Ich bedanke mich für die Fragestunde und die beiden Anträge zu diesem Thema ganz herzlich, und ich bedanke mich auch für Ihre Wortbeiträge. Ich hoffe, dass wir in den weiteren Beratungen
sachlich und fachlich im Thema weiter vorankommen. Der Umbau unseres Waldes in Niedersachsen findet seit Jahrzehnten statt.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich hervorheben: Unser Wald ist bei unseren Försterinnen und Förstern in sehr guten Händen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ebenfalls bei allen Frauen und Männern bedanken, die gefühlt seit dem Sturm „Friederike“ in unseren niedersächsischen Wäldern wirklich am Limit sind; Frau Staudte hat es bereits erwähnt. Das ist so. Auch private Waldarbeiter schieben Überstunden vor sich her und haben Urlaub nicht genommen. Die Dramatik ist groß. In unserem Wald ist wirklich richtig viel zu tun. Von dieser Stelle - ich glaube, dass ich für alle hier im Raum spreche - ein herzlicher Dank an alle, die dort, in unseren Wäldern, erst aufräumen und irgendwann auch wieder aufforsten.
Zum Schluss möchte ich deutlich sagen: Wir sind im Dialog. Wir haben einen gut besetzen Waldbeirat, mit dem wir die Arbeit wieder aufgenommen haben. Alle Mitglieder sind wieder berufen worden. Er arbeitet in gleicher Besetzung und Stärke weiter. Ich freue mich, dass wir bei uns in Göttingen unsere Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt haben. Ich freue mich auch, dass das Kabinett dort getagt hat, um diesem Juwel bei uns in Niedersachsen seine Wertschätzung zu zeigen. Wir haben also alle Voraussetzungen, um gemeinsam im Dialog unseren Wald in Niedersachsen nach vorn zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Beratung der Tagesordnungspunkte 40 und 41 ist damit abgeschlossen. Wir müssen jetzt noch klären, in welche Ausschüsse die Anträge überwiesen werden sollen. In Ihren Vorlagen, die den Stand nach den Beratungen im Ältestenrat wiedergeben, finden Sie zu Tagesordnungspunkt 40, dass federführend der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und mitberatend der Haushaltsausschuss sein soll. Jetzt wurde mir vonseiten des Antragstel
lers, der FDP, mitgeteilt, dass man den Landwirtschaftsausschuss mit der Federführung betrauen möchte; das hat die Debatte teilweise auch bestätigt. Ist das ganz grob konsensfähig? - Ich denke, diese Änderung ist abgestimmt.
Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dafür ist, der hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 42: Erste Beratung: Nutzung von Kapazitäten der Bundeswehr zur Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Migranten - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/4479
Einbringen möchte den Antrag für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Jens Ahrends, der schon auf dem Wege ist. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im November letzten Jahres haben wir an dieser Stelle den Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 17+1/2033 zur Reduzierung erfolgloser Abschiebeversuche beraten.
In der Unterrichtung im Innenausschuss erklärte der Ministerialrat im Innenministerium, Herr Brengelmann, dass ein „effektiver und konsequenter
„Zur konsequenten Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung ist der Rückführungsvollzug möglichst wirksam und effizient zu gestalten … Ziel der Landesregierung“
„die Aufenthaltsbeendigung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen möglichst zeitnah umzusetzen. Hierzu unternimmt das Land“
Wir freuen uns, dass der Antrag der AfD in Teilen umgesetzt wurde und die Landesregierung die Schaffung zweier Abschiebebehörden in Niedersachsen vorantreibt. Die Abschiebezahlen jedoch haben sich bis heute nicht wesentlich geändert. Nur jede vierte Abschiebung aus Niedersachsen gelingt überhaupt.
Hier noch einmal ein paar Daten: Von derzeit ca. 700 000 abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland sind bundesweit ca. 247 000 vollziehbar ausreisepflichtig, davon im ersten Halbjahr 2019 ca. 55 600 unmittelbar. Von diesen 700 000 leben laut Drucksache 17+1/1650 rund 67 661 in Niedersachsen. Davon sind laut Drucksache 17+1/2926 ca. 22 258 Personen ausreisepflichtig, von denen 4 707 bei uns in Niedersachsen keine Duldung haben. Zum 31. Dezember letzten Jahres befanden sich außerdem noch 552 Personen in Niedersachsen, die bereits ein- oder sogar mehrmals abgeschoben wurden und erneut wieder hier und ausreisepflichtig sind.
Wenn also die Landesregierung in Niedersachsen in diesem Tempo weitermacht, werden wir ca. 15 Jahre brauchen, um nur die heute in Niedersachsen lebenden ausreisepflichtigen Personen abzuschieben. Aber es kommen monatlich weitere hinzu, sodass hier ein Ende nicht wirklich absehbar ist.
In 15 Jahren wären durch die aktuell ineffiziente Abschiebepraxis Milliarden Euro verschlungen, und einige der abgelehnten Personen könnten unterdessen Straftaten begehen, da sie unter Umständen ein deutsches Gefängnis dem Leben in ihrer Heimat vorziehen und keine Bleibeperspektive haben. Hier gilt es also, jedes Jahr viele Millionen an Steuergeldern zu sparen und die Bürger unseres Bundeslandes Niedersachsen zu schützen.
Woran liegt es nun im Einzelnen, wenn Abschiebungen nicht gelingen? Nun, neben der schwierigen Feststellung der Identität und der Beschaffung von Ersatzpapieren ist der Gesundheitszustand der Abzuschiebenden oftmals ein Grund, aber öfter noch werden die abzuschiebenden Personen bei ihrer Abholung nicht angetroffen. Oftmals müssen deshalb Abschiebeflüge wegen unsicherer Planung abgesagt werden. Insgesamt konnten ca. 31 000 geplante Abschiebungen in 2018 nicht durchgeführt werden. Nach beschlossener Abschiebung sollte von daher, wie seit Langem von uns gefordert, zeitnah abgeschoben und von dem Mittel der Abschiebehaft Gebrauch gemacht werden.
1 637 Abschiebungen mussten im letzten Jahr bundesweit wegen des Widerstandes der abzuschiebenden Person am Flughafen abgebrochen werden. In 107 Fällen konnte die Abschiebung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden. In 506 Fällen wollte die Fluggesellschaft oder der Pilot die Migranten nicht transportieren; weitere 20 Abschiebungen wurden von den Flugbegleitern abgelehnt. Die abzuschiebenden Personen haben sich mit Gewalt und manchmal auch unter Einsatz ihrer Körperflüssigkeiten und Fäkalien - sogenannte Dirty Protesters - diesem Flug widersetzt. Einzelheiten, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, aber unsere Polizisten, die die Abschiebung begleiten, sind diesen Praktiken voll ausgesetzt.
Hier kommt es also teilweise zu extrem unschönen Szenen, da diese Migranten zusammen mit ganz normalen Touristen und deren Kindern in die Heimatländer zurückgeflogen werden sollen. Durch die Flugausfälle der bis zu 300 000 Euro teuren Abschiebflüge entstehen dann extrem hohe Stornokosten - natürlich zulasten des deutschen Steuerzahlers. Genau dort setzt unser Antrag an, der nach Rücksprache mit dem ehemaligen Kommodore des Lufttransportgeschwaders 62 Wunstorf, dem Generalleutnant a. D. Wundrak, erarbeitet wurde.
Die Bundesluftwaffe unterhält in verschiedenen Herkunftsländern von Asylbewerbern Truppenkontingente, zu deren Versorgung regelmäßig Transportflüge durchgeführt werden, überwiegend mit Airbus A310- und Airbus A400M-Maschinen, die über 200 bzw. über 100 Plätze für Passagiere haben. Diese fliegen u. a. aus Wunstorf in Länder wie Afghanistan, den Irak, Jordanien und andere Länder. Diese Flugzeuge fliegen meist wöchentlich und sind selten bis auf den letzten Sitzplatz aus
Diese ungenutzten Sitzplätze könnten somit über die Luftwaffe an die Ausländerbehörden der Bundesländer gemeldet werden, oder - andersherum - sie könnten bei der Luftwaffe abgerufen werden und stünden somit als zusätzliche, kostenfreie Kapazität für Abschiebeflüge zur Verfügung, insbesondere zum Transport sogenannter Dirty Protester und der begleitenden Bundesbeamten. Ich möchte ganz deutlich betonen: Die Soldaten haben mit der Abschiebung natürlich überhaupt nichts zu tun. Die Bundesbeamten, die die Abschiebeflüge durchführen, sind natürlich mit an Bord.
Die Flexibilität bei Abschiebungen würde dadurch deutlich erhöht. Denn die Sitzplätze könnten auch ohne Namen reserviert werden; gegen diese sogenannten No-Name-Buchungen sträubt sich der Minister Pistorius im Moment aber noch. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich die Kommandanten der Bundeswehrmaschinen weigern würden, renitente ausreisepflichtige Migranten mitzunehmen. Von daher ist auch die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abschiebung deutlich höher. Falls dies trotzdem einmal geschieht, entstehen zumindest keine Stornokosten, und auch gegen eine Insolvenz, wie etwa im Fall Germania geschehen, ist man so geschützt. Die verfügbaren Plätze könnten nach dem Prinzip „First come, first serve“ vergeben und länderübergreifend genutzt werden.
Sollten rechtliche Fragen, etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren, zu klären sein, bitten wir die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass hier eine Lösung herbeigeführt wird - wurde doch die Bundeswehr in der Flüchtlingskrise von 2015 bis 2017 zur Aufnahme und Unterbringung von Migranten bereits im Lande eingesetzt. In Spitzenzeiten waren es bis zu 9 000 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Es wurden 868 Amtshilfeanträge genehmigt. Soldaten halfen sogar in Asylverfahren als Anhörer. Auch die ehemalige Verteidigungsministerin Frau Ursula von der Leyen hatte 2015 bereits den Einsatz der Bundeswehr zur Abschiebung für denkbar gehalten. Sie sagte gegenüber der Berliner Morgenpost:
Wir sehen hier ebenfalls eher eine Amtshilfe als einen Einsatz im Inneren. Dadurch erhöhen wir die Flexibilität bei den Flügen. Wir sparen immense Kosten. Es gibt bei Ausfall keine Stornogebühren. Die Effektivität der Abschiebung wird erhöht. NoName-Buchungen sind möglich. Dirty Protesters und Touristen reisen getrennt, und ein BWKommandant wird Passagiere nur selten abweisen, d. h. wir erhöhen an dieser Stelle auch die Abschiebewahrscheinlichkeit.
Da die Vorteile unseres Antrages also ganz klar ersichtlich sind, sind wir zuversichtlich, dass im Interesse der Bürger und Steuerzahler in Niedersachsen schnellstmöglich gehandelt wird - so, wie es Ministerialrat Brengelmann erklärt hat.
Danke schön, Herr Kollege Ahrends. - Es folgt jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Rainer Fredermann. Bitte sehr!