Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Ha, ha, ha, ha!)

Die gesetzlich erzwungene Einrichtung von Patientenfürsprechern an allen Krankenhäusern lehnen wir allerdings ab. In Bayern ist der Landesbeauftragte nicht gesetzlich geregelt; dort gibt es eine Vereinbarung der Landesregierung. In NordrheinWestfalen und Berlin ist er vorgeschrieben. Allerdings macht Berlin in seiner Vorlage sehr deutliche Unterscheidungen, nämlich zwischen dem Beauftragten und dem Fürsprecher. Der Fürsprecher ist ehrenamtlich. Wenn man die Einrichtung des Fürsprechers gesetzlich vorgibt, sodass jedes Krankenhaus ihn vorzuhalten hat, dann kommt man irgendwann in Glaubwürdigkeitsschwierigkeiten.

Ihr Hinweis auf den Bundesbeauftragten Karl-Josef Laumann - herzlichen Dank dafür, dass Sie das, was er schreibt, lesen - hätte Sie allerdings dazu bewegen sollen, die gesamte Stellungnahme zu lesen; denn darin ist auch deutliche Kritik an Ihrem Gesetzentwurf geäußert worden. Ich will diese Kritik nicht im Einzelnen wiederholen. Sie ist aber eindeutig nachweisbar.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Schwarz, es überzeugt das, was gut ist. Das muss nicht zwangsläufig per Gesetz erzwungen werden. Bayern z. B. ist in der Hinsicht einen sehr guten Weg gegangen. Die Bayern haben Patientenfürsprecher auf freiwilliger Basis eingerichtet. Dort wird so etwas über eine Handlungsempfehlung bzw. eine Vereinbarung auf den Weg gebracht.

Sie beschweren sich und behaupten, die Opposition hätte Ihnen hier in den Sattel helfen sollen, damit das alles vernünftig läuft. Aber: Sie regieren! Sie haben die Verantwortung!

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Das ist gar nicht nötig! Wir haben eine ei- gene Mehrheit!)

- Es geht nicht nur um Mehrheit, es geht dabei um sachliche Aspekte! Das sollte man, wenn man regiert, nicht vergessen. Das wissen wir aus zehnjähriger Erfahrung. Das können Sie, meine Damen von Rot-Grün, künftig lernen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie sagen hier, dass Sie als Regierungsfraktionen die Hilfe der Oppositionsfraktionen gebraucht hätten. Meine Damen und Herren, es ist nachweisbar, dass auch vonseiten des Sozialministeriums sehr deutlich zugearbeitet werden musste. Diese Zuarbeit ist auch erfolgt. Das ist auch in Ordnung. Diese Möglichkeit hat die Opposition in dem Maße nicht. Trotzdem muss man Folgendes sagen: Der Entwurf in der Fassung, in der er hier vorliegt, ist für das Vertrauensverhältnis von Patient und Krankenhaus nicht förderlich. Der Entwurf ist nicht förderlich für das Ehrenamt. Ein Patientenfürsprecher, der auf freiwilliger Basis eingesetzt wäre, hätte weitaus höhere Akzeptanz nicht nur bei den Patienten, sondern insbesondere auch bei denjenigen, die diese Aufgabe wahrnehmen sollen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Schwarz. - Es liegt jetzt eine Bitte um eine Kurzintervention vor. Herr Schwarz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schwarz, ich habe Ihre Kritik bis heute nicht verstanden. Wir haben dieses Gesetz am 15. Januar hier eingebracht. Es gibt klare Aussa

gen von Herrn Thümler, die ich hier nicht alle wiederholen will.

Wir haben über fünf Monate eine, wie ich finde, sehr intensive Gesetzesberatung durchgeführt. Zu keinem Zeitpunkt hat die CDU einen konstruktiven Vorschlag eingebracht, sondern hat sich im Ausschuss durch eine vollständige Verweigerungshaltung ausgezeichnet. In der allerletzten Sitzung des Sozialausschusses haben Sie uns dann mitgeteilt, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Aber das ist nicht unser Problem; damit müssen Sie klarkommen. Wir brauchen an dieser Stelle Ihre Hilfe nicht, weil wir den Gesetzentwurf auch selber erarbeiten können.

Ich persönlich finde, dass das ein sehr wichtiges Thema ist, bei dem wir als Land Niedersachsen sehr weites Neuland betreten. Das, was wir hier als Gesetzentwurf vorlegen, gibt es bisher in Deutschland nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass NRW hier bisher sozusagen der Schrittmacher gewesen ist.

Wir einigen uns in der Sozialpolitik bei vielen Themen. Aber Sie haben zu keinem Zeitpunkt das Signal gegeben, dass Sie sich überhaupt einigen wollen. Ich verstehe das nicht! Ich finde, dass es ein sehr wichtiges Thema ist, wie wir Patientenschutz in den Krankenhäusern sichern, Qualität weiter hervorheben und Missstände abbauen können, wie wir aber gleichzeitig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen können, die teilweise völlig ohne Grund Kritik ausgesetzt sind.

Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, sich zu einigen. Das ist etwas, bei dem ich die CDU nicht verstehe. Damit aber müssen Sie klarkommen. Ich finde, das ist ein richtig gutes Gesetz. Das wird sich in der Praxis auch relativ schnell bewahrheiten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Jetzt hat das Wort die Frau Ministerin. Frau Ministerin Rund, bitte schön! - Entschuldigung, Frau Schwarz. Wollen Sie antworten?

Frau Ministerin, ich bitte um Entschuldigung. Das habe ich übersehen. - Bitte schön!

Ich kann es kurz machen. Ich verzichte angesichts der Ausführungen von Herrn Schwarz. Sie sind nicht überzeugend. Deshalb braucht man die Diskussion aber nicht weiter in die Länge zu ziehen. Es wird sich zeigen, wie die Ausführung später funktioniert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es in vergleichsweise kurzer Zeit gelungen ist, intensive Beratungen zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes auf den Weg zu bringen. Mit dieser Änderung werden die Krankenhäuser in Niedersachsen verpflichtet, ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher im Klinikalltag zu etablieren.

Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher haben die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen einerseits und dem Krankenhaus und den dort Beschäftigten auf der anderen Seite zu fördern. Das trägt sehr deutlich zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern bei. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer bestmöglichen Qualität in Krankenhäusern gehen.

Bereits nach kurzer Zeit der laufenden Initiative haben sich viele Krankenhäuser auf den Weg gemacht, die Strukturen für ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement weiter auszubauen. Die Zahl der Krankenhäuser, die inzwischen längst freiwillig Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher einsetzen, steigt stetig. Insbesondere ältere Patientinnen und Patienten - das haben wir von Herrn Schremmer sehr eindringlich gehört - fühlen sich in großen Krankenhäusern oft alleingelassen und unsicher und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn sie Sorgen, Fragen oder Beschwerden haben, sei es bezüglich der Behandlung oder vielleicht auch in Bezug auf Servicequalität.

In diesen Situationen können die Fürsprecher als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, als Bindeglied zwischen dem Patienten und dem Krankenhausträger. Das heißt, sie können Möglichkeiten

entdecken, Schwachstellen im Krankenhaus entdecken, und sie können die entsprechenden Verbesserungspotenziale auf den Weg bringen.

Wir beabsichtigen auch, auf Landesebene einen Patientenschutzbeauftragten oder eine -beauftragte zu etablieren. Denn diese wiederum werden das Bindeglied zwischen dem Land und den regionalen, örtlichen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern sein. Ihnen wird die Aufgabe obliegen, die Erfahrungen in den Krankenhäusern zu sammeln und auszuwerten.

Ich freue mich, dass wir in Niedersachsen mit dieser Gesetzesinitiative nun einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Krankenhausversorgung und zur Stärkung der Patientenrechte getan haben. Diesem Schritt werden weitere folgen, wie z. B. die Etablierung eines Landespatientenschutzbeauftragten. Auch das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes, das auf uns zukommt, wird sicherlich noch einmal die Notwendigkeit bieten, weitere Änderungen umzusetzen.

Dank sagen möchte ich all denen, die sich bereits jetzt ehrenamtlich oder in Zukunft als Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher engagieren. Das ist sicherlich eine sehr lohnenswerte Aufgabe, die für uns als Land wichtig ist, insbesondere aber für die Patientinnen und Patienten im Lande.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, aufzustehen. - Gegenprobe! - Auch hier war das Erste die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (NKSpG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/2608 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/3803 - Mündlicher Bericht

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. Gero Hocker übernommen. Herr Dr. Hocker, Sie haben das Wort, als Einziger. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat bei den Ausschussberatungen eine große Einigkeit zwischen den Fraktionen gegeben. Das ist nicht bei allen Punkten im Umweltausschuss üblich und nicht immer der Fall, aber bei diesem Gesetzentwurf ist das der Fall gewesen. Wir haben einen einhelligen Beschluss dazu gefasst. Deshalb darf ich alle im Hause bitten zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. Wir wollten uns gerade zurücklehnen und Ihnen lauschen. Aber das ging schnell.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.