Frau Präsidentin, sehr verehrte Frau Dr. Seidl, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst einmal ist bemerkenswert, dass die Forderungen nach einem nationalen Stipendiensystem in der Arbeitsvorlage des Bildungsgipfels enthalten sind.
Diese Aussage, die Sie zitiert haben, ist in vielen anderen Formulierungen ähnlich zu finden. Man wird, wenn uns alles vorliegt und wir es abschließend bewerten können, sicherlich zu bilanzieren haben. Für mich ist aus heutiger Sicht schon klar: Es wird noch harter Kärrnernarbeit in vielen Feldern bedürfen für alle, die in den Bund-Länder-Gremien dafür Verantwortung tragen, bei allen Punkten nachzuarbeiten. Auch beim Hochschulpakt werden Sie eine Willenserklärung vorfinden, aber noch keine abschließenden Konkretionen, an die man schon einen Haken machen könnte.
Das gilt auch für das Stipendienwesen. Aber es ist mit auf der Tagesordnung. Wenn gerade die mit von der SPD geführten Länder und auch das mit von den Grünen geführte Land Bremen ihren Widerstand gegen die Einführung eines Stipendienwesens aufgeben würden, könnten wir sehr schnell zum Durchbruch kommen. Denn bislang – auch in der GWK-Arbeitsgruppe – standen nur die Länder, die von SPD und SPD/Grünen geführt worden sind, auf der Bremse, während die von FDP und CDU geführten Länder hier eine große Offenheit gezeigt haben. Das Gleiche kann man auch für die Bundesregierung sagen.
Deswegen kommt es jetzt darauf an, ob man Wort hält und bereit ist, einen notwendigen Schritt mitzugehen. Es geht nur nicht an, denjenigen, die Studienbeiträge eingeführt haben oder auch ansonsten wollen, dass Studenten in den Hochschulen wirklich intensiv studieren können, vorzuhalten, das seien ja alles sehr kritische Dinge; aber wenn es denn wenigstens ein Stipendienwesen gäbe, dann könnte man darüber reden; das sei aber nicht eingeführt worden. – An anderer Stelle, wo Sie es beeinflussen könnten, sprechen Sie sich dann gegen die Stipendien aus. Das werden wir Ihnen so nicht durchgehen lassen.
Wir bekommen sehr schnell ein hohes Maß an Verbindlichkeit, wenn diejenigen Länder, die meinen, ihr letztes Argument gegen Studienbeiträge ginge ihnen vielleicht auch noch verloren, ihren Widerstand aufgeben.
Wir in Nordrhein-Westfalen werden das jedenfalls machen, und wir hoffen, dass möglichst viele es ebenfalls tun. Denn es geht uns ja offensichtlich darum, die Bildungspotenziale nicht nur in Nordrhein-Westfalen noch besser zu heben, sondern es geht uns darum, die Bildungspotenziale in Deutschland insgesamt besser zu heben. Dazu gehört ein gutes BAföG, dazu gehören starke Begabungsförderungswerke und dazu gehört ein ergänzendes Stipendienwesen, was es erlaubt, dass möglichst viele bei hinreichender Befähigung auch in die Lage
versetzt werden, schnell und erfolgreich in unserem Land studieren zu können, damit sie uns auch in Wissenschaft und Wirtschaft als Innovationstreiber in Zukunft zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächstem Fragesteller erteile ich Herrn Dr. Brinkmeier das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, wenn die Opposition uns glauben machen will, dass Studienbeiträge vom Studium abschrecken: Können Sie sich dann erklären, warum seinerzeit die rot-grüne Koalition hier im Landtag Studiengebühren in Form von Langzeitkontengebühren eingeführt hat?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Brinkmeier, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe diesen Schritt zur Einführung von Langzeitstudiengebühren als einen ersten richtigen Schritt erachtet, um deutlich zu machen, dass Bildung ein kostbares Gut ist und dass wir den Bildungs- und Innovationsstandort Deutschland nur voranbringen können, wenn wir wechselseitige Verantwortlichkeiten schaffen.
Der Staat ist verantwortlich, beste Ausstattungen zur Verfügung zu stellen. Aber die Hochschullehrer wie die Studenten tragen auch Verantwortung dafür, dass mit dem Geld etwas Vernünftiges geschieht. Dazu gehört auch, dass man sich anstrengt, innerhalb der Regelstudienzeit zu einem Abschluss zu kommen.
Insofern war das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Die jetzige Regierung und die sie tragenden Fraktionen haben diesen ersten Schritt mit einem zweiten zu einem Gesamtbild zusammengefügt – allerdings mit einem fundamentalen Unterschied, und hier ist die Glaubwürdigkeitsfrage gestellt: Die Vorgängerregierung hat die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren eben nicht genutzt, um die Qualität an den Hochschulen so zu verbessern, dass die jungen Menschen innerhalb der Regelstudienzeit überhaupt eine Chance haben, zu einem Abschluss zu kommen, sondern sie haben das Geld beim Finanzminister abgeliefert.
Wir hingegen haben – und dafür danke ich dem Haus – begonnen, unseren Hochschulen trotz des damals noch verfassungswidrigen Haushalts, den wir hier angetroffen hatten, über die gesamte Legis
laturperiode einen Zukunftspakt und damit Finanzierungssicherheit geben und ihnen zusätzlich die Studienbeiträge zur Verfügung zu stellen, damit diese ausschließlich in den Hochschulen verwendet werden können, damit sich die Qualität tatsächlich so verbessert, dass noch mehr junge Menschen die Chance haben, innerhalb der Regelstudienzeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen.
Das ist der qualitative Unterschied und das zeigt eben: Die einen, vermutlich auch um Gutes bemüht, verbreiten große soziale Versprechen, und die anderen sind darum bemüht, dass es auch bessere soziale Ergebnisse gibt. Darin liegt der Unterschied.
Frau Präsidentin! Herr Minister, ich meine, es gibt nur wenige Filme, die immer wieder gerne gesehen werden. Sie müssen langsam mit diesem Argument aufhören.
Erstens geht es bei Langzeitstudiengebühren nicht um Studiengebühren für das Erststudium. Wenn denn die Vorgängerregierung einen Fehler gemacht haben sollte, ist das für Sie noch lange keine Berechtigung, mit Ihrer Arbeit fehlerhaft – wenn es denn auch aus Ihrer Sicht ein Fehler war – fortzufahren.
Wenn es um Wahrheit und Klarheit geht, ist es aus unserer Sicht immer wichtig, die Studienanfängerzahlen und die Zahl der Studienberechtigten zu nennen. Das ist der eigentliche Knackpunkt in der Entwicklung.
Es geht einfach darum, ob wir in der Lage sind, die Bildungspotenziale zu heben. In dem Zusammenhang geht es um das Instrument der Stipendien: Können Sie mir bestätigen, dass das, was Sie jetzt im Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen als Stipendiensystem ausweisen, lediglich – wenn man es umrechnet – 0,065 % der Studierenden erreichen könnte und eben nicht nach Leistungs- und Sozialkriterien vergeben wird, sondern alleine nach Leistungskriterien? Damit unterscheidet sich unser Stipendiensystem von allen Stipendiensystemen weltweit, die eben nicht nur nach Leistungskriterien Stipendien vergeben.
Vielen Dank, Herr Schultheis. – Ich darf noch einmal auf die Richtlinien für die Fragestunde, insbesondere die Ziffer 4, hinweisen und Herrn Minister Pinkwart um Beantwortung der Frage bitten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Schultheis! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch so, Herr Schultheis, dass wir neben dem BAföG, das im Wesentlichen einkommensbezogen gestaltet ist, mit den Begabungsförderungswerken ein Stipendiensystem haben, das zuvörderst Wert auf die Begabung legt und darüber hinausgehende Kriterien zulässt.
Genauso würde es sich entwickeln, wenn wir zur dritten Säule eines privat/staatlich finanzierten Stipendienwesens kämen, wie wir es vorgeschlagen haben. Dann würde zwar die Begabung eine Rolle spielen, aber es würden immer auch ergänzende Kriterien unterschiedlicher Art eine Rolle spielen, die sich pluralistisch gestalten würden, wie wir es bei den Begabungsförderungswerken erleben, wo jede Stiftung neben der Begabung auf unterschiedliche Aspekte Akzente setzt, und zwar in Abhängigkeit von den privaten Kofinanziers, die die Hochschulen gewinnen.
Der eine private Förderer wird sagen, er wolle neben der Begabung lieber junge Menschen mit Migrationshintergrund fördern; ein anderer wird sagen, er wolle lieber ein Stipendium vergeben, das Studierende im Bereich der Kulturwissenschaften fördert; ein anderer möchte lieber Ingenieure fördern. Wir hätten damit unterschiedliche ergänzende Kriterien.
Insofern ist bei der Begabungsförderung, wie wir sie uns vorstellen, immer auch der soziale Aspekt dabei. Der soziale Aspekt wird vor allen Dingen dadurch ganz besonders deutlich, dass wir wollen, dass BAföG-Empfänger zusätzlich zu ihrem BAföG das Stipendium bekommen können. Das würde ihre Studiermöglichkeiten noch einmal ganz deutlich verbessern.
Das ist eine Qualität, die jedenfalls bislang ihresgleichen sucht. Das Deutsche Studentenwerk hat das positiv beurteilt. Die Hochschulrektorenkonferenz hat das positiv beurteilt. Die Wirtschaftsverbände, die gefragt worden sind, haben gesagt, sie wollten dabei gerne mitmachen. Also alle, die hier beteiligt wären, würden es gerne machen wollen. Bislang gibt es nur politischen Widerstand von denjenigen, die damit offensichtlich ein ganz anderes Problem haben.
Bezogen auf unseren Haushalt haben wir Vorkehrungen getroffen, um mit einer hinreichenden Zahl von Studienanfängern zu beginnen. Nach den Zah
len gehen wir davon aus, dass wir das Gesamtkonzept mit dem Bund hinbekommen. Wenn das der Fall wäre, könnten wir mit 5 % der Studienanfänger ab 2009/2010 starten. Das wäre neben dem BAföG und den Begabungsförderungswerken für Nordrhein-Westfalen ein echter Sprung.
Ich bitte Sie, dort, wo Sie politischen Einfluss auf Ihre Landesregierungen nehmen können, die in dieser Frage involviert sind, herzlich darum, dabei endlich mitzutun, damit wir im Interesse der Studierenden, aber auch im Interesse des Hochschulstandortes Deutschland einen deutlichen Schritt vorankommen. Denn eines müssen wir sehen: Die besonders begabten Studierenden wandern ansonsten dorthin, wo sie bessere Rahmenbedingungen bekommen. Die sind bislang in NordrheinWestfalen und Deutschland insgesamt nicht so, dass wir uns dafür besonders zu rühmen hätten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister Pinkwart, wir reden gerade eigentlich über den Abschreckungseffekt von Studiengebühren. Darüber haben wir gesprochen. Ihr Stipendiensystem, das das auffangen soll, richtet sich ausdrücklich – so sagen Sie – an die begabtesten 10 % der Studierenden. Das heißt: Studieninteressierte, die durch die Studiengebühren vom Studium abgeschreckt werden, haben also nur dann eine Chance, ein solches Stipendium zu erhalten, wenn sie zu diesen vordersten 10 % gehören. Die Stipendien erreichen also nur einen sehr, sehr geringen Teil, nämlich etwa 10 % derjenigen, die abgeschreckt werden. Die übrigen 90 % stehen nach wie vor mit leeren Händen da und werden auch mit dem Stipendiensystem nicht studieren.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Seidl! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Stipendienwesen, das wir anstreben, steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage, ob Studienbeiträge abschreckend wirken oder nicht. Denn wir vertreten die Auffassung, dass Studienbeiträge so, wie wir sie eingeführt haben, eben nicht abschreckend sind, sondern im Gegenteil dazu ermuntern, ein Studium in NordrheinWestfalen aufzunehmen.
sprochen – zu konstatieren haben, dass die Anzahl der Hochschulzugangsberechtigten nach den uns bisher vorliegenden Zahlen um 5.500 steigen wird, dass aber die in diesem Studienjahr 2008 zu erwartende Anzahl der Studienanfänger um 5.700 steigen wird. Das heißt, wir werden in diesem Studienjahr mehr Studienanfänger als zusätzlich Hochschulzugangsberechtigte haben. Schon von den Zahlen her zeigt das, dass es keine abschreckende Wirkung gibt, sondern eine zusätzliche Attraktion bedeutet.
Die Sozialverträglichkeit, die sicherstellt, dass es keinerlei Abschreckung geben kann, stellen wir in Nordrhein-Westfalen durch folgende drei Felder sicher:
Erstens. Wir haben mit Einführung der Studienbeiträge sichergestellt, dass sie nachgelagert finanziert werden können. Dafür haben wir bei der NRW.BANK die Möglichkeit der nachgelagerten Studienbeitragsfinanzierung für alle, unabhängig von Sicherheiten oder Einkommen, gewährleistet.
Zum Zweiten gibt es im Gesetz selbst Härtefallklauseln, die sicherstellen, dass zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern keine Studienbeiträge zahlen. Darüber hinaus gibt das Studienbeitragsgesetz den rechtlichen Rahmen dafür, dass Hochschulen in eigener Autonomie, mit der sie überhaupt die Beiträge einführen, ihrerseits noch einen erweiterten Härtefallkatalog beschließen können.
Fakt ist – drittens –, dass wir die Kappungsgrenze beim BAföG-Darlehen vorgesehen haben. Sie wissen, dass – noch unter Rot-Grün eingeführt – das BAföG hälftig per Darlehen, hälftig per Zuschuss gewährt und das Darlehen bei maximal 10.000 € gekappt wird. Anders als die anderen Bundesländer, die Studienbeiträge eingeführt haben, haben wir die Kappungsgrenze bei 10.000 € belassen, was dazu führt, dass zwei Drittel unserer BAföGStudierenden überhaupt keine Studienbeitragsdarlehen zurückzahlen müssen, wenn sie sie vorher bei der NRW.BANK aufgenommen haben. Das heißt, sie studieren faktisch kostenlos.
Wir haben also durch Härtefallregelung befreite Studierende, wir haben über die BAföG-Regelungen letztendlich von Studienbeiträgen befreite Studierende, und wir haben sichergestellt, dass alle anderen die Möglichkeit haben, ihren Studienbeitrag erst dann zurückzuzahlen, wenn sie im Berufsleben stehen und über ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Ich möchte noch etwas zur sozialen Symmetrie sagen. Schauen Sie sich an, was beruflich Qualifizierte, die mit ihren Steuergeldern auch die Hochschulen mitfinanzieren, an Eigenbeiträgen aufzubringen haben, etwa wenn sie eine Meisterausbildung machen! Und all jene, die nicht studieren, tragen mit ihren Steuergeldern dazu bei, dass andere ein Studium absolvieren und im Regelfall nach ihrem Studium sehr hochwertige Positionen ein
nehmen können, sprich: Die Krankenschwester finanziert das Studium des Arztes mit. Wenn wir dann von einer Ärztin, von einem Arzt am Ende ihres Studiums, nach erfolgreichem Berufseinsteig einen kleinen Eigenbeitrag erbitten, dann halten wir das insgesamt für in hohem Maße sozial verträglich.