Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

Da geht der Beschluss noch nicht weit genug. Der Beschluss sagt lediglich, dass der Bund und die Länder die Dynamik des Anstiegs der Trassenpreise begrenzen wollen. Dabei sind wir uns am Anfang vielleicht schnell einig. Aber wie das in der Realität aussehen soll, ist noch nicht geklärt. Hierzu muss man wissen, dass die Länder keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Infrastrukturbenutzungspreise nehmen können. Einzig die Aufgabenträger, also Verkehrsunternehmen, werden bei den Änderungen der Preise angehört; auch das muss man sagen. Mehr ist es an der Stelle nicht. Insofern ist dort dringender Handlungsbedarf vorhanden.

Ich sehe das aber auch als eine der Chancen, im Eisenbahninfrastrukturbeirat, der in Berlin tagt und in dem ich Mitglied bin, die Debatte darüber zu führen, wie zukünftig die Zusammensetzung von Trassenentgelten und Stationspreisen aussehen soll und wie die Dynamisierung dieser Preise ist, und das mit dem in Einklang zu bringen, was auf Bundesebene gemeinsam gewollt ist.

Auch der Bund als Eigentümer der DB AG muss an dieser Stelle einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Trassenentgelte und Stationspreise nehmen, um die jetzt vorgeschlagene Dynamisierung von 1,8 % im vollen Umfang für die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs nutzen zu können. Denn die Preissteigerungsdynamisierung tritt ja nicht nur bei Stationspreisen und Trassenentgelten ein. Die Preissteigerung steht natürlich insgesamt für die Steigerung der Kosten. Insofern wäre das unser Wunsch an den Bund. Wir selbst werden dort sicherlich intensiv mitwirken.

Zu Frage 3: den Entflechtungsmitteln. Einen zumindest kleinen erkennbaren Durchbruch scheint

der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten am 24. September auch hinsichtlich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramms gebracht zu haben. Hierfür ist eine Fortführung auch nach 2019 in Aussicht gestellt worden. Das ist dringend erforderlich, damit auch Verlässlichkeit gegeben ist; denn wir sind schon im Jahr 2015. Die Anträge, die Planungen gerade auch der Kommunen für das Jahr 2019 ff. liegen vor. Wir brauchen dafür eine Gewähr, in welcher Form die Mittel ausgeschüttet werden können.

Mit dem Programm finanziert der Bund seine ÖPNV-Großvorhaben, also Projekte mit über 50 Millionen Euro. Uns geht es aber vor allem um die Länderprogramme. Dort ist einfach noch keine Einigung zu sehen. Die Bereitstellung der Entflechtungsmittel durch den Bund für die Länder ist zurzeit nur bis 2019 rechtlich garantiert. Wir werden jetzt sehr intensiv daran arbeiten müssen, auch den Beschluss, der dort gefasst wurde, in die Realität umzusetzen, sodass wir möglichst zeitnah die Gewähr haben, dass die Gelder auch nach 2019 zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hält es für unverzichtbar, dass seitens des Bundes eine weitere Mitfinanzierung an kommunalen Verkehrsvorhaben über die Bereitstellung von Entflechtungsgesetzmitteln auch nach 2019 erfolgen muss. Die Landesregierung wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Entflechtungsmittel als wichtige Finanzierungsquelle für die kommunalen Verkehrsprojekte nach 2019 bleiben.

Für die ÖPNV- und Straßenbauvorhaben im kommunalen Bereich sind die Entflechtungsmittel ein Finanzierungsinstrument von 123,5 Millionen Euro pro Jahr für Niedersachsen. Unser Ziel dabei ist, die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden weiter zu verbessern und auch entsprechende Förderprogramme, die eine Bestandserhaltung ermöglichen, auf den Weg zu bringen.

Es ist zu hoffen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Bund auch die Fortführung der Entflechtungsgesetzmittel nach 2019 bald mit einer positiven Entscheidung begleitet. Nur so ist es möglich, bereits jetzt aufgetretene Verzögerungen bei Projekten zu beseitigen und den Vorhabenträgern Planungssicherheit zu geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies.

Meine Damen und Herren, bevor wir gleich in das Stellen von Zusatzfragen eintreten, will ich noch einmal sagen: Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Geschäftsordnungsbestimmungen dazu bekannt sind. Ich will sie gleichwohl noch einmal ansprechen: Jede Fraktion kann bis zu fünf Zusatzfragen stellen. Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Kurzinterventionen sind nicht zulässig.

Ansonsten bitten wir einfach darum - damit uns die Arbeit etwas leichter fällt -, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden. Das haben bereits einige Kollegen getan.

Es beginnt für die CDU-Fraktion Kollege Bley. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir zurzeit eine Rahmenvereinbarung zu den §-45-a-Mitteln haben, die 2016 ausläuft, und zurzeit ein Liniennetz haben, das hervorragend aufgestellt ist, frage ich die Landesregierung: Wie will man mit den frei werdenden Mitteln umgehen? Was soll damit passieren? Damit verbinde ich die Frage: Wie will man den Erhalt des Netzes, das wir haben, gestalten?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, bei den §-45-aMitteln sind wir gerade mitten in den Verhandlungen darüber, eine Folgeregelung zu definieren.

Ihre Worte „frei werdende Mittel“ kann ich jetzt nicht zuordnen. Frei werdende Mittel aus diesem Bereich wird es mit Sicherheit nicht geben. Ihnen geht es wahrscheinlich um die zusätzlichen Mittel,

die jetzt aufgrund der Verhandlungen auf Bundesebene kommen. Habe ich Sie da richtig verstanden? - Wenn ich diese Rückfrage stellen darf.

Na klar.

Die Mittel, die da bisher verwendet wurden, werden dann ja nicht mehr für diesen Topf genommen. Was passiert mit diesen Mitteln?

Den §-45-a-Mitteln?

Die §-45-a-Mittel werden auch weiterhin aus dem Topf der Regionalisierungsmittel finanziert.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das habt ihr doch immer kritisiert!)

Insofern sehe ich keine frei werdenden Mittel, sondern die Notwendigkeit, der Entwicklung in unserem Land Rechnung zu tragen.

Der Entwicklung in unserem Land Rechnung zu tragen, heißt auf der einen Seite, dafür zu sorgen, dass die Schülerverkehre, also klassischerweise § 45 a, abgebildet werden. Dabei muss man sehen: Wir haben zurückgehende Schülerzahlen, und wir müssen die Qualität aufrechterhalten. Was bedeutet das eigentlich?

Es heißt auf der anderen Seite, der demografischen Entwicklung in unserem Land Rechnung zu tragen. Wir haben also künftig mehr ältere Menschen und weniger Schüler.

Diese Diskussion wird intensiv geführt. Frei werdende Mittel aus diesem Bereich sehe ich an dieser Stelle allerdings nicht.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Heineking, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Po

sitionen des VDV und des GVN zu der zukünftigen Finanzierung der Schülerverkehre?

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Heineking, die Positionen sind uns sehr wohl bekannt. Wir sind in engem Dialog mit allen Verbänden, auch mit den entsprechenden Aufgabenträgern, den Landkreisen, mit dem Ziel, in einer gemeinsamen Abstimmung den besten Weg zu finden, um eine Nachfolgeregelung für § 45 a zu finden. Es gibt also einen engen Dialog, und die Positionen sind bekannt. Ein Austausch findet somit richtiger- und vernünftigerweise statt.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der SPD-Fraktion. Kollege Will, bitte!

Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben die Entflechtungsmittel angesprochen. Welche Auswirkungen hätten die Vorschläge des Bundes zu den Zukunftsregelungen zu den Entflechtungsmitteln für Niedersachsen? Können wir mit den bisherigen Vorschlägen einverstanden sein?

Danke schön, Herr Will. Ich würde sagen: Das gilt noch als eine Frage. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, die Detailregelungen für die Entflechtungsmittel liegen uns nicht vor. Es gibt erst einmal nur das Bekenntnis, dass es weitergeht.

Ich glaube, wir müssen dem Bund sehr eindringlich verdeutlichen, dass es keinerlei Reduzierung der Entflechtungsmittel geben kann. Im Gegenteil! Wir haben die Debatte über den Bestandserhalt und darüber geführt, welche Möglichkeiten in diesem Bereich bestehen. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Die Kommunen werden im Moment durch ihre Verkehrsinfrastruktur extrem belastet.

Wir debattieren viel zu sehr darüber, wie die Bundesstraßen ausgestattet sind. Gut und schön! Aber wie geht es auf der kommunalen Ebene weiter?

Unser gemeinsames Ansinnen muss sein, intensiv dafür zu sorgen, dass die Zukunft der Entflechtungsmittel gesichert wird. Vor allen Dingen müssen diese Mittel in voller Höhe für die vorgesehenen Zwecke zur Verfügung stehen. Es darf in Niedersachsen keine Debatte über die Frage geben, wofür Entflechtungsmittel eingesetzt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sie zweckgebunden eingesetzt werden: für den kommunalen Straßenbau und für den kommunalen Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Deswegen haben wir das Gesetz hier auf den Weg gebracht.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Ronald Schminke, SPD-Fraktion. Bitte!

Herr Wirtschaftsminister Lies, ich stelle die Frage: Was würde eine Neujustierung des sogenannten Kieler Schlüssels für Niedersachsen konkret bedeuten? Können Sie dazu etwas sagen?

Danke schön. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Schminke, natürlich stehen die Zahlen zur Verfügung. Daran haben wir nämlich sehr intensiv gerechnet. Die Beweggründe aller Länder sind völlig klar. Man kann sich ungefähr die Debatte unter den Verkehrsministern oder -staatssekretären über ihre Berechnungen vorstellen. Eigentlich hat jeder, bevor er an dem Schlüssel gedreht hat, erst einmal nachgeguckt, was das seinem Land bringt. Dass es am Ende nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer gibt, ist, glaube ich, eindeutig.

Deswegen bin ich sehr froh, dass wir es geschafft schafft, dass der Schlüssel von bisher 8,59 % für Niedersachsen ab 2016 auf 8,637 % ansteigt und bis 2030 - auch da ist noch eine Dynamisierung enthalten - weiter auf 8,826 % ansteigt. Ich glaube, wir haben da ein wirklich gutes Ergebnis erzielt. Schon im ersten Jahr stehen 55 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Damit werden wir - das muss unser gemeinsames Ziel sein - die Qualität des

schienengebundenen Personennahverkehrs in unserem Flächenland deutlich verbessern.

An dieser Stelle kann ich nur allen herzlich danken, die intensiv daran mitgewirkt haben, die Zahlen erarbeitet und dafür gesorgt haben, dass bei den schwierigen Verhandlungen ein Schlüssel herauskam, der eine positive Entwicklung für Niedersachsen bedeutet, sowohl was den Anteil als auch was den Absolutbetrag angeht. Ich glaube, das ist eine tolle Leistung, die die Staatssekretärin und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses erzielt haben.