Protokoll der Sitzung vom 21.06.2023

Ich bitte jetzt die Rednerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Kollenrott.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war eine großartige Vorlage.

Wenn wir heute in der Mittagspause vor die Tür treten, treffen wir in der Stadt auf Tausende Menschen, die die Fête de la Musique feiern - fröhliche Normalität. Corona ist bereits ein Stück in den Hintergrund gerückt. Eine Jahrhundertpandemie, die so tief in die Gesellschaft und den Alltag der Menschen eingegriffen hat, wie wir es uns nicht hätten

vorstellen können, ist schon nach wenigen Jahren weitgehend bewältigt.

Bei der Klimaerwärmung haben wir es allerdings mit einer Krise von noch größerer Dimension zu tun, einer existenziellen Bedrohung unserer Lebensgrundlagen. Nur ein schnelles und allumfassendes Umsteuern unserer Lebens- und Wirtschaftsweise kann helfen. Ein bisschen Klimaschutz, ein bisschen CO2 einsparen und bitte keine Maßnahmen, die unbequem sein könnten - das reicht längst nicht mehr aus.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustim- mung bei der SPD)

Wenn wir die Erwärmung auf ein erträgliches Maß begrenzen wollen, dann brauchen wir null Emission, und das so schnell wie möglich.

Wir gehen daher heute mit der Einbringung der Novelle des Klimagesetzes einen sehr wichtigen Schritt. Wir rufen für unser Land das Ziel „Klimaneutralität 2040“ aus. Für uns, die wir in Verantwortung für ein bedrohtes Küstenland stehen, ist das unabdingbar.

Wir merken allerdings bei diesem Gesetz deutlich, dass es relativ einfach ist, Ziele für die ferne Zukunft zu setzen, aber ungleich schwerer, sich auf den konkreten Weg zu machen. Denn wir ringen bereits jetzt weit härter um konkrete Maßnahmen als um weit in der Zukunft liegende Ziele.

Über alle Parteigrenzen hinweg - die AfD als Klimawandelleugnerinnenpartei nehme ich da aus - werden wir schmerzhafte Schritte gehen müssen: Reduktion des Autoverkehrs, Abschied von der Gasheizung, Freigabe von Forsten für die Windenergie und Nutzung von Ackerflächen für Photovoltaik. Manches geht im Nebeneinander, anderes nicht.

Wir ringen um das Wie des Ausbaus der Erneuerbaren. Mit der Verankerung von 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie - und das bereits bis 2026 - hat unser Umweltminister einen wichtigen Meilenstein gesetzt.

Der am Montag veröffentlichte Energiewendebericht zeigt aber, dass der Handlungsbedarf noch groß ist. Wir haben im Jahre 2022 die PV um 600 MW ausgebaut. Diese Steigerung ist jedoch noch weit entfernt von den 5 000 MW, die wir jährlich zubauen müssen, um die in diesem Gesetz verankerten Ziele zu erreichen.

Daher freue ich mich insbesondere über die Solarpflicht bei Dachsanierungen ab 2025 und die Anhebung des Flächenziels für Freiflächen-PV auf 0,5 %

der Landesfläche. Ich freue mich auch über die Neudefinition von Agriphotovoltaik, da diese beispielsweise Tierhaltungsbetriebe und Sonderkulturen besser berücksichtigt. Bei der Flächenbegrenzung für normale Freiflächen-PV hingegen ringen wir noch miteinander um das beste Maß.

Insgesamt machen wir mit dem Klimagesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Das Gesetz alleine bringt uns jedoch noch nicht zum Ziel. Es muss mit weiteren konkreten Maßnahmen unterfüttert werden.

Vor allem treibt mich aber die Frage um: Wer soll das alles bezahlen?

(Zustimmung von André Hüttemeyer [CDU])

Wir müssen Gebäude dämmen, die Energieversorgung umkrempeln, die Mobilität umstellen, Industrieprozesse verändern. Was kostet alleine der klimapositive Umbau der öffentlichen Gebäude, was der Ausbau von öffentlicher Mobilität und klimafreundlichen Radwegen?

Und hier sprechen wir nur von den Klimaschutzmaßnahmen. Wir dürfen aber die notwendigen Klimafolgenanpassungen nicht außer Acht lassen.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Ja!)

Wir brauchen über 600 km Klimawandelschutzdeiche, müssen uns sowohl gegen Starkregen wie auch gegen Dürre wappnen und, und, und.

Und all das besser heute als morgen! Auf Klimaschutzmaßnahmen zu verzichten, ist keine Option.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Kollegin sagte es schon: Die Folgenbewältigung würde weit teurer, als es präventive Maßnahmen zum Schutze unseres Landes heute sind.

NiedersachsenZero hat erfolgreich eine Petition eingebracht, die fordert, Klimaschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen - ein sehr richtiges Ansinnen, wie wir finden. Denn Klimaschutz und Klimafolgenanpassung müssen vor Ort in die Umsetzung kommen.

Wir werden hier das Machbare tun und uns aufgrund der Konnexität und in Zeiten der Rezession auf kommunale Einzelmaßnahmen konzentrieren müssen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Regelungen zu den Kommunen noch einmal anfassen. Wir sind dazu natürlich in guten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Wir sind aber froh, dass wir in Niedersachsen bereits einige kommunale Maßnahmen im Klimaschutzgesetz verankert haben, insbesondere die kommunale Wärmeplanung. Denn mit dem Gebäudeenergiegesetz hat das entscheidend an Relevanz gewonnen. Aufgrund dieser Pflicht bekommen die Menschen in diesem Land bis Ende 2026 Klarheit, was die Zukunft ihrer Heizung angeht. Niedersachsen wird dank dieser Verankerung im Klimagesetz zum Vorreiter bei der Wärmewende.

Sie merken es: Das Klimagesetz macht mir Hoffnung. Hoffnung ist Arbeit. Get real! Wir ändern die Politik.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und Beifall bei der SPD)

Vor der Einbringung des Tagesordnungspunktes 19 möchte ich noch bekanntgeben, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf verständigt haben, dass der TOP 25 noch vor der Mittagspause behandelt wird. Das ist die abschließende Beratung eines ML-Themas.

Jetzt hat die Kollegin Janssen-Kucz das Wort. Sie möchte gerne den Antrag unter TOP 19 einbringen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Klimakrise schreitet voran. Es ist wichtig - da sind wir uns, glaube ich, mehrheitlich bei den demokratischen Parteien einig -, dass wir Klimaziele anpassen und vor allem auch Klimafolgen besser begegnen können müssen.

Vor allem die Ressource Wasser gerät immer stärker unter Druck. Wir merken es jetzt - es ist noch nicht einmal Hochsommer - wirklich täglich. Dabei ist die sichere Versorgung mit sauberem Wasser für ein Leben in Gesundheit und Würde für uns alle unerlässlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustim- mung bei der SPD)

Um die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, Grundwasser und auch Ökosysteme zu schützen sowie Wirtschaft und Landwirtschaft mit ausreichend Wasser zu versorgen, wurden Kernziele in der Nationalen Wasserstrategie verankert. Wir als Land sind zusammen mit unseren Kommunen und

allen relevanten Akteuren gefordert, unseren Beitrag zum Schutz des Wassers zu leisten.

Wasser muss höchste Priorität haben. Das muss uns allen klar sein. Deshalb legen wir heute diesen Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung zu einem nachhaltigen integrierten Wassermanagement zur Beratung vor.

Wasser ist ein Menschenrecht. So steht es in der Nationalen Wasserstrategie. Aber die Klimakrise verschärft mit zunehmenden Dürreperioden im Sommer und Starkregenereignissen die Konflikte auch um die Wassernutzung. Deshalb muss das integrierte Wassermanagement nachhaltig weiterentwickelt werden. Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung muss dabei eine Selbstverständlichkeit für uns alle sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn wir uns aktuell umschauen, wenn wir die Nachrichten lesen, dann sehen wir, dass die Meldungen über die Grundwasserspiegel alarmierend sind. Die Wasserversorger sagen, dass die Leitungen an ihre Belastungsgrenzen kommen. Jeden Tag erlässt ein Landkreis nach dem anderen aufgrund der Trockenheit eine Allgemeinverfügung. Also, der Nutzungskonflikt ist da, ob wir wollen oder nicht.

An vielen Messstellen in den Landkreisen werden die historischen Tiefststände des Trockenjahres 2018 - ich glaube, wir erinnern uns alle - unterschritten. Das LBEG spricht sogar davon, dass die vergangenen 60 Jahre zu ganz starken Verlusten geführt haben und dass das ein sehr beunruhigender Trend ist.

Wir haben also einen Nutzungsdruck, und wir alle stehen vor einem ganz starken Handlungsdruck. Unser Ziel muss sein, dass die öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungsmöglichkeiten erhält. Aber es gibt auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die konsequent weiterverfolgt und deren Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Die Zeitschiene ist 2027.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn wir uns aber unsere Flüsse anschauen und auch unser Grundwasser anschauen, aber vor allem die Flüsse Elbe, Ems, Rhein, Vechte und Weser anschauen, wird klar, wie viele Verbesserungen noch notwendig sind. Doch immer noch werden Eingriffe und Vertiefungen geplant. Das widerspricht der Wasserrahmenrichtlinie. Meine Damen und

Herren, ohne Kraftanstrengung ist es nicht zu erreichen, auch nur das Verschlechterungsverbot einzuhalten.

Dazu kommt die Verbreitung von multiresistenten Keimen, Spurenstoffen z. B. von Arzneimitteln und Mikroplastik in Bächen, Seen und Nordsee. Am Ende kommt alles auch bei uns an. Deshalb müssen die Messstellennetzwerke für Nitrat- und Phosphatgehalte im Grundwasser ausgebaut werden. Das müssen wir vorantreiben. Das diskutieren wir hier seit Jahren. Die Belastungen müssen an der Quelle minimiert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber was uns ganz wichtig ist: Wir müssen unsere Kommunen dabei unterstützen, ein integriertes Wassermanagement vor Ort zu entwickeln - viele sind dabei -, um uns für die zukünftigen Jahre zu wappnen und die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Wir müssen aber auch die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft mitdenken und Maßnahmen entwickeln, um den Grundwasserspiegel zu stabilisieren und wieder zu erhöhen. Dafür braucht es eine Verbesserung der Datengrundlage und Forschung zu sparsamen Beregnungstechnologien und -methoden, die es teilweise schon gibt. Sie muss unterstützt und stärker zur Anwendung gebracht werden.

Die alternative Nutzung von Prozess-, Regen- und Brauchwasser muss endlich fortgesetzt werden. Wir haben Potenziale, die wir nutzen müssen - Beispiel: Speicherbecken usw. Dazu gehört auch - wie im Antrag geschrieben -, das Konzept „Schwammkommunen“ weiterzuentwickeln, den Wasserrückhalt und das natürliche Versickern zu fördern und die Begrünung von Fassaden, Dächern, öffentlichen Flächen sowie Flächenentsiegelung weiter voranzutreiben.

Meine Damen und Herren, wenn man von der Küste kommt und auf einer Insel lebt, weiß frau wie wichtig die Weiterentwicklung und Umsetzung des Generalplans Küste für uns Menschen ist. Zukünftig brauchen wir auch einen Generalplan Siel- und Schöpfwerksbau. Es muss geprüft werden, wie Wasserfernleitungen für den Transport von Wasser in andere Landesteile mit den Wasser- und Bodenverbänden auf den Weg gebracht werden können. Es ist doch aus der Zeit gefallen, nach stärkeren Regenfällen das Wasser in die Ems und dann in die Nordsee zu sielen.