Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der dieser Leitlinie entspricht. Das ist kein allumfassendes Konzept, sondern es sind ein paar kleine Schritte, die jetzt helfen können. Sie haben acht Monate Zeit vergehen lassen und immer noch nicht gehandelt. Wir handeln jetzt, mit dieser Gesetzesgrundlage.
Wir wollen damit vor allen Dingen viele motivieren, von Anfang an in der Kita mitzuarbeiten und sich einzubringen. Wir wollen, dass viele sich vorstellen können, sich auf den Weg zu machen und eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher zu machen. Deswegen wollen wir diese Ausbildung ganz wesentlich stärken.
Unser Ziel ist, dass jede und jeder, die oder der eine Ausbildung für eine Tätigkeit in der Kindertagesstätte macht, ab dem ersten Tage dort mitarbeiten kann und vor allen Dingen eine tarifliche Vergütung bekommt,
und zwar - Herr Bajus, ich nehme Ihre Frage vorweg - im Wege einer echten dualen Ausbildung, nicht nur in der Teilzeitausbildung, sondern auch in der Vollzeitausbildung. Das ist der entscheidende Unterschied.
Herr Lechner, einen Moment! Ich weiß nicht, ob Sie die Zwischenfrage von Herrn Bajus richtig antizipiert haben. Deshalb frage ich, ob Sie die Zwischenfrage zulassen.
Herr Lechner, noch können Sie mir die Wünsche nicht von den Augen ablesen. - Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Mich interessiert, weil Sie gerade gesagt haben, dass ab der ersten Stunde eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden soll - Zahlen hat ja etwas mit Geld zu tun -: Wer hat eigentlich den Gesetzentwurf geschrieben, und warum steht da eigentlich, dass überhaupt keine Mehrkosten entstehen? Lesen Sie nach! Ich befürchte, Sie kennen Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht. Kann das sein?
Herr Bajus, weil Sie mir schon die Gelegenheit dazu geben, will ich Sie erstens daran erinnern, dass wir es waren, die 2 000 Stellen in die letzte Novelle des KiTaG geschrieben haben, die die Förderung genau einer solchen Ausbildung ermöglichen sollen, und dass es Ihre Landesregierung ist, die das jetzt nur bei Teilzeitausbildungen macht.
Wir haben Ihnen zweitens sogar einen ganz klaren und klugen Vorschlag gemacht, mit dem Nachtragshaushalt die Zahl der nach dem KiTaG zu fördernden Stellen zu erhöhen und die Förderung in den nächsten Jahren massiv auszubauen. Von Ihnen haben wir dazu allerdings noch nichts gehört. Genau das ist der Unterschied.
Herr Ministerpräsident, auch ich weiß, dass der DQR-Standard auf Bundesebene nicht einfach so zu ändern ist, dass er viel vorschreibt, was die Ausbildung angeht, und dass es manchmal schwierig ist, ihn mit den Vorschriften des Gesetzes zu vereinbaren, was die 15 Stunden angeht. Aber ich finde, da müssen wir einen pragmatischen Weg gehen.
Deswegen schlagen wir vor, diese 15 Stunden auf 10 zu reduzieren. Man kann auch die Ferienbetreuung mit anerkennen, damit man auf die Praxiszeiten kommt. Aber wir brauchen eine Vollzeitausbildung mit einer Vergütung ab dem ersten Tage. Das ist ganz entscheidend. Niedersachsen sollte hier vorangehen.
Klar ist - da dürfen wir uns nicht in die Tasche lügen -: Auch wir wollen hohe Qualitätsstandards. Im Übrigen haben wir die Qualitätsstandards, die im KiTaG stehen, selbst miterarbeitet und mitbeschlossen. Aber wir wissen auch - wir hören es aus allen Bereichen des Landes, von den Bürgermeistern, von den Kommunen -, dass diese Standards vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, den wir im Moment haben, nicht erfüllt werden können.
Die Konsequenz ist, dass Bildung und Betreuung unserer Kinder ausfallen. Es nützt nichts, an diesen Standards sklavisch festzuhalten, wenn am Ende Bildung und Betreuung unserer Kinder überhaupt nicht stattfinden.
Deswegen brauchen wir einen pragmatischen Weg für eine Übergangszeit bis 2027. Für die Randzeiten sollten nicht zwei Fachkräfte vorgeschrieben werden; vielmehr sollten flexiblere Möglichkeiten geschaffen werden, Randzeiten mit Personal zu besetzen. Flexiblere Möglichkeiten brauchen wir auch, was Vertretungszeiten und Drittkräfte angeht.
Das ist ein pragmatischer und realistischer Weg, der schnell und einfach helfen würde, vor Ort mehr Personal in die Kita zu bringen. Er würde einen Beitrag dazu leisten, dass wieder bessere Betreuung und bessere Bildung in Niedersachen machbar sind.
Ich würde mich freuen, Herr Ministerpräsident, wenn Sie diese Leitlinie - mit kleinen, pragmatischen Schritten jetzt schnell zu helfen - zu Ihrer Richtlinie machen, die Politik Ihrer Landesregierung daran ausrichten und diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. Dann wäre vielen geholfen, gerade Eltern und Kindern in diesem Land.
Herzlichen Dank, Herr Lechner. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Abgeordnete Rashmi Grashorn zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Sehr geehrte Zuschauende! Sie haben eben gefragt, was wir machen. Ich erinnere daran, dass am 25. Mai der Kita-Kongress stattgefunden hat, für den ich der Kultusministerin und den Beteiligten herzlich danke.
Nur der ehrliche Austausch der Politik mit den Verbänden, der Elternschaft und den Kommunen kann einen gangbaren Weg zur Lösung der Herausforderungen aufzeigen. Eine Verschlechterung der frühkindlichen Bildung und damit der Rechte der Kinder werden wir nicht zulassen.
Untragbar für uns Grüne ist Ihre Forderung, die Standards dauerhaft während der Randzeiten abzusenken und auch andere Personen einzusetzen. Sie lassen sich doch auch nicht von einem Tischler den Blinddarm entfernen. Das kann ich Ihnen jedenfalls nicht empfehlen.
Ich habe daher Zweifel, dass die gesetzliche Verankerung sinnvoll ist. Dieser Ansicht sind im Übrigen auch die Verbände, mit denen wir im engen Austausch sind. Das hingegen kann ich empfehlen.
Auch das Berufsbild der Erzieher*innen muss mehr gesellschaftliche Anerkennung erfahren, Wertschätzung und vor allem Entlastung. Wir haben einen Rekordstand bei der Ausbildung. Aber wir müssen Anreize schaffen, dass die gut ausgebildeten Fachkräfte in den Kitas ankommen und auch bleiben.
Ich erinnere an eine Studie der Bertelsmann Stiftung, aus der hervorgeht, dass innerhalb der ersten fünf Jahre 25 % der Fachkräfte den frühkindlichen Bildungsbereich verlassen. Dem Rechnung zu tragen, das leistet der vorliegende Gesetzentwurf jedoch nicht, sondern er erhöht den Druck auf die Erzieher*innen. So geht das nicht!
Und weil Sie die Frage eben nicht beantwortet habe, muss ich jetzt noch mal deutlich sagen: Eine Ausweitung der besonderen Finanzhilfe nach § 30 NKiTaG für Kräfte, die ihre Ausbildung in Vollzeit
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass Sie in der letzten Legislatur gegen die Vergütung in der Vollzeitausbildung waren.
Wir haben uns außerdem gemeinsam, in Absprache mit den Verbänden, dazu entschieden im zweiten Nachtragshaushalt die Randzeitenregelungen zu verlängern. Seien Sie sich sicher, wir ziehen hier keinen Schlussstrich. Aber: immer im Dialog mit allen Beteiligten. Denn wir stehen für eine landesweit verlässliche und finanziell abgesicherte frühkindliche Bildung.