Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dafür brauchen wir eine einfache Mehrheit im Parlament. Wer dafür ist, dass die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b in den Ausschuss zurücküberwiesen werden - das ist der Ausschuss für Inneres und Sport -, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit zurückgewiesen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt zu dem Gesetzentwurf unter dem Tagesordnungspunkt 4 a, also zu der Nr. 1 der Beschlussempfehlung, in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit.

Artikel 1/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die klare Mehrheit.

Artikel 2 bis 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6 bis 7. - Hierzu gibt es wiederum Änderungsempfehlungen des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 8. - Unverändert.

Artikel 9. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 10 und 11. - Unverändert.

Artikel 12. - Hier gibt es wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 13. - Unverändert.

Artikel 14. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 15 und 16. - Unverändert.

Artikel 17 und 18. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 19. - Unverändert.

Artikel 20. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 21 und 22. - Unverändert.

Artikel 22/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 22/2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 23. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hier gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist,

hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Änderungsempfehlung des Ausschusses zur Gesetzesüberschrift - einschließlich der Inhaltsübersicht - so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 4 a zustimmen möchte, der möge bitte aufstehen. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Niemand. Damit sind Stimmenthaltungen kaum möglich. Vorsichtshalber frage ich gleichwohl: Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu der Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 4 b. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/352 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit.

Schließlich haben wir noch über Tagesordnungspunkt 5 zu befinden. Hier fand die erste Beratung über den Antrag der Fraktion der FDP statt. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dies ist mit ausreichender Mehrheit beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/827 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/898

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt hinsichtlich § 2 auf eine Änderung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung eingebracht. Herr Ministerpräsident Weil hat um das Wort gebeten. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung schlägt Ihnen vor, einen neuen gesetzlichen Feiertag einzuführen. Sie schlägt Ihnen vor, den Reformationstag als neuen gesetzlichen Feiertag am 31. Oktober eines jeden Jahres einzuführen.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Dies ist die erste Lesung. Deshalb will ich mich darauf beschränken, Ihnen die wesentlichen Gründe zu erläutern, die uns zu diesem Vorschlag bringen.

Was die Frage angeht, ob wir in Niedersachsen einen neuen Feiertag einführen wollen, gibt es, glaube ich, eine breite Zustimmung in der Gesellschaft. Es gibt kritische Stimmen aus der Wirtschaft. Dazu sei vielleicht der Hinweis gestattet, dass besonders erfolgreiche Bundesländer - bekanntlich zählt Bayern dazu - durchaus eine größere Anzahl von Feiertagen haben, sodass es meines Erachtens gut vertretbar ist, auch in Niedersachsen einen weiteren Feiertag einzuführen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Schwieriger als die Frage, ob wir einen neuen Feiertag einführen, ist bekanntlich die Frage, welchen Feiertag wir einführen. Da gehen die Meinungen auseinander. Es ist eine schwierige Auswahl. Vielleicht hilft es, wenn wir uns Gedanken darüber machen, welche Maßstäbe für diese Entscheidung gelten sollten. Das ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Für mich und für die Landesregierung gibt es jedenfalls drei Dinge, die wir dabei besonders beachten sollten.

Das Erste ist eine Verankerung in der Gesellschaft. Ein solcher zusätzlicher Feiertag sollte nicht in einem großen Teil der Gesellschaft als „übergestülpt“ angesehen werden, sondern an etwas anknüpfen können, was viele Menschen denken und fühlen.

Das Zweite: Ich glaube, wir brauchen einen Tag mit einem relevanten, wertebezogenen Inhalt. Es geht nicht allein um die Frage, dass man den Menschen einen weiteren freien Tag gönnt. Es geht auch darum, dass wir diesen Tag nutzen wollen, um über wichtige Anliegen unserer gesamten gesellschaftlichen Entwicklung nachzudenken.

Das Dritte - auch das soll bedacht werden - ist die Frage der praktischen Umsetzbarkeit.

Das sind die drei Maßstäbe, von denen die Landesregierung glaubt, dass sie zur Grundlage der Auswahl gemacht werden sollten. Nach vielen Gesprächen, die geführt worden sind, meinen wir, der Reformationstag ist derjenige Anlass, der diese Maßstäbe besonders gut erfüllt.

Lassen Sie mich dies in aller gebotenen Kürze begründen! Da ist zunächst einmal die Verankerung in der Gesellschaft. Bis zum heutigen Tage bekennt sich eine Mehrheit der Menschen in Niedersachsen zur evangelisch-lutherischen Kirche.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das stimmt nicht! Das ist nicht richtig!)

Das ist es aber nicht alleine. Ich denke, viele von Ihnen werden zustimmen, dass die Orientierungskraft der beiden großen christlichen Volkskirchen weit über den Kreis der Menschen hinausreicht, die Mitglieder dieser Kirchen sind. Deswegen können wir sagen: Ja, dies sind sehr wichtige Orientierungspunkte für die gesamte Gesellschaft.

Das bestätigt sich durch die Erfahrungen, die wir im vergangenen Jahr 2017 aus Anlass des 500. Jahrestages der Reformation in großen Teilen Niedersachsens miteinander haben machen können. Und das bestätigt sich auch - soweit ich erkennen kann - in allen bisherigen Bemühungen, herauszufinden, wie wir in Niedersachsen so denken.

Wir sind eine plurale Gesellschaft, und es gibt keine Einstimmigkeit in diesem Punkt. Das ist völlig klar. Relativ gesehen scheint mir der Reformationstag aber in unserer Bevölkerung tatsächlich derjenige Anlass zu sein, der auf die breiteste Zustimmung hoffen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das sollte für unsere Entscheidung ein wichtiger Gesichtspunkt sein.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Dann geht es - wie ich sagte - um einen relevanten Inhalt und einen Wertebezug. Es ist klar, es gibt Kritikerinnen und Kritiker, die fragen: Ist es denn richtig, einen weiteren religiösen Festtag einzuführen? - Nach meiner Meinung, nach Meinung der Landesregierung ist die Reformation weit mehr als ein Anlass für einen religiösen Festtag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Reformation ist eine kulturgeschichtliche Zäsur verbunden - und wie es immer wieder heißt: ein Wendepunkt in der Geschichte des Abendlandes -, die weit über den religiösen Anlass und den Streit um die Entwicklung der mittelalterlichen katholischen Kirche hinausreicht.

Es war damit ein Durchbruch im Sinne einer Aufwertung der persönlichen Freiheit verbunden. Etwas, was uns heute selbstverständlich erscheint, ist es jahrhundertelang in Deutschland eben nicht gewesen. Persönliche Freiheit und Verantwortung werden seit der Reformation anders gesehen und anders diskutiert als davor.