Wir stimmen ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seine Beschlussempfehlung Drucksache 14/7568, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung so zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung der Stadt Aachen und 20 weiterer Städte, das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW S. 662 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir stimmen ab. Die Beschlussempfehlung Drucksache 14/7569 lautet, keine Stellungnahme abzugeben. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig der Beschlussempfehlung gefolgt.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28. Ich bekomme gerade den Zettel gereicht, dass Kollege Jäger für die SPD nach § 46 unserer Geschäftsordnung hierzu eine Erklärung abgeben will. Rein vom Formalen her ist es so, dass ich den Tagesordnungspunkt zunächst formal aufrufen muss. Bevor wir abstimmen, können Sie sprechen.
wegen der Behauptung der Abgeordneten Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann sowie weiterer 83 Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen, das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514 ff.) sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar und nichtig
Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat Herr Jäger für die SPD-Fraktion um das Wort für eine Erklärung nach § 46 der Geschäftsordnung gebeten. Jetzt kann er sprechen. Bitte schön, Herr Kollege Jäger.
Ich habe selten ein so schönes Vorwort gehört, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seinerzeit hat eine Anhörung zu dem jetzt dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Gesetzentwurf stattgefunden. Im Rahmen dieser Anhörung haben alle von den Fraktionen benannten Sachverständigen unisono verfassungsrechtliche Bedenken zu diesem Gesetzentwurf geäußert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es eine Aktennotiz gibt, die bestätigt, dass die Kollegen Lindner und Wüst dieses Gesetzgebungsverfahren aus rein parteitaktischen Gründen vorangetrieben haben.
Aus diesem Grunde, weil mit dem Wählerwillen Trickserei betrieben werden sollte, haben wir Verfassungsklage eingereicht. Wir begrüßen die Ankündigung des Verfassungsgerichtshofes sehr, diese Entscheidung zügig und zeitnah behandeln zu wollen.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Landtag von Nordrhein-Westfalen aufgefordert – mit Datum 22. September –, eine Erklärung abzugeben, ob eine Stellungnahme gewünscht ist, und zwar mit einer Frist bis zum 23. Oktober. Das ist also morgen.
Heute Morgen hat der Rechtsausschuss in einer Sondersitzung – entgegen der üblichen Verfahrensweise – nicht den Verzicht auf eine Stellungnahme festgestellt, sondern mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen, eine solche Stellungnahme abgeben zu wollen. Da das bis morgen wohl kaum möglich sein wird, ist dies ein Affront gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, dessen Fristsetzung damit ausgehebelt werden soll.
Meine Damen und Herren, die Trickserei gegenüber den Wählerinnen und Wählern wird jetzt gegenüber dem Landesverfassungsgerichtshof fortgesetzt.
Aus diesem Grunde werden wir nicht zustimmen, dass eine Stellungnahme des Landtags von Nordrhein-Westfalen nicht mehr fristgerecht erfolgt. – Vielen Dank.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass keine Debatte vorgesehen ist. Gleichwohl kann eine solche Erklärung gemäß dem entsprechenden Paragraphen unserer Geschäftsordnung bis zu drei Minuten dauern. Für eine weitere Erklärung hat sich für die FDP-Fraktion der Kollege Lindner gemeldet. Bitte, Herr Lindner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Einlassungen von Herrn Jäger fühle ich mich jetzt tatsächlich persönlich beschwert. Ich weise zurück, dass ich auf den Termin der Kommunalwahl aus parteitaktischen Gründen Einfluss genommen haben soll.
Richtig ist vielmehr, dass die Koalitionsfraktionen dem Votum beispielsweise des Städte- und Gemeindebundes gefolgt sind, den Kommunalwahltermin als eigenständigen Wahltermin so zu gestalten, dass er auch hinreichende öffentliche Aufmerksamkeit finden kann.
Das war für uns handlungsleitend, und wir sehen uns jetzt auch durch die Rechtsprechung bestätigt. – Schönen Dank.
(Beifall von FDP und CDU – Zurufe von der SPD: Das war aber schwach! Was wollten Sie uns damit sagen?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Rechtsauschusses Drucksache 14/7688, eine Stellungnahme abzugeben. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, die hier im Saal die Mehrheit stellen, angenommen.
HPA 14/4338 AWME 14/6682 AUNLV 14/6683 AGFI 14/6690 AGFI 14/7469 EA AGS 14/6849 AGS 14/6857 AGS 14/6928 EA AIWFT 14/6951 AGFI 14/6967 (Neudruck)
Die Übersicht enthält acht Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie zwei Entschließungsanträge, die in den Fachausschüssen erledigt wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse also abstimmen über die Bestätigung dieser Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse entsprechend der Übersicht 41 Drucksache 14/7689. Wer stimmt dem so zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind diese Ergebnisse einstimmig so bestätigt.