Ich komme noch einmal auf den Kollegen Papke zurück. Wenn unsere „Hetzkampagne“ – wie der Kollege sie bezeichnet hat – jetzt dazu führt, dass die ersten FDP-Kollegen klug werden, dann ist diese Informationskampagne das Richtigste, was wir je gemacht haben. Wir werden weiter dranbleiben. – Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl Frau Freimuth wie auch Herr Klein haben sich vorhin darüber beklagt, dass sie sich zum dritten Mal innerhalb von zwei Monaten mit dem Entwurf des Sparkassengesetzes beschäftigen müssen. Frau Freimuth hat gesagt, wir würden sozusagen die Finanzkrise dafür in Anspruch nehmen.
Lassen Sie mich dazu sagen: Die Erkenntnis macht noch nicht einmal vor den Kreisverbänden der FDP halt. Dort hat man nicht nur beschlossen, dass man die Novellierung des Sparkassengesetzes aussetzen und damit genau das tun soll, was heute mehrfach durch Anträge gefordert wird, sondern ich empfehle Ihnen auch die Begründung dafür als Lektüre. Es handelt sich übrigens um einen Kreisverband, dem der Generalsekretär Ihrer Partei in wesentlicher Funktion angehört.
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises fordert den Landtag NRW auf, die parlamentarische Beratung zur Novellierung des Sparkassengesetzes vorerst auszusetzen:
a) aufgrund der weltweit noch nicht überwundenen Finanzkrise, die einer systemischen Krise gleichzusetzen ist,
b) aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Prüfungsprozesses der EU-Kommission zur Prüfung des von den Aktionären der WestLB AG aufgespannten Risikoschirms unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten.
Das sind zwei Punkte, bei denen ich sagen kann: À la bonne heure. – Es gibt sogar FDP-Kreisverbände und FDP-Kreistagsfraktionen, die nicht nur in der Sache etwas Richtiges fordern, sondern es auch in der Sache richtig begründen.
Insofern fällt das, was Sie sagen, auf Sie selbst zurück. Wenn ich mir diesen Hinweis noch mit einer gewissen Süffisanz erlauben darf: Herr Lindner sitzt jetzt nicht hier. Er distanziert sich öffentlich wachsweich von den Beschlüssen seiner Parteifreunde in einem Kreisverband, in dem er eine wesentliche Rolle spielt. Dies werten Kundige, mit denen ich gesprochen habe und die näher an ihm dran sind als ich selbst, so, dass er beginnt, sich vorsichtig von Herrn Papke und dessen radikalem Kurs abzusetzen.
Wenn dies so wäre, wäre das erfreulich. Sobald das in die richtige Richtung geht, wollen wir auch nicht davor zurückschrecken, ihm die Hand zu reichen.
Ich will aber noch einige inhaltliche Begründungen nennen, warum es nötig ist, dass wir bei Ihnen immer wieder vor die Wand laufen, Sie aber hoffentlich vielleicht noch einmal zur Einsicht kommen.
Selbstverständlich ist das, was Sie tun, hochgefährlich. Herr Linssen, Frau Freimuth und Herr Klein, Sie können nicht auf der einen Seite fast wortgleich mit uns und anderen zusammen die wichtige Rolle der Sparkassen sowohl für den Mittelstand als auch für die Bürgerinnen und Bürger und die Versorgung mit Konten zu angemessenen Preisen beschwören, gleichzeitig aber etwas vollziehen, was eine enorme Gefahr in sich birgt. Zwei wesentliche Punkte bedeuten eine enorme Gefahr. Aufgrund der Zeit mache ich es kurz:
Sie behaupten immer, das Trägerkapital stelle keine Gefahr dar. In dem Protokoll sind nicht nur die Antworten der Experten nachzulesen, die eindeutig gegen Ihren Gesetzentwurf sind. In dem Protokoll kann man auf Seite 27 oben auch die Frage des Kollegen Papke, des Fraktionsvorsitzenden der FDP, nachlesen, der danach fragt, ob man das Trägerkapital nicht fungibel, also handelbar, gestalten sollte. Herr Papke hat dieses Vorhaben keineswegs aufgegeben. Er kommt damit sofort um die Ecke, wenn wir das Trägerkapital beschlossen haben. Jeder, der sich ein wenig auskennt, weiß, dass ein solches Vorhaben zwingend in eine Privatisierungsdebatte und in die Auflösung der Sparkassen in der Form, wie wir sie heute kennen, führen würde.
Das haben auch die Experten erkannt. Unter anderem hat Herr Hamacher vom Städte- und Gemeindebund NRW – Seite 37 – darauf geantwortet:
So sehen wir das auch im Hinblick auf das Trägerkapital. Dort wird eine Pforte geöffnet. Von interessierter Seite wird das auch genau in diesem Sinne verstanden und schon an eine spätere Öffnung hin zu einer Fungibilität … gedacht.
Da brauche ich gar nicht bis zu Frau Kroes zu gehen. In Ihrem eigenen Beitrag, Herr Dr. Papke, ist deutlich geworden, dass Sie das aufgreifen und diskutieren, ob man nicht weiter gehen … müsse.
Meine Damen und Herren, das ist der Grund, warum sich alle dagegen wenden – sowohl in der Sparkassenszene wie bei den kommunalen Spitzenverbänden.
Ich will noch einen zweiten Punkt nennen. § 39 ist von ähnlicher Gefahr, wenn Sie ihn unverändert beschließen; denn er beruht nicht auf Freiwilligkeit. § 39 sagt: Der Zwangsverbund zwischen der WestLB und den Sparkassen kommt. Er kommt selbstverständlich auch für den Fall – das ist von Herrn Papke und von der FDP gewollt –, dass wir später eine Teilprivatisierung bei der WestLB aus den Gründen, die wir diskutiert haben, vornehmen müssen. Da haben Sie auch hier mittels eines Trojanischen Pferdes den Einstieg in die Privatisierung.
Meine Damen und Herren, wer die Versorgung des Mittelstandes mit Krediten beschwört sowie Versorgung der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber, der darf diesen Weg nicht gehen. Diese beiden Punkte sowie die Gemeinnützigkeit sind elementar, gerade vor dem Hintergrund der EU. Deswegen fordere ich Sie auf: Ändern Sie die Bestimmungen zum Trägerkapital, ändern Sie die Bestimmungen zum SVerbund, und ändern Sie die Bestimmungen wieder hin zur Gemeinnützigkeit! Dann reichen wir Ihnen die Hand.
Alles andere ist etwas anderes, als Sie hier behaupten. Sie werden, wenn Sie es so lassen, wie es ist, die Sparkassen gefährden und Stück für Stück, scheibchenweise sturmreif schießen.
Danke schön, Herr Becker. – Herr Remmel hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön, Herr Remmel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits in der Sitzung des Ältestenrates angekündigt und werden das jetzt tun: Wir möchten nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, worauf sich die beantragte namentliche Abstimmung bezieht.
Zur Reihenfolge der Anträge, wie sie heute eingebracht worden sind, müsste man eigentlich auch noch etwas sagen, aber ich will mir das an dieser Stelle schenken.
Eigentlich müsste mein Antrag an erster Stelle stehen, aber egal. Das wird man vielleicht noch mit dem Präsidium klären.
Konkret zur Sache: Ich beantrage Einzelabstimmung über die Punkte in allen drei Anträgen. Bei dem Antrag der Grünen soll es jetzt wohl so sein, wenn ich das richtig verstanden habe, dass eine namentliche Abstimmung über den gesamten Antrag durchgeführt werden soll. Da ich einzelnen Teilen der Anträge sowohl der SPD als auch der Grünen zustimmen möchte, aber anderen nicht, habe ich den Wunsch und beantrage, dass jeder Antrag, auch mein Antrag, in den einzelnen Punkten – bei mir sind es drei, bei der SPD und bei den Grünen jeweils zwei – einzeln abgestimmt wird.
Meine Damen und Herren, Herr Sagel hat das Recht, für seinen Antrag getrennte Abstimmung zu beantragen. Für die anderen Anträge sind nur die Antragsteller berechtigt, getrennte Abstimmung zu verlangen.
Frau Präsidentin, nur zur Klärung, aber Herr Remmel hat es schon gesagt: Der Antrag auf namentliche Abstimmung gilt nur für den Antrag der Grünen. Und in Bezug auf den Antrag von Herrn Kollegen Sagel ist nur zulässig, dass er zu seinem Antrag einen Geschäftsordnungsantrag stellt.
Frau Präsidentin! Da wir eben selbst bei einem Antrag von CDU und FDP getrennte Abstimmung beantragt haben und sie gerne durchgeführt hätten, werden wir das an der Stelle aus prinzipiellen Erwägungen nicht ablehnen. Über unseren Antrag kann also getrennt abgestimmt werden.
Frau Präsidentin, wieder zur Geschäftsordnung: Mit „kann“ kann ich nichts anfangen. Herr Sagel kann das nicht verlangen, wenn jemand sagt, er „kann“. Dann muss der Antragsteller selbst sagen, dass er auch da Einzelabstimmung beantragt. Ich bitte, das geschäftsordnungsmäßig sauber zu klären.