Die Europäische Kommission hat nun vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der MiFID-IIRichtlinie um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission will den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie einzuhalten. Neue Frist ist nun der 3. Januar 2018. Als Grund für die Terminverschiebung nennt die Kommission die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-IIPaket effektiv arbeiten kann.
Dass der Termin verschoben wurde, überraschte wohl niemanden. Das ist auch gut so; denn es gibt die Möglichkeit, über die Schwierigkeiten der Ausgestaltung tiefer zu diskutieren und der Kommission gegenüber Korrekturen anzumahnen.
Mit unserem Antrag wollen wir uns auf einen wichtigen Regulierungsbereich konzentrieren. Es geht um den Handel u. a. mit Agrarrohstoffen an EUFinanzmärkten. Mit der MiFID II sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Einführung von sogenannten Positionslimits in der EU geschaffen werden. Positionslimits sind Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten. Erklärtes Ziel bei dem Wunsch der Novellierung
war es, exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen zu verringern. Besonders gravierend sind diese Auswirkungen der dadurch hervorgerufenen Preissteigerungen und -schwankungen für einkommensschwache Menschen in Ländern, die arm oder von Lebensmittelimporten abhängig sind. Mangel- oder sogar Unterernährung sowie Armut und Verschuldung sind die Folge und können darüber hinaus zu Instabilität und Konflikten führen.
Die Ausarbeitung der technischen Details zu dieser Richtlinie wurde der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA überlassen. Es zeigt sich heute, dass zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher in Bezug auf die Wirksamkeit von Rohstoffspekulationen hinzugefügt wurden. Das ursprüngliche Ziel, Marktverzerrungen und Preisschwankungen zu verhindern, steht nun nicht mehr offensiv im Vordergrund.
Wie die Financial Times schon 2014 berichtete, warnte jedoch eine ungewöhnliche Allianz aus führenden Nahrungsmittelkonzernen, Ölkonzernen, Rohstoffhändlern und Börsenbetreibern in einem Schreiben an die EU-Kommission vor einem „signifikanten unbeabsichtigten Risiko, die Märkte zu schädigen“.
Die Allianz aus Mars, E.ON, RWE, Euronext, BP, Royal Dutch, Shell, Vitol, lntercontinental Exchange und der Europäischen Kakaovereinigung zeigt sich besorgt, die neuen Regeln könnten die Kosten für Handel und Absicherung in die Höhe treiben. Bei solch einer Allianz gegen etwas wird man hellhörig und schaut noch einmal genauer nach. Und tatsächlich: Diese durchaus seltsame Allianz hat Angst, dass ihre Agrarrohstoffspekulationen zukünftig gezügelt werden könnten.
Daher wollen wir gerade in Bezug auf diese Art von Spekulationen keine Einflussnahme dulden und klare Regeln mit der Neufassung der Verordnung festgeschrieben wissen. Hierzu zählt u. a., dass Positionen nicht auf mehrere Tochtergesellschaften aufgeteilt werden können. Denn das kann im Extremfall dazu führen, dass einzelne Finanzkonzerne Rohstoffderivate halten, die den Umfang der verfügbaren Liefermenge sogar noch übersteigen und ihnen massive Macht auf die Preisgestaltung geben können.
Wir wollen ebenso wirksame Instrumente, wie die Einführung einer Nachweispflicht für die Absicherung eines realen Rohstoffgeschäfts, für die Fälle, in denen Positionslimits der FinanzinstrumenteRichtlinie von diesen Unternehmen überschritten würden. Dafür ist es resultierend wichtig, dass
klare, einheitliche und verständliche Standards zur Berechnung der verfügbaren Menge eines Rohstoffes festgelegt werden.
Bevor Unstimmigkeiten auf der einen oder anderen Seite des Hauses aufkommen, möchte ich anführen, dass auch der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, den ich wirklich nicht allzu häufig zitiere, die Eindämmung von Rohstoffspekulationen stützt.
Zu Beginn der Beratungen mit EU-Kommission und EU-Parlament setzt sich das Bundesfinanzministerium für eine weitaus härtere Regulierung ein. ln einer Stellungnahme, die an alle Mitgliedsländer verschickt wurde, fordert das Bundesfinanzministerium u. a., den abseits der Börse stattfindenden, unkontrollierten Handel einzuschließen.
Auch soll ein Spekulationslimit für Gesamtkonzerne gelten, damit nicht jede kleine Tochterfirma das Geschäft ausreizen kann. Auch die aus der Sicht der Nichtregierungsorganisationen größte Schwäche des Ratsvorschlags wollte Schäuble nach Informationen des Spiegels korrigiert wissen: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA soll seiner Meinung nach europaweit einheitliche Grenzen festlegen, sodass Spekulanten nicht auf Länder mit niedrigeren Standards ausweichen können. Ich finde, dies ist eine richtige Position.
Dies vorausgeschickt, freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir haben jetzt noch Zeit, klare Signale in Richtung EU zu senden. Wir sollten dies mit großer Einigkeit machen: im Sinne einer fairen, ausgewogenen und nachhaltigen Politik.
Da wir gerade sehr lange über den Harz geredet haben, schließe ich heute mal wieder mit einem Glückauf!
Vielen Dank, Herr Dr. Saipa. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Westphely das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit vielen Jahren kommt es immer wieder zu massiven Schwankungen von Nahrungsmittelpreisen auf den Weltmärkten. Zu einem gewissen Anteil kann sich dieser Börsenhandel mit Agrarrohstoffen zwar stabilisierend auf das Preisniveau auswirken und dazu beitragen, den Erzeugern verlässliche Preise für ihre Produkte zu garantieren. Aber maßlose Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln wie Mais, Weizen und Reis führen zu drastischen Preissprüngen und sind insofern mitverantwortlich für globale Nahrungsmittelkrisen vor allem für einkommensschwache Menschen in armen Ländern oder in Ländern, die stark von Lebensmittelimporten abhängig sind. Das darf unserer Meinung nach nicht sein.
Es ist daher gut, dass das Ziel der Reform der EUFinanzinstrumente-Richtlinie u. a. war, den Handel auf den Märkten transparenter und sicherer zu machen, Preisschwankungen einzudämmen und damit die Nahrungsmittelversorgung abzusichern, anstatt den Hunger zu verschärfen.
Instrument sind insbesondere die sogenannten Positionslimits, die nicht zu hoch angesetzt sein dürfen, damit die Marktmacht eines Händlers oder Konsortiums begrenzt ist und er keinen marktbeherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Aufgabe der Definition, wie hoch genau diese Positionslimits sein sollen und dürfen und wie die konkreten Details zur Ausgestaltung aussehen sollen, wurde auf die ESMA als zuständige EU-Behörde übertragen. Bisher hat diese Behörde die Vorgabe der Parlamentarier allerdings nicht zufriedenstellend umgesetzt. Die von der ESMA vorgelegten Vorgaben, wie etwa die nach wie vor viel zu hohen Positionslimits, drohen das erklärte Ziel aufzuweichen.
Mit diesem Antrag wollen wir den Druck über die Bundesebene auf die ESMA erhöhen und damit dem Europäischen Parlament den Rücken stärken, damit sie ihrer Aufgabe in dem Sinne nachkommt, wie es gedacht war, nämlich für eine wirksame Begrenzung des Handels mit Nahrungsmitteln und gegen die Verschärfung von Hungersnöten aufgrund von Finanzspekulationen einzuwirken.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die wichtigsten Gründe für steigende Agrarrohstoffpreise herrscht ja weitgehend Einigkeit. Die Weltbevölkerung wächst, Schwellenländer wie China, Brasilien und Indien steigern ihr Einkommen, die Nachfrage nach Fleisch steigt. Große Anbauflächen werden aber auch für die Produktion von Biotreibstoffen und Ähnlichem zweckentfremdet. Das ist unstrittig.
Der Streit geht nun darüber, in welcher Weise Finanzinvestoren in Agrarrohstoffen spekulieren und die Preise treiben. Auf der einen Seite sorgt die Absicherung von Produkten für Planungssicherheit - in diesem Fall nicht nur für die Produzenten, also die Bauern, sondern auch für die Abnehmer. Das stabilisiert den Markt, aber nur dann, wenn auch genügend Volumen im Markt vorhanden ist. Das Volumen sorgt für Liquidität. Es kommt also zu Preisschwankungen, wenn nicht genügend Finanzinvestoren am Handel teilnehmen; die Stabilität bricht.
Gibt es nun Hinweise, dass Finanzanlagen in Rohstoffterminkontrakten Auswirkungen auf Agrarpreise haben und damit, wie die Regierungsfraktionen deutlich gemacht haben, für den Hunger in der Dritten Welt mitverantwortlich sind? - Insbesondere von einigen Nichtregierungsorganisationen wird ein kausaler Zusammenhang von Agrarrohstoffpreisanstiegen und Nahrungsmittelspekulationen deklariert. Auswertungen über die Preisentwicklung der Agrarrohstoffe Mais, Weizen und Sojabohnen unterstützen diesen Ansatz eher nicht. Unstrittig ist nur, dass eher Ernteausfälle, das gestiegene Wohlstandsniveau in Schwellenländern und der Einsatz von Agrarrohstoffen zur Herstellung von Bioethanol und Biogas die Preisentwicklung nachhaltig beeinflussen. Vielleicht ist auch deshalb zu erklären, warum die regierungstragenden Fraktionen im Antrag überwiegend die Position der Nichtregierungsorganisation Oxfam übernommen haben, deren präsentierte Evidenz von wissenschaftlicher Seite aufgrund von erheblichen methodischen Defiziten in der Erhebung nicht anerkannt wird.
schäften mit Agrarrohstoffen ausgestiegen sind, mit den von mir geschilderten Folgen für die Liquidität an den Märkten.
Eine wesentliche Forderung aber bleibt: die Forderung nach mehr Transparenz und einer besseren Datenverfügbarkeit. Hier allein sich auf wöchentliche, zumeist amerikanische Datengrundlagen zu beziehen, ist - gelinde gesagt - ausbaufähig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche den Vorschlag für eine Verschiebung des Inkrafttretens von MiFID II um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 vorgelegt. Dazu erklärte der CSU-Finanzexperte und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für MiFID II, Markus Ferber, Europaabgeordneter - ich zitiere -:
„Es ist erfreulich, dass die Kommission nun endlich ihren Vorschlag für eine einjährige Verschiebung des Inkrafttretens von MiFID II vorgelegt hat. Nichtsdestoweniger bin ich enttäuscht, dass die Kommission sich so viel Zeit gelassen hat. Seitdem die europäische Wertpapieraufsicht ESMA das erste Mal auf die Probleme hingewiesen hat, sind mehr als vier Monate vergangen - es ist sehr verwunderlich, dass die Kommission so lange für die Änderung des Inkrafttretens braucht.“
In den Ausschussberatungen sind darüber hinaus Fragen zu beantworten, die mein Kollege Frank Oesterhelweg, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, gestellt hat. Diese Fragen lauten: Will die Landesregierung weiterhin 1 Million ha Gewässerrandstreifen aus der Produktion nehmen? Beharrt die Landesregierung auf dem vollständigen Verzicht auf Fungizide? Was tut die Landesregierung, um die Ertragspotenziale von Pflanzen und auch von Landtechnik zu nutzen? Wird die Landesregierung die Kompensation in Fläche zur Ausnahme machen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag bitten die regierungstragenden Fraktionen wieder einmal die Landesregierung, die Bundesregierung zu bitten, sie möge dann die EU-Kommission bitten. - Sehr viel Bitten! Frank Oesterhelweg hat recht. Wir sollten auch in Niedersachsen unsere globale Verantwortung ernster nehmen und
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beantrage daher die Mitberatung dieses Antrages im Agrarausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Der Antrag lässt den Eindruck aufkommen, als ob Positionslimits nun ausgehebelt werden sollen. Dies erscheint doch etwas weit hergeholt, da die Neuerungen der Überarbeitung der MiFID-Richtlinie, über die wir schon vieles gehört haben, gerade in der Eindämmung der Rohstoffspekulationen bestehen und dazu Positionslimits eingeführt wurden.
Die Ausgestaltung der Details wird zurzeit von der Europäischen Kommission in den Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet, die dann dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden.
Offiziell ist dem Parlament aber nichts zugegangen. Es zirkulieren informelle Entwürfe, aber nichts Konkretes.
Das Europäische Parlament achtet sehr wohl darauf, meine Damen und Herren, dass MiFIDUmsetzungsmaßnahmen nicht von beschlossenen Gesetzestexten abweichen, und hat dies der Kommission auch ganz deutlich und unmissverständlich dargestellt, und zwar in schriftlicher wie auch in mündlicher Form.
Kommen wir nun zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages! Ich will das jetzt ein wenig weiter ausführen. Vorhin habe ich mich ja eher kurz gefasst. Das müssen Sie mir jetzt auch zugestehen.
Punkt 1: die Macht einschränken. Dies ist bereits im MiFID-Programm vorgesehen und soll von den zuständigen Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Es gibt keine Anzeichen, dass dies durch Umsetzungsmaßnahmen geändert werden sollte. Es bleibt also dabei.