dass mit den Polizei- und Feuerwehrzulagen die Besonderheiten und Erschwernisse während der aktiven Dienstzeit ausgeglichen werden sollten, weshalb eine Weiterleitung in die Pension in Form der Ruhegehaltsfähigkeit nicht geboten erscheine. – So weit die Gesetzesbegründung.
Eigentlicher Zweck dieser Zulagen ist also der Ausgleich für die physischen und psychischen Härten im Dienstalltag. So hat es im Übrigen auch der Kollege Dr. Rudolph in der „Rheinischen Post“ vom 9. Mai 2008 zutreffend beschrieben. Als Hilfsinstrument zur Aufbesserung von Pensionen waren die Zulagen dagegen nicht vorgesehen.
Damit stellt sie sich aus fadenscheinigen Gründen gegen ihre eigene Politik in Bund und Land aus früheren Jahren.
Das ist aber nicht der einzige Punkt, an dem der Antrag krankt. Nicht mit einem einzigen Wort geht die SPD auf die zusätzlich entstehenden Kosten ein. Wie hoch sind die Kosten für das Land? Fehlanzeige im Antrag.
Darüber hinaus fordert die SPD mit ihrem Antrag, die Zulagen rückwirkend zum 1. Januar 2008 ruhegehaltsfähig werden zu lassen. Wo bitte schön soll das Geld denn im Haushalt verbucht werden? Meine Damen und Herren von der SPD, wo war der Änderungsantrag in den längst abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen für 2008? Fehlanzeige; den gab es nicht.
Ich erdreiste mich sogar zu fragen, wo der Deckungsvorschlag der SPD für den Haushalt liegen soll. Aber selbstverständlich auch hier: Fehlanzeige.
Eine seriöse Haushaltspolitik sieht anders aus. Man kann nach Abschluss der Haushaltsplanberatungen nicht einfach ausgabenwirksame Anträge stellen. Damit beweisen die Sozialdemokraten erneut, dass ihnen die finanzpolitische Kompetenz für eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik für Nordrhein-Westfalen fehlt.
Es waren die Koalitionsfraktionen dieser Regierung, die dafür gesorgt haben, dass in NordrheinWestfalen eine nachhaltige Finanzpolitik Einzug hält.
Wir waren es, die die viel zu lange vernachlässigte Vorsorge für die steigenden Beamtenpensionen angepackt haben. Allein 2007 haben wir 925 Millionen € in die Versorgungsrücklage des Landes eingezahlt. Dieses Geld dient der Abfederung zukünftiger Haushaltsbelastungen aufgrund bereits heute begründeter Pensionsansprüche der Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Das ist nachhaltige Finanzpolitik, die den Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen zugutekommt.
Das einzig Richtige im vorliegenden SPD-Antrag ist, dass die Gesetzgebungskompetenz durch die Föderalismusreform vom Bund auf das Land gewechselt hat. Es ist jedoch ebenso falsch wie unanständig zu behaupten, dass das Land die Pensionen der Polizisten und Feuerwehrleute kürzt,
wie es die Kollegen Rudolph und TrampeBrinkmann getan haben. Das ist schlicht nicht wahr. Nicht wir haben gekürzt, sondern der Bund.
Die Verantwortung für die Kürzung liegt bei der abgewählten rot-grünen Bundesregierung. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Fachausschüssen werden wir uns intensiv mit den hinter dem Antrag stehenden Sachfragen auseinandersetzen. Insbesondere werden dabei auch die finanziellen Belastungen des Landeshaushalts, die eine Gesetzesinitiative mit sich bringen würde, eine Rolle spielen. Die dann vorgetragenen Argumente werden wir ergebnisoffen diskutieren und beraten. Aber schon jetzt sage ich: Der unseriösen Art der SPD, bei den Betroffenen ohne Rücksicht auf die finanziellen Auswirkungen Begehrlichkeiten zu wecken, ist in jedem Fall eine Absage zu erteilen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möbius. – Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Engel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der Folgen der Föderalismusreform I, ist, dass die Länder seit 2006 in eigener Regie über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten entscheiden können. Dazu gehört auch die Frage, welche Bestandteile der Besoldung die Höhe des späteren Ruhegehalts – besser bekannt unter dem Namen Pension – bestimmen. Die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen ist ein wichtiges Thema, geht es doch für die Beamtinnen und Beamten von Polizei und Feuerwehr in NRW ganz konkret um die Höhe ihres Lebensstandards im Ruhestand.
Ich begrüße übrigens ganz besonders die Polizeibeamten oben auf der Zuschauertribüne. Der eine oder andere von der Feuerwehr wird wohl auch dabei sein.
(Beifall von FDP und CDU – Andreas Becker [SPD]: Das können Sie sich sparen! – Ge- genruf von der CDU: Sei ruhig, sonst wirst du verhaftet! – Zuruf von Dr. Karsten Ru- dolph [SPD])
Nachdem die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen für Polizei- und Feuerwehrbeamte 1990 von der damaligen Bundesregierung eingeführt worden ist, führte schon im Jahre 1998 die Erkenntnis, dass die stark ansteigenden Versorgungsausgaben bereits in kurzer Zeit nicht mehr zu finanzieren seien, wieder zur Rücknahme der Ruhegehaltsfähigkeit dieser beiden Stellenzulagen durch den damals noch zuständigen Bundesgesetzgeber. Auch das ist schon vorgetragen worden.
Die SPD muss sich natürlich heute fragen lassen, warum sie sich nicht zwischen 1998 und 2006, als der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenbesoldung noch hatte, für eine Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit eingesetzt hat; denn sie hat in dieser Zeit im Bund die Regierung gestellt.
Heute haben wir – ich weiche von meinem Konzept ab – eine tägliche Zins- und Zinseszinslast von 13,2 Millionen €. Ich kann verstehen – das ist auch Ziel dieser Landesregierung –, dass der Finanzminister die Haushaltskonsolidierung im Auge haben muss. Dies erschwert leider jede Diskussion in dieser Sache.
Persönlich füge ich jedoch hinzu: Dieser Landtag hat in der 13. Legislaturperiode alle Zulagen für die Abgeordneten, also für uns selber, abgeschafft, ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat nur eine einzige Diät eingeführt, die zu versteuern ist. Es könnte durchaus eine Überlegung wert sein, im Laufe der nächsten Jahre als Land Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Debatte für den öffentlichen Dienst zu führen, um die Zulagen komplett zu streichen, sie zu zwölfteln und dann in die Gehaltsbestandteile aufzunehmen. Dann wären wir endlich von der Diskussion „Zulagen nach Kassenlage“ weg. Aber das war eine persönliche Bemerkung. – Herzlichen Dank.
(Beifall von FDP und CDU – Monika Düker [GRÜNE]: Was wollen Sie am Weihnachts- geld noch zwölfteln?)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Groth das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis hierhin schon richtig: Wir Grüne haben die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und der Feuerwehrzulage zum Thema im Unterausschuss „Personal“ gemacht und die Landesregierung gebeten, dazu vorzutragen. Es war auch Zeit und Raum, darüber zu diskutieren. Die Argumente im Unterausschuss „Personal“ haben damals nicht überzeugt. Weder die Argumente der Landesregierung noch die Abwehrargumente der einzelnen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen in diesem Unterausschuss konnten überzeugen.
Deshalb ist der Antrag der SPD-Fraktion heute aus bündnisgrüner Sicht absolut folgerichtig. Sie können nämlich nicht erklären, warum die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen, nachdem die Föderalismuskommission entschieden hat, dass die Gesetzgebungskompetenz hier in NordrheinWestfalen liegt, für unsere Beamten nicht wieder eingeführt werden soll.
Herr Engel, ich finde es schon ziemlich perfide,... – Wo ist er denn? Ist er schon weggelaufen? – Ich komme noch verstärkt auf Ihren Wortbeitrag zu sprechen, Herr Engel. Sie können sich nicht hier hinstellen und sagen, die nordrhein-westfälischen Abgeordneten bekämen auch nur noch eine Diät. Das ist eine ganz perfide Diskussion, die Sie führen. Im Bundestag bedient man sich gerade in ungeahnter Höhe, und hier wollen Sie die Abgeordnetendiäten in Bezug zu einer Zulage stellen, die aus 127 € im Monat besteht und dann, wenn sie ruhegehaltsfähig wäre, noch viel weniger im Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten ausmachen würde. Das ist eine ganz andere Dimension, Herr Engel. Das lassen Sie sich einmal sagen.
Ich komme noch einmal auf die Geschichte vom Engel und den zwei Kreuzen zurück. Hören Sie gut zu, Herr Engel! Das ist eine Geschichte aus dem Sauerland von vor der Wahl. Vielleicht erinnern Sie sich nicht mehr so ganz daran.
Da haben Sie versprochen, sich für die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit einzusetzen. Sie haben aber nicht nur das versprochen. Sie haben
auch versprochen, dass Sie die Kürzungen der rot-grünen Koalition hier in Nordrhein-Westfalen – wir mussten das damals angesichts zurückgehender Steuereinnahmen beispielsweise beim Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld machen – rückgängig machen wollten. Rüttgers, Papke und andere haben gesagt: Schon am Tag der Wahl machen wir das rückgängig.
Aber speziell Sie, Herr Engel, haben versprochen, die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit rückgängig zu machen. Darauf haben Ihnen die Beamten geantwortet: Wir haben zwei Kreuze, Herr Engel, nämlich ein Kreuz für den Wahlzettel und ein zweites Kreuz, um Sie daran festzunageln, wenn Sie das nicht einhalten. – Das droht Ihnen, Herr Engel. Das zweite Kreuz steht schon vor der Tür.