Haben Sie also recht mit Ihrer Forderung? - Nicht ganz! Es kommt auf den Vergleich an. Der von Ihnen favorisierte grüne Wasserstoff ist bei genauer Betrachtung erst einmal nicht klimaneutral. Es liegt an der Erzeugung des Stroms, mit dem Sie diesen Wasserstoff herstellen wollen.
Da Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse nicht direkt am Windpark oder an der Photovoltaikanlage hergestellt werden kann, hat er sogar einen größeren Fußabdruck, nämlich 500 g je Kilowattstunde. Insofern liefere ich das Argument mit dem sofortigen Kohleausstieg, das wir ja eigentlich auch propagiert haben. Aber auch der Wasserstoff direkt am Windpark wäre nicht viel besser. Auch er hat einen erhöhten Abdruck.
Aber schauen wir uns nun einmal auch den grauen Wasserstoff an! Er kommt auf 250 g je Kilowattstunde.
Der einzig klimaneutrale Wasserstoff ist also der aus Biomasse, allerdings nur dann, wenn die neuen Techniken angewandt werden. Wir sind ja dabei, das alles zu entwickeln. Der Preis würde das auch steuern.
Sie sehen also: Wir haben uns da Gedanken gemacht. Wir werden im Ausschuss noch einiges zu beraten haben. Aber ich glaube, dass wir da auf einen Nenner kommen und das tatsächlich zum Besten führen werden.
Vielen Dank, Herr Kortlang. - Jetzt fehlt noch die Position der CDU. Sie wird uns von der Kollegin Laura Hopmann übermittelt.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dr. Ursula von der Leyen, Niedersächsin und Chefin der EU-Kommission, hat von Anfang an deutlich gemacht, dass sie die Europäische Union mit einem Green Deal als Vorreiterin in Sachen Klimaschutz und nachhaltigem Wachstum positionieren will.
Jetzt hat - das haben die anderen Redner hier schon gut ausgeführt - die Kommission als Baustein dieser Strategie ein recht umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Es ist der Anspruch der Europäischen Union, bei der Weichenstellung für ein nachhaltiges Finanzwesen globale Maßstäbe zu setzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können sicherlich wir alle hier im Saal gutheißen. Bis hierher, liebe grüne Fraktion, kann ich Ihren Antrag schon bei der ersten Beratung voll unterstützen.
Sie fordern, „wirksame Anreize für Investitionen in genuin grüne Wirtschaftsbereiche zu schaffen“. Das ist eine gute Forderung. Aber es ist auch eine überflüssige Forderung. Denn unter dem Titel „Eine grüne Wirtschaft für Europas Regionen“ hat das EU-Parlament schon im Mai einen rund 18 Milliarden Euro starken Fonds für den gerechten Übergang genehmigt, um die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Das ist also eigentlich erledigt. Daran kann man einen Haken machen.
Außerdem fordern Sie ein wissenschaftsbasiertes und ambitioniertes EU-Nachhaltigkeitslabel im Finanzwesen. Genau das hat die Europäische Union vor.
Meiner Meinung nach ist des Pudels Kern in Ihrem Antrag eigentlich die Forderung, auf gar keinen Fall Erdgas für dieses Label zuzulassen. Da sind wir ganz klar: Das halten wir für falsch. Frau Staudte hat vorhin ja noch einmal betont, dass Gas für sie keine Brückentechnologie sei. Wir mei
Wir glauben auch, dass wir bei der Transformation zu einem bezahlbaren und verlässlichen Umstieg auf erneuerbare Energien kein Instrument aus der Hand geben dürfen. Eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität zum jetzigen Zeitpunkt ins Abseits zu stellen, wäre unklug. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.
Nichtsdestotrotz freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielleicht können wir Sie ja noch davon überzeugen.
Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Das war die erste Beratung. Diese kann ich jetzt schließen.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz tätig werden soll. Ich darf um Ihr Votum bitten und fragen, ob das so passieren kann. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 35 aufrufe: Gibt es von den Parlamentarischen Geschäftsführern noch eine Botschaft dazu, welche Punkte vielleicht noch vor der Mittagspause aufgerufen werden sollen? - Nein, noch nicht. Dann warten wir ab.
Tagesordnungspunkt 35: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/8647 - Beschlussempfehlung des Ausschusses Inneres und Sport - Drs. 18/9411 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/9454
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Mittag wollen wir über ein, wie ich finde, zentrales Fundament einer jeden Demokratie sprechen, nämlich über das Wahlrecht.
Es geht in der gebotenen Kürze - es ist ja keine allzu lange Redezeit vorgesehen; es ist auch viel Konsens in den Beratungen festgestellt worden - darum, punktuelle Anpassungen und Regelungen für uns in Niedersachsen darzustellen. Lassen Sie mich einige wenige Aspekte anreißen, die in den doch sehr wichtigen und intensiven Beratungen des Innenausschusses eine große Rolle gespielt haben.
Mit Blick auf die bestehenden Bundesregelungen wird etwa die Unterstützung wahlberechtigter Personen, die ein Handicap, eine Behinderung, haben und eine Wahl nicht eigenständig durchführen können, glaube ich, besser geregelt. Ganz wichtig ist dabei, dass sich die Beteiligten darüber im Klaren sind, dass der erklärte Wille der wahlberechtigten Person im Vordergrund stehen muss, wenn auch Dritte beteiligt sind und helfen und unterstützen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema ist die Briefwahl. Von dieser Option - das wissen wir - machen immer mehr Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Das wird in Zeiten der Corona-Pandemie natürlich noch verstärkt. Daher sollen neue Möglichkeiten für die Strukturen in Wahlvorständen eröffnet werden. Auch in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden - es war sozusagen auch deren Wunsch - wollen wir einen effektiven Ausgleich zwischen den Wahlvorständen schaffen. Bislang war meist ein Wahlvorstand ausschließlich für die Briefwahl zuständig, und es gab viele Wahlvorstände in den Wahllokalen. Das soll besser geregelt werden, sodass die Arbeit bewältigt werden kann.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Gesetz zusehends auch die Pandemie in den Blick nehmen. In einer, wie ich finde, schwierigen Situation müssen Wahlen möglicherweise auch verschoben werden können, wenn die Pandemie nichts anderes zulässt. Das soll aber durchaus in
einem engen Rahmen geschehen. Eine Wahl darf zwar maximal bis zu einem Jahr verschoben werden, aber sie sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.
Wir haben weiterhin für die Teilnahme der Öffentlichkeit Regelungen geschaffen, die auch in Zukunft Livestream-Veranstaltungen ermöglichen, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, auf diese Art und Weise an Sitzungen teilzunehmen.
Meine Damen und Herren, es gibt weitere gezielte Anpassungen, die es gilt, zeitnah auf den Weg zu bringen. Das Wahlrecht ist, wie ich finde, für unsere Demokratie elementar wichtig. Deshalb sollen auch in dieser Zeit Anpassungen gemacht werden, wenn sie notwendig sind. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir, glaube ich, dafür eine gute Voraussetzung.
Ich darf das Haus darüber informieren, dass nach der Beratung unter den Parlamentarischen Geschäftsführern auch der Tagesordnungspunkt 37 noch vor der Mittagspause behandelt wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss werden wir vor allen Dingen die jetzt anstehenden Wahlen pandemiefest machen. Ich denke, auf die großen Inhalte brauche ich nicht mehr einzugehen. Das hat der Kollege Bernd-Carsten Hiebing gerade hervorragend gemacht. Herzlichen Dank dafür!
Wenn man in diesen Tagen vor die Tür geht, fühlt es sich schon fast so an, als hätten wir Corona endlich überwunden. Leider ist das noch nicht so. Auch das langsam wiederkehrende Gefühl von Normalität soll nicht verschleiern, was in Folge der Pandemie ganz deutlich sichtbar geworden ist, nämlich wie elementar unsere Demokratie für das Miteinander in unserer Gesellschaft ist.