Protokoll der Sitzung vom 22.10.2008

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

Das ist die Verabredung.

Wenn ein Redner seine Rede zu Protokoll gibt, ist das damit erledigt. Das ist seine Entscheidung.

(Beifall von CDU und FDP)

Über alle anderen Fragen der Auslegung der Geschäftsordnung können wir noch miteinander reden. – Sie haben Ihre Rede zu Protokoll gegeben; damit ist das erledigt. Vielen Dank, Herr Ellinghaus.

Frau Kollegin Stotz hat Gelegenheit zu einer Wortmeldung. – Sie hat ihre Rede schon zu Protokoll gegeben. Damit ist auch das erledigt.

(Beifall)

Die Nächste ist Frau Pieper-von Heiden.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Schuld auf mich. Ich war gerade nicht erreichbar; ich hatte das Handy ausgestellt, wie ich das üblicherweise bei Reden mache. Ich möchte, nachdem Frau Beer ihren Antrag kommentiert hat, auch kurz Stellung dazu nehmen.

(Missfallensäußerungen von SPD und GRÜ- NEN)

Dieser Antrag, Frau Beer, fällt unter die Kategorie Altantrag, weil die Zeit über den Inhalt hinweggegangen ist. Dieser Antrag ist auch deshalb als alt zu bezeichnen, weil er ein altes Muster der Grünen aufnimmt: Erst regieren die Grünen jahrelang, dann

werden sie wegen schlechter Leistungen – gerade auch in der Schulpolitik – abgewählt, und kaum sind sie Oppositionspartei, stellen sie haufenweise Forderungen, wo, wann und wie viel dringend getan werden müsste, nachdem sie jahrelang als Regierungspartei keinen Finger gerührt haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie haben einen ausgeprägten Sinn für Heuchelei.

Ich möchte drei Punkte des Antrags kurz aufnehmen:

Erstens. Vielleicht sind die Grünen schon einmal auf die Idee gekommen, dass sie in der Bildungspolitik so wenig erreicht haben, weil sie ihre Zeit damit verbracht haben, von einem der inflationären runden Tische zum nächsten zu wechseln und zu plaudern. – Wir nutzen die Zeit, um zu handeln.

Zweitens. Im Antrag steht: „Das Zählen von Unterrichtsstunden ist dabei zu wenig.“ – Das kann nur von einer Fraktion stammen, die 5 Millionen Stunden Unterrichtsausfall im Jahr mit zu verantworten hatte. Wenn Politik handelt, wie wir es von Anfang an getan haben, kommt man auch zu Erfolgen. FDP und CDU haben den Unterrichtsausfall inzwischen mehr als halbiert.

Drittens. Ihre Vorliebe für Basisdemokratie in allen Ehren, aber meinen Sie wirklich, Frau Beer, dass die Landesschülervertretung über die Inhalte der Fortbildung der Lehrkräfte entscheiden sollte? Nach den letzten Anhörungen im Landtag sollte diese Vision der Grünen von den Lehrkräften wohl als das verstanden werden, was sie ist: eine Drohung.

Meine grünen Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Mittel der Fortbildung der Schulleitungen und Lehrkräfte nach ihrer Abwahl dringend erhöht wissen möchten, kann ich Ihnen nur zustimmen. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir die individuelle Förderung erstmals als das entscheidende Ziel einer modernen und zukunftsorientierten Schulpolitik verankert. So geben wir den Eltern und Kindern die Sicherheit, dass jedes Kind nach Fähigkeit und Lernstand individuell gefördert wird.

(Unruhe – Glocke)

Hier durften und dürfen wir die Lehrkräfte nicht im Regen stehen lassen, wie Rot-Grün es getan hat. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren die Ressourcen für Fortbildung konsequent und kontinuierlich erhöht. Das wird durch einen Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 sehr deutlich. Dort erhöhen wir die Mittel für die Lehrerfortbildung ein weiteres Mal, und zwar um 300.000 €.

Die Fortbildungsbudgets an den Schulen und die Kompetenzteams unterstreichen die Notwendigkeit, Fortbildung für eigenverantwortliche Schulen regional ausgerichtet zu organisieren. Die Lehrkräfte und Schulleitungen können so vor Ort mit kompetenten

Beratern zusammenarbeiten. Das sind gute und wichtige Entwicklungen.

Aus Sicht der FDP sage ich aber auch deutlich: Auf dem Gebiet der Fortbildung haben wir viel erreicht, aber wir sind noch nicht ganz am Ziel. Die Liberalen werden auch künftig für eine weitere Erhöhung der Fortbildungsausgaben streiten, um die Lehrkräfte und Schulleitungen konsequent weiterzuqualifizieren und ihnen die bestmögliche Organisation und Führung von Schule sowie den bestmöglichen Unterricht zum Wohle der Kinder zu ermöglichen.

Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass der Anteil der Mittel für die Lehrerweiterbildung mittelfristig auf 1,5 % des Schulhaushalts ansteigt. Auch im Fortbildungsbereich muss gelten: Die strenge Unterscheidung zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen fertigen Lehrkräften und Studierenden muss aufgebrochen werden. Die FDP will ein Anreizsystem für Lehrkräfte entwickeln, und wir stellen uns vor, langfristig ein Fortbildungssemester für Lehrkräfte zu etablieren, um einen konsequenten und vor allen Dingen kontinuierlichen Austausch zwischen pädagogisch-didaktischer Theorie und schulischer Praxis zu erreichen.

Innovationsminister Pinkwart hat im Hinblick auf die Finanzkrise völlig zu Recht erklärt: Die Zukunft der Bildung ist für unser Land schicksalhaft und muss trotz der Finanzkrise weiterhin die zentrale Rolle spielen.– Ich möchte dies nur noch einmal unterstreichen: Die Steigerung im Haushaltsentwurf für Schule und Weiterbildung um 5,5 % oder rund 700 Millionen € allein in einem einzigen Haushaltsjahr belegt diese Prioritätensetzung durch die Koalition eindrucksvoll. Seit Regierungsübernahme haben wir trotz rückläufiger Schülerzahlen 1,4 Milliarden € mehr investiert als zuletzt Rot-Grün.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ja, ich komme sofort zum Ende.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zurufe von SPD und GRÜNEN: Heh!)

Das ist in etwa die Hausnummer, mit der wir als Land Nordrhein-Westfalen auch beim Rettungspaket der Banken in der Haftung stehen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Frau Ministerin Sommer hat Gelegenheit zur Antwort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, insbesondere liebe Freundinnen und Freunde von CDU und FDP! Ich muss Sie leider enttäuschen. Ich danke Ihnen für das wachsende Interesse an meiner Rede; aber ich gebe sie zu Protokoll. (Siehe Anlage 3) – Guten Abend!

(Beifall von CDU und FDP)

Damit ist die Beratung abgeschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/7570 lautet, den Antrag Drucksache 14/3178 abzulehnen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – SPD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Da es vorhin eine Geschäftsordnungsdebatte gegeben hat, darf ich Sie auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung, die wir uns selber gegeben haben, aufmerksam machen. § 31 Abs. 2 sagt sehr lapidar und kurz: „Reden können zu Protokoll gegeben werden.“ Darin ist nichts zu finden, dass das nur in Abstimmung zwischen allen Fraktionen erfolgt.

(Beifall von CDU, SPD und FDP)

Zur Geschäftsordnung – aber dann bitte auch nur zur Geschäftsordnung – Herr Remmel.

Herr Präsident, ich habe nicht das zu kommentieren, was der Präsident in der laufenden Sitzung äußert. Ich kann nur den Vorgang schildern. Insofern möchte ich das zur Kenntnis geben, damit es auch im Protokoll steht.

Den parlamentarischen Geschäftsführern ist eine Vereinbarung des Präsidiums zur Kenntnis gebracht worden, in der genau diese Formulierung niedergelegt worden ist, dass nur dann zu Protokoll gegeben wird, wenn alle Fraktionen einverstanden sind. Das ist eine Interpretation der Geschäftsordnung durch das Präsidium, die uns zur Kenntnis gebracht worden ist.

Genauso habe ich heute geredet und genauso habe ich heute geworben um die Fortsetzung der Tagesordnung. Ich möchte, dass das im Protokoll festgehalten wird.

Wenn das Präsidium anderer Meinung ist, soll das Präsidium das bitte klären und uns eine andere Auslegung der Geschäftsordnung vorlegen.

Ich nehme das so zur Kenntnis, mache aber darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung des Landtags hier das Recht des einzelnen Abgeordneten beschreibt,

(Beifall von CDU und FDP)

die Reden zu Protokoll zu geben, und nicht das Recht von Fraktionen. Wenn man das ändern will, muss man die Geschäftsordnung ändern. Das ist jederzeit möglich und durch einen entsprechenden Antrag leicht zu erreichen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

15 Zukunftsbranche Kulturwirtschaft – NRW muss Spitze bleiben!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4483 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturausschusses Drucksache 14/7601

Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vom Plenum an den Kulturausschuss überwiesen wurde. Der hat beraten und festgelegt, dass eine Abstimmung erst nach Vorlage seiner Beschlussempfehlung erfolgt. Beschlussempfehlung und Bericht liegen vor.

Ich habe gehört, dass alle Fraktionen auf einen Redebeitrag verzichten wollen. Ist das richtig?