Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Hier einige zusammengefasste Kommentare: „Schwammig formulierte Sicherungsmaßnahmen“ (Professor Dr. Gerald Spindler, Universität Göttin- gen) , „Störerhaftung ein deutscher Sonderweg“ (Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin) , „Entwurf verhindert Betrieb offener Funknetzwerke. Funknetzwerke in Deutschland relativ gering verbreitet“ (Volker Tripp, Digitale Gesellschaft).

Ich könnte das weiterführen, aber das soll reichen, um zu untermauern, wie notwendig diese Forderung und der Gesetzentwurf, den wir hier angeschoben haben, sind. Die Störerhaftung wird die Gerichte weiterhin beschäftigen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dass es kommerzielle Hotspotbetreiber durchaus anders sehen, belegt z. B. die Auffassung von Dr. Ulrich Meier von Hotsplots: Die Angabe, dass die Verfügbarkeit von WLAN-Anschlüssen geringer sei als anderswo, sei falsch; denn es seien insgesamt 1,5 Millionen Hotspots in Deutschland, also 187 je 10 000 Einwohner. - Herr Dr. Meier verschwieg aber, dass diese Hotspots nur gegen Geldzahlung genutzt werden können, und was dafür gezahlt werden muss, ist nicht unerheblich. Das hat also nichts mit Freifunk zu tun. Er hat es entweder falsch dargestellt, oder er wollte etwas verschweigen.

Zu Punkt 2 des Antrags, über den Herr Schmidt und auch die anderen Herren schon geredet haben: Das wird uns nur gelingen, wenn Punkt 1 erledigt ist.

Auch Punkt 3 wird dann gelingen, und so werden in Ballungsräumen, aber auch in den Zentren von Städten und Dörfern solche WLAN-Netze möglich sein.

Flächendeckend kann das aber nur gelingen, wenn es - und damit komme ich zum entscheidenden Punkt 4 - den flächendeckenden Breitbandausbau als Glasfasernetz bis zum letzten Haus gibt. Daran arbeiten wir alle kräftig.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Mein Wunsch war dementsprechend massiver formuliert, aber er ist ganz gut übernommen worden: Freies WLAN braucht Bandbreite. Deshalb sind Initiativen, die eine Glasfaserinfrastruktur (FTTB) aufbauen wollen, zu unterstützen - das tun wir -, wie es Bitkom gefordert hat.

Meine Forderung - beginnend mit den Häusern, die nach allgemeiner Auffassung wegen zu hoher Kosten nicht mit Glasfaser versorgt werden sollen - sollte eigentlich mit einfließen und berücksichtigt werden. Begründung: Gerade auf dem Land - das wurde auch von meinen Vorrednern schon gesagt - sollte eine flächendeckende Infrastruktur für zukunftsfähiges schnelles Internet vorgehalten werden. Freifunk, aber auch der digitale Binnenmarkt und Homeoffice funktionieren nur dann gut, wenn es auch überall den schnellen und stabilen Upload gibt. Darüber hat der Kollege der CDU auch schon gesprochen. Industrie 4.0 lässt grüßen, kann ich da nur sagen.

Gerade unterwegs - ob nun beruflich oder in der Freizeit - wäre der Freifunk eine gute Sache, entlastet er doch auch die Mobilfunknetze. Glasfaser bis zum letzten Haus auf dem Land stärkt auch den Mobilfunk und lässt die weiteren weißen Flecken dramatisch schrumpfen. Wir sollten auch die Schülerinnen und Schüler oder die Studierenden nicht vergessen, die fernab auf dem Land in solchen Häusern sitzen und dort ihre Haus- oder Doktorarbeiten schreiben.

Zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion kann ich nur sagen: Er ist per se nicht schlecht, auch wenn in ihm nicht so klare Forderungen aufgestellt worden sind. Wäre er ein bisschen eher gekommen, hätte man das eine oder andere vielleicht herausnehmen können. Ich hoffe, Herr Kollege Toepffer, dass Sie trotzdem noch zustimmen und sich auf die andere Seite schlagen.

(Zuruf von Dirk Toepffer [CDU])

- Nein? - Na gut. Aber wir machen das.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Um zu zeigen, dass wir gemeinsam weiter vorankommen wollen, habe ich meine Fraktion um Zustimmung zu dem geänderten Antrag der Regierungsfraktionen gebeten. Die haben auch zugesagt. Wir stimmen der Sache also zu.

Auf gutes Gelingen! Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kortlang. - Jetzt hat sich der Herr Minister zu Wort gemeldet. Herr Minister Lies, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank für die breite Diskussion und auch für die Anhörung, die deutlich gemacht hat, dass wir uns mit dieser Frage sehr intensiv beschäftigen. Dadurch werden natürlich auch alle die ermuntert, die mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement dazu beitragen, dass der Ausbau in unserem Land weiter voranschreitet.

Priorität hat in Niedersachsen aber aktuell die Versorgung der Kommunen mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen. Dafür setzen wir nicht unerhebliche Mittel ein; ich habe beim letzten Mal darüber berichtet. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise gerade in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau der schnellen Internetverbindungen voranzutreiben. Ziel ist - auch das habe ich beim letzten Mal gesagt -, ein möglichst breiter Glasfaserausbau. Das Vectoring für die letzte Meile sollte jedenfalls nur eine Teillösung sein. Wir werden über kurz oder lang nicht darum herumkommen, die Glasfaser tatsächlich bis zum Endkunden auszubauen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Miesner, die Richtlinie selber wird noch in diesem Monat veröffentlicht, also - wie wir angekündigt haben - noch im ersten Quartal 2016. Wir sind mit vielen Landkreisen in einem sehr engen Dialog. Ein großer Teil der Landkreise ist gerade in der Strukturplanung, ein Teil ist schon fertig, und wiederum ein anderer Teil hat schon Anträge für die Umsetzung im Betreibermodell gestellt. Das zeigt, glaube ich, dass die Vielfalt, die wir den Kommunen als Möglichkeit geboten haben, genau der richtige Weg ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, diese Breitbandstrategie wird dafür sorgen, dass wir den schnellen Internetausbau voranbringen. Aber das ist auch Voraussetzung für das, was wir heute diskutieren, nämlich für den WLAN-Ausbau - sei es das offene WLAN-Netz, also Hotspots, oder sei es der Freifunk als eine besondere Form des bürgerschaftli

chen Engagements, das wir in unserem Land haben.

Diese öffentlichen WLAN-Hotspots oder der Freifunk haben Potenzial für die Steigerung der Attraktivität von Innenstädten - das darf man nicht unterschätzen -, für die Nutzung innovativer audiovisueller Medienangebote oder eben für die Medienkompetenzprojekte, die wir voranbringen wollen. Das Potenzial öffentlicher Hotspots wird übrigens in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten derzeit noch wenig ausgeschöpft. Im europäischen Vergleich gibt es in Deutschland immer noch sehr wenige offene WLAN-Netze. Gerade einmal zwei Hotspots pro 10 000 Einwohner stehen im Schnitt in Deutschland zur Verfügung, in Schweden sind es zehn, im Vereinigten Königreich sogar 28. Das zeigt also, dass ein großes Mobilitäts- und Informationspotenzial, das es gibt, noch weitestgehend ungenutzt bleibt.

Dazu, meine Damen und Herren, gehört auch die ungeklärte Haftungsfrage, die wir bearbeiten müssen. Die Bundesregierung hat im vergangenen September - ich hatte das schon berichtet - den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Dort geht es ganz explizit um das Thema Störerhaftung mit dem Ziel, Rechtssicherheit in Haftungsfragen für die Betreiber zu schaffen, um die derzeit bestehende Rechtslage, die zu Rechtsunsicherheit bei den Anbietern führt, zurückzubauen.

Grundsätzlich befürworten wir das. Das ist der richtige Weg. Allerdings - das muss man sagen - geht dieser Entwurf aus Sicht der Länder noch nicht weit genug, und wir hoffen, dass wir mit den Forderungen, die wir auch in den Bundesrat eingebracht haben, die Diskussion vorantreiben können.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung sieht in der Entschließung einen sinnvollen Ansatzpunkt, die Akzeptanz von offenen WLAN-Netzen zu steigern, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und zu fördern. - Das ist ein Grund mehr dafür, dass im Haushalt 100 000 Euro für die Förderung von freien Internetzugängen durch die Errichtung von Bürgernetzen zur Verfügung stehen.

Wir greifen natürlich auch den Punkt des Antrages auf: Wir werden ein Konzept erarbeiten, wie wir mit diesen Mitteln in Niedersachsen die WLAN-Infrastruktur im Allgemeinen und den Freifunk im Besonderen unter Einbeziehung der Landesliegen

schaften und kommunaler Gebietskörperschaften bedarfsgerecht weiter fördern können.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und für den Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. - Wir sind jetzt am Ende der Beratungen.

Bevor wir abstimmen, möchte ich Ihnen noch Folgendes vortragen. Der auf Annahme des Antrags in geänderter Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich weiter als die Beschlussempfehlung vom ursprünglichen Antrag. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5314 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letzte war die Mehrheit.

(Christian Grascha [FDP]: Und Enthal- tungen?)

- Entschuldigung. Ich habe Herrn Kortlang so verstanden - - -

(Christian Grascha [FDP]: Also, wir würden uns enthalten, Herr Präsi- dent!)

- Okay.

Enthaltungen? - Trotzdem: Das war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Enthaltun- gen!)

Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Europäische Stahlindustrie - vor unlauterem Wettbewerb schützen und für faire Handelsbedingungen im internationalen Stahlmarkt sorgen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4972 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/5261 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5289