Auch wenn Sie das strikt ablehnen oder in einem Änderungsantrag sagen: „Wir haben uns wohl doch verrannt, und in extremen Ausnahmefällen wollen wir bereit sein, diese PPP-Modelle anzuwenden, wenn sie eine Einzelfallprüfung überstehen.“, bin ich der Meinung, dass Sie hier in einer Richtung richtig liegen, dass wir nämlich die gute Straßenbauverwaltung, die wir in Niedersachsen in
zehnjähriger Regierungszeit gut aufgestellt haben, nicht kaputtgemacht haben wollen. Die wird auch nicht kaputtgemacht durch die Realisierungsgesellschaften. Wenn man anschließend bei den Infrastrukturgesellschaften zu besseren Lösungen kommt, müssen wir aber auch bereit sein, privates Geld einzusetzen, damit wir keinen Verkehrsinfarkt bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bley, das ist ja genau das Problem: Wenn der neue Bundesverkehrswegeplan vorliegen wird, werden wir feststellen, wir haben einen Riesenhaufen an Maßnahmen, und wir haben keine dahinterliegende Finanzierung. Genau aus diesem Grunde soll es ja auch zu einer Entkoppelung der öffentlichen Haushalte, der jährlichen Haushalte, und zu einer Verstetigung der Mittel kommen, damit wir wirklich langfristiger planen und auch langfristiger finanzieren können. Die Finanzierung des Bundesverkehrswegeplans ist im Wesentlichen der Auslöser für die Frage, ob wir eine solche neue Gesellschaft gründen. In der Frage, in welcher Form das geschehen soll, wird man sich einig werden.
Aber wir wollen die Auftragsverwaltung beim Land behalten, und wir haben uns auch nicht verschlossen, im Einzelfall durchaus auch einmal PPPModelle - wie das die Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün ja auch vorsieht - mit auf den Weg zu bringen und im Einzelfall Maßnahmen darüber auch zu finanzieren. Das hat Ihnen nicht gereicht, weil Sie grundsätzlich über die PPP-Modelle hinaus natürlich im Kopf haben, dass man möglicherweise über private Kapitalbeteiligungen auch eine Privatisierung solcher Gesellschaften vornimmt. Genau das wollen wir an der Stelle nicht. Deswegen werden wir da auch nie zusammenkommen.
Im Übrigen haben wir Ihnen ausreichend Zeit gelassen - über einen Monat. Wenn Sie dann einen Tag vor dem Plenum kommen, dann müssen Sie doch nicht glauben, dass wir solch einem Änderungsantrag zustimmen. Sie hatten fünf oder sechs Wochen Zeit!
- Nein, da haben Sie es ja nicht nötig gehabt. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, wir haben bewiesen, dass wir uns bewegt haben. Sie haben sich überhaupt nicht bewegt. Aber das ist eben so. Dann machen wir die Verkehrspolitik eben allein.
Vielen Dank, Herr Will. - Das Wort hat jetzt der Kollege Karsten Heineking, CDU-Fraktion. Herr Heineking, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes liegt der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums in der Drucksache 18/6487 des Bundestags vom 28. Oktober 2015 vor, der als Tagesordnungspunkt 25 in der 133. Sitzung am 5. November 2015 beraten worden ist. Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 gegen die Maßnahmen zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und die Abschaffung der Länderauftragsverwaltung gestimmt. Ebenso wie die Bundesländer ist die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft und steht dabei an der Seite der Beschäftigten der Landestraßenbauverwaltung.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist unter „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ festgeschrieben, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße zu erarbeiten und umzusetzen.
Es gibt seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine offizielle Stellungnahme zur Reform der Auftragsverwaltung, wie sie in dem Antrag von SPD und Grünen in der der Landtagsdrucksache 17/4691 dokumentiert ist.
Entgegen der Behauptung von Teilen der SPD, der Grünen und der Linken in den Ländern geht es bei dem Gesetzentwurf zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes nicht um die Gründung der besagten Bundesfernstraßengesellschaft, sondern um die Umsetzung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Bun
destages vom 13. November 2014, Steuermittel und Mautmittel bei der bestehenden Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VlFG) zusammenzufassen. Damit soll der Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen inklusive der konventionellen Haushaltsmittel für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen ab Januar 2016 über die seit 2011 bestehende VIFG abgewickelt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, dass für jede Maßnahme und zu jedem Zeitpunkt die Kosten nachvollzogen werden können. Deshalb hat das Gesetz einen rein finanztechnischen Zusammenhang.
Bei der Länderverkehrsministerkonferenz in Worms am 8./9. Oktober 2015 wurde der Zwischenbericht der Bodewig-Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ vorgestellt. Der Bericht resümiert im Wesentlichen die in der Vergangenheit erarbeiteten Positionen und beschreibt die organisatorische Situation der verschiedenen Länderstraßenbauverwaltungen. Der Bericht regt an, nicht eine Bundesfernstraßengesellschaft zu gründen, sondern erst einmal die bestehenden Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln.
Der Unionsfraktion im Bund ist bewusst, dass es bei der derzeitigen Praxis der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen zu erheblichen Reibungsverlusten kommt und zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede in Effizienz und Qualität bestehen. Dass in Niedersachsen der Straßenbau darniederliegt, liegt nicht an der sehr gut aufgestellten Straßenbauverwaltung mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern an Rot-Grün - eigentlich nur an Grün; denn Minister Lies würde ja vielleicht, wenn er dürfte und könnte, wie er wollte.
Der grüne Koalitionspartner allerdings verhindert notwendige Planungen für dringend benötigte Infrastrukturen, wie sie gut für das Land wären. Somit schneidet Niedersachsen im Ländervergleich schlecht ab. Damit sind nicht verwendete Bundesmittel im Straßenbau von Niedersachsen nach Bayern geflossen.
Insofern ist das Vorhaben von SPD und Grünen in Niedersachsen, die Auftragsverwaltung weiterzuentwickeln - wie in ihrem Antrag beschrieben -, nur skeptisch zu beurteilen, eben weil es jetzt schon erhebliche Defizite in der gesamtplanerischen Organisation gibt.
Das jetzige Vorgehen der Regierungsfraktionen ist nicht schlüssig. Zumindest die SPD sitzt in Berlin mit am Kabinettstisch und hat sich bisher von dort aus nicht vernehmlich für einen Erhalt der Bundesauftragsverwaltung eingesetzt. Das wäre aber ein sehr effektives Vorgehen, sehr viel effektiver als jeder niedersächsische Entschließungsantrag.
CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag bringen heute einen Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4691 ein.
In dem Ursprungsantrag gefällt uns insbesondere folgende Bemerkung im letzten Spiegelstrich der Entschließung nicht:
„Überlegungen für jedwede Privatisierung des Fernstraßennetzes oder des Fernstraßenbaus lehnt der Landtag ab.“
„keiner Infrastrukturgesellschaft zuzustimmen, deren Neustrukturierung zu einer Öffnung für die Privatisierung des Baus und des Betreibens der Infrastruktur des Bundes führen wird, sondern sich dafür einzusetzen, dass der vollständige Besitz in öffentlicher Hand verbleiben wird.“
Diese Forderung ist in der heutigen Zeit kontraproduktiv und verhindert eine schnelle und günstige Erstellung von Infrastrukturprojekten. Dies allerdings ist bei der Optimierung unserer Aufgaben im Straßenverkehr geboten und erforderlich.
In Niedersachsen, dem zweitgrößten Bundesland, arbeitet eine leistungsfähige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit regionalen Geschäftsstellen zur Umsetzung von Bundes- und Landesaufgaben. Qualifizierte, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind darüber hinaus in den Regionen mit den Aufgabenträgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, vernetzt und erledigen für diese vertraglich geregelte Aufgaben. Diese gut funktionierende Zusammenarbeit gilt es zu erhalten.
Gleichzeitig sind Landesaufgaben für die direkte Verkehrspolitik des Landes von der Landesbehörde zu erledigen. Im Zuge der Neustrukturierung sind die Landesbehörden zur Auftragsverwaltung zu erhalten. Eine länderübergreifende Überlegung für eine Privatisierung des Fernstraßennetzes lehnt der Landtag ab.
Zum Schluss beantrage ich die sofortige Abstimmung über unseren Änderungsantrag, in dem wir die Landesregierung in sieben Punkten auffordern zu handeln.
Vielen Dank, Herr Heineking. - Es liegt jetzt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Herr Kollege Will, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Heineking, ich darf Ihre Erinnerung etwas auffrischen. Das Defizit in der Bundesfernstraßenplanung gibt es ja nicht erst, seit Rot-Grün hier regiert. Fakt ist vielmehr, dass Sie uns viele Dinge unerledigt hinterlassen haben. Alle Projekte, die baureif wurden, sind auch in die Anfinanzierung gekommen; wir haben es vor Kurzem erlebt. Aber die Projekte, die Sie unerledigt gelassen haben, müssen wir schon weiterführen.
Das ist der Hintergrund. Da liegt nichts darnieder. Wir müssen aufholen; denn Sie haben in Ihren zehn Jahren zu viel liegen gelassen.
Meine Damen und Herren, wir sehen das am Beispiel der Alpha-Variante. Ihnen ist nie die Idee gekommen, die Y-Trasse weiterzuentwickeln. Aber jetzt legen Sie sich dazu und sagen, Sie seien am Erfolg mit beteiligt - wie gesagt, obwohl Sie nichts dafür getan haben und obwohl Sie das Geld, das der Landtag für die Planung bewilligt hatte, nur gebunkert haben. Wir hätten viel weiter sein können, Herr Bode, wenn Ihnen in der Vergangenheit etwas dazu eingefallen wäre.
Zwischendurch höre ich auch die Kritik an den Strukturen. Einerseits finden Sie die Straßenbaubehörde des Landes gut, aber andererseits sagen
(Christian Dürr [FDP]: Das fragen wir uns bei Ihnen seit drei Jahren! - Ge- genruf von Jörg Bode [FDP]: Er be- dauert eigentlich nur, dass die Y-Trasse nicht gebaut wird! Das ist es doch!)
- Herr Bode, damit sind wir wieder bei Ihnen. Sie haben doch vorexerziert, wie man die Dinge kaputtmacht. Sie haben die OHE verscherbelt, und wir müssen sie heute möglicherweise zurückkaufen. Das ist das Problem. Das haben Sie mit Ihrer Verkehrspolitik in der Vergangenheit angerichtet.
Und ich will Ihnen auch noch etwas sagen. Wir hätten uns dem PPP-Gedanken durchaus grundsätzlich öffnen können. Aber Sie haben dafür immer schlechte Beispiele vorgelegt. Ich denke nur an die A 7.
Obwohl das Projekt dadurch erwiesenermaßen teurer geworden ist, haben Sie der Privatisierung immer noch das Wort geredet. Wir hingegen haben die Privatisierung immer abgelehnt, und das war auch richtig so.