Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratung: Vertraulichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sicherstellen - Defizite erkennen und beheben - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3834 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/5295 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5327
Ich eröffne die Beratung. Es spricht zunächst der Kollege Dr. Marco Genthe von der Fraktion der FDP. Herr Dr. Genthe, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ist in unserem Rechtsstaat von herausragender Bedeutung. Die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und von Zeugen müssen gewahrt werden. Anders ist das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz und in ein faires Verfahren nicht aufrechtzuerhalten.
Nun ist es aber - das mussten wir zur Kenntnis nehmen - in Niedersachsen in den letzten Jahren wiederholt zur Weitergabe vertraulicher Informationen gekommen. Wir mussten das in dem Verfahren gegen Christian Wulff, in dem Verfahren gegen Sebastian Edathy und in dem Verfahren gegen Frank Lüttig erleben. Niedersachsen hat da bundesweit ein trauriges Alleinstellungsmerkmal.
Meine Damen und Herren, diese Vorkommnisse hätten vermutlich 15 von 16 Landesjustizministern dazu bewogen, ein nachhaltiges Konzept aufzulegen, um dieses Problem auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Nur die 16. Ministerin, die niedersächsische, begnügt sich mit der Einrichtung eines Arbeitskreises, der sich allgemein mit dem Thema Compliance beschäftigen soll.
Herr Kollege Dr. Genthe, einen Moment, bitte! - Es ist doch sehr unruhig, gerade auf dem rechten Flügel, aber auch im übrigen Haus. Hier muss Ruhe einkehren. Der Redner hat einen Anspruch darauf, dass Sie seinen Ausführungen folgen und dass jeder ihn auch akustisch verstehen kann. - Bitte sehr!
Meine Damen und Herren, in einer Antwort auf eine Anfrage beschreibt sich die niedersächsische Ministerin selbst wie folgt:
„Die Ministerin hat einen starken Willen zur Gestaltung, einen langen Atem und preußisches Stehvermögen.“
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat sich aber nicht einfach darauf verlassen. Vielmehr haben wir dann einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht.
Wir haben eine externe Evaluation der Informationswege und des Zugangs zu Informationen bei Justiz und Polizei vorgeschlagen. Die Beschäftigten sollten ausdrücklich einbezogen werden, um strukturelle und organisatorische Schwachpunkte aufzudecken. Dies lehnt Rot-Grün nun mit dem Verweis auf einen Gesprächskreis ab.
Stattdessen bekommen wir sehr kurzfristig einen Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Dieser Änderungsantrag enthält den Vorwurf, die Opposition habe der Justiz geschadet, weil sie die diversen Skandale und das katastrophale Krisenmanagement diskutiert habe.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es ist wirk- lich eine Unverschämtheit, unsere parlamentarischen Rechte so zu dis- kreditieren!)
Es ist doch Aufgabe der Opposition, auf Versäumnisse der Landesregierung hinzuweisen. Und damit haben wir verdammt viel zu tun, meine Damen und Herren.
Zudem wird unterstellt, die Opposition wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist schon eine erstaunliche Realitätsverweigerung.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über die illegale Weitergabe ganzer Ermittlungsakten in Niedersachsen, und Rot-Grün träumt von einer bundesweiten Führungsrolle in Sachen Compliance-Gesprächskreise. Das ist unfassbar. Hier wird erneut eine Hilfs- und Konzeptlosigkeit gegenüber einem offensichtlich bestehenden rechtsstaatlichen Problem deutlich.
Die Justizministerin trägt die Verantwortung für das Ansehen und das Funktionieren der Justiz. Sie darf sich nicht hinter Scheintätigkeiten verstecken, sondern muss dafür sorgen, dass Niedersachsen nicht mehr bundesweit mit solchen Vorwürfen in Erscheinung tritt.
Die Ministerin hat einen starken Willen zur Gestaltung, einen langen Atem und preußisches Stehvermögen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut! - Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Das können Sie noch viermal sagen, Herr Kollege! Aus Ihrem Mund klingt das so schön!)
Herr Dr. Genthe, vielen Dank für Ihren Beitrag. - Jetzt folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Limburg. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Ihrem Schlusssatz, Herr Kollege: „Preußen gibt es nicht mehr.“ Das stimmt, und das ist auch gut so. Preußen war kein demokratischer Staat. Aber es gibt noch preußische Tugenden. Dass es die noch gibt, ist auch gut. Und dass die Ministerin sie verkörpert, ist gut für dieses Land, meine Damen und Herren.
Zunächst einmal, damit kein falscher Eindruck entsteht: Herr Kollege Dr. Genthe, Sie haben gesagt, wir hätten den Änderungsantrag sehr kurzfristig auf den Tisch gelegt. Der Vollständigkeit halber muss man dazusagen, dass wir ja vorgeschlagen hatten, mit der endgültigen Verabschiedung des Antrags noch weitere Ausschusssitzungen zu warten. Sie haben dann gesagt, dass Sie ihn für entscheidungsreif halten. Das ist völlig in Ordnung. Nur: Wenn der Antrag in der Woche vor dem Plenum entscheidungsreif gestellt wird, ist es von den Zeitabläufen her völlig normal, dass der Änderungsantrag dann notwendigerweise erst sehr kurzfristig kommt. Wäre der Antrag geschoben worden, hätte der Änderungsantrag auch mit etwas mehr Vorlauf kommen können. Aber das ist alles völlig in Ordnung so. Dieser Hinweis war mir nur der Vollständigkeit halber wichtig.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal zum Ausgangsantrag der FDP: Darin kritisieren Sie - ich vermute, dass es sich dabei um ein Redaktionsversehen handelt; ganz sicher war ich mir angesichts der Tatsache, dass Sie die Vorwürfe fast ausschließlich gegen die jetzige Landesregierung kreieren, Herr Kollege Dr. Genthe, aber, ehrlich gesagt, nicht -, dass es in den vergangenen Monaten - das war im Juli 2015, als Sie den Antrag geschrieben haben - wiederholt zu Durchstechereien gekommen sei, und beziehen sich dann u. a. auf das Verfahren gegen Christian Wulff. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff eröffnet wurde, als Schwarz-Gelb die Verantwortung trug und Herr Busemann im Justizministerium war
und sich Akten aus diesem Verfahren auf seinen Schreibtisch kommen ließ. Das war die Hochzeit, als Teile dieser Akten in die Öffentlichkeit gelangt sind, Herr Dr. Genthe. Mit dieser Formulierung „in den vergangenen Monaten“ scheint das ja ein bisschen ins komische Licht gerückt worden zu sein.
Fakt ist, dass Durchstechereien bis in die Zeit von Schwarz-Gelb zurückreichen und damals überhaupt nichts dagegen getan wurde. Man hat nichts getan, um dieses Problem irgendwie anzugehen. Im Gegenteil! Durch die Tatsache, dass Ermittlungsakten ins Ministerium gelangt sind und damit
einem weiteren Kreis als üblicherweise zur Verfügung gestellt worden sind, ist die Gefahr, dass irgendetwas nach außen dringt, durch SchwarzGelb noch vergrößert worden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Durch wen? Das ist doch eine Unver- schämtheit!)
Sie kritisieren, Herr Dr. Birkner, die Tatsache, dass wir die Anfragen der Opposition thematisieren. Da müssen wir unterscheiden, finde ich. Sie haben selbstverständlich recht: Anfragen jeglicher Art sind das gute Recht der Opposition. Es ist auch wichtig, dass der gesamte Landtag die Landesregierung und die anderen Landeseinrichtungen - - -
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es ist sogar unsere Pflicht, Sie zu kontrollieren und Ihre rechtswidrigen Handlungen aufzudecken!)
Es ist natürlich die Pflicht. Auch die Justiz muss kontrolliert werden. Nur kommt es erstens auf das Wie an. Und es ist dann schon so, Herr Dr. Birkner: Wenn Sie einzelne Ermittlungsverfahren und Bestandteile einzelner Ermittlungsverfahren durch Anfragen im Landtag öffentlich thematisieren und sich hinterher beschweren, gegen diese Personen habe es eine Vorverurteilung gegeben, dann ist das, was die Opposition macht, mindestens widersprüchlich.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wieso denn, wenn Sie die Vorverur- teilung vornehmen?)
Nun zu den Maßnahmen, die wir im Änderungsantrag vorschlagen: Es ist nicht so, wie Herr Dr. Genthe behauptet, dass Rot-Grün nur einen Arbeitskreis gegründet hätte. Selbstverständlich war es - das haben Sie zu Recht angesprochen, Herr Kollege; in dem Punkt stimme ich ausdrücklich mit der FDP überein - richtig und notwendig, dass wir überprüfen: Wer hat eigentlich tatsächlich und auch rechtlich Zugang zu welchen Aktenteilen in welchem Verfahrensstadium? Wer hat technisch real Zugang? Und wie kann man das auf das erforderliche Minimum beschränken, damit der Kreis nicht unnötig groß wird? Das ist richtig. Das ist aber bereits erfolgt. Darum ist es aus meiner Sicht auch angemessen, Herr Dr. Genthe - auch wenn
Sie gerade nicht zuhören -, dass wir das in dem Antrag so benennen. Man muss nichts fordern, was die Landesregierung bereits macht.
Es ist auch richtig, meine Damen und Herren, dass wir uns - und das geht im Antrag der FDP völlig unter - in einem Spannungsfeld zwischen der Pressefreiheit und dem legitimen Auskunftsanspruch der Presse auch über Justizthemen - selbstverständlich hat die Presse Auskunftsansprüche - und den zu wahrenden Rechten der Beschuldigten und der anderen am Verfahren Beteiligten bewegen. Darum ist es gut und richtig, dass wir Richtlinien für die Pressearbeit von Staatsanwaltschaften haben. Es ist aber auch richtig, dass diese Richtlinien als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Fällen laufend überprüft werden. Auch das begrüßen wir in unserem Antrag.
Abschließend, meine Damen und Herren: Wir meinen, dass Niedersachsen auf einem guten Weg ist, das Vertrauen in die Justiz vollständig wiederherzustellen. Wir meinen, dass man dem bundesweit folgen sollte, und wir hoffen, dass auch die Opposition sich vielleicht noch besinnt und dem heute folgen kann.