehört, dann kann man solche Maßnahmen durchführen. Aber es wird keine Maßnahmen gegen den Willen des Eigentümers geben, die die landwirtschaftliche Nutzung einschränken.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Astrid Vockert [CDU]: Es ist unglaub- lich!)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Stephan Siemer, CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Siemer!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich aus dem Landkreis Vechta komme, zu dem auch die Kommunen Steinfeld und Damme gehören,

(Zustimmung von Ansgar-Bernhard Focke [CDU])

und wir als Oldenburger höchste Wertschätzung für die Hannoveraner z. B. in Diepholz haben, frage ich die Landesregierung, wie man auf die Idee kommen kann, Steinfeld und Damme als Grundzentren dem Mittelzentrum Diepholz zuzuordnen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Wollen Sie auch noch nach Straßen fragen?)

Der Landtagspräsident möge es mir verzeihen: Bei uns kommt keiner auf die Idee, Joghurt oder Jeanshosen in Diepholz zu kaufen. Wir schätzen Diepholz sehr. Aber was um Himmels willen veranlasst die Landesregierung, Damme und Steinfeld Diepholz zuzuordnen und die ganzen Flächen, die dazwischenliegen, auch noch zu vernässen und für die Bevölkerung unzugänglich zu machen?

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Siemer. - Ich als Diepholzer kann der Überlegung aber doch einige positive Aspekte abgewinnen.

(Heiterkeit)

Herr Minister, wollen Sie darauf bitte antworten?

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Wollen? - Er muss!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich führt die Frage, wie wir Einzelhandelsstandorte zuordnen, eher ein bisschen von der Fragestellung weg.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Nein! - Christian Grascha [FDP]: Es geht auch um Raumordnung!)

Denn bei dieser Frage geht es um die Kritik von Landwirten und um die Torferhaltgebiete. Die Fragen, die Sie jetzt zu Einzugsbereichen gestellt haben - es geht um die Kritik des Landvolkes und

um unsere Gesprächskultur -, führen etwas daran vorbei.

Aber da die Frage sowieso beantwortet wird - - -

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Ihre ganze Politik führt an der Realität vor- bei! - Zuruf von Helmut Dammann- Tamke [CDU] - Weitere Zurufe - Un- ruhe)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Siemer hat eine klare Frage gestellt, und der Minister versucht, sie zu beantworten. Bitte!

Bei der Zuordnung von Einzugsbereichen handelt es sich nicht um eine Gebietsreform etc. Natürlich ist es so, dass eine Bürgerin, die an der Landesgrenze zu Hamburg wohnt, auch einmal in Hamburg einkauft und umgekehrt. Deshalb ist es so, dass man natürlich nicht an Kommunalgrenzen oder Gebietsgrenzen Zuordnungsbereiche für Einzelhandelsstandorte macht, sondern an der Realität der Erreichbarkeit. Und da ist es eben so, dass man zuordnet, wo die Leute wirklich einkaufen können. Deshalb ist es keine Vorstufe - auch wenn sich der Landtagspräsident angeblich eben ja schon gefreut hat - für eine Gebietsreform, wie man Einkaufsstandorte zuordnet, sondern es geht um eine Abbildung der Realität.

(Zuruf von Dr. Hans-Joachim Deneke- Jöhrens [CDU])

Und da ist es nicht so, dass man, weil da eine Gemeindegrenze ist, man einen Bürger der zuständigen Gemeinde zuordnen muss, sondern man muss es an der Realität orientieren, also dort, wo er auch real einkauft. Das war auch immer schon so, dass das die Grundlage für Raumordnungsprogramme ist, dass man dort solche Berechnungen macht.

Für das andere gilt, was ich vorhin gesagt habe.

(Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens [CDU]: Geben Sie doch mal eine ver- nünftige Antwort! - Dr. Stephan Sie- mer [CDU]: Das ist doch an der Reali- tät vorbei!)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt der Kollege Karsten Becker, SPD-Fraktion. Herr Becker, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des erfolgreich verlaufenden Schulobstprogramms frage ich die Landesregierung, wie viele Schulen mit Schulobst beliefert werden.

(Ulf Thiele [CDU]: Fragen Sie mal, wie viele von den Äpfeln inzwischen schon vergammelt sein müssen!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier ja ganz viel über Absatzförderung, Regionalität und Internationalität diskutiert. Das war ja schon Gegenstand von vielen Fragen.

Das Schulobstprogramm der EU hat ja mehrere Ziele: Es soll zur Gesundheit von Jugendlichen und zur Ernährungsbildung beitragen. Aber es dient natürlich auch dazu, dass niedersächsische landwirtschaftliche Betriebe - und die sollten uns doch allen am Herzen liegen - eine Stärkung bekommen. Gerade in dieser Zeit, in der die Obst- und Gemüsepreise eher im Fall begriffen sind - durch die internationalen Krisen und Entwicklungen, die wir haben -, ist das eine wirksame Maßnahme.

Ich habe mich sehr gefreut, dass sich aus allen Landesteilen über 600 Grund- und Förderschulen für das Schulobstprogramm beworben haben. Wir haben es allen, die sich rechtzeitig beworben haben, ermöglicht, am Schulobstprogramm teilzunehmen. Mit Stand heute haben um die 500 Grund- und Förderschulen die Lieferverträge mit in der Regel regionalen niedersächsischen Lieferantinnen und Lieferanten abgeschlossen. Das freut mich sehr. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag für unsere Obst- und Gemüsehändlerinnen und -händler in Niedersachsen.

Wie gesagt: An etwa 500 Schulen läuft zurzeit das Programm. Es wird am Ende über 600 Schulen in Niedersachsen betreffen und damit fast ein Drittel aller Grundschülerinnen und Grundschüler und

Förderschülerinnen und Förderschüler erreichen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt der Kollege Karl Heinz Hausmann, SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Hausmann!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Junge Menschen sind unsere Zukunft. Das gilt natürlich auch in der Landwirtschaft. Ich frage daher die Landesregierung, wie sie Junglandwirtinnen und Junglandwirte künftig fördern möchte.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen hat sich bei den Verhandlungen über die EU-Agrarreform dafür starkgemacht, dass

Deutschland die nationalen Spielräume maximal ausschöpft. Das, was EU-rechtlich möglich ist bei der Umverteilung der Direktzahlungen an Junglandwirte, haben wir ausgeschöpft, auch durch Druck der Niedersächsischen Landesregierung, sodass es jetzt eine Extraprämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gibt.

Da gerade so ein bisschen skeptisch geguckt wird: Nach EU-Definition ist man bis zu einem Alter von 40 Jahren Junglandwirt. Das ist auch hier in Niedersachsen in der Anwendung. Das führt dazu, dass alle Betriebe, die von Junglandwirten geführt werden, jetzt einen Zuschlag für bis zu 90 ha von 50 Euro bekommen. Das ist eine wichtige einkommenswirksame Stützung für Junglandwirte. Das maximal Mögliche der EU haben wir ausgeschöpft, weil uns gerade der Nachwuchs am Herzen liegt.

Wir haben eine ganze Reihe von Förderprogrammen - das Agrarförderprogramm - so ausgerichtet, dass ein Junglandwirt z. B. einen Zuschlag von 10 % bekommt. Wir haben die Voraussetzung gestrichen, dass man schon vorher fünf Jahre einen Betrieb ordnungsmäßig geführt haben muss; denn das ist bei einem Junglandwirt, der gerade eine Nachfolge antritt oder neu in die Landwirtschaft einsteigt, schlicht nicht möglich.

Also, wir haben eine ganze Reihe von Regelungen in den Förderprogrammen eröffnet, gerade weil uns der landwirtschaftliche Nachwuchs sehr am Herzen liegt, dass die Hofnachfolgerinnen und -nachfolger auch gefunden werden. Deshalb haben wir in der ersten und in der zweiten Säule maßgeschneiderte Angebote dafür geschaffen.