8 Bundesmittel zum Ausbau von Krippenplätzen gehören vollständig den Kommunen – Landesregierung darf keine Mittel für den eigenen Haushalt abzweigen
Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Asch das Wort. Ich weise darauf hin, dass wir gemäß der Planung diesen Tagesordnungspunkt um 15:55 Uhr beraten wollten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hinkt bei der Betreuung der Krippenkinder im europäischen Vergleich weit hinterher. Das ist nichts Neues; das ist vielfach beklagt worden. Von uns Grünen ist immer wieder eingefordert worden, endlich den Bedarfen der Eltern zu entsprechen und die Infrastruktur für die Kleinen auszubauen.
Frauen klagen massiv die Bereitstellung von Betreuungsplätzen ein. Die Erkenntnis setzt sich durch, dass es auf den Anfang ankommt. Die Kinder profitieren erheblich von der frühen Bildung in der Kindertagesstätte. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigt: Ein langer KitaBesuch wirkt sich nachweisbar positiv auf den Schulerfolg der Kinder aus.
Neben den ideologischen Hürden, die sich vor allen Dingen in den Köpfen von CDU-Politikern befanden und leider oft auch noch befinden – das müssen wir immer noch feststellen –,
gibt es ein weiteres Hemmnis für den bedarfsgerechten Ausbau der Krippenplätze, dass nämlich in Deutschland immer noch die Kommunen die Hauptlast für den Aufbau der Betreuungsstruktur tragen.
Sie tragen die Hauptlast, weil sie einerseits als Einrichtungsträger und andererseits als Finanzierungsträger gefordert sind und zur Kasse gebeten werden. Vor diesem Hintergrund wird seit dem letzten Jahr intensiv – Sie haben es alle verfolgt – über den sogenannten Krippenkompromiss diskutiert. Nach über einem Jahr Diskussion wurde er nun endlich in Gestalt des KiföG im Bundestag in Berlin verabschiedet.
Inhalt und Kernstück dieses Kompromisses ist es, ein Sondervermögen von 4 Milliarden € zu schaffen mit dem Ziel – ich betone das –, die Kommunen bei ihrer Aufgabe, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, zu unterstützen und zu entlasten. In dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist explizit zu lesen – Zitat –:
Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden.
Diese Vereinbarung wurde unter anderem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Worte „tatsächlich und zusätzlich“ stehen explizit darin, weil die Bundesregierung ihre Pappenheimer in den Ländern kennt, die gerne einmal die für die Kommunen bestimmten Mittel in die eigene Tasche stecken. Genau das hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2009 getan.
Statt die Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, hat die Landesregierung das Geld selber eingesackt, statt die Vereinbarung, die sie selbst mit unterzeichnet hat, umzusetzen, füllt sie damit ihre eigenen
Das ist glasklar. Damit hat sie bewusst Inhalt und Intention des Krippenkompromisses unterlaufen. Das bedeutet im Klartext: Die Landesregierung betrügt die Kommunen um die Gelder, die der Bund explizit zur kommunalen Entlastung bereitgestellt hat.
Herr Lindner, vor dem Hintergrund, dass die Mittel bis 2013 auf 150 Millionen € anwachsen, ist das besonders bitter für die gesamte kommunale Familie.