Sie sind ja bekanntlich Mitglied der Partei der Grünen. Vor dem Hintergrund, dass auf der Parteizentrale der CDU in der Hindenburgstraße 30 inzwischen eine PV-Anlage ist, frage ich: Wie weit sind Sie eigentlich mit der Planung der PV-Anlage in der Odeonstraße 4, der Landesgeschäftsstelle der Grünen?
Moment! Es wurde eine Frage gestellt. Der Minister möchte diese Frage beantworten. Ich bitte um Ruhe!
Ich bin mir bezüglich der Eigentümerstruktur gar nicht sicher, ob wir Mieter oder Eigentümer dieses Gebäudes sind. Denn Sie wissen, als Mieter können Sie den Vermieter nicht zu irgendetwas bringen. Aber natürlich ist das unser Ziel.
Auch hier noch einmal die Ankündigung: Wir werden gemäß dem Koalitionsvertrag jetzt im Klimagesetz die Bauordnung novellieren und das beim Neubau von Wohngebäuden vorziehen. Wenn eine grundlegende Dachsanierung ansteht, wird es auch in Niedersachsen in Zukunft verpflichtend sein, Solaranlagen zu installieren. Deshalb wird es hier auch eine Gleichbehandlung aller Parteien geben.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zustim- mung bei der SPD - Carina Hermann [CDU]: Also wieder keine Antwort auf die Frage! - Sebastian Lechner [CDU]: Baut doch einfach mal eine Solaran- lage auf euer Dach! Das wäre mal eine Ansage!)
Der Abgeordnete Hüttemeyer hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Maximum: anderthalb Minuten bzw. 90 Sekunden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Meyer, ich hatte bei Ihrem Statement das Gefühl, dass Sie Geschichte studiert haben. Denn Sie waren so sehr in der Vergangenheit verhaftet, dass das nicht mehr zu ertragen ist.
Erstens finde ich es wunderbar, dass Sie die vergangene Landesregierung loben. An der Spitze möchte ich den seinerzeit stellvertretenden Ministerpräsidenten Bernd Althusmann nennen, mit dem wir all das mitgetragen haben. Die Steigerungsraten, die Sie genannt haben, können Sie nicht als Ihren Erfolg vom letzten Jahr verkünden. Das ist ein Erfolg der letzten Landesregierung und nicht Ihrer Landesregierung!
Nur eines noch zum Thema Freiflächen-PV und Dächer: Zunächst einmal - da sind wir uns, glaube ich, alle einig - sollten wir alle Dächer ausstatten. Dass das nicht einfach geht, da sind wir uns wohl alle einig. Da haben Sie noch etwas im Lastenheft stehen.
Zweitens haben Sie die Moorflächen angesprochen: Ja, herzlich gerne! Ich komme aus einer sehr moorreichen Region. Jedes Mal, wenn wir versuchen, etwas ins Moor zu stellen, wird vor Ort von führenden Grünen-Leuten ein Demonstrationszug
Wir wollen Sie dabei wirklich herzlich gerne unterstützen. Legen Sie endlich etwas vor, das wir unterstützen können! Dann sind wir mit dabei und debattieren wir ehrlich darüber.
Wir schließen jetzt den Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde. Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 3 kommen, nehmen wir hier oben einen schnellen Wechsel vor.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/54 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 19/895 - Schriftlicher Bericht - Drs. 19/987
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre hierzu keinen Widerspruch und erteile dem Abgeordneten Constantin Grosch das Wort. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir von den Klärungen, welche Solaranlagen die größeren sind, wieder zu ganz einfachen Dingen.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/895, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande.
Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Vertreter des Justizministeriums eingebracht und erläutert.
Da dieser Gesetzentwurf noch nicht im Plenum debattiert wurde, fasse ich die wesentlichen Punkte kurz zusammen.
Kernpunkt ist eine Anpassung der landesrechtlichen Regelung zur allgemeinen Beeidung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern im Niedersächsischen Justizgesetz an das geänderte Bundesrecht.
Der Bundesgesetzgeber hat ein Gerichtsdolmetschergesetz erlassen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es enthält Regelungen zu einem Teilbereich der bisherigen landesrechtlichen Regelungen, nämlich zu der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die zu einer gerichtlichen Verhandlung zuzuziehen sind.
Da dieser Bereich kompetenzrechtlich nunmehr durch das Bundesrecht gesperrt ist, sollen die landesrechtlichen Regelungen zu diesen gerichtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern entfallen. Bestehen bleiben sollen hingegen Regeln über die allgemeine Beeidung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für behördliche und notarielle Angelegenheiten von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie Regelungen zur Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf für die Beeidigungs- und Ermächtigungsverfahren anstelle der bisherigen Schriftform verpflichtend eine elektronische Antragstellung vor.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Zuge der Ausschussberatung einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der eine Gebührenfreiheit für Selbstauskünfte ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer aus dem Schuldnerverzeichnis und eine Anpassung des Niedersächsischen Richtergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dienstlichen Beurteilung in der Justiz vorsieht.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und diesem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
In die Beschlussempfehlung des Ausschusses haben die Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen mit einigen Anpassungen Eingang gefunden. Die weiteren Änderungsempfehlungen dienen insbesondere der Präzisierung und redaktionellen Berichtigung der Vorschriften zur allgemeinen Beeidigung und Ermächtigung, der besseren Abstimmung dieser Regelungen an das Bundesrecht und einer Verbesserung der Systematik des Gesetzes.
So war es dem Ausschuss ein Anliegen, im Regelungstext klarzustellen, dass nach dem Gerichtsdolmetschergesetz allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher, die auch in behördlichen und notariellen Angelegenheiten tätig werden wollen, nach Landesrecht kein weiteres Verwaltungsverfahren durchlaufen müssen, sondern ohne Weiteres auch für behördliche und notarielle Zwecke als allgemein beeidigt gelten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch kurz auf die Entscheidung des Ausschusses zu den Regelungen für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher eingehen. Es ist nämlich rechtlich nicht ganz klar, ob das Land insoweit überhaupt über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt oder ob die Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher von dem Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes erfasst sind. Der Ausschuss hat sich dafür entschieden, Regelungen für diese Dolmetscher im Niedersächsischen Justizgesetz vorzusehen und das damit verbundene verfassungsrechtliche Risiko eingehen zu wollen. Dadurch soll eine Regelungslücke vermieden werden, die entstünde, wenn die Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher nicht vom Gerichtsdolmetschergesetz erfasst wären und das Land zugleich auf eine Regelung verzichtet hätte.
Die weiteren empfohlenen Änderungen können Sie im Einzelnen der Beschlussempfehlung entnehmen. Zu den weiteren Einzelheiten und Erwägungen, die Gegenstand der Beratung des Ausschusses waren, verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer der Beschlussempfehlung folgen und den Gesetzentwurf mit Änderungen annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig.