Ihr Ansatz zur Eigentumsförderung ist nicht zielführend. Deswegen freut es mich sehr, dass die Regierungsfraktionen sich entschieden haben, diesen Antrag abzulehnen. Ich kann das nur ausdrücklich begrüßen. Er würde nicht zum Erfolg führen. Er würde uns hohe Einnahmeausfälle bescheren und würde nicht mit den entsprechenden Ergebnissen aufwarten. Daher ist es sehr konsequent, dass er hier abgelehnt wird.
- Frau Kollegin Hamburg, Herr Kollege Limburg, wir würden jetzt gerne abstimmen - und Sie wahrscheinlich auch.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/8720 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen und ein fraktionsloser Kollege. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten über die Ergebnisse der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz
Meine Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt, hat Herr Ministerpräsident Weil die Absicht, eine Unterrichtung über die Ergebnisse der heutigen MPK abzugeben. Ich erteile ihm dafür das Wort. Bitte schön, Herr Ministerpräsident!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie gerne über die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin unterrichten, die vor etwa einer Stunde zu Ende gegangen ist. Ich gebe diese Unterrichtung nicht etwa deswegen, weil besonders spektakuläre Ergebnisse zu berichten wären. Aber es versteht sich von selbst, dass Sie, wenn das Plenum tagt und natürlich auch die Medien unterrichtet sind, die Möglichkeit haben sollen, von mir zu hören, wie ich diese Stunden wahrgenommen habe.
Wenn Sie so wollen, war das Spektakuläre an dieser Sitzung das Unspektakuläre; denn das war ein reines Arbeitstreffen, wie wir es schon lange nicht mehr hatten, und Corona war nicht etwa völlig dominant, sondern ein Thema von manchen anderen. Es gab im Wesentlichen Berichterstat
tungen der Bundesregierung, über die diskutiert worden ist. Das ist bei zwei Themen ständig der Fall.
Dabei geht es erstens um die Entwicklung der Energiewende. Die Bundesregierung hat über den Stand des Netzausbaus berichtet. Wir haben seitens der Länder vor allen Dingen darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Verschärfung von Klimaschutzzielen eine Beschleunigung des Ausbaus und des Transports von erneuerbaren Energien notwendig ist; denn ohne die erneuerbaren Energien lassen sich verschärfte Klimaschutzziele nicht erreichen. Die Bundesregierung wird, gewissermaßen in Vorarbeit für die Nachfolgeregierung, entsprechende Vorarbeiten leisten, wie die Bundeskanzlerin uns berichtet hat.
Zweitens die Digitalisierung der Verwaltung, also insbesondere betreffend den Sachstand zum Online-Zugangsgesetz. Auch dazu gab es einen Bericht der Bundesregierung, ohne dass darüber Beschlüsse zu fassen gewesen wären.
Drittens das Thema Corona mit drei Unterpunkten. Der erste Punkt war, wie wir mit Großveranstaltungen umgehen, also insbesondere solchen, die länderübergreifend gleich sind, wie beispielsweise Spiele der Fußballbundesliga oder Konzerttourneen. Es gibt den Auftrag an die Runde der Chefs der Staatskanzleien, innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen hierzu einen zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vorschlag auf den Tisch zu legen. Nach unserer Einschätzung dürfte das auch nicht auf große Schwierigkeiten stoßen; denn wir können uns dabei an einer entsprechenden gemeinsamen Beschlussfassung aus dem letzten September orientieren. Der Beschluss wird darauf zu überprüfen sein, was jetzt nicht mehr notwendig, aber auch was hinzukommt. Damals hat z. B. die Frage der Tests keine Rolle gespielt. Von der Praxis her wird man sich das, so denke ich, im Wesentlichen in dem Rahmen vorstellen können, wie am vergangenen Wochenende in Braunschweig bei den Deutschen Leichtathletikmeisterschaften schon einmal zu besichtigen gewesen ist.
Zweiter Unterpunkt: Die Bundesregierung hat über die zu erwartende Menge an Impfstoff berichtet - mit dem für uns alle ernüchternden Ergebnis, dass es nach wie vor keine verlässlichen, belastbaren, konkreten Zusagen der Impfstoffhersteller, insbesondere für den Juli, gibt. Das ist natürlich etwas, worauf wir alle sehr warten. Aber da gehen die Hersteller, gewissermaßen schon einer nicht so guten Tradition folgend, nicht über unverbindliche
Dritter Unterpunkt, vielleicht nicht der uninteressanteste Punkt hier im Landtag. Die Bundesregierung will die Arbeit der Impfzentren zum 30. September beenden. Es bestand Einigkeit darüber, dass wir es im Sommer mit einem Wettlauf zu tun haben: Wir müssen versuchen, so schnell wie möglich so viele Menschen in Deutschland zu verimpfen, damit im Herbst eine mögliche weitere Infektionswelle durch Mutationen keine Resonanz finden kann.
Das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich habe für das Land darauf aufmerksam gemacht, dass vor diesem Hintergrund eine Beendigung der Tätigkeit der Impfzentren dringend noch einmal hinterfragt werden sollte, vor allen Dingen auch deswegen, weil die „Schleifspuren“ natürlich sehr viel früher zu sehen sind. Denn wenn zum 30. September die Tore eines Impfzentrums geschlossen werden, dann hört man Mitte Juli mit den Erstverimpfungen mit AstraZeneca und Mitte August mit der Erstverimpfung bei weiteren Impfstoffen auf. Das heißt, exakt in dem Zeitraum, in dem wir besonders viel Druck auf die Pipeline geben wollen, würde uns ein weiterer Vertriebskanal nur noch mit zunehmend abnehmender Tendenz zur Verfügung stehen. Ich halte das für nicht klug. Ich habe mich gefreut, dass die Bundeskanzlerin erklärt hat, das noch einmal überprüfen zu wollen.
Zum Schluss zum Stichwort Bundeskanzlerin. Das war die letzte, jedenfalls die letzte reguläre Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nun ist es ein bisschen schwierig, über Videokonferenzen Wehmut aufkommen zu lassen, aber dass das ein besonderer Moment war, dessen waren wir uns alle bewusst. Wir haben uns noch einmal vergewissert, dass es doch eigentlich immer recht schön war.
sprechung zu eröffnen, wenn dies von zehn Mitgliedern des Landtages verlangt wird. - Ich sehe keine Wortmeldung, es macht niemand Anstalten. Also beende ich jetzt ganz schnell diesen Punkt und stelle, ehe es sich die Kollegen noch anders überlegen, fest, dass eine Aussprache nicht gewünscht wird.
Wenn Sie so weit sind, Herr Kollege Toepffer, dann machen wir mit dem letzten für heute vorgesehenen Punkt weiter, nämlich
Tagesordnungspunkt 43: Abschließende Beratung: Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/8729 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/9420
Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Dr. Niewerth-Baumann für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Ministerpräsidentenkonferenz direkt in die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen!
Künstliche Intelligenz kann vieles und wird in immer mehr Bereichen eingesetzt, so auch bald in unseren Justizvollzugsanstalten. Jeder Suizid ist eine Tragödie und jeder Suizid ein Suizid zu viel. Viel Gewalt könnte in unseren Justizvollzugsanstalten verhindert werden. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in JVAs kann hier ein Schritt in die richtige Richtung sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit zwei Jahren ein Pilotprojekt, das sehr gut läuft.
Natürlich - das ist wichtig, zu betonen - soll Künstliche Intelligenz kein Personal einsparen oder persönliche Kontakte ersetzen. Wir sind mit dem Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter der Meinung, dass Künstliche Intelligenz kein Ersatz für einen Bediensteten oder eine Bedienstete sein soll, sondern nur eine Unterstützung für das Personal. Menschliches Handeln kann durch Technik nicht ersetzt werden, aber es kann sinnvoll ergänzt werden.
Allein oder mit dem Unterausschuss für Justizvollzug habe ich mir viele Justizvollzugsanstalten in diesem Land angesehen und habe einen Einblick in die Videotechnik bekommen. Die Monitorüberwachung bestimmter Bereiche stellt höchste Anforderungen an die Konzentration und an die Wahrnehmungsfähigkeit des Personals. Es ist sehr schwierig, alle Bilder permanent im Blick zu behalten. Auf Künstlicher Intelligenz basierende Überwachungssysteme können hier für Entlastung sorgen. Sie erkennen z. B. Messer oder Schlingen sowie riskante Verhaltensweisen und werten diese Bilder algorithmengestützt aus. Justizvollzugsbeamte erhalten ein entsprechendes Alarmsignal und gewinnen Zeit.
Hier geht es nicht um blindes Vertrauen in Technik. Es wird auch in Zukunft auf die Beobachtung und Einschätzung der Justizvollzugsbeamten mit ihrer hohen Sozialkompetenz ankommen. Das Zusammenspiel aus Künstlicher Intelligenz und menschlichem Handeln bietet aber die Chance, die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten zu erhöhen. Keine Kamera, kein Algorithmus ersetzt einen Justizvollzugsbeamten, einen Therapeuten, einen Psychologen oder einen Seelsorger - jeweils auch in weiblicher Form. Aber Künstliche Intelligenz kann die verantwortungsvolle und anspruchsvolle Arbeit des Justizpersonals erleichtern. Das Forschungsprojekt bietet die Gelegenheit, diese Technik zu erproben und auszuwerten.
Im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes schaffen wir die Grundlagen für den Einsatz der technischen Assistenzsysteme. Diese dienen neben der Suizidprävention auch dem Schutz vor Gewalt gegen Personal oder Mithäftlinge. Auch jeder Übergriff, meine Damen und Herren, ist einer zu viel.
Ich danke der Justizministerin dafür, dass sie den Antrag von Anfang an positiv begleitet hat, und freue mich darauf, dass wir die Chancen nutzen können, die Künstliche Intelligenz ergänzend einzusetzen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat der Kollege Dr. Marco Genthe für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön!