Bernhard Tenhumberg
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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Enquetekommission! Werte Gäste! Nachdem ich bereits Mitglied in der Enquetekommission II „Chancen für Kinder“ war, habe ich mich besonders gefreut, auch in der neuen Enquetekommission mit dem Titel „Enquetekommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen“ – kurz: Enquetekommission Prävention – mitarbeiten zu dürfen. Das gilt nicht zuletzt deshalb, weil wir gerade für den Bereich der sogenannten primären Prävention im Wesentlichen auf die Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquetekommission II zurückgreifen konnten.
Gemäß unserem Einsetzungsbeschluss haben wir mit unserer Enquetearbeit in den Bereichen der primären und sekundären Prävention die folgenden zwei Fragen beantwortet:
Erstens. Welche Faktoren und Rahmenbedingungen führen dazu, dass Kinder und Jugendliche kriminell werden?
Zweitens. Wie kann man Kinder und Jugendliche vor einer solchen Entwicklung schützen?
Gefordert war von uns jedoch auch der Blick auf den Bereich der tertiären Prävention, das heißt, was man noch tun kann, wenn das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen ist, weil bereits eine Straftat verübt wurde.
Unsere Zielsetzung war, Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Maßnahmen bei vorgegebenen Ressourcen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen zu machen sowie neue, erfolgversprechende und nachhaltige Konzepte zu entwickeln.
Um neue Ansatzpunkte zu entwickeln, haben wir die Ist-Situation in Nordrhein-Westfalen genauestens analysiert. Erfolgreiche Modelle und Konzepte – auch außerhalb Nordrhein-Westfalens – konnten wir uns erklären und erläutern lassen. In Expertengesprächen wurden uns zahlreiche neue Ansatzpunkte präsentiert, die aus wissenschaftlichen Einsichten ableitbar waren.
Durch die außerparlamentarischen sachverständigen Mitglieder war in unserer Kommission die zielführende Verbindung von Praxis und Wissenschaft stets gewährleistet. Wichtig war die Berücksichtigung von Expertenmeinungen natürlich auch, um fraktionsübergreifende, fachlich begründete Handlungsempfehlungen für die Politik auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erarbeiten, die zeitnah umgesetzt werden können.
Wir können ein wenig stolz auf diesen Bericht sein: Es ist uns gelungen, einen gemeinsamen, ohne Sondervoten versehenen Bericht zu schreiben, der 35 Handlungsempfehlungen beinhaltet. Empfohlen werden jeweils realisierbare Maßnahmen für die unterschiedlichen Handlungsfelder, zum Beispiel in der Schule, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Jugendstrafrechtspflege.
Dieser Bericht beinhaltet Empfehlungen, die weit über die Wahlperiode hinaus gehen. Dabei haben die jeweiligen Mitglieder der Kommission auch ihre eigenen Positionen des Öfteren infrage gestellt. Ich habe es als sehr wohltuend empfunden, dass bei allen Beteiligten die Bereitschaft bestand, sich in die Überlegungen und Gedanken des anderen Kollegen und Sachverständigen hineinzudenken, um zu überprüfen, ob nicht auch diese Position zu einer Lösung führen könnte.
Der hohe Respekt vor der Arbeit und der Meinung des anderen schuf jene Atmosphäre des Vertrauens, die notwendig ist, um Ergebnisse fraktionsübergreifend zu formulieren. Ideologische Vorurteile blieben weitestgehend außen vor.
Meine Damen und Herren, Prävention wirkt und zahlt sich letztlich aus. Deutlich betonen möchte ich deshalb die Wichtigkeit einer präventiven Vorgehensweise: Je früher eine Fehlentwicklung entdeckt wird und entsprechend gegengesteuert werden kann, desto besser wird dies für die betroffenen Jugendlichen und die Gesellschaft sein.
Nationale und internationale Studien unterstützen uns aber auch in der Bewertung, dass Prävention zu jedem Zeitpunkt wirkt, es also für präventive Maßnahmen nie zu spät ist.
Unter anderem haben wir uns mit dem Thema „Frühe Hilfen“ auseinandergesetzt und festgestellt, dass gerade die anlassunabhängigen aufsuchenden Angebote Wirkung zeigen. Sie erreichen alle Familien, ohne zu stigmatisieren, und tragen dazu bei, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.
Die Bereiche formeller und nonformale Bildung im Zusammenhang mit Prävention sind von uns unter Inanspruchnahme zweier Expertisen beleuchtet worden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gemeinsamen Empfehlungen der Enquetekommission II „Chancen für Kinder“.
Jugendarbeit wirkt nicht per se präventiv, unterstützt junge Menschen aber in ihrer persönlichen Entwicklung, indem sie sich an den Potenzialen der jungen Menschen und eben nicht an ihren Defiziten orientiert. Es ist immer schon wichtig gewesen, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichem Handeln durch Lob zu ermutigen. Die Zukunft der offenen und verbandlichen Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen muss sichergestellt werden.
Die besondere Aufmerksamkeit der Kommission wurde der Gruppe der mehrfach auffälligen Kinder und Jugendlichen zuteil. Hier müssen unter anderem Schule, Polizei, Jugendhilfe und Justiz verbindlich zusammenarbeiten. Die bereits heute mit Erfolg durchgeführten sogenannten Fallkonferenzen unter Beteiligung der Jugendlichen und der Eltern sollten zum Regelfall werden. Insgesamt ist eine koordinierte Vernetzung der Hilfsangebote erforderlich.
Wichtig ist, dass der junge Mensch langfristig und kontinuierlich begleitet wird, es also eine klare Fallverantwortlichkeit gibt. Diese Kontinuität muss auch aufseiten der Eltern eingefordert werden. Denn zu oft werden kostenintensive Maßnahmen der Jugendhilfe zum Nachteil der Jugendlichen abgebrochen.
Am Herzen liegt uns auch die Situation der jungen Volljährigen. Oft brechen Maßnahmen der Jugendhilfe mit Vollendung des 18. Lebensjahres ab, obwohl der Hilfebedarf noch gegeben ist. An dieser Stelle sollten junge Menschen mehr Unterstützung erfahren. Die Jugendhilfe muss Priorität vor der Jugendhaft haben. Hierin waren wir uns alle mit den Experten einig.
Im Dezember letzten Jahres hat die Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes NRW die gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug in freien Formen geschaffen. Jetzt geht es darum, zu schauen, inwieweit entsprechende Angebote in Jugendhilfeeinrichtungen eingerichtet und vorgehalten werden können. Die zurzeit vorhandenen Plätze zur U-Haftvermeidung sind nach unserer Auffassung deutlich aufstockbar.
Meine Damen und Herren, die Kommission weiß leider auch – und ist sich in diesem Punkt einig –, dass nicht allen jugendlichen Straftätern ein Gefängnisaufenthalt erspart werden kann. Aber auch bei einer Inhaftierung muss es für den jungen Menschen weitergehen. Dem Jugendlichen eine Perspektive für die Zeit nach der Entlassung zu geben, ist notwendig.
Im Hinblick auf den Erziehungs- und Fördergedanken im Jugendstrafvollzug sollten die dort Beschäftigten über entsprechende pädagogische Kenntnisse verfügen. Dies gilt jedoch nicht nur für die Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst. Überall, wo Kinder und Jugendliche aufwachsen, leisten unsere Fachkräfte gute Arbeit, die durch eine gezielte Aus- und Weiterbildung speziell im Hinblick auf den Umgang mit den Schwierigen und Belasteten weiter unterstützt werden müssen. Die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung aller Fachkräfte wurde uns auch durch eine Expertise belegt.
Meine Damen und Herren, Prävention gibt es nicht umsonst! Die Kommission hat sich viele Gedanken gemacht, wie die entsprechenden Kosten gerecht verteilt werden können. Letztlich profitieren alle
davon, wenn Kinder und Jugendliche ihr späteres Leben eigenverantwortlich bestreiten können und nicht straffällig werden.
Verhindert man durch bestimmte Fördermaßnahmen, dass ein Jugendlicher zum Intensivtäter wird, so spart die Gesellschaft Kosten in erheblichem Umfang.
Da Prävention auch Geld kostet, war die Frage der Finanzierung zu beantworten. Ergebnis unserer Überlegungen ist der Präventionsfonds. Als Anschub soll dieser zunächst unter anderem aus Landesmitteln gespeist werden. Später sollen Eigenanteile aller Nutznießer der Ersparnis einfließen. Für die Vergabe der Präventionsmittel muss es verbindliche Kriterien geben.
An dieser Stelle will ich es dabei belassen. Weitere Details können Sie dem Bericht entnehmen; bitte, lesen sie ihn.
Ich möchte an dieser Stelle eindringlich an alle appellieren und darum bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen konsequent umgesetzt werden.
Wir haben es geschafft, fraktionsübergreifende Empfehlungen zu erarbeiten. Sie alle wissen, dass das bei der Komplexität des Themas, bei den Vorfällen zum Beispiel in München und in den Strafvollzugseinrichtungen während unserer Kommissionsarbeit und in Anbetracht des politischen Alltagsgeschäfts und der kommenden Landtagswahl nicht selbstverständlich war. Trotzdem haben wir es gemeinsam geschafft; und das ist gut für unser Land.
Meine Damen und Herren, ich danke dem Landtag für die Einsetzung dieser Enquetekommission. Mit der Umsetzung der Ergebnisse können wir die Situation vieler Menschen vor Ort verbessern.
Ich danke meinen CDU-Mitstreitern Gabriele Kordowski, Ursula Doppmeier und Wolfgang Schmitz. Als CDU-Sprecher habt ihr mich vorbildlich, menschlich und fachlich toll unterstützt. Als Vorsitzende hat Gabriele Kordowski neutral und zielorientiert die Kommission geleitet.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die ebenfalls konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit den Sprechern der jeweiligen Fraktionen, Markus Töns, Horst Engel und Ewald Groth, haben wir nach meiner Auffassung ein gutes Bild der parlamentarischen Zusammenarbeit abgegeben.
Ich danke den Expertinnen und Experten von außerhalb, die uns mit ihren Vorträgen, Stellungnahmen und Expertisen wertvolle Denkanstöße und Diskussionsgrundlagen geliefert haben.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie haben in vielen Arbeitssitzungen exzellente vorbereitende Arbeiten geliefert. Ohne diese Zuarbeit hätte der Bericht nicht pünktlich erstellt werden können.
Ich danke dem Kommissionssekretariat für die Aufbereitung unseres Berichts und einer umfassenden, sehr gelungenen Darstellung der Fachinhalte für eine breite Öffentlichkeit. Die Koordinierungsleistungen waren kompetent und verlässlich. Die organisatorische, administrative und fachliche Betreuung durch Lena Grawe und André Zöhren hätten für mein Empfinden nicht besser sein können.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich allen sachverständigen Mitgliedern der Kommission, die ich zahlreich auf der Besuchertribüne sehe, aussprechen. Sie, meine Damen und Herren, waren ein Garant dafür, dass Praxis, Wissenschaft und Politik in der Lage waren, unter gegenseitiger Wertschätzung fachlich und sachlich an der Aufgabenstellung zu wachsen. Ohne sie hätten wir den Bericht nicht schreiben können.
Innerhalb der CDU hat als Sachverständiger Prof. Dr. Thomas Bliesener mitgearbeitet. Ich danke ihm ganz persönlich auch dafür, dass er die weite Anreise aus Kiel für die beratende Arbeit hier in Kauf nahm, und er seine reiche wissenschaftliche Arbeit in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelte.
Hans Scholten, ein weiterer von uns benannter Sachverständiger, danke ich für die aufschlussreichen Einblicke in seine Arbeit und die damit verbundene Vermittlung des notwendigen Praxisbezugs. So waren wir immer nah an den Menschen. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bewohnern des Raphaelshauses dafür, dass sie ihren Chef für diese wichtige Kommissionsarbeit freigegeben und unterstützt haben.
Meine Damen und Herren, jetzt muss die Umsetzung unserer Empfehlungen erfolgen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen. Jetzt ist die Gelegenheit dazu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Ich empfinde das Vorgehen der SPD-Landtagsfraktion, nämlich Ihren heutigen Antrag zum ehrenamtlichen Engagement, als unfreundlichen Akt.
Ich werde es im Land immer wieder verkünden: Aus wahlkampfstrategischen Gründen opfert die SPD die Möglichkeit eines gemeinsamen parlamentarischen Vorgehens zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit.
Das ehrenamtliche Engagement hat für unsere Gesellschaft eine große Bedeutung und wird aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen.
Deshalb haben sich auf Einladung von Vertretern des Instituts für Bürgergesellschaft, des Zentrums
für Bürgerengagement, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, des DiözesanCaritasverbands Köln und der Kölner Freiwilligenagentur einzelne Abgeordnete aus allen Fraktionen dieses Landtags außerparlamentarisch und informell getroffen.
Diese Gesprächsrunden haben im Januar, im Juni und im September des vergangenen Jahres in Düsseldorf in einer vertraulichen und angenehmen Atmosphäre stattgefunden. Sie waren von dem Willen getragen, ohne parteipolitische Einengung über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Engagementpolitik zu beraten. Wir hatten uns dabei Konsens vorgenommen, wollten ernsthaft diskutieren, weitere Schritte in diesem gesellschaftlich wichtigen Bereich partei- und fraktionsübergreifend verabreden und die gemeinsamen Ergebnisse in das Parlament einbringen.
Ziel dieser Gesprächsrunde sollte es auch sein, auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse mit Praktikern, Wissenschaftlern sowie den Vertretern von im Ehrenamt engagierten Instituten und Verbänden und der Politik gemeinsame Strategien zu erarbeiten. Die so entwickelten und auf einer breiten Basis aufgestellten Konzepte sollten effektiv und zum Wohle unserer Gesellschaft umgesetzt werden. Das scheint jetzt vergessen worden zu sein.
Ein guter Ansatzpunkt zur Weiterentwicklung der Engagementpolitik ist nach meiner Auffassung der Bericht der Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ aus dem Jahr 2002 des Deutschen Bundestages. Ich zitiere aus dem Vorwort des Abschlussberichts Drucksache 14/8900 des Deutschen Bundestages:
Bürgerschaftliches Engagement bedeutet Vielfalt. … Die Bürgerinnen und Bürger erneuern mit ihrem freiwilligen Engagement in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Tag für Tag die Bindekräfte unserer Gesellschaft. Sie schaffen eine Atmosphäre der Solidarität, der Zugehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens. … Darüber hinaus aber steht die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Kontext eines der wichtigsten gesellschaftlichen Reformprojekte unserer Zeit: der Stärkung der Bürgergesellschaft.
Mir ist es sehr wichtig, die gesellschaftspolitische Dimension des ehrenamtlichen Engagements in der öffentlichen Diskussion angemessen zu betonen. Bürgerschaftlich Engagierte verbinden heute mit ihren Aktivitäten einen starken Wunsch nach Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.
Ableiten müssen wir als Parlamentarier hieraus also auch neue Wege der Mitgestaltung und Mitbestimmung. Im politischen Handeln sollten wir Bürgerengagement generell als ein menschliches Bedürfnis und Recht verstehen und dafür sorgen, dass jeder Einwohnerin und jedem Einwohner Nordrhein
Westfalens Chancen zum Bürgerengagement eröffnet werden. Engagierte Menschen bieten Bürgerengagement, aktive Teilnahme an unserer Gesellschaft.
Bürgerengagement eröffnet den Zugang zu sozialen Netzwerken. Es trägt im Gemeinwesen zu Zusammenhalt und Lebendigkeit bei, und es kann vielfältige Potenziale zur Minderung oder Lösung gesellschaftsrelevanter Probleme aufzeigen.
Als politische Aufgabe sollten wir uns nun zwei Ziele setzen: Menschen, die sich zukünftig ein bürgerschaftliches Engagement vorstellen können, mit einem entsprechenden Angebot den Zugang zu erleichtern und Institutionen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft sowie Einzelpersonen für eine engagementfreundliche Kultur empfänglich zu machen.
Bürgerengagement wirkt in der Regel am besten vor Ort: im Gemeinwesen, in der Kommune, in den Kirchen, in Bürgerinitiativen, in den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege mit ihren Einrichtungen und Diensten, in kommunalen oder Vereinsehrenämtern, in institutionalisierter oder informeller Freiwilligenarbeit, in nachbarschaftlicher Hilfe, im Kontext eines Unternehmens und in vielem mehr. Unterstützen sollten die Kommunen das Bürgerengagement durch die Bereitstellung von erforderlichen Infrastrukturleistungen.
Die CDU-Landtagsfraktion weiß um die Bedeutung der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements. Die Landesregierung hat deshalb bereits durch viele Maßnahmen die Schaffung einer Anerkennungskultur gefördert, und sie wird es auch in Zukunft verstärkt tun.
So fördern wir die Beratungs- und Koordinierungsaufgaben der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie ihr ehrenamtliches Engagement weiterhin unmittelbar und mit mehreren Millionen € aus dem Landeshaushalt.
Die im Antrag angesprochenen Themen werden selbstverständlich schon seit Langem von unserer Landesregierung bearbeitet
und sind Gegenstand der Beratungen des Nationalen Forums – soweit Ihnen das bekannt ist, Herr Killewald.
Deshalb ist der Alleingang der SPD-Fraktion nicht sachgerecht und nicht zielführend. Unser Entschließungsantrag hingegen weist in die Zukunft.
Zum Abschluss bedauere ich noch einmal, dass sich die SPD-Fraktion aus populistischen Gründen aus der gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Initiative und Verantwortung stiehlt.
Das Thema ist zu wichtig, als dass es parteipolitisch instrumentalisiert werden dürfte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kollegin Frau Hack, ist Ihnen das Protokoll der Arbeitsgruppe vom 15.09.2009 bekannt, in dem es – ich zitiere – heißt: Der abgestimmte Antragsentwurf wird dann den Veranstaltern zur Kenntnis gegeben. – Weiter ist davon die Rede, dass es abgestimmt werden soll.
Ist Ihnen das Verfahren, das verabredet wurde, bekannt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Steffens, ja, Frau Altenkamp: Seitdem die CDU mit ihren Ministern die Ministerien führt, geht es den Menschen und den Kindern und Jugendlichen in NordrheinWestfalen besser. Das ist gut für das Land.
Kolleginnen und Kollegen, im Vorwort der Kampagne der Evangelischen Kirche von Westfalen „Lasst uns nicht hängen“ schreibt der Präses Alfred Buß zum Thema Kinderarmut:
Armut liegt nicht erst bei materieller Unterversorgung vor, sondern schon dann, wenn Menschen sich nicht mit ihren Fähigkeiten in das von allen geteilte Leben einbringen können.
Der Kern von Armut ist fehlende Teilhabe, also Ausgrenzung.
Armut behindert Menschen darin, sich mit ihren Gaben zur eigenen Selbsterhaltung und zum Wohl aller einzusetzen. Es ist ein Teufelskreis – kein Abschluss, keine Ausbildung, kein Job, kein Geld, keine Perspektive. Dieser Teufelskreis tangiert die Menschenwürde. Auch Kinder aus armen Verhältnissen müssen sich entwickeln, ihre Gaben entfalten und gleichberechtigt am wirtschaftlichen, sozialen und solidarischen Leben teilhaben können.
Meine Damen und Herren, Armut bedeutet für Kinder neben den materiellen Entbehrungen häufig eine soziale Isolation, ein hohes Krankheitsrisiko und die Gefahr der Benachteiligung im Bildungssystem.
Die Langzeitstudie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Kinderarmut bei drei- bis zehnjährigen Kindern stellt erhebliche Benachteiligungen und Defizite fest.
Diese Fakten sind nicht erst jetzt bekannt. Bereits seit 1992 erstellt die nordrhein-westfälische Landesregierung in regelmäßigen Abständen Armutsberichte.
Im Dezember 2003 hat es darüber hinaus eine Veröffentlichung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Arbeiterwohlfahrt Niederrhein über die Arbeit der Projektgruppe „Kinderarmut“ gegeben. Im Vorwort dieses Berichts stellt die damalige Schulministerin Schäfer von der SPD aber lediglich fest: Die Zahl der Kinder, die in Armut groß werden, steigt.
Alternativen für Gegenstrategien sind von der rotgrünen Landesregierung nicht entwickelt geschweige denn diskutiert worden. Die Erkenntnisse, meine Damen und Herren, die Berichte und Untersuchungsergebnisse wurden in den Aktenschrank gestellt. Kinder und Jugendliche wurden von RotGrün unter Verschluss genommen. Familien wurden alleine gelassen.
Mit unserer neuen Regierung ist das nun deutlich anders geworden. Wir sprechen die Probleme an und leiten in vielfältiger Weise Gegenmaßnahmen ein. Für uns ist es kein Tabu, über die soziale Lage, Herr Killewald, und die finanzielle Situation von armen Familien mit Kindern zu sprechen.
Denn Armut verhindert Integration. Armut fördert Konflikte. Armut isoliert. Armut verhindert Zukunft. Deshalb schweigen wir nicht, sondern ergreifen ein ganzes Bündel von finanz- und bildungspolitischen und sozialpolitischen Maßnahmen, um aktiv die steigende Kinderarmut zu bekämpfen.
Mehr als 250.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze seit 2005: Dies ist ein aktiver Beitrag zur effektiven Bekämpfung von Armut.
Dass wir es als CDU besser können als Rot oder ganz schlimm Rot-Rot-Grün zeigt der Armutsatlas des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes deutschlandweit und auch innerhalb von NordrheinWestfalen. Dort, wo die CDU seit vielen Jahren politische Regierungsverantwortung trägt, ist die Armutsquote niedriger.
Dort, wo Rot regiert, ist die Menschheit ärmer.
Der Zwischenbericht der Landesregierung zur Arbeit des runden Tisches, meine Damen und Herren, dokumentiert die zukunftsweisende Arbeit unserer Koalition der Stabilität und Zukunft. Nicht der Staatsapparat, nicht parteitreue Organisationen und Funktionäre entwickeln Strategien zur Armutsvermeidung, sondern Praktiker, Betroffene und unabhängige Sachverständige. Wir beteiligen, wir praktizieren Partizipation. Dabei lassen wir uns davon leiten, dass nicht nur die Folgen der Kinder
armut zu bekämpfen sind, sondern die Ursache der Kinderarmut selbst. Das Entstehen von Armut muss verhindert werden.
Meine Damen und Herren, ich will noch kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, den wir heute von der SPD zugeleitet bekommen haben. Die Empfehlung, die Enquetekommissionsberichte „Chancen für Kinder“ zu übernehmen, geht fehl. Anscheinend haben Sie den 9. Kinder- und Jugendbericht nicht gelesen, der diese Empfehlung teilweise aufnimmt. Der runde Tisch, die Berichte, die uns Herr Minister vorgetragen und in schriftlicher Form zugeleitet hat, sind ein Dokument dafür.
Das Handeln der Landesregierung ist auf die Empfehlungen der Enquetekommission II ausgerichtet und teilweise in der Umsetzung bzw. in der mittelfristigen Planung.
Wie kommen Sie dazu, zu behaupten, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung nicht auskömmlich sei? Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die Roten die Stellen auf 110 begrenzt haben, obwohl 156 gefordert waren. Wer hat denn für die nicht auskömmliche Stellenausstattung gesorgt?
Wenn Sie jetzt von „nicht auskömmlich“ sprechen, kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, ob Sie noch wissen, was Sie gestern getan haben. Ihre Forderungen sind alle bekannt. Sie sind zum Teil umgesetzt, werden zum Teil umgesetzt, teilweise sind sie weltfremd. Man merkt, dass der Wahlkampf begonnen hat.
Ich will abschließend ein Zitat aus der Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege bringen, das uns bescheinigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Dort heißt es:
Die Freie Wohlfahrtspflege in NordrheinWestfalen sieht das Bemühen der Landesregierung, Hilfen für Kinder in Not anzubieten und im Kampf gegen die Kinderarmut voranzukommen. Sie begrüßt dies sehr. Der eingeschlagene Weg, durch eine Vernetzung der unterschiedlichen Ministerien sowie die Rückkopplung mit Verbänden, Institutionen und anderen Akteuren vor Ort ein möglichst gut abgestimmtes und umfassendes Handlungskonzept zu entwickeln, ist stimmig, unterstützenswert und kann zum Erfolg führen.
Dem ist nichts hinzuzufügen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer mehr Menschen leben mit Schulden. Einen Kredit aufzunehmen, auf Raten zu kaufen, das ist normal geworden und in großen Teilen der Bevölkerung weit verbreitet. Zu
diesen Verhaltensweisen werden Menschen zum Teil sogar noch animiert.
Eine solche Praxis ist nur dann kein Problem, wenn die fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem verfügbaren Einkommen bedient werden können.
Ist die Rückzahlung aber nicht mehr oder nicht mehr ganz gewährleistet, wird es eng. Dann erwachsen Schwierigkeiten, die schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Aus der Verschuldung wird eine Überschuldung.
Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich. Häufig entsteht eine solche Situation durch ein unvorhersehbares Ereignis im beruflichen Bereich wie Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder eine fehlgeschlagene Existenzgründung. Oftmals ist die Überschuldung auch auf private und persönliche Gründe wie Scheidung oder lang anhaltende Erkrankung oder aber auch Unerfahrenheit und Sorglosigkeit im Konsumverhalten zurückzuführen. Ebenso kann eine sorglose Kreditvergabe zur Überschuldung beitragen.
Wer erst einmal überschuldet ist, muss mit schlimmen Folgen rechnen: Es kann zu Lohnpfändungen kommen mit der Konsequenz, dass der Arbeitsplatz verloren gehen kann, und es kann zu Mietrückständen kommen, was die Kündigung der Wohnung zur Folge haben kann. Häufig sind mit der finanziellen Misere auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, familiäre Spannungen und persönliche Krisen verbunden.
Der Antrag der SPD, „Krisenopfern helfen – Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen“ will nun angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise Änderungen und Ergänzungen in der Schuldner- und Insolvenzordnung vornehmen. Wir halten diesen Schritt zurzeit nicht für notwendig, zumal infolge der EU-Dienstleistungsrichtlinie so oder so aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe neue Kriterien zum Beispiel für das Anerkennungsverfahren kommen werden. Wir werden uns hieran aktiv beteiligen.
Meine Damen und Herren, trotz der Wirtschaftskrise ist die Zahl der überschuldeten Privathaushalte bzw. Privatpersonen nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform im vorigen Jahr bundesweit gesunken bzw. konstant geblieben. Dies bestätigen Sie von der SPD-Fraktion auch in Ihrem Antrag, wenn Sie von 720.000 überschuldeten Personen in Nordrhein-Westfalen sprechen. Laut Gutachten des Büros für sozialwissenschaftliche Beratung aus dem Jahre 1996 ging man damals von etwa 368 000 überschuldeten Haushalten aus. Dies entspricht in etwa auch dem heutigen Stand in NordrheinWestfalen.
Darüber hinaus muss betrachtet werden, dass aufgrund der vorbildlichen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik dieser Landesregierung
die Arbeitslosenzahlen stark nach unten gegangen sind. Logischerweise sinkt damit auch der Beratungsbedarf.
Anfang 1999, meine Damen und Herren, trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Ein wesentlicher Teil dieser Insolvenzordnung betrifft die Verbraucherinsolvenz. Damals haben Sie von der SPD den Beratungsbedarf mit 110 landesgeförderten Vollzeitstellen definiert. Wie Sie nun bei verbesserten Rahmenbedingungen zu der Erkenntnis kommen, die Beratungsleistung in unserer Insolvenzordnung ausbauen zu müssen, kann ich nur als Eingeständnis des Versagens der rot-grünen Vorgängerregierung interpretieren. Oder handelt es sich wieder einmal um einen Lobby- und Showantrag?
Meine Damen und Herren, ich persönlich glaube, dass wir in Nordrhein-Westfalen die Schuldner- und Insolvenzberatung noch weiter optimieren können.
Nein, danke. – Der Antrag der SPD enthält dazu nur einige Gesichtspunkte, die aber nicht ausreichen und leider einen ganzheitlichen Ansatz vermissen lassen. Insbesondere vermisse ich den Präventionsansatz. Deshalb werden wir den Antrag, der hier unter Wahlkampfgesichtspunkten eingebracht worden ist, ablehnen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zeit- und Leiharbeit hat bereits eine lange Geschichte. Sie ist im Jahr 1990 in Nordrhein-Westfalen entwickelt worden. Ausgehend von dem niederländischen Modell wurden in Nordrhein-Westfalen durch die Firma „START Zeitarbeit NRW“ die ersten Zeitarbeitsplätze geschaffen.
Was sich in Amtsdeutsch „gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung“ nennt, beschreibt ganz normale heutige Arbeitsverhältnisse. Die obligatorische Sozialversicherungspflicht gilt hier ebenso wie die Pflicht zur Einhaltung aller anderen üblichen Regelungen und Pflichten.
Die Zeitarbeitsbranche hat in den letzten Jahren trotz Wirtschafts- und Finanzkrise eine positive Entwicklung genommen. Mit Blick auf die zurzeit negativen Erscheinungsformen kann man zu leicht vergessen, dass gerade diese Branche in den letzten Jahren einen beispiellosen Beschäftigungsboom entfacht hat und dabei ein Image für sich entwickeln konnte, das sie zunehmend auch für Hochqualifizierte interessant erscheinen lässt.
Zeitarbeit hat insbesondere die Aufgabe, betriebliche Auftragsspitzen aufzufangen, Innovations- und Auftragssprünge in der Anfangsphase personalmäßig zu begleiten und für Vertretungen im Urlaubs- und Krankheitsfall zu sorgen.
Wir benötigen in der aktuellen Diskussion mehr Fakten anstelle üblicher Ideologien. Daher möchte ich hier einige positive Ansätze der Zeit- und Leiharbeit nennen:
Zeitarbeit ist aus Sicht des Staates eine effektive und mit Abstand die wirtschaftlichste Form der Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, da die Kosten von Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überwiegend selbst erwirtschaftet werden.
Hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Zeitarbeit findet eben nicht, wie bei vielen anderen Arbeitsmarktprogrammen üblich, unter einem besonderen Schutzschirm statt, sondern in der harten Realität des globalisierten Wirtschaftslebens.
Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sorgen durch ihre Flexibilität für dringend notwendige Impulse und für Veränderungen in den Leihunternehmen, da sie festgefahrene betriebliche Denk- und Verhaltensmuster nicht nur infrage stellen, sondern diese auch häufig positiv verändern.
Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind der beste Garant dafür, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen der dringenden Notwendigkeit des lebenslangen Lernens gerecht werden können.
Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens. Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure und IT-Experten sind dort beschäftigt.
Zeitarbeit holt die Menschen aus der Arbeitslosigkeit. Circa 60% aller Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer werden vom Kundenunternehmen übernommen; weitere 20% werden von einer anderen Firma weiterbeschäftigt.
Durch ihre Flexibilität geben die Zeitarbeitsfirmen der deutschen Wirtschaft die Möglichkeit, nicht nur ein-, sondern in wirtschaftlich angespannten Zeiten auch einmal auszuatmen.
Aufgrund ihrer Personalkompetenz und ihrer Nähe zu allen Arbeitsmarktbeteiligten wie zum Beispiel Arbeitsagenturen, Argen und regionalen Bildungsinstitutionen sorgt die Zeitarbeitsbranche in schwierigen Wirtschaftsjahren dafür, dass viele in der Zeitarbeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterqualifiziert werden.
Es wäre wünschenswert, wenn die Kurzarbeiterregelung, die auch für die Zeitarbeitsbranche gilt, über den 31. Dezember 2010 hinaus gelten könnte.
Zeitarbeit baut Brücken in die Arbeit für jene Menschen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten.
Meine Damen und Herren, durch einige skrupellose Gesellen ist die Zeitarbeitsbranche jetzt in negative Schlagzeilen geraten. Wir alle sollten dafür sorgen, dass das grundsätzlich gute und sinnvolle Modell der Zeitarbeit durch einige wenige, die es missbrauchen, nicht in Verruf gebracht wird.
Obwohl sich die schwarzen Schafe gesetzeskonform verhalten, gilt es zu betonen, dass es in der Auslegung der Gesetzeslage Grenzen gibt. Das hat mit Werten, mit Moral und Ethik zu tun, welche sich in Teilen der deutschen Wirtschaft anscheinend immer mehr auf dem Rückzug befinden.
Die Ursache dafür, dass diese negative Entwicklung eintreten konnte, findet sich in der Novellierung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus dem Jahr 2004. Unter der Hartz-Gesetzgebung krempelte die damalige rot-grüne Regierung das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aus dem Jahr 1972 radikal um.
Die guten Regelungen, die eigentlich zum sozialen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassen worden waren, wurden außer Kraft gesetzt.
Wir sollten nicht vergessen, dass Rot-Grün diese Veränderung vorgenommen hat. Rot-Grün hat es zu verantworten, dass das Befristungsverbot aufgehoben worden ist. Rot-Grün hat es zu verantworten, dass das Wiedereinstellungsverbot und das Synchronisationsverbot nicht mehr gelten. Arbeitnehmerschutzrechte sind unter Rot-Grün abgebaut worden und gelten seit Januar 2004 nicht mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, verspüren Sie nicht den Wunsch, auch in Ihren eigenen Reihen aufzuräumen? Zu oft beklagen Sie Missstände und stellen Forderungen auf und vergessen dabei das eine oder andere Detail.
Auch in SPD-nahen Unternehmen, in denen viele Genossinnen und Genossen an verantwortlicher Stelle ein Zubrot verdienen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch aus Anstellungsverhältnissen in hauseigene Zeitarbeitsfirmen gedrängt. Für mich ist dies kein Verhalten, das überzeugt.
Betrachten Sie doch bitte einmal die Arbeiterwohlfahrt im Bezirk Westliches Westfalen einmal genauer und kritisch.
Die hauseigene Zeitarbeitsfirma ist personell aufgestockt worden. Zeitgleich werden in den Pflegeheimen der AWO drastisch die Stammbelegschaften reduziert.
Gern stellen Sie hier Ihren Einsatz für sozial Benachteiligte zur Schau. Gleichzeitig handeln Sie bei der AWO aber nach anderen Grundsätzen. Erstaunen können diese Lohnsenkungsstrategien, die sich bei der AWO und leider auch in anderen gemeinnützigen Unternehmen breitmachen, schon; denn eigentlich hatten Sie sich doch dem Guten verpflichtet. In Ihrem Handeln sind Sie – wie sich bei der AWO zeigt – von kapitalistischen Arbeitgebern kaum noch zu unterscheiden.
Die systematische Tarifflucht, um Tarifverträge auszuhebeln und Stammbelegschaften zu ersetzen, muss scharf verurteilt werden. Fleißig, billig,
schutzlos – das darf es in Nordrhein-Westfalen nicht geben.
Meine Damen und Herren, wir müssen gemeinsam Wege suchen und finden, die eine negative Entwicklung des an sich tollen Systems verhindern. Fehler im System müssen korrigiert werden. Ich freue mich daher, dass wir im zuständigen Ausschuss über die notwendigen Korrekturen vertiefend diskutieren können. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmeltzer, es ist ja klar, dass es Ihnen peinlich ist, wenn wir auf 2005 verweisen.
Wenn wir auf 2005 verweisen, geht es um Ihr Abschlusszeugnis.
Da reicht nun wirklich nicht die Note „mangelhaft“, sondern Ihre Leistungen muss man mit „ungenügend“ bewerten. Das muss man einfach so deutlich sagen.
Wer hat denn dieses Land fast in die Pleite gefahren? – Das hören Sie nicht gerne. Wer hat denn über 1 Million Arbeitslose im Land hinterlassen?
Herr Schmelzer, ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören.
Durch laute Zwischenrufe wird die Tatsache nicht revidiert. In Ihren Bemerkungen zum Kollegen Kern wird der Unterschied zwischen Ihnen und uns deutlich.
Mein Kollege Kern ist ein Praktiker. Er praktiziert es, Jugendliche in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Das lebt er in seiner Region Lippe vor.
Und was machen Sie?
Sie kloppen Sprüche. Mehr ist es nicht.
Sie reden viel und behaupten dasselbe auch noch von unserem Minister.
Ich weiß gar nicht, in welcher Welt Sie leben. Sie scheinen durch Ihre Brille in ein anderes Bundesland zu schauen, aber nicht nach NordrheinWestfalen. Sie leben nicht in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, zur Sache: Trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise konnte das Volumen des Haushalts des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu gehalten werden. Die minimalen Reduzierungen sind im Wesentlichen auf geringere Bedarfe im gesetzlich vorgeschriebenen Ausgabenbereich bzw. auf die Umsetzung der EU-Programme zurückzuführen.
Für den Teilbereich Arbeit und berufliche Weiterbildung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales konnten damit wiederum gestaltende Elemente im Haushaltsplan verankert werden, die insbesondere den Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt Unterstützung geben werden.
Nein. Ich verzichte auf eine Zwischenfrage.
Trotz des engen finanziellen Rahmens investiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiter verstärkt in Zukunftsaufgaben. Dabei unterstützt die Agentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel durch ihre enge Zusammenarbeit mit den Schulen, die Politik der Landesregierung.
Mit der Initiative der frühzeitigen Berufsorientierung an den nordrhein-westfälischen Schulen wird Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, in einer frühzeitigen vertiefenden Berufsorientierung die richtigen Entscheidungen für ihr zukünftiges Leben zu treffen. Zukunft fördern und vertiefende Berufsorientierung gestalten sind damit wesentliche Bestandteile der individuellen Förderung. Berufsorientierung in der Schule ist eine Zukunftsinvestition, die sich auszahlt.
Statt Hauptschulen am grünen Tisch abzuschaffen, investieren wir in Nordrhein-Westfalen deshalb im Bereich der Berufsorientierung massiv in optimale schulische Bedingungen für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler.
Gemeinsame vertiefende Berufsorientierung gibt Jugendlichen Berufs- und Lebensperspektiven, verhindert Ausbildungsabbrüche und Arbeitslosigkeit und deckt den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft.
Wir freuen uns, dass diese Initiative auch vom Vorsitzenden des Westdeutschen Handwerkskammertages begrüßt wird, den ich nachfolgend zitiere:
„Ein besonderes Anliegen des Handwerks im Rahmen der Berufsorientierung ist es, die Attraktivität und den hohen Anspruch handwerklicher Ausbildungsberufe, leistungsstarker Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte deutlich zu machen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Neugestaltung der Berufsorientierung an Schulen unter Berücksichtigung regionaler Strukturen und die Einbeziehung des Mittelstandes, um so den Ausbildungs- und damit Fachkräftenachwuchs zu sichern und jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.“
Dem stimmen wir voll zu und freuen uns über die positive Beurteilung der genannten Aktivitäten.
Jugendliche in Ausbildung zu bringen, ist jedoch nicht nur eine Aufgabe des Staates. Auch die Unternehmen haben ihre sozialen Verpflichtungen einzulösen und trotz der bestehenden Krise für einen stabilen Ausbildungsmarkt zu sorgen. Auch in diesem Jahr können wir erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es nicht, wie vermutet, zu einer Vielzahl von unversorgten Bewerbern für Ausbildungsplätze gekommen ist. Die Unternehmen in NordrheinWestfalen haben erkannt, dass sie für die Zeit nach der Krise gut qualifizierte Fachleute brauchen. Deshalb haben sie ihre Ausbildungsverpflichtungen in vorbildlicher Weise erfüllt.
Die Ausbildungsanstrengungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Handwerks und der Industrie dürfen nicht nachlassen. Jeder Jugendliche verdient am Anfang seines Arbeitslebens eine faire Chance. Das gilt insbesondere auch für schwächere Jugendliche oder Jugendliche mit Handicaps. Deshalb begrüßen wir, dass das Arbeitsministerium mit dem Programm „Werkstattjahr“ und dem „Dritten Weg“ in der Berufsausbildung diesen Jugendlichen auch weiterhin Unterstützung gewährt.
Der „Dritte Weg“ ist ein Angebot des Landes, eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen aufzunehmen. Das Besondere daran ist die berufliche Qualifizierung über sogenannte Bausteine, die Schritt für Schritt im besten Fall zum Abschluss führen. Bei einem eventuell vorzeitigen Ausstieg können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Zertifikaten über die absolvierten Bausteine ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt wesentlich erhöhen.
Mit unserem Werkstattjahr geben wir Jugendlichen, die direkt nach dem Schulabschluss nicht wissen, welche Ausbildung sie machen wollen, oder die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Zukunftsperspektive. In der Kombination von Schule und Praxis eröffnen sich Möglichkeiten für Übergänge in die berufliche Ausbildung. Jugendliche werden dabei in der Berufsorientierung unterstützt, sie können ihre Fähigkeiten ausprobieren, sie lernen neue Berufsfelder kennen und erhalten in den Berufskollegs die nötigen theoretischen Grundlagen.
Das Werkstattjahr ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Übergang zwischen Schule und Beruf gelingen kann, wenn eine frühzeitige Hilfestellung angeboten wird.
Das Gleiche gilt für das Landesprogramm „Jugend in Arbeit plus“. Hier werden insbesondere Jugendliche unter 25 Jahre angesprochen, die längere Zeit arbeitslos waren. Auch hier ist es wichtig, dem Jugendlichen durch eine fachliche Begleitung den
Weg in den Betrieb, in die Ausbildung und/oder in die Arbeit zu ebnen.
Auch die Landesprogramme BUS, Betrieb und Schule, sowie die Ausbildung in Teilzeit und die Verbundausbildung sind zu nennen.
All diese Landesprogramme helfen Jugendlichen, ihre beruflichen Wünsche und Ziele tatsächlich zu erreichen. Wünsche und Ziele sind für die Jugendlichen dabei wichtig, damit sie einen Ansporn haben, diese auch umzusetzen. Diese erfolgreichen Programme müssen wir dementsprechend im Haushalt verankern.
In der Krise haben aber auch die Unternehmen gezeigt, dass es für sie wichtig ist, auf qualifiziertes Personal zurückgreifen zu können.
Die Weiterqualifizierung wird vom Land NordrheinWestfalen durch den Bildungsscheck unterstützt. Bildungsschecks haben sich in den letzten drei Jahren als Erfolgsmodell für betriebliche und berufliche Weiterbildung etabliert. Seit 2006 haben bereits mehr als 220.000 Menschen dieses Angebot angenommen. An der Erfolgsstory Bildungsscheck wird kontinuierlich weitergearbeitet. Wir finden es gut, dass überdurchschnittlich viele Arbeitnehmerinnen vom Bildungsscheck Gebrauch gemacht haben. 71 % der Einzelpersonen, die einen Bildungsscheck beantragen, sind weiblich.
Wir sind dem Minister Karl-Josef Laumann dafür dankbar, dass er Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt hat. Wir unterstützen den Minister in dieser Sache und tun gut daran; denn hier zeigt sich auch unser Grundverständnis: Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Branchen unterstützt auch die Gruppen der benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da diese häufiger in schlechter bezahlten Arbeitsverhältnissen tätig sind. Arbeitgeber und Gewerkschaften beweisen mit ihren Tarifabschlüssen, dass sie sich gemeinsam gegen Dumpinglöhne stellen.
Für Menschen mit Behinderungen haben wir im Haushaltsplan 2010 bedarfsgerecht die erforderlichen Mittel für Investitionen bereitgestellt. Die finanziellen Mittel fließen in die entsprechenden Werkstätten. Darüber hinaus haben wir unseren Mittelansatz für Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Integrationsunternehmen bedarfsgerecht um weit mehr als 1,7 Millionen € erhöht. Es ist ein gutes Zeichen, dass im Haushaltsplan 2010 die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Meine Damen und Herren, mit dem Haushaltsplan des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben wir Christdemokraten in den Bereichen Arbeit und berufliche Weiterbildung die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei der Befähigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei der Verbesserung der Übergänge
von der Schule in die Ausbildung bzw. den Beruf und bei der Weiterqualifizierung deutliche Akzente gesetzt worden sind. Dies wird auch zukünftig der Fall sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im SPD-Antrag wird die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, sich beim Bund für die Verlängerung der Gültigkeit des Altersteilzeitgesetzes einzusetzen. Die Linke im Bundestag hatte einen solchen Antrag in der Vergangenheit bereits viermal gestellt, und viermal hatte die SPD diesen Antrag abgelehnt.
Der heutige Antrag ist nicht konsequent und nachvollziehbar, weil Sie bisher einer Verlängerung ablehnend gegenüberstanden. Woher kommt jetzt dieser Sinneswandel?
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung ist das Auslaufen der beitragsgeförderten Altersteilzeit vorgesehen. Auf Kosten der Arbeitslosenversicherung wird nicht mehr gefördert. Das bedeutet aber nicht, dass ab Januar 2010 keine staatliche Förderung der Altersteilzeit mehr stattfindet. Weiterhin wird über die Befreiung des Aufstockungsbetrages von Steuern und Sozialabgaben eine erhebliche staatliche Förderung gewährleistet.
Auch die Tarifpartner haben bereits Alternativen zur bisherigen Altersteilzeitregelung getroffen. Beispielhaft sei hier der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente der IG Metall Nordrhein-Westfalen erwähnt, der ab Januar 2010 gültig wird und eine Laufzeit bis 2016 hat. Des Weiteren verweise ich auf das Betriebsvereinbarungsmodell zum flexiblen Übergang in die Rente der IG Metall BadenWürttemberg sowie die tariflichen Regelungen über Langzeitkonten zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie und der IG Metall NordrheinWestfalen.
Tarifpartner haben bereits seit Langem eine branchenbezogene Lösung gefunden. Der flexible Übergang in die Rente ist weiterhin möglich und wird von staatlicher Seite weiterhin gefördert.
Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag der SPD aus nachfolgenden Gründen ab:
Erstens. Trotz der Regelungen des Altersteilzeitgesetzes ist die Wiederbesetzungsquote nicht erhöht worden – im Gegenteil. Die Quote ist seit Einführung der Altersteilzeit von 43 % auf heute 34 % bundesweit gesunken. Das Ziel, frei werdende Arbeitsplätze mit jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu besetzen, ist nicht in dem Umfang erfolgt, wie sich das der Gesetzgeber bei der Verabschiedung gedacht hat.
Zweitens. Für 94.000 Beschäftigte in Altersteilzeit wendet die Agentur für Arbeit einen Betrag von 1,3 Milliarden € pro Jahr auf. Diese 1,3 Milliarden € sind Beiträge, mit denen eigentlich das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert werden soll.
Drittens. Obwohl nur 14 % der Arbeitnehmer in Großunternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigt sind, beträgt der Anteil derer, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, bei diesen Unternehmen etwa 30 %. Die Konzerne nutzen die Altersteilzeit, um sich bequem und auf Kosten der Beitragszahler von älteren Arbeitnehmern zu verabschieden.
Der Altersteilzeitanteil in Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern beträgt hingegen weniger als 2 %, obwohl mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland in solchen Betrieben arbeitet. Sozial gerecht ist das nicht.
Viertens. Es ist festzustellen, dass nicht die Geringverdienenden die Altersteilzeitregelungen in Anspruch nehmen, sondern dass eher die Höherverdienenden davon profitieren. Aber die Geringqualifizierten und die Geringverdiener sollen dies bezahlen. Das ist sozialpolitisch nicht gerechtfertigt.
Fünftens. Es ist ebenfalls festzustellen, dass nicht Menschen in körperlich belastenden Berufen von der Altersteilzeitregelung profitieren, sondern eher diejenigen, die aufgrund von Bürotätigkeiten weniger körperlich belastet sind.
Das ist im Hinblick auf die Rente ab 67 nicht sachgerecht.
Sechstens. Aufgrund der demografischen Entwicklung können wir es nicht zulassen, dass die Älteren sich immer frühzeitiger aus dem Arbeits- und Erwerbsleben zurückziehen. Wir sind auf die Älteren angewiesen und brauchen deren Kompetenz und Erfahrung.
Siebtens. Die Zielsetzung des Altersteilzeitgesetzes, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand besser zu organisieren, ist nicht erfüllt – im Gegenteil. Bei 90 % der beantragten Altersteilzeiten wird das Blockmodell in Anspruch genommen. Die Menschen gehen dann de facto früher in Rente. Die Zielsetzung der Gesetzgebung ist auch hier nicht optimal erfüllt. Von daher ist das Auslaufen der gesetzlichen Regelung gerechtfertigt.
Meine Damen und Herren, heute um 15 Uhr habe ich den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten. Nach kurzem Studium des Inhalts muss ich feststellen: Die inhaltliche Konkretisierung ist zu schwach. Man darf nicht immer
nach dem Staat und gesetzlichen Vorgaben rufen, sondern man sollte die Eigeninitiative der verantwortungsbewussten Sozialpartner stärker einfordern. Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, wir müssen stärker darüber nachdenken, wie wir einen besseren Übergang in die Rente gestalten können. Noch vorrangiger sollten wir aber darüber diskutieren, wie wir altersgerechte Arbeitsplätze in unseren Betrieben zur Verfügung stellen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister hat schon deutlich gemacht, dass wir das Thema „Psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ bereits mehrmals und noch ganz aktuell vor kurzem – nicht nur hier im Parlament, sondern auch in den Landtagsausschüssen – diskutiert haben.
Ich bin der Meinung, dass das, was die Opposition hier vorgetragen hat, nicht ganz richtig ist, weil die Erkenntnisse und Aufträge bereits abgearbeitet werden. Wir sind auf einem guten Weg. Deshalb halte ich den Antrag zum heutigen Zeitpunkt auch nicht für angebracht, erneut darüber zu diskutieren.
Es besteht auch nicht erst seit Antritt dieser neuen Landesregierung Handlungsbedarf. Erfreulicherweise haben Sie von der SPD das im Antrag auch deutlich gemacht, indem Sie vom Armutsbericht sprechen, der auf die Datenlage vor 2005 zurückgreift und die Versäumnisse dort klar artikuliert. Sie sprechen auch von den Versäumnissen der letzten zwölf Jahre. Sie wissen ja sicherlich, dass wir in den letzten zwölf Jahren nicht ununterbrochen an der Regierung waren – leider, das kann man bedauern,
sonst wären wir in diesem Bereich sicherlich schon weiter gewesen.
Ich finde es jedoch fair, dass Sie darauf hinweisen, Frau Gebhard, dass natürlich auch zu Ihrer Zeit die Erkenntnisse, die eigentlich vorliegen müssten, nicht zur Kenntnis genommen worden sind und kein Handlungsbedarf gesehen worden ist. Das ist heute völlig anders. Unser Minister hat das auch in seiner Rede deutlich gemacht.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir in dieser Frage einen Grundsatz haben, nämlich: Qualität vor Zeit. Oder, anders ausgedrückt: Keine Konzepte aus der Hüfte! Wir wollen das vernünftig machen, vernünftig für die Betroffenen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir alle gar nicht so weit inhaltlich auseinander liegen. Der Antrag ist sehr interessant. Abgesehen von einigen wertenden Formulierungen und damit auch falschen Schlussfolgerungen, Frau Gebhard, sind wir doch in der Beschreibung der Bedarfslage gar nicht weit auseinander.
Frau Veldhues, Ihr letzter Satz hat mir sehr gut gefallen, mit dem Sie uns alle daran erinnert haben, dass wir in diesem Bereich für die Kinder und Jugendlichen eigentlich gemeinsam nach vorne marschieren sollten. Bei den Ausführungen des Ministers war deutlich zu verspüren, dass es hierzu ein Angebot gibt.
Abschließend will ich noch auf eine Besonderheit hinweisen. Wenn Sie die Darbietung der vollstationären Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie einmal beachten, muss man natürlich sagen, dass die Randbereiche des Landes Nordrhein-Westfalen hier vernachlässigt worden sind. Ich darf daran erinnern, dass einige Kreise – ich nenne nur beispielhaft die Kreise Borken oder Steinfurt in der Grenzlage zu den Niederlanden und zu Niedersachsen – in den Bedarfen hinterherhinken. Ich empfehle, in den zukünftigen Beratungen daran zu denken, wie wir dort – vielleicht auch länderübergreifende – Angebote realisieren können, um der Bedarfslage der Menschen entgegenzukommen.
Meine Redezeit ist abgelaufen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der runde Tisch „Hilfe für Kinder in Not“ ist noch in der Entstehungsphase und bestand bisher aus einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die uns heute einen Zwischenbericht präsentiert. Er stimmt uns positiv, da die erklärten Ziele des runden Tisches erreicht werden können. Das sind im Einzelnen:
Verbesserung der Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft, Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, Stärkung gesundheitlicher Prävention, Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt, Entschärfung räumlicher Brennpunkte, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderung der Berufstätigkeit der Eltern, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden vor allem für Kinder, die zurzeit noch in Not und/oder in Armut aufwachsen, neue Perspektiven schaffen.
Dass die Situation ist, wie sie ist, dafür trägt die Vorgängerregierung eine Mitverantwortung. Sie hat sich in ihrer Regierungszeit viel zu wenig um die Problemlagen armer Kinder gekümmert, sie hat die Kinder und deren Familien alleine gelassen und sich lieber jahrelang mit Strukturfragen beschäftigt, deren Beantwortung bzw. Nichtbehandlung das bestehende Problem in keinster Weise gelöst hat.
Frau Steffens, wenn Sie heute sagen, jahrelang sei nichts getan worden, dann gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Regierungszeit gemeint haben. Sonst müsste ich unterstellen, dass Sie an Vergesslichkeit leiden.
Alleinerziehende, viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund und Familien mit mehreren Kindern wurden von Ihnen, Frau Steffens, doch in den vergangenen Regierungszeiten im Stich gelassen. Diese Situation hat die Landesregierung und die sie tragende Koalition der Erneuerung nachhaltig geändert.