Protokoll der Sitzung vom 15.05.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen und heiße Sie willkommen zur 90. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne und den Damen und Herren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Presse, soweit anwesend.

Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll eingetragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich die sehr angenehme Pflicht, heute einem Mitglied unseres Landtags zu einem besonderen Geburtstag zu gratulieren: Es ist, wie Sie alle wissen, die Präsidentin unseres Landtags, Frau Regina van Dinther; Sie feiert heute ihren 50. Geburtstag.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Frau Präsidentin, liebe Regina, im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich zu diesem besonderen Geburtstag. Ich verbinde diesen Glückwunsch mit den besten Wünschen für ein schönes neues Lebensjahrzehnt, für Gesundheit, Lebensfreude, Zufriedenheit und das Maß an politischem Erfolg, das das ganze Haus dir wünschen kann.

Wir alle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, werden heute noch mehrfach Gelegenheit haben, zu diesem besonderen Ehrentag zu gratulieren. Heute Abend werden wir, die drei Vizepräsidenten, dir, liebe Regina, ein Geschenk überreichen; das geht jetzt noch nicht.

Im Namen des Hohen Hauses möchte ich dir zusammen mit Angela Freimuth und Oliver Keymis einen Blumenstrauß überreichen und dir auf diese Weise mit dem ganzen Haus gratulieren.

(Lang anhaltender allgemeiner Beifall – Vize- präsident Edgar Moron überreicht Präsidentin Regina van Dinther gemeinsam mit Vizepräsi- dent Oliver Keymis und Vizepräsidentin Angela Freimuth einen Blumenstrauß. – Sodann sin- gen die versammelten Abgeordneten des Landtags sowie die Vertreter der Landesregie- rung im Kanon das Lied „Viel Glück und viel Segen“. – Präsidentin Regina van Dinther be- dankt sich. – Allgemeiner Beifall)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat es noch nicht erlebt, dass so

gar ein Kanon gesungen wird. Das war ganz toll. Herzlichen Glückwunsch! Eine wirkliche Premiere!

Bis auf diejenigen, die hier arbeiten müssen, sind Sie ab 11 Uhr alle eingeladen. Dann gibt es auch noch etwas Gutes zu essen und zu trinken. Freuen Sie sich darauf; es wird ein schöner Tag werden.

Nun kommen wir wieder zum Ernst des Lebens zurück und treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Feuerwehr- und Polizeizulage müssen wieder ruhegehaltsfähig werden bzw. bleiben!

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6684

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Trampe-Brinkmann das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ein herzliches Willkommen gilt insbesondere auch den ca. 100 Feuerwehrleuten und Polizeibeamten, die die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt hier im Landtag per Video-Livestream verfolgen.

Seit drei Jahren erleben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen eine Politik, die sich gegen die berechtigten Interessen der Beschäftigten richtet, eine soziale Schieflage produziert und letztendlich zu Demotivation und innerer Kündigung führt. Diese Koalition, die sich im letzten Wahlkampf scheinbar wie ein Löwe streitend für die Rechte der Landesbediensteten einsetzte, fährt heute die Krallen gegen die Kolleginnen und Kollegen aus.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das ist nicht nur eine sportliche „Rolle Rüttgers“; hierbei handelt es sich um einen Frontalangriff gegen die Beschäftigten des Landes.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle drei Punkte formulieren.

Erstens. Diese Landesregierung hat mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts die Axt an die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten gelegt und ein modernes und erfolgreiches Gesetz in Grund und Boden gestrichen.

Zweitens. Diese Landesregierung kürzt gegen all ihre Wahlkampfversprechen alle Zuwendungen an die Beamten und koppelt seit drei Jahren die Besoldungsanpassungen konsequent von der allgemeinen Einkommensentwicklung ab. In vielen Gesprächen mit Mitarbeitern von Justiz und Finanzverwaltung, aber auch mit Polizisten konnte ich erfahren, wie maßlos enttäuscht die Kolleginnen und Kollegen von Ihrer Politik sind.

(Zuruf von der CDU)

Insbesondere habe ich diese Verärgerung auf dem Landesfeuerwehrtag von ver.di in Gelsenkirchen festgestellt.

Drittens. Nach diesen Wortbrüchen gegenüber den Beschäftigten des aktiven Dienstes erfolgt nun ein weiterer Angriff, nämlich eine deutliche Verschlechterung bei der Versorgung unserer zukünftigen Pensionäre. Im Jahre 1971 wurden die Zulagen für den Polizei- und Feuerwehrdienst eingeführt. Zunächst waren es 120 DM. Bis 2002 wurde dieser Betrag auf 127 € erhöht. Seit 1990 hat man diese Zulagen auch ruhegehaltsfähig gestellt. Mit ihnen sollten die besonderen Erschwernisse des Polizei- und Feuerwehrberufes gewürdigt werden.

Schon 1998 beschloss der Bund, die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen wieder zurückzunehmen. Durch die Föderalismusreform fällt die unmittelbare Zuständigkeit hierfür nun aber dem Land zu. Dies hat zur Folge, dass durch die bisherige Untätigkeit der Landesregierung die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsstufe A9 und aufwärts schon seit 1. Januar dieses Jahres erhebliche Einbußen bei ihrer Pension erfahren und auch die zukünftigen Pensionäre der Besoldungsstufen bis A9 ab 1. Januar 2011 auf ca. 93 € monatlich verzichten müssen.

Ich selbst war 20 Jahre im öffentlichen Rettungsdienst beschäftigt und weiß aus eigener Erfahrung, welchen Belastungen die Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr ausgesetzt sind. Dabei habe ich nicht nur die Hunderte von Überstunden jedes einzelnen Kollegen im Blick. Hierzu gehören auch die Probleme, die durch ständige Dienstwechsel oder durch die zunehmende Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung entstehen. Es sind auch die Bilder von schrecklichsten Einsatzerlebnissen, die man sein Leben lang behält. Der tägliche Wahnsinn, zum Beispiel als „Bullenschwein“ tituliert zu werden, stellt ebenfalls eine besondere Belastung bei der Ausübung dieser Berufe dar.

Vor diesem Hintergrund dürfen die Polizisten und Feuerwehrleute nicht auch noch die Sparschweine des Landes werden.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere 40.000 Polizisten und 7.500 Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen haben Besseres verdient. Sie gehören aus meiner Sicht zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft.

(Beifall von der SPD)

Daher sollten Sie als Landesregierung Ihrer Verantwortung gegenüber diesen Berufsständen endlich gerecht werden und den blumigen Sonntagsreden nun auch die entsprechenden Taten folgen lassen.

(Beifall von der SPD)

Nehmen Sie sich doch einmal Bayern als Vorbild. Sie selbst verweisen uns ja immer auf die Südschiene, also die Länder Baden-Württemberg und Bayern. Erhalten Sie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und der Feuerwehrzulage! Und schaffen Sie insbesondere für die Kollegen der Feuerwehr eine Besoldungsanpassung, die den Belastungen auch ein Leben lang gerecht wird! Das sind Sie den Angehörigen dieser beiden Berufsgruppen und ihren Familien schuldig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann. – Für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Möbius das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich eingangs sagen, dass wir der Überweisung des vorliegenden Antrags in die Fachausschüsse selbstverständlich zustimmen

(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Das ist ja Wahnsinn! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Mein Gott!)

und ihn dort ergebnisoffen diskutieren werden.

Der uns vorliegende Antrag der SPD fordert die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulagen. Bereits mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 hat der Bund – ich betone: es war der Bund – die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen perspektivisch abgeschafft. Es wurde festgelegt, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Feuerwehrleute und Polizeibeamte für die Besoldungsgruppen ab A10 zum 31. Dezember 2007

und für die Besoldungsgruppen bis A9 zum 31. Dezember 2010 endet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle Folgendes festhalten: Die rotgrüne Bundesregierung hat es während ihrer gesamten Regierungszeit nicht für notwendig befunden, von dem Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit Abstand zu nehmen.

(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Jetzt haben Sie das Zepter in der Hand! Nach der Föderalismusreform sind Sie es, die dies umsetzen können! Sie geben den Schwarzen Peter Ihrer Regierungsver- antwortung woanders hin!)

Auch das Schreien nützt Ihnen nichts. – Ganz im Gegenteil: Die zahlreichen Dienstrechtsänderungen für die Beamten beweisen eindeutig, dass dieser Wegfall bei der Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 beibehalten bleiben sollte.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wir haben 2008, und Sie haben es in der Hand!)

Selbstverständlich gab es auch keinerlei Bundesratsinitiativen der damaligen SPD-geführten Landesregierung.

(Lothar Hegemann [CDU]: So ist es!)

In der Gesetzesbegründung zum Versorgungsreformgesetz 1998 heißt es,