Protokoll der Sitzung vom 22.01.2016

Insgesamt wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts in Einnahme und Ausgabe auf 29 182 467 000 Euro festgestellt. Eine Aufteilung in Grundhaushalt, 1. und 2. Nachtragshaushalt wird im Folgenden nicht vorgenommen. Entscheidend ist der Gesamtplan in seiner jeweils gültigen Fassung.

Die mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 vorgenommenen Veränderungen lassen sich aus den Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen nachvollziehen. Der Mittelabfluss lässt sich dagegen nur durch einen auf den Gesamthaushalt bezogenen Soll-Ist-Vergleich feststellen. Eine korrespondierende Zuordnung einzelner Zahlungen zu Ansatzerhöhungen durch den 2. Nachtrag ist nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere in budgetierten Bereichen, insbesondere im Bereich der Personalkostenbudgetierung.

Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage auf Basis einer Umfrage bei den Ressorts wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Wie viele Stellen wurden mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 in den einzelnen Ministerien und Arbeitsbereichen zusätzlich geschaffen, und welche davon waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 nicht besetzt? - Die Antwort: Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 wurden in den Geschäftsbereichen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen Finanzministeriums, des Niedersächsischen Kultusministeriums und des Niedersächsischen Justizministeriums zusätzliche Stellen und jahresanteiliges Beschäftigungsvolumen ausgebracht und mit dem notwendigen Budget unterlegt.

Auch wenn in der Frage ein ausdrücklicher Bezug auf zusätzlich geschaffene Stellen genommen worden ist, wird bei der Beantwortung nicht nur auf die für Beamtinnen und Beamte ausgebrachten Stellen abgestellt. Soweit Beschäftigungsvolumina für den Tarifbereich ausgebracht worden sind, werden auch hierzu Ausführungen gemacht.

Im Einzelnen:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport:

Kapitel 03 01: Zur Bewältigung des stark erhöhten Arbeitsanfalls durch die gestiegenen Flüchtlingszahlen wurden zur Personalverstärkung des Ministeriums 20 Stellen ausgebracht. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren davon 13 Stellen besetzt. Die Besetzung der übrigen Stellen erfolgte im Januar 2016. Die letzte Stelle wurde zum 12. Januar 2016 besetzt.

Kapitel 03 20: Zur Entlastung der Polizei wurden insgesamt 135 Beschäftigungsmöglichkeiten, davon 70 für Beamtinnen und Beamte, ausgebracht. 50 dieser Stellen wurden für den Polizeivollzugsdienst vorgesehen, um die Exekutivstärke der nie

dersächsischen Polizei möglichst unverzüglich zu erhöhen.

Dies geschieht durch das kurzfristige und freiwillige Hinausschieben des Ruhestandes einzelner Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter, die regulär zeitnah in den Ruhestand treten würden, aber auch durch die Erhöhung des Arbeitszeitanteils bei Teilzeitbeschäftigung.

Die Maßnahmen erfolgen einvernehmlich auf freiwilliger Basis und werden in den Ruhestandsfällen zum Termin und in den Teilzeitfällen so zeitnah wie möglich umgesetzt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2015 haben fünf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte den Ruhestand hinausgeschoben; die Stellen wurden den Polizeibehörden zur Nutzung zugewiesen. Zugleich hat sich der Arbeitszeitumfang durch Erhöhung des Arbeitsanteils bei Teilzeitbeschäftigung um ca. zwei Vollzeiteinheiten erhöht. Insgesamt waren damit sieben Stellen besetzt.

Im Laufe des Jahres 2016 wird sich die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die ihren Ruhestand hinausschieben, auf 38 erhöhen. Damit werden sich - durch die zeitlich verschobenen und voneinander abweichenden Verlängerungszeiträume - bis zu 24 Beamtinnen und Beamte zeitgleich in der Phase des Hinausschiebens befinden.

Mit weiteren Anträgen noch für das Jahr 2016 wird gerechnet. Erste Anträge, die die Jahre 2017 und 2018 betreffen, liegen bereits vor.

Die verbleibenden weiteren 20 Stellen sowie die insgesamt 65 Beschäftigungsmöglichkeiten sind für die Verstärkung der Polizeiverwaltung vorgesehen, um durch zusätzliches Verwaltungspersonal Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von Verwaltungstätigkeiten und eher vollzugsferneren Aufgaben zu entlasten und für originäre Aufgaben im eigentlichen Polizeivollzugsdienst verfügbar zu machen.

Diese Maßnahme dient also auch unmittelbar der Stärkung im Bereich der Wahrnehmung polizeilicher Exekutivaufgaben.

Die Umsetzung erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Die erforderlichen Vorarbeiten sind mit hoher Priorität im Wesentlichen abgeschlossen, entsprechende Erlasse zur Entscheidung zum Teil ergangen, ansonsten in Vorbereitung.

Die Ergebnisse sind nahezu abschließend bereits mit den Behörden vorbesprochen, um die weiteren

zeitlichen Abläufe zu straffen und die Maßnahmen zügiger umsetzen zu können.

Die Freisetzungen erfolgen durch Umsetzungen bzw. Versetzungen mit anschließenden Auswahlverfahren zur Besetzung der Nachfolge - oder in zahlreichen Fällen auch durch Neueinstellungen - von Verwaltungsbeamtinnen, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten.

Vor diesem Hintergrund konnten zum 31. Dezember 2015 noch keine der zugewiesenen Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden.

Die Besetzung mit Verwaltungspersonal erfolgt sukzessive und so zeitnah wie möglich, teilweise bereits zum 1. Januar 2016. Wo möglich und vertretbar, erfolgt die Freisetzung des Vollzugspersonals sogar auch schon zeitlich im Vorfeld einer Neubesetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen mit Verwaltungspersonal, um nach Möglichkeit unverzügliche Effekte für den Exekutivdienst zu erzielen.

Nun komme ich - immer noch Innenministerium - zu Kapitel 03 28: Landesaufnahmebehörde. Zur Stärkung der Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen wurden 28 Stellen und weitere 141 Beschäftigungsmöglichkeiten ausgebracht. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 erfolgten 26 Einstellungen. Zum 1. Januar 2016 wurden weitere 20 Einstellungen realisiert. Weitere Auswahlverfahren sind anhängig. Ausschreibungsverfahren sind bereits veröffentlicht oder in Vorbereitung. - So weit das Innenministerium.

Nun komme ich zum Finanzministerium:

Kapitel 04 10: Für die bauliche Umsetzung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge wurde ein zusätzliches Beschäftigungsvolumen von 5,25 Vollzeiteinheiten ausgebracht. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren diese zusätzlichen Vollzeiteinheiten durch interne Personalumschichtungen voll ausgeschöpft. Für deshalb zeitweise zurückgestellte Tätigkeiten für Bauangelegenheiten anderer Ressorts wurden unverzüglich Nachbesetzungsverfahren mit der Ermächtigung durch den 2. Nachtragshaushalt in Gang gesetzt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Kultusministerium:

Im Einzelplan 07 wurden mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 insgesamt 638 Stellen ausgebracht und 100 Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet mit einem Budget von 9,908 Millionen Euro. Abschöpfungen der Beschäftigungsvolumina und des Bud

gets können nicht gesondert ausgewiesen werden, da diese Bestandteil des Personalkostenbudgets sind.

Kapitel 07 07: 100 Beschäftigungsmöglichkeiten wurden für die Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Davon waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 weder das Beschäftigungsvolumen noch das dazugehörige Budget ausgeschöpft. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf der Grundlage einer Abfrage vom 15. November 2015 zu den Neuzugängen von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt. Bezüglich der Auswahl der Schulstandorte, an denen eine Ausschreibung erfolgen soll, findet eine Abstimmung mit der niedersächsischen Landesschulbehörde statt.

Kapitel 07 10 bis 07 18: Zur Stärkung der Sprachförderung in Schulen wurden 538 Stellen ausgebracht. In 2015 sind hiervon 400 Stellen unbefristet ausgeschrieben worden. Aus diesem Kontingent konnten - unabhängig vom vorgesehenen Einstellungstermin 1. Februar 2016 - bis zum Jahresende 2015 8 Stellen vorzeitig besetzt werden.

Ein Stellenvolumen von 138 Vollzeiteinheiten wurde im Rahmen des Programms „Spracherwerb Flüchtlinge“ zur Ausschreibung von Verträgen für befristete Beschäftigungsverhältnisse bereitgestellt. Bezüglich der befristet ausgeschriebenen Stellen konnten bis zum Jahresende 86 Verträge mit unterschiedlichem Stundenumfang abgeschlossen werden. Die unbefristet ausgeschriebenen 400 zusätzlichen Stellen wurden der Niedersächsischen Landesschulbehörde mit dem Einstellungserlass gemeinsam mit den 1 200 zum Einstellungstermin 1. Februar 2016 regulär zur Ausschreibung vorgesehenen Stellen zugewiesen. Von diesen insgesamt 1 600 Stellen sind aktuell 1 340 besetzt.

Die darin enthaltenen Stellen aus dem 2. Nachtragshaushalt 2015, die erst zum 1. Februar 2016 besetzt werden, werden den Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlingskinder zugutekommen. Die Schulen erhalten damit die Möglichkeit, bereits vorhandenes qualifiziertes Personal in der Sprachförderung einzusetzen.

Die Personalgewinnungsmaßnahmen für die befristet ausgeschriebenen Vollzeiteinheiten werden zeitunabhängig fortgesetzt.

Kapitel 07 20: Zur Stärkung der Sprachförderung in berufsbildenden Schulen wurden 100 Stellen ausgebracht. Das bereitgestellte Stellenvolumen entspricht einem Stundenumfang von 2 450 Unterrichtsstunden. Hierfür waren bis zum Jahresende 2015 bereits 85 Maßnahmen für das Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“ an den berufsbildenden Schulen angemeldet. 30 Maßnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2015 genehmigt werden. Mittlerweile sind 69 Maßnahmen genehmigt, davon haben 56 Maßnahmen bereits begonnen.

Die Abschöpfung von Beschäftigungsvolumina und Budget erfolgt Zug um Zug mit dem Beginn der Maßnahmen.

Ich komme nun zum Niedersächsischen Justizministerium:

Kapitel 11 16: Es wurden zwei Stellen ausgebracht, die beide zum Stichtag 31. Dezember 2015 besetzt waren.

Kapitel 11 17: Es wurden fünf Stellen ausgebracht. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 war eine Stelle besetzt, zwei weitere sind zum 1. Januar 2016 besetzt. Die verbleibenden zwei Stellen werden zum 1. März 2016 besetzt. Eine frühere Besetzung dieser Stellen war nicht möglich, da in einem Fall eine sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten war und im anderen Fall die erforderliche Versetzung aus einem anderen Bundesland nicht früher erfolgen kann.

Kapitel 11 18: Es wurden drei Stellen ausgebracht, die alle zum Stichtag 31. Dezember 2015 besetzt waren.

So weit die Antworten zur Frage 1.

Nun komme ich zur Frage 2, die wie folgt lautet: Welche mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht vollständig abgeflossen und warum?

Von den insgesamt mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellten rund 506,7 Millionen Euro waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 rund 469,4 Millionen Euro verausgabt. Weitere 21,3 Millionen Euro wurden gebunden.

Im Einzelnen:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport:

Kapitel 03 01: Für den angesprochenen Mehrbedarf für zusätzliches Personal im Ministerium sind 168 000 Euro für die notwendigen Sachmittel bereitgestellt worden. Zum Stichtag 31. Dezember

2015 waren von den 168 000 Euro 166 000 Euro abgeflossen. 2 000 Euro sind noch nicht abgeflossen.

Kapitel 03 02: Aufgrund des nicht vorhersehbaren Anstiegs der Flüchtlingszahlen konnten die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde nicht zeitnah im erforderlichen Umfang erweitert werden.

Für die Deckung des zusätzlichen Bedarfs wurde die Beschaffung von mobilen Unterbringungsmöglichkeiten vorgesehen. Von den hierfür vorgesehenen 20 Millionen Euro waren 17,7 Millionen Euro zum Stichtag 31. Dezember 2015 abgeflossen.

Aufgrund der längeren Produktions- und auch Lieferfristen konnte ein Teil der beauftragten Schnellbauhäuser nicht produziert und abgenommen werden. Die noch nicht verausgabten 2,28 Millionen Euro sind bereits gebunden und werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.

Kapitel 03 03: Für die Betreuung der IuK-Technik der zusätzlichen Arbeitsplätze durch IT.N sind 57 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren hiervon noch keine Mittel abgeflossen. Die Mittel werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 angemeldet.