Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Das führt angesichts der Dynamik, die wir im Baubereich haben, zu einer deutlichen Verbesserung der Situation, und zwar sowohl im Sinne des Antragstellers als auch im Sinne der Baubehörden. Ich bin sehr froh, dass uns das gelingt. Das ist ein Zeichen dafür, dass Digitalisierung in der Praxis eben auch einen Mehrwert für alle Beteiligten bringt. Dass dafür ein relativ hoher Abstimmungsbedarf notwendig ist, ist uns klar, aber das halte ich an der Stelle auch für vernünftig und richtig.

Der zweite große Aspekt, der uns umtreibt, ist der Klimaschutz. Klimaschutz fängt, wie wir hier schon oft diskutiert haben, bereits bei der Wahl der Baustoffe an und nicht erst bei der Frage, welche Energie ich später z. B. zum Heizen verwende. Dabei spielt aus meiner Sicht gerade der Holzbau eine sehr große Rolle.

Beim Holzbau haben wir in der Frage der höheren Gebäudeklassen die Regelungen aus NordrheinWestfalen übernommen, wobei ich weiß - wenn ich die Diskussion aufgreife, die in den letzten Wochen und Monaten in den Fraktionen geführt worden sind -, dass der Blick nach Baden-Württemberg noch einmal weitere Chancen eröffnet. Deswegen, glaube ich, ist es klug, dass wir im weiteren Verfahren sagen, welche Aspekte sinnvollerweise zu übernehmen sind, damit der Holzbau in einem Land wie Niedersachsen trotz aller Debatten, die im Moment über die Preise geführt werden, eine echte Perspektive bietet, ganzheitlichen Klimaschutz zu betreiben, also unter Klimaschutz nicht nur weniger Energie im Betrieb zu verstehen. Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung, also vom Bau bis zur Verwertung eines Gebäudes eine positive Gesamtenergiebilanz zu haben. Dafür scheint mir, dafür scheint uns insgesamt der Holzbau ein ganz wichtiger Aspekt zu sein - und das funktioniert ja auch.

Der Weg, den wir jetzt gewählt haben - Stichwort Nordrhein-Westfalen - bedeutet, dass die allgemeine Zulässigkeit nicht mehr, wie noch derzeit, von der Existenz technischer Baubestimmungen abhängt, sondern dass wir eine Verfahrenserleichterung vorsehen: Sofern es für die Bauweise keine technischen Baubestimmungen gibt, braucht die untere Bauaufsichtsbehörde künftig keine Abweichung mehr zuzulassen. Das heißt, wir haben eine Grundlage geschaffen, um den Holzbau im vereinfachten Verfahren zuzulassen, und zwar eben auch für Gebäudeklassen, bei denen das bisher nicht der Fall war.

Dass dabei die Sicherheit eine große Rolle spielt, muss uns klar sein, und das wird auch weiterhin so sein. Deswegen begleiten und unterstützen wir auch das, was auf Bundesebene läuft: dass es am Ende nicht zu Regelungen kommt, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind, sondern dass es zu einheitlichen Regelungen kommt, die dann auch in jedem Bundesland so angewendet werden können.

Aber zum Klimaschutz gehört noch mehr. Auch das haben wir sehr intensiv diskutiert. Zum Klimaschutz gehört auch, wie es mit dem Ausbau der Photovoltaik weitergeht. Wir haben uns entschieden, eine Photovoltaikpflicht für Gewerbegebäude einzuführen und die Tragwerkskonstruktionen der Wohngebäude so zu definieren, dass sie in der Lage sind, Photovoltaikanlagen aufzunehmen.

Wir haben auch hier im Parlament schon intensiv darüber diskutiert, ob das eigentlich ausreichend ist. Diese Debatten haben aber noch vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und auch noch vor der Entscheidung der Bundesregierung stattgefunden, die Klimaschutzziele noch einmal erheblich zu verändern. Die Klimaschutzzeile besagen jetzt, dass wir 2045 in Deutschland klimaneutral sein wollen. Um das zu erreichen, müssen wir zuvor die gesamte Energieerzeugung auf Erneuerbare umgestellt haben, weil wir natürlich auch noch natürliche Emissionen aus der Landwirtschaft und aus dem Boden haben. Das heißt, wir müssen schon 2040 energieneutral sein.

Wir müssen also in 18,5 Jahren in der Lage sein, die gesamte Energieversorgung Deutschlands aus Erneuerbaren zu decken. Sicherlich mit einem Importanteil - aber das wird nicht der größte Teil sein, das kann am Ende nur eine Lücke decken -, sondern vor allem durch die Erzeugung im eigenen Land. Insofern kommt der Photovoltaik auch mit Blick auf die Energieneutralität 2040 eine herausragende Bedeutung zu.

Ich glaube, angesichts der Entscheidung, die jüngst in Berlin getroffen wurden, ist es angemessen, zu prüfen, inwieweit man die Photovoltaikpflicht auf Wohngebäude ausweiten kann. In fünf Jahren wird man sich diese Frage rückblickend nicht mehr stellen. Wir stellen sie uns jetzt, weil wir diese Entscheidung treffen müssen. Insoweit ist es gut, dass wir im Parlament und in den Ausschüssen sehr intensiv darüber diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, die Energieziele zu erreichen und trotzdem das Wohnen und das Bauen für die Menschen in unserer Gesellschaft bezahlbar zu

machen. Das ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der uns umtreibt und über den wir aufgrund der Veränderungen, die gekommen sind, vielleicht noch einmal sprechen müssen.

Des Weiteren geht es um die praktischen Anwendungen, die sich aus der Annäherung an die Musterbauordnung ergeben. Auch das haben wir immer wieder intensiv diskutiert: Inwieweit sind Länderbauordnungen notwendig, inwieweit gibt es Musterbauordnungen? Dabei geht es vor allem darum, schneller und flexibler zu sein, ohne in jedem Land eine andere Regelung zu haben.

Ferner schaffen wir Möglichkeiten, die zu Erleichterungen beim Bauen im Bestand führen. Auch das haben wir schon sehr intensiv diskutiert. Wie schaffen wir es, in der Stadt Aufstockungen möglich zu machen? Wann ist der Fahrstuhl notwendig? Es geht also um Regelungen, die es ermöglichen sollen, in einer Zeit, in der Wohnraum notwendig ist, diesen mit relativ einfachen Möglichkeiten auch zu schaffen. Dazu gehört es, Umnutzungen zu ermöglichen - vielleicht auch nur temporär -, aber auch, bei weiteren Notsituationen die Genehmigungsfreiheit zu erweitern. Wir haben beim Corona-Bündelungsgesetz erlebt, dass man in der Lage sein muss, in bestimmten Situationen zu reagieren. Ich erinnere an die Notkrankenhäuser, die aufgebaut wurden. Ich glaube, es ist gut, wenn wir das, was wir aus der Praxis heraus erarbeitet haben, jetzt im Gesetz so weit verstetigen, dass es jederzeit, wenn der Bedarf besteht, wieder abrufbar ist.

Wir vereinfachen noch andere Dinge, ganz banale Dinge, die uns immer wieder beschäftigen. Ich denke beispielsweise an Friedwälder oder an Veranstaltungen in der freien Landschaft, die in der Vergangenheit als bauliche Anlage angesehen werden - mit all den Aufwendungen, die es dort gibt -, weil Personen mit Pkw dorthin gefahren sind. Das entspricht meines Erachtens aber nicht der Realität. Insofern ist es gut, dass wir in der Bauordnung die Dinge jetzt so vereinfachen, dass sie handhabbar und für den Einzelnen umsetzbar sind. Das scheint mir ein vernünftiger Weg zu sein. Gleiches gilt für die Standsicherheitsnachweise im Baugenehmigungsverfahren und weitere Themen.

Ich freue mich, dass wir im weiteren Prozess die Gelegenheit wahrnehmen werden, die Vorschläge, die noch kommen, einzuarbeiten. Uns hat doch immer geeint, dass wir sicher, flexibel und schnell bauen wollen, ohne dabei das Thema Barrierefreiheit aus dem Auge zu verlieren. Außerdem wollen

wir das Thema „Klimaschutz im Bauen“ betrachten. Wenn es uns gelingt, den Klimaschutz im Bauen ganzheitlich zu betrachten, also von der Bauphase über die Betriebsphase, ist das ein guter Weg.

Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung und auf die intensive Diskussion. Ich bin mir sicher, dass es uns in dieser Legislatur gelingen wird, eine letzte größere Novelle der NBauO auf den Weg zu bringen - die aus meiner Sicht schon eine ganze Reihe Anregungen aus den Fraktionen berücksichtigt bzw. sie im weiteren Verfahren noch aufgreift.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, formal war das jetzt die Einbringung des Gesetzentwurfs. Herr Kollege Kirci, ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, wenn ich Ihren Redebeitrag als ersten Beratungsbeitrag dem jetzt laufenden Beratungsvorgang zuordne.

Als Nächste ist Frau Susanne Victoria Schütz von der FDP-Fraktion dran.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Im Unterschied zum Minister habe ich nur eine Redezeit von drei Minuten. Daher greife ich nur zwei wichtige inhaltliche Schwerpunkte aus der Vorlage zur Novellierung der NBauO heraus.

Der eine ist die Digitalisierung. Wir von der FDP haben es ja mit der Digitalisierung und sehen immer deren Chancen und Möglichkeiten, um zu schnelleren Genehmigungsverfahren zu kommen, was den Abbau von Reibungsverlusten fördert und zu weniger Verlust von Informationen führt, stattdessen die Verknüpfung vorhandener Informationen ermöglicht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung weitet die Möglichkeiten für ein digitales Bauantragsverfahren deutlich aus, und das begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall bei der FDP)

Ob es sich in der Praxis, wie jetzt gedacht, bewährt, wird man sehen, aber ich bin da ganz optimistisch.

Der andere Schwerpunkt ist der Klimaschutz. Dazu gehört die gesamte Fragestellung, wie wir in den nächsten Jahrzehnten wohnen werden, wie wir unsere Häuser heizen oder gar kühlen werden und

woher die notwendige elektrische Energie kommt. Dazu gibt es in der Vorlage einen Vorschlag. Vor allem aber geht es um die Frage, wie wir insgesamt am sinnvollsten den CO2-Ausstoß minimieren.

Ob man allerdings eine Technologie gesetzlich vorschreiben muss oder ob nicht Anreize sinnvoller sind, da sind wir unterschiedlicher Meinung. Wobei die Anreize für die Errichtung von PV-Anlagen offenbar ganz gut funktionieren, wenn man sich anguckt, wie viele im letzten Jahr errichtet worden sind. Muss man die Menschen wirklich zu ihrem Glück zwingen? Das verflixte Menschenbild von uns Liberalen setzt ja mehr auf Anreize und eine breite Vielfalt als auf Vorschriften und eine Festlegung, auch z. B. auf eine Energiequelle. Da liegen wir eben auseinander.

Der Bund plant noch weitergehende Vorgaben. In Niedersachsen soll laut dem vorliegenden Entwurf auf jedem geeigneten Dach eines neu errichteten Gewerbebaus eine PV-Anlage installiert werden. Neue Wohngebäude - der Minister hat es erläutert - sollen so geplant werden, dass eine Nachrüstung möglich ist. Dabei geht es einmal natürlich um den Platzbedarf und um die Vorhaltung für die notwendige Elektroinstallation und zum anderen um die Statik, damit die zusätzlichen Lasten abgefangen werden können. Das ist eine auf den ersten Blick sinnvolle Idee. Bei meinem Flachdach zuhause geht das allerdings nicht. Das 70er-JahreReihenhaus lässt nicht einmal eine Bekiesung zu, geschweige denn eine PV-Anlage.

Also, günstiger wird Bauen so natürlich nicht. Vor allem kann man auf Dächern außer Photovoltaikanlagen eben auch anderes Sinnvolles veranstalten, als da wären: Oberlichter oder andere Aufbauten zur Belichtung, oft die Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Innenflächen, Rettungswege - auch nicht so ganz unwichtig -, Nutzung der Flächen für Solarthermie oder - das habe ich eben schon erwähnt - als Gründach, was klimatisch auch ganz wünschenswert ist und ebenfalls im Sinne des Klimaschutzes wäre.

In der Auswertung der Anhörung, die die Landesregierung vorgenommen hat, wird dagegengehalten, man müsse es ja nur auf 50 % der Fläche tun, die anderen 50 % könnten für etwas anderes genutzt werden. Das ist bei kleinen Flächen natürlich Augenwischerei. In Wirklichkeit ist damit eine Technologieoffenheit eben nicht mehr gegeben.

Dann kam der Einwand, dass es durch Flächenverschnitt und bei komplizierten Dachformen wie Walmdach oder Dächern mit vielen Gauben Schwierigkeiten geben würde, solche Anlagen unterzubringen. Diese Argumentation ist mir in der Stellungnahme aber doch zu einfach vom Tisch gewischt worden.

Durch die Erweiterung der Regelung in § 38 Abs. 2 Satz 2, dass auch im Fall der nachträglichen Errichtung weiterer Geschosse zum Wohnen auf bestehenden Gebäuden kein Aufzug zu den Aufenthaltsräumen mit einer Fußbodenoberkante von mehr als 12,25 m errichtet werden muss, sind Menschen mit Behinderungen insoweit betroffen, als sie diese Wohnräume nur schwer oder gar nicht nutzen können.

Zum Schluss noch ein großes Lob. Die Änderungen zur Aufzugspflicht bei Aufstockungen, wie in § 38 beschrieben - es geht um die 12,25 m -, freuen mich sehr. Das habe ich in meiner Vorlage schon vor fast zwei Jahren gefordert. Daher freut es mich, dass das jetzt kommt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nächster Redner ist der Kollege Christian Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Endlich kommt mal ein Regierungsentwurf zu einer NBauO-Novelle. Im 2019 hatte meine Kollegin Imke Byl gefordert, eine Solarpflicht für die Dächer in Niedersachsen einzuführen. Das war auch so ein heißer Sommer wie dieses Mal. Ich kann mich noch an die Presseartikel erinnern. Neue Presse vom 22. Juli 2019: SPD und CDU lehnen Solarpflicht entschieden ab. Das ginge alles nicht. Und im Ausschuss mussten wir uns anhören, dass dies auch rechtlich nicht machbar wäre. Daher freue ich mich, dass zumindest bei Gewerbebauten eine Umkehr erreicht worden ist. Dennoch bleibt Niedersachsen Nachzügler.

Der Minister hat es angesprochen: Baden-Württemberg mit CDU und Grünen führt jetzt eine Solarpflicht auch für Wohngebäude ein. In SchleswigHolstein mit seiner Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen wurde auch gerade ein neues Klimagesetz gemacht, das eine Solarpflicht bei

Neubauten beinhaltet - natürlich immer nur dann, wenn es machbar, möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Aber andere Länder zeigen eben, dass man deutlich mehr machen kann, um die Solarenergie voranzutreiben. Da greift der niedersächsische Entwurf zu kurz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat der Minister mal wieder angekündigt - in dieser Woche in der Neuen Osnabrücker Zeitung -, er möchte die Solarpflicht nun auch bei Wohngebäuden haben. Ich hoffe, dass das nicht so scheitert wie die Landeswohnungsbaugesellschaft, sondern dass die CDU dieses Mal den Fuß von der Bremse nimmt. Ich hoffe, dass die Solarpflicht auch bei den Wohnungsneubauten kommt, und bin gespannt, wie die CDU dort argumentiert.

Die Clearingstelle von Herrn Althusmann hat wegen des Bürokratieabbaus eine umfangreiche Stellungnahme gefertigt. Darin sagt sie, dass sie es nicht verstehen könnte, warum man landwirtschaftliche Gebäude von der Solarpflicht ausnimmt. Ich finde, da ist noch keine Plausibilität vorhanden. Ich weiß, wie viele Landwirte Solaranlagen auf den Dächern haben. Ich denke, das ist eine sinnvolle Nutzung, und daher sollten wir auch über diese Ausnahmen reden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und wir haben natürlich noch weitere Punkte. Gestern haben wir ja über den Verkehr usw. diskutiert. Was in den Stellungnahmen dazu gesagt wird, ist auch ganz spannend. Die Landesvereinigung Bauwirtschaft und die Unternehmerverbände regen gemeinsam an, auf die Parkplatzpflicht zu verzichten, um Wohnungsbau zu erleichtern, weil das natürlich ein Kostentreiber ist.

Herr Lies, Sie haben ja immer den „Niedersächsischen Weg“ gelobt. Wir haben in diesem Parlament auch gemeinsam beschlossen, den Flächenverbrauch zu reduzieren. 3 ha 2030, netto 0 ha 2050 steht im Gesetz. Wenn die Unternehmerverbände und die Bauwirtschaft - und ich sage jetzt auch mal: die Umweltverbände - anregen, dass man nicht bei jeder Aufstockung eines Gebäudes oder bei jeder Schließung einer Baulücke sofort einen zusätzlichen Parkplatz bauen muss - der natürlich Fläche verbraucht und das Bauen verteuert -, dann könnte man doch auch gemeinsam entbürokratisieren und auf diese Vorschrift verzichten und es ihnen überlassen, ob man wirklich überall zusätzliche Versiegelungen für Parkplätze braucht. Hier Regelungen vom ADFC in Baden

Württemberg zu Fahrradabstellanlagen zu übernehmen, wäre, glaube ich, sehr sinnvoll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim Holzbau haben Sie immerhin angedeutet, dass Sie bereit sind, noch weiter zu gehen. Der Waldbesitzerverband und die Bauwirtschaft schlagen vor, auch hier eine Regelung aus BadenWürttemberg zu übernehmen, die noch holzbaufreundlicher ist. In der Vorlage heißt es noch, dass dem nicht entsprochen werden soll. Aber ich finde, wenn das in Baden-Württemberg seit Jahren geht, dann sollte man auch hier eine Erleichterung schaffen und es dem Bauherren freigeben, welchen Baustoff er nutzt. Auf jeden Fall ist Holz besser, als wenn man Beton verwendet. Es ist ökologischer, es ist nachhaltiger.

Das werden wir alles in die ausführliche Debatte zur Bauordnung einbringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)