Diese Weitergabe von Informationen ist die eigentliche Gefahr für das Ansehen der niedersächsischen Justiz.
Es ist nicht der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Verfahren wegen Geheimnisverrats gegen Herrn Dr. Lüttig eingeleitet hat. Es ist auch nicht der Umstand, dass ich im Februar das Parlament hierüber informiert habe, bevor die Nachricht durch die pflichtgemäße Beantwortung einer Presseanfrage in die Öffentlichkeit gelangt wäre. Es ist sicher auch nicht der Umstand, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das Verfahren jetzt eingestellt hat, weil sich keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Verurteilung als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.
Das eigentliche Problem ist, dass wiederholt vertrauliche Details aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit politischem Bezug in die Öffentlichkeit gelangt sind, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Preisgabe dieser Information die Ermittlungen gefährden konnte, von der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschuldigten und Zeugen einmal ganz abgesehen.
Diesen Umstand muss man sich einmal in Erinnerung rufen, wenn wir hier zum wiederholten Male darüber debattieren, ob ich das Parlament damals nicht besser später oder vertraulich über die Ermittlungen gegen den Herrn Generalstaatsanwalt hätte informieren sollen, müssen oder dürfen.
Zu Ihrer ersten Frage: Mit Erlass vom 24. Juni 2014 hat mein Haus die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig gebeten, eine Staatsanwaltschaft aus ihrem Bezirk mit der Bearbeitung der Strafanzeige des Rechtsanwalts Dr. Fritz vom 16. Juni 2014 zu beauftragen.
Mit Erlass vom 7. August 2014 erteilte das Niedersächsische Justizministerium der Staatsanwaltschaft Göttingen die erforderliche Strafverfolgungsermächtigung. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das
Mit Erlass vom 17. Oktober 2014 und auch fernmündlich am selben Tage teilte die zuständige Referatsleiterin mit, in meinem Haus als alleinige Ansprechpartnerin der Staatsanwaltschaft Göttingen für dieses Verfahren zuständig zu sein. Weiter wurde mitgeteilt, dass alle im Niedersächsischen Justizministerium vorhandenen Vorgänge eingesehen, ausgewertet und bei Bedarf zur Ermittlungsakte abgelichtet werden können.
Im Laufe der folgenden Monate sind von der Staatsanwaltschaft Göttingen insgesamt dreimal Ermittlungen unmittelbar im Niedersächsischen Justizministerium durchgeführt worden. Seit dem 17. Oktober 2014 fanden zwischen der zuständigen Referatsleiterin meines Hauses und der ermittelnden Staatsanwaltschaft mehrere Telefonate statt. Insbesondere ging es um die Absprache von Terminen zur Einsichtnahme in Akten sowie um die Art und Weise der Übersendung von Vorgängen des Niedersächsischen Justizministeriums. In den Telefonaten ging es beispielsweise auch um die Organisation von Zeugenvernehmungen im Niedersächsischen Justizministerium, um die Erteilung von Aussagegenehmigungen und um Fragen zu den Aktenvorlagebegehren im Verfahren Sebastian Edathy.
Darüber hinaus haben weitere aktenkundige schriftliche und fernmündliche Kontakte zwischen dem Niedersächsischen Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Göttingen im Zusammenhang mit der Übersendung von Vorgängen und Aktenvermerken stattgefunden. In einem Fall ging es um eine Klarstellung betreffend die Erstreckung der Ermittlungen auf den Komplex Edathy.
Mitteilungen über den Umfang oder den Sachstand der Verfahren, die Entscheidung über die Eintragung der Beschuldigten oder die Einstellung der Verfahren sind von der Staatsanwaltschaft Göttingen ausschließlich auf dem Dienstweg berichtet worden, und zwar über folgende Berichte: Ein Bericht vom 5. Dezember 2014 zum Hintergrund einer dpa-Meldung vom 1. Dezember 2014, wonach die Staatsanwaltschaft Göttingen auch im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy ermittele, ein Bericht vom 13. Februar 2015 über die Eintragung von Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig und Präsident des Landgerichts a. D. Schneidewind als Beschuldigte, ein Bericht vom 2. März 2015 über die Einstellung des Verfahrens gegen
Herrn Präsident am Landgericht a. D. Schneidewind, ein Bericht vom 23. März 2015 zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom 10. März 2015, zwei Berichte vom 7. Mai 2015 zur Beantwortung Kleiner Anfragen vom 22. April 2015, ein ergänzender Bericht vom 19. Mai 2015 zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom 22. April 2015 und abschließend ein Bericht vom 28. Mai 2015 über die Einstellung des Verfahrens gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, gab und gibt es in diesem Verfahren keinerlei Einflussnahmen vonseiten meines Hauses;
(Jens Nacke [CDU]: Das können wir nicht sehen! Das können wir erst in den Akten sehen! - Thomas Adasch [CDU]: Das glauben Sie doch selber nicht!)
Es wird auch zukünftig unter meiner Leitung keine Einmischung der Politik in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geben.
Die Ermittlungsakten haben während des laufenden Verfahrens den zuständigen Mitarbeitern meines Hauses nicht vorgelegen, geschweige denn mir selbst. Ganz anders übrigens, als dies in der zurückliegenden Legislaturperiode im Verfahren Christian Wulff dem Vernehmen nach der Fall gewesen sein soll.
(Jens Nacke [CDU]: Dem Vernehmen nach? - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP - Jens Nacke [CDU]: Von wem haben Sie was vernommen, Frau Ministerin?)
Zu Ihrer zweiten Frage: Der unterschiedlich lange Zeitraum bis zum jeweiligen Verfahrensabschluss - - -
(Ulf Thiele [CDU]: Das fällt Ihnen alles auf die Füße! Sie merken noch nicht einmal, dass Ihnen das auf die Füße fallen wird!)
Der unterschiedlich lange Zeitraum bis zum jeweiligen Verfahrensabschluss ergibt sich aus dem unterschiedlichen Umfang beider Verfahren.
(Jens Nacke [CDU]: Hier wird dem Vernehmen nach unterrichtet! Das ist verfassungswidrig! Sie sind Teil der Landesregierung! Ist Ihnen das nicht klar? - Weitere Zurufe)
Die Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt betrafen 21 Fälle der mutmaßlichen Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die Sachverhalte waren teils komplex. Es waren mehrere Zeugen zu vernehmen und Akten auszuwerten.
Gegen den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Hannover stand hingegen lediglich in einem einzigen Fall ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum, der sich schnell ausräumen ließ.
Der ehemalige Präsident des Landgerichts hat bereits an dem Tag seiner schriftlichen Anhörung eine Einlassung zur Sache abgegeben. Herr Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig hat etwa zwei Monate nach seiner Anhörung eine Einlassung abgegeben.
- Nein, Sie können zu allem Zusatzfragen stellen. Jetzt aber trägt die Ministerin im Zusammenhang vor. Bitte sehr!
Die weitere Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle - das muss eigentlich nicht besonders betont werden - ist mir im Interesse einer funktionsfähigen Justiz ein außerordentlich wichtiges Anliegen.
(Jens Nacke [CDU]: Die interessiert Sie kein bisschen! Das wissen Sie ganz genau! Sie missbrauchen die Staatsanwaltschaft für Ihre Zwecke! Das ist die Wahrheit! Deshalb müssen Sie zurücktreten! Das ist heute noch einmal deutlich geworden! - Weitere Zurufe)
(Jens Nacke [CDU]: Das ist nicht hin- nehmbar! - Gegenruf von Renate Ge- uter [SPD]: Ihr Verhalten ist nicht hin- nehmbar! - Weitere Zurufe)