Protokoll der Sitzung vom 22.10.2008

Frau Gödecke.

Geschäftsordnungsmäßig sauber erkläre ich, dass wir dem Antrag von Herrn Sagel gemäß § 41 Geschäftsordnung, getrennt abzustimmen, nicht widersprechen.

Jedes Mitglied kann nach der Geschäftsordnung Einzelabstimmung beantragen. Wenn die Fraktion, die betroffen ist, Bedenken erhebt, dann wird das nicht gemacht. Aber wenn ein Mitglied des Landtags dies beantragt und die antragstellende Fraktion nichts dagegen hat, dann kann man so abstimmen. Wir gehen jetzt davon aus, dass bei den Anträgen von Herrn Sagel und von der SPD getrennt abgestimmt wird.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Wir stimmen aber zuerst über den Inhalt des Antrages der SPD Drucksache 14/7672 ab. Dazu ist beantragt, über die Forderungen 1 und 2 getrennt abzustimmen.

Ich rufe Punkt 1 des Antrages der Fraktion der SPD auf. Wer dem Punkt 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist Punkt 1 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 2 des Antrages der SPD. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Herr Sagel. Dann ist Punkt 2 ebenfalls abgelehnt.

Damit ist auch der Antrag der SPD Drucksache 14/7672 abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Sagel Drucksache 14/7661. Er hat drei Forderungen.

Ich lasse zuerst über den Punkt 1 dieses Antrages abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Punkt 2 des Antrages! Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch Punkt 2 abgelehnt.

Punkt 3 dieses Antrages! Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist Punkt 3 auch abgelehnt.

Damit ist der gesamte Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Sagel Drucksache 14/7661 auch abgelehnt.

Wir kommen dann zur namentlichen Abstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat – wie bereits ausgeführt – gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 14/7681 beantragt. Nach Absatz 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte nun die Schriftführerin Frau Brunert-Jetter, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte schön.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Gibt es noch Abgeordnete, die abstimmen möchten? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja stimmten 83 Abgeordnete, mit Nein stimmten 98 Abgeordnete. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 14/7681 von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Zum Schluss kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 14/7737 der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf:

3 Ehrenamtliches Engagement für Bildungseinrichtungen fördern und steuerlich honorieren

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7667

Ich eröffne die Beratung und gebe der Kollegin Hack von der SPD das Wort.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir können erst fortfahren, wenn sich die Reihen so geschlossen haben, dass Aufmerksamkeit herrscht. Ich gebe auch den Hinweis, dass wir im Zeitplan fast zwei Stunden hinterherhinken. Vielleicht können Sie sich einmal Gedanken darüber machen, das wieder hinzubekommen.

Ich gebe nun Frau Hack das Wort und bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der aktuellen bildungspolitischen Debatte werden derzeit in großer Zahl Vorschläge vorgetragen und kontrovers diskutiert, die zu Verbesserungen im Bildungssystem führen könnten.

Vor diesem Hintergrund mag manchem der eingebrachte Antrag möglicherweise zu weit entfernt vom Thema oder zu detailliert erscheinen. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Änderung des Spendenrechts aber nur vermeintlich um eine Kleinigkeit; die Auswirkungen wären beträchtlich. Bekanntlich sind es eben nur zu oft Details, die begrüßenswerte Aktivitäten bremsen oder befördern.

Ein umfängliches Rettungspaket für das Bildungssystem – lassen Sie es mich hier und heute so nennen – wird sicherlich aus zahlreichen Bestandteilen geschnürt werden. Dazu werden wir im Laufe dieser Plenartage noch Einiges hören – ob auch aus Berlin, bleibt abzuwarten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das in vielerlei Ausprägungen vorhandene und wachsende ehrenamtliche Engagement, das von unterschiedlichen Beteiligten für Bildungseinrichtungen geleistet wird, fördern. Sie alle kennen die zahlreichen Beispiele unbezahlter Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen: Das Außengelände wird am Wochenende zu einer kindgerechteren Umgebung umgearbeitet, ein Brunnen oder eine Wasserspielanlage wird gebaut, ein Garten wird angelegt, Klassenräume werden angestrichen, ein Schulhof entsiegelt und neu gestaltet, die Pausenhalle angestrichen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir uns alle einig sind, dass so im ganzen Land in jeder Bildungseinrichtung, die davon profitieren darf, ein Mehrwert

geschaffen wird: ein Mehr an Aufenthaltsqualität, ein Mehrwert für den Lebensort Kita und Schule.

Honoriert werden diese unentgeltlichen Unterstützungsleistungen steuerlich jedoch so gut wie gar nicht. Wer den Eimer Farbe zur Verfügung stellt, wird steuerlich entlastet; wer die Farbe erst zur Wirkung bringt, nicht. Trotz vielfältiger Änderungen im Spendenrecht in den vergangenen Jahren sind Geld- und Sachspender gegenüber Zeitspendern nach wie vor im Vorteil.

Nur auf aus unserer Sicht sehr bürokratischem Umweg mit dem sogenannten Aufwendungsersatzanspruch per Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss kann Zeit in Geld umgewandelt werden. Die Handhabung durch einzelne Finanzämter differiert zudem. Eine landes- bzw. bundesweit einheitliche zufriedenstellende Regelung ohne den Zwang, dies im Rahmen eines Vereins zu bewerkstelligen, gibt es nicht.

Auch wenn die Enquetekommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestags in ihrem Bericht aus dem Jahr 2002 die steuerliche Absetzbarkeit von Zeitspenden ablehnte, sehen wir inzwischen umso mehr die Notwendigkeit einer für Bildungseinrichtungen und damit für Kinder und Jugendliche förderlichen Regelung.

Wir begrüßen ganz ausdrücklich – das will ich betonen – die Initiativen zahlreicher Unternehmerinnen und Unternehmer, die Geld oder Sachmittel zur Verfügung stellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Arbeitszeit für Arbeit in Bildungseinrichtungen freistellen und so Verantwortung für Kitas und Schulen meist in ihrem Umfeld unter Beweis stellen. Das ist aus unserer Sicht auch aktives Handeln gegen Fachkräftemangel.

(Beifall von der SPD)

Aber ich stelle die Frage: Ist das alles mehr wert als die Zeit für einen Anstrich, die Zeit im Lesezimmer und die Zeit für den Schulgarten? Mit einer Initiative zur bundesweiten Gleichbehandlung von Geld- und Zeitspenden geben wir als Landtag NordrheinWestfalen ein Signal, wie sehr wir das Engagement dort schätzen, wo Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres Tages verbringen, wo Kitas und Schulen als Lebensorte gefördert werden und Eltern und andere Beteiligte durch ihren Einsatz eine hohe Identifikation mit diesem Lebensort ihrer Kinder zeigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in Zeiten, in denen wir oft den Mangel an Elternmitarbeit beklagen, ist Unterstützung für derartige Zuwendung nur zu angebracht.

Um eines vorwegzunehmen: Niemand sollte bei einer neuen Regelung Auswüchse oder gar Missbrauch befürchten. Wäre dies ein Argument, so gäbe es aus unserer Sicht in Deutschland viele andere Regelungen, die dann als erste abgeschafft werden müssten.

Im Ausschuss werden wir sicherlich über Einzelheiten der Realisierung sprechen können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Hack. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Tenhumberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft braucht die sichtbaren und unsichtbaren Hände derer, die miteinander, füreinander und für andere etwas unternehmen. Ohne Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement wäre unsere Gesellschaft ärmer und vieles nicht möglich.

Das ehrenamtliche Engagement hat eine lange Tradition und ist ein unverzichtbares Element für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Das freiwillige Engagement ist auch in der heutigen Zeit Teil und Ausdruck einer Gesellschaft, die nicht ausschließlich auf ökonomische Vorteile des Einzelnen ausgerichtet ist.

Etwa 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Initiativen, Projekten, Selbsthilfegruppen, in Kirchen, Gewerkschaften und Parteien. Der Staat fördert diese Aktivitäten materiell und ideell auf vielfältige Weise.

Der Antrag Drucksache 14/7667 befasst sich nur mit einem Teilbereich des ehrenamtlichen Engagements. Er beschränkt sich nur auf steuerliche Begünstigungen und nur auf Bildungseinrichtungen, wobei auch hier nur Schulen und Kindergärten in den Blick genommen werden. Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Kulturvereine, Musikorganisationen und die vielen Bildungsmöglichkeiten in den Vereinsstrukturen bleiben dabei außen vor. Das ist ein Fehler des Antrags.

Warum werden diejenigen ehrenamtlich Tätigen in Ihrem Antrag nicht berücksichtigt, die sich zum Beispiel in der Altenpflege, der Hospizbewegung, der Eine-Welt-Initiative usw. engagieren? Wo bleibt der Grundsatz der Gleichbehandlung des Ehrenamts?

Der zweite Minuspunkt lautet: Zum Volumen der materiellen Begünstigung wird nichts gesagt. Hinzukommt, dass Sie mal wieder eine Forderung aufstellen, ohne sich dazu zu äußern, wer das bezahlen soll und wie es zu bezahlen ist. Für die CDUFraktion steht fest: Es kann nicht wie bisher bei Ihnen üblich zulasten zukünftiger Generationen finanziert werden.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der in der Fachberatung kritisch zu hinterfragen ist, ist Folgender: Wer ist in welchem Umfang Begünstigter der steuerlichen Vorteile? Soll die Förderung in

Ihrem Antrag so verstanden werden, dass diejenigen, die ein nichtsteuerpflichtiges Einkommen haben, keine Begünstigung erhalten und diejenigen, die finanziell sehr gut ausgestattet sind, die eigentlichen Gewinner Ihrer Vorstellungen sind?