Christian Möbius

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel „Landesregierung muss Sparliste vor der Landtagswahl veröffentlichen“ das erste Mal gelesen habe, fiel mir spontan die Zeile eines Liedes der Kölner Karnevalsgruppe „Bläck Fööss“ ein; das passt ganz gut in die Karnevalszeit. Diese Zeile lautet: „mer bruche keiner, dä de Schnüss up määt, dä se besser halde dät.“ Auf Hochdeutsch übersetzt heißt das: Wir brauchen keinen, der die Klappe aufmacht, der sie besser halten sollte.
Ich will das auch gerne begründen, meine Damen und Herren: Wer wie die SPD ein Wahlprogramm für die Landtagswahl vorlegt, das Presseangaben zufolge Ausgaben in der Größenordnung von bis zu 30 Milliarden € vorsieht,
ohne auch nur ansatzweise Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu machen, hat jeglichen Anspruch verloren, seriöse Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben.
Das ist Populismus pur. Sie wollen die Menschen in Nordrhein-Westfalen offenbar für dumm verkaufen. Da werden – nach Presseangaben – im Wahlprogramm der SPD Ausgaben für die Bereiche Klimaschutz und Energiepolitik von rund 20 Milliarden € verlangt, davon alleine 4,5 Milliarden € für die Fortführung des staatlich subventionierten Steinkohlebergbaus. Weiter soll das Land Zins- und Tilgungslasten für die Kommunen übernehmen. Das belastet den Landesetat zusätzlich mit rund 4 Milliarden €.
Nein, das möchte ich nicht.
Herr Kollege Groth, hören Sie einfach zu. Davon können Sie nur etwas lernen.
Weiter zu nennen ist die kostenlose Bildung von der Kita bis zur Hochschule, die mit 730 Millionen € zu Buche schlägt. Das alles sind Versprechen ohne jedwede Einsparvorschläge.
Ich frage die SPD: Wo waren denn Ihre Finanzpolitiker, als das Programm verabschiedet wurde? Die müssen regelrecht abgetaucht sein. Was da beschlossen wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist nichts anders als ein buntes Wunschkonzert
ohne irgendeinen Ansatz für eine Gegenfinanzierung. Es ist bezeichnend, dass im Wahlprogramm der SPD weder das Wort Landeshaushalt noch das Wort Konsolidierung vorkommt. Das allein ist schon entlarvend.
Ich möchte keine Zwischenfragen beantworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht verwunderlich, dass die SPD die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse – maßgeblich vom früheren Bundesfinanzminister Steinbrück gestaltet und von der SPD im Bund unterstützt – ausdrücklich ablehnt. Damit fallen Sie natürlich Ihren Parteifreunden in Berlin in den Rücken. Aber das stört Sie nicht, weil Sie genau da weitermachen wollen, wo Sie 2005 aufgehört haben, nämlich mit einer unverantwortlichen und hemmungslosen Verschuldungspolitik, die zulasten künftiger Generationen geht.
Ich erinnere daran, dass Sie in den Jahren 2003 bis 2005 jeweils 6,7 Milliarden € Nettoneuverschuldung hinterlassen haben. Seitdem CDU und FDP das Land regieren, ist es gelungen, die Nettoneuverschuldung auf 1,1 Milliarden € im Jahr 2008 zu reduzieren. Gleichzeitig wurden im Jahr 2008 noch Rücklagen in Höhe von 1,3 Milliarden € gebildet, ohne die sogar ein Haushaltsüberschuss ausgewiesen worden wäre.
Durch die größte Wirtschaftskrise der Bundesrepublik steigt die Nettoneuverschuldung aufgrund von Steuerausfällen und steigenden Ausgaben wie etwa dem Konjunkturpaket II im Jahr 2010 wieder auf 6,6 Milliarden €. Damit bleiben wir aber noch unter Ihrer Rekordnettoneuverschuldung, die Sie damals ohne Weltwirtschaftskrise ausgewiesen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben durch ihr verantwortliches Handeln in den letzten Jahren bewiesen, dass eine sozialverträgliche Konsolidierung des Haushalts möglich ist.
Diesen Pfad der Tugend weiterzugehen, verlangt der vorgelegte Nachhaltigkeitsbericht. Wirtschaftliches Wachstum zu stärken, um von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren, ist dabei ein ganz entscheidender Aspekt.
Ein weiterer Punkt ist die Begrenzung der Ausgabensteigerung, die unterhalb der Wachstumsrate der Steuern und Einnahmen liegen muss. Daneben sind strukturelle Anpassungen vorzunehmen, die dem demografischen Wandel Rechnung tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Grundsätze beachten, werden wir das Ziel der Schuldenbremse schaffen, im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die Panikmache der Opposition, wie die 4,5 bis 5,5 Milliarden € bis 2020 eingespart werden, ist erkennbar dem Wahlkampf geschuldet. Ich rufe Ihnen aber aufgrund Ihres eigenen Wahlprogramms zu: Packen Sie sich an die eigene Nase!
Wir haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass wir es können.
Die Opposition ist dagegen bis heute jeden Beweis verantwortlichen Handelns in der Finanzpolitik schuldig geblieben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Opposition das Hohe Haus mit Petitessen beschäftigt, weil sie sonst inhaltlich nichts zu bieten hat?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einhellige Zustimmung im Rechtsausschuss des Landtags gefunden hat.
Jetzt liegt es am Plenum des Hohen Hauses, dieses Beratungsergebnis des Fachausschusses zu bestätigen.
Der Gesetzentwurf eröffnet den Leitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes sowie der Leitung des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg die Möglichkeit, in die Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 aufzusteigen.
Hiermit tragen wir den gestiegenen Anforderungen an die Verantwortung der Stelleninhaber Rechnung. Das Prinzip, dass sich Leistung lohnen muss, ist ein Markenzeichen dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Das Besoldungsrecht bedarf infolgedessen der Fortschreibung und Anpassung, um den gestiegenen Aufgabenzuwachs der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes angemessen zu honorieren.
Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Einstufung der Stellen nicht mehr den Anforderungen an das Amt und die damit verbundene Verantwortung entspricht. Die Stelleninhaber haben Zusatzqualifikationen erworben, die nicht mehr in das bisherige Besoldungsgefüge hineinpassen. So ist zu berücksichtigen, dass die nun begünstigten Stelleninhaber beispielsweise Vorgesetzte von jeweils mehr als 200 Bediensteten sind.
Für diese Leistungsträger im Dienste des Justizvollzuges passen wir die Stellenbesoldung entsprechend ihrer Bedeutung an. Damit schaffen wir zusätzliche Leistungsanreize für diese Führungskräfte im Justizvollzug und machen deutlich, dass der Strafvollzug einen hohen Stellenwert für uns hat.
Wir flexibilisieren das Besoldungsrecht, indem wir den Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 ermöglichen, ohne eine Änderung des Laufbahnrechts vorzunehmen. Das liegt im Interesse der Menschen im Justizvollzug, die besondere Verantwortung übernommen haben, denen aber die formalen Voraussetzungen für die höhere Laufbahngruppe fehlen. Ich bin sicher, dass nicht nur die von diesem Gesetz Begünstigten, sondern alle Beschäftigten im Justizvollzug dieses positive Signal zu schätzen wissen.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Beratungen im Rechtsausschuss eingehen. Frau Düker von Bündnis 90/Die Grünen hat gefordert, dass auch die Leiter der sozialen und psychologischen Fachdienste begünstigt werden sollten. Wir haben dagegen deutlich gemacht, dass deren Position überhaupt nicht vergleichbar ist
mit dem durch den Gesetzentwurf begünstigten Personenkreis. Zum einen haben wir auf die Führungsverantwortung der Spitzenkräfte des mittleren Dienstes gegenüber 200 untergebenen Kollegen
des allgemeinen Vollzugsdienstes bzw. gegenüber bis zu 60 untergebenen Werkbediensteten abgestellt.
Zum anderen liegt bei den Fachkräften des sozialen und psychologischen Dienstes eine andere, nämlich ohnehin höhergestellte Besoldungs- und Laufbahnsituation vor. Von daher würde sich diese Fachgruppe mit Sicherheit nicht mit einer Besoldungsgruppe A 10 oder A 11, die wir mit dem Gesetzentwurf öffnen, zufrieden geben,
und das auch mit gutem Recht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in 2009 und 2010 hat uns in den vergangenen Wochen und Monaten bereits vielfach beschäftigt. Zahlreiche Mails und Zuschriften haben wir Abgeordnete zu diesem Thema erhalten. Auch nach der Anhörung im Fachausschuss bleibt festzuhalten, dass der Tarifabschluss von Potsdam 1:1 – nämlich zeit-, inhalts- und wirkungsgleich – auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger und Beamtenanwärter übertragen wurde.
Der eben genannte Personenkreis hat bereits im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. März 2009 eine Erhöhung der Grundgehälter um 20 € und anschließend eine lineare Steigerung von 3 % erhalten. Außerdem folgt zum 1. März 2010 eine weitere lineare Erhöhung um 1,2 %.
Bei der Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben haben die Interessenvertreter sich vor allem zu dem vermeintlich zu niedrigen Sockelbetrag eingelassen. Diese Diskussion wurde bereits sehr intensiv geführt; die Argumente brauchen an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden. Richtig ist und bleibt in diesem Zusammenhang die Aussage, dass jeder Beamte, Richter und Versorgungsempfänger genauso viel mehr erhält wie die Tarifbeschäftigten; daran gibt es nichts zu deuteln. Dieses Mehr kann sich durchaus sehen lassen: 20 € Grundbetrag, die drei
prozentige Steigerung in 2009 und weitere 1,2 % im März 2010.
Das sind übrigens Zahlen, die in der Anhörung von keinem Interessenvertreter in den Mund genommen wurden. Das hat uns dann doch sehr erstaunt; denn angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise handelt es sich um beachtliche Steigerungen der Bezüge – insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass in diesem Jahr keine Preissteigerung zu verzeichnen ist und die Inflationsrate bei null Prozent liegt. Damit ist festzustellen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger real deutlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Dieses ausgesprochen erfreuliche Signal für die Beamtenschaft ist bei der Anhörung leider überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Auch die Tatsache, dass es bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten eben keine Ungleichbehandlung oder Sonderopfer gibt, ist bei der Anhörung zu kurz gekommen.
Allerdings haben die Sachverständigen und Verbände in der Anhörung auf die Benachteiligungen der Beamtenschaft in der Vergangenheit, besonders unter der rot-grünen Vorgängerregierung, hingewiesen. Ich kann sie gerne noch einmal alle nennen: zahlreiche Nullrunden, Streichung des Urlaubsgeldes, Einführung der Kostendämpfungspauschale, Verdoppelung der Kostendämpfungspauschale, Kürzung der Sonderzuwendungen, Verlängerung der Wochenarbeitszeit, Streichung der Leistungsprämien, mehrfache Verschiebung der Besoldungserhöhungen, Kürzungen im Beihilferecht bis hin zur Streichung des Sterbegeldes, Anhebung der Altersgrenzen, Abschläge bei den Versorgungsbezügen etc.
Ich möchte gerne durchgehend vortragen.
Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen.
Deshalb sind die gleich folgenden Ausführungen der Oppositionsparteien – ich glaube, Kollege Peschkes wird noch dazu sprechen –, wie sich schon im Fachausschuss gezeigt hat, nichts anderes als unglaubwürdige platte Worthülsen und vergossene Krokodilstränen. Der Kollege Groth ist da ein besonderes Beispiel.
Vertreter von Rot-Grün haben angesichts der Kürzungsorgien in der Vergangenheit jedes Recht verwirkt, sich zu Anwälten der Beamtenschaft aufzuspielen. Was also gleich folgen wird, ist nichts anderes als platte Oppositionspolemik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten unser Versprechen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger dieses Mal nicht schlechter gestellt werden als die Tarifbeschäftigten. Wir haben dagegen nicht versprochen, dass eine Rücknahme der in der Vergangenheit erfolgten Kürzungen geschehen kann. Dies können wir angesichts der Finanzlage des Landes auch nicht.
Mit dem Wiedereinstieg in die Systematik der inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten im öffentlichen Dienst gehen wir einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung von Verlässlichkeit und Berechenbarkeit für die Beamtenschaft. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger können sicher sein, dass wir ihre Interessen auch in Zukunft angemessen berücksichtigen. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stüttgen, wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die große Dienstrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode angehen werden. Bei diesem Fahrplan bleibt es, und darauf können sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die Beamten verlassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung eröffnet den Leitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes sowie der Leitung des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg die Möglichkeit, von der Besoldungsgruppe A10 in die Besoldungsgruppe A11 aufzusteigen. Damit wird der gestiegenen Verantwortung der Stelleninhaber Rechnung getragen.
Als Beispiel für den Aufgabenzuwachs der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes seien nur die ITbedingten Zusatzqualifikationen genannt, die für die Aufgabenbewältigung zwingend erforderlich sind.
Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Einstufung der Stellen nicht mehr den Anforderungen an das Amt und die Verantwortung entspricht. Immerhin unterstehen den Stelleninhabern jeweils mehr als 200 Bedienstete; es können auch bis zu 280 sein.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir ausdrücklich begrüßen, passen wir die Stellenbesoldung für wesentliche Leistungsträger im Justizvollzug ihrer Bedeutung an. Wir sind zuversichtlich, mit dieser Gesetzesinitiative einen Leistungsanreiz für die Führungskräfte im Justizvollzug zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird deutlich, dass das Leistungsprinzip einen hohen Stellenwert für uns hat. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Asch, würden Sie dem Hohen Hause bitte mitteilen, wer der Tarifvertragspartner aufseiten der kommunalen Arbeitgeberverbände war?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege TrampeBrinkmann, das, was Herr Heesen am letzten Freitag auf dem Gewerkschaftstag des DBB gesagt hat, hat er nicht auf diese Landesregierung bezogen. Das nur zur Klarstellung.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010, der dem Hohen Haus zur Beratung vorliegt, hat uns in den vergangenen Wochen und Monaten bereits vielfach beschäftigt. Zahlreiche Mails und Briefe haben die Abgeordneten zu diesem Thema erreicht. In unseren Antworten und auch in den geführten Diskussionen mit den Interessenvertretern haben wir deutlich gemacht, dass der Tarifabschluss von Potsdam tatsächlich 1:1 für die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger und Beamtenanwärter umgesetzt wurde.
Rückwirkend zum 1. März 2009 werden die Bezüge um 3 % erhöht. Zum 1. März 2010 kommt eine weitere lineare Anpassung von 1,2 % hinzu. Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass es sich bei diesen Steigerungen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage um durchaus beachtliche Steigerungen der Bezüge handelt. Sie sind erfreulich für die Beamten und die Versorgungsempfänger.
Zu diesen linearen Erhöhungen kommt eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 20 €, ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2009. Nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht weniger erhalten die Tarifbeschäftigten gemäß Tarifvertrag zusätzlich.
Richtig ist, dass für die Tarifbeschäftigten eine Einmahlzahlung von 40 € für die Monate Januar und Februar 2009 sowie ein einheitlicher monatlicher Sockelbetrag von 40 € ab dem 1. März 2009 gezahlt werden.
Untrennbar – das wird gerne ausgeblendet – ist hiermit aber verbunden, dass die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, dass das bisher gewährte Leistungsentgelt für die Tarifbeschäftigten rückwirkend bereits zum 1. Januar 2009 entfällt.
Da das den Tarifbeschäftigten bisher gewährte Leistungsentgelt pro Mitarbeiter und Monat 20 € betragen hat, die Abschaffung des Leistungsentgelts aber rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgt, wird es im Bereich der Tarifbeschäftigten mit der Einmalzahlung, also den 40 €, und dem hälftigen Sockelbeitrag verrechnet. Deshalb ist es richtig,
dass auch die Tarifbeschäftigten de facto lediglich 20 € zusätzlich ab dem 1. März 2009 erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil das so ist, können wir auch mit Fug und Recht behaupten, dass wir den Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern und Beamtenanwärtern bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in diesem und im nächsten Jahr gerade kein Sonderopfer zumuten. Selbstverständlich setzen wir, wie ebenfalls zugesagt, die Übertragung des Ergebnisses auch in zeitlicher Hinsicht 1:1 um, d. h. ohne jegliche Verzögerung. Damit halten wir entgegen anders lautenden Darstellungen unser Versprechen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger nicht schlechter gestellt werden als die Tarifbeschäftigten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Opposition versucht offenbar, den materiell messbaren Wegfall des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten bei der Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger auszublenden. Damit wird mit halben Wahrheiten agiert. Aber es ist hier auch wie im richtigen Leben: Man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken und den Rest unbeachtet lassen, denn das Tarifergebnis von Potsdam hätte natürlich ganz anders ausgesehen, wenn § 18 TV-L nicht ersatzlos weggefallen wäre. Das kann ernsthaft niemand bestreiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich weiß auch die Opposition, dass es bei Anwendung falscher Schlussfolgerungen leichter ist,
Beamte und Versorgungsempfänger gegen die Landesregierung aufzuwiegeln. Nichts anderes ist Ihr Ziel, meine Damen und Herren von der Opposition. Ich könnte hier in vielfacher Hinsicht die ganzen Kürzungsorgien der rot-grünen Vorgängerregierungen darstellen.
Das erspare ich mir angesichts der Zeit. Aber eines ist ganz klar: Wir halten es für außerordentlich unglaubwürdig, wenn Sie jetzt versuchen, sich als Anwalt der Beamten und Versorgungsempfänger aufzuspielen. Dieser Versuch muss scheitern. Das ist reine Oppositionspolemik. Und genau das durchschauen auch die Beamtinnen und Beamten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten ein für eine nachhaltige und umsichtige Personalpolitik für die Beamten in Nordrhein-Westfalen. Die Aufstockung der von Rot-Grün vernachlässigten Versorgungsrücklage und des implementierten Versorgungsfonds beweisen das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Wir stehen zu unserem
Wort und werden die Interessen der Beamten auch in Zukunft angemessen berücksichtigen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften passt in erster Linie das nordrhein-westfälische Beamtenrecht an die bundesgesetzlichen Vorgaben an.
Der Bundesgesetzgeber hat bekanntlich das Beamtenstatusgesetz verabschiedet, das am heutigen Tage in Kraft tritt. Der Bund hat damit von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, das er im Rahmen der Föderalismusreform durch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich erhalten hat. Wir setzen also im Wesentlichen nur das für Nordrhein-Westfalen um, was der Bund uns verbindlich vorschreibt.
Die wenigen in der Kompetenz des Landesgesetzgebers verbleibenden Änderungen wurden in der Anhörung von den meisten Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. So hat der Städte- und Gemeindebund NRW die Änderungen ebenfalls ausdrücklich begrüßt
und sogar dafür gedankt, dass seine langjährigen Forderungen im Gesetz Berücksichtigung gefunden haben. Das können Sie nachlesen.
So wird der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze analog den Regelungen für die Bundesbeamten, aber auch für die gesetzlich Rentenversicherten von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung erfolgt in gestufter Form im Zeitraum zwischen 2012 und 2029. Um eine weitere Flexibilisierung erreichen zu können, kann derjenige, der dies freiwillig möchte, auf eigenen Antrag drei Jahre später in den Ruhestand gehen. Damit tragen wir dazu bei, dass die Beamtinnen und Beamten ihre Lebensplanung ein Stückweit selbst bestimmen können. Als nicht unproblematisch sehen wir dabei allerdings das Beweislast
problem für den Fall, dass kein dienstliches Interesse an der freiwilligen Weiterbeschäftigung eines Beamten besteht. Dieses Problem werden wir im Auge behalten und eine mögliche Anhäufung verwaltungsgerichtlicher Prozesse in diesem Bereich beobachten.
Erwähnenswert ist auch, dass es beim vorgezogenen Ruhestandsalter für Polizeibeamte, Vollzugsbedienstete und Feuerwehrleute geblieben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch was die Wochenarbeitszeit betrifft, bleibt es bei dem bisher gestuften Modell von 41, 40 und 39 Stunden.
Die Opposition bemängelt, dass es nicht gleich und zum jetzigen Zeitpunkt zur großen Dienstrechtsreform gekommen ist. Dazu zwei Bemerkungen:
Erstens wäre es der Opposition unbenommen gewesen, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Außerdem weise ich darauf hin, dass wir seit Monaten landauf landab davon sprechen, dass die große Dienstrechtsreform erst in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Grund hierfür ist, dass eine umfassende Reform des Dienstrechts einer gründlichen Vorbereitung bedarf.
Die Vorbereitungsarbeiten laufen, Frau Düker. Die gründliche Diskussion – auch mit den anderen Bundesländern – wird zurzeit geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsantrag, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht, haben die Koalitionsfraktionen zum einen die wöchentliche Maximalarbeitszeit in § 60 begrenzt und zum anderen die Beihilfevorschriften in den § 77 integriert. Damit folgen wir den Anregungen, die die systematische Anbindung der Beihilfevorschriften in das Landesbeamtengesetz als sinnvoll erachten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der festen Überzeugung, mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem leistungsstarken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu gehen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Eilantrag versucht die SPD-Fraktion, wie übrigens einige Gewerkschaften auch, die Falschmeldung zu verbreiten, dass die tarifvertraglichen Regelungen nicht 1:1 auf die Beamtenschaft, die Versorgungsempfänger und die Anwärter umgesetzt werden.
Hören Sie doch erst einmal zu. – Die Opposition unternimmt damit den Versuch, den Menschen Sand in die Augen zu streuen und sie aufzuwiegeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei trifft es gerade nicht zu, dass den Beamtinnen und Beamten ein Sonderopfer bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarung von Potsdam zugemutet werden soll. Richtig ist vielmehr, dass die Regelungen des Tarifvertrages 1:1, wie wir es immer gesagt haben, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollen.
So wird es eine lineare Tariferhöhung in Höhe von 3 % ab dem 1. März 2009 und von weiteren 1,2 % ab dem 1. März 2010 geben. Darüber hinaus ist für die Tarifbeschäftigten vereinbart worden, dass eine Einmalzahlung in Höhe von 40 € – jeweils 20 € für die Monate Januar und Februar 2009 – sowie ein einheitlicher monatlicher Sockelbetrag in Höhe von 40 € gezahlt werden. Untrennbar hiermit ist aber verbunden, dass die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, dass das bisher gewährte Leistungsentgelt für die Tarifbeschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2009 entfällt. Bezeichnenderweise ist dieser wesentliche Punkt der tarifvertraglichen Einigung im Eilantrag der SPD-Fraktion noch nicht einmal erwähnt. Das, meine Damen und Herren, spricht für sich.
Wenn man nämlich nur mit Halbwahrheiten agiert, werden falsche Schlussfolgerungen gezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da das bisher gewährte Leistungsentgelt pro Mitarbeiter und Monat 20 € betragen hat, die Abschaffung des Leistungsentgelts aber rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgt, wird es im Bereich der Tarifbeschäftigten mit der Einmalzahlung für die Monate Januar und Februar, zusammen 40 €, und dem hälftigen Sockelbetrag verrechnet. Damit erhalten die Tarifbeschäftigten – das ist das Entscheidende – de facto einen Sockelbetrag in Höhe von 20 € mehr. Genau dies werden wir für die Beamtinnen und Beamten 1:1 umsetzen.
Damit, meine Damen und Herren, erreichen wir die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten genau so, wie wir, der Ministerpräsident, der Finanzminister und auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen, es stets betont haben. Selbstverständlich setzen wir, ebenfalls wie bereits zugesagt, die Übertragung des Ergebnisses auch in zeitlicher Hinsicht 1:1 um; das heißt, es gibt keine Verzögerung.
Meine Damen und Herren, die Opposition versucht offenbar, den materiellen messbaren Wegfall des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten bei der Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger auszublenden. Hier liegt entweder ein ebenso billiges wie durchschaubares Täuschungsmanöver der Öffentlichkeit und des Beamtentums vor, oder aber die Opposition beherrscht nicht die Grundrechenarten, was angesichts der Erfahrungen im Haushalts- und Finanzausschuss nicht verwunderlich wäre. Es ist halt wie im richtigen Leben: Man kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken, sondern muss das Gesamte sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich vertraue darauf, dass die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen klug genug sind, nicht auf die Polemik der Opposition und einiger Gewerkschaften, die wohl mit dem Tarifabschluss im Nachhinein nicht ganz zufrieden sind, hereinzufallen.
Nein, ich rede weiter. Ich stehe kurz vor dem Abschluss, Herr Schmeltzer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen zu unserem Wort und werden es halten, auch wenn dies der Opposition erkennbar nicht passt und sie dagegen agitiert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Groth spielt sich hier gerne als Samariter für die Beamten auf. Scheinbar hat er vergessen, dass Sie von Rot-Grün die Arbeitszeit für die Beamten von 38,5 Stunden auf 41 Stunden verlängert haben,
dass Sie es gewesen sind, die das Urlaubsgeld für die Beamten abgeschafft haben,
dass Sie es gewesen sind, die das Weihnachtsgeld zum ersten Mal gekürzt haben.
Sie waren es auch, die die ersten Nullrunden eingeführt haben. Selbstverständlich sind auch Sie es gewesen, die den Beamten zugemutet haben, die ihnen zustehende Erhöhung später als die Tarifangestellten zu bekommen.
Wer in der Vergangenheit so agiert hat, der braucht sich jetzt nicht als Samariter für die Beamten aufzuspielen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen der Kollegin Walsken veranlassen mich hier zu einer persönlichen Bemerkung. Ich lege großen Wert darauf, dass die Sozietät, der ich angehöre, nichts, aber auch gar nichts mit den in Rede stehenden Beraterverträgen bei der Sparkasse KölnBonn zu tun hat. Ich finde es ausgesprochen schäbig, Frau Walsken, dass Sie dieses Thema hier in diesem Hohen Hause ansprechen –
dies liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere vor dem Hintergrund, dass der OB-Kandidat der SPD in Köln, Roters, ebenfalls einen sehr dubiosen
Vertrag mit der Sparkasse KölnBonn und dem Verein Regio Köln/Bonn geschlossen hat.
Ja, die Schlechtleistung in diesem Vertrag ist nachgewiesen. Wer ein Gutachten ein ganzes Jahr später abliefert und dieses Gutachten dann noch in einer Schublade verschwinden muss, weil es nicht brauchbar ist, Frau Kollegin Walsken, …
… der hat nun wirklich kein Recht, hier in dieser Art und Weise vorzugehen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 23:02 Uhr ist, schließen wir uns den zutreffenden Ausführungen der Landesregierung an.
Auch angesichts des großen Interesses des Publikums, wie man an der Besetzung der Tribüne sehen kann, und der SPD, Herr Kollege TrampeBrinkmann, glaube ich, dass es richtig ist, die Fachdiskussion im Ausschuss zu führen. Dazu haben wir in den nächsten Wochen genug Gelegenheit –. Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, ich habe die Frage, hinter welchem Projekt denn der Name Ulla Schmidt steht?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Beratung anstehende Antrag der Grünen ist an Scheinheiligkeit und Opportunismus nicht zu überbieten. Das zeigen auch die Ausführungen der Kollegin Düker.
Es war doch die rot-grüne Vorgängerregierung, die im Jahr 1998 die nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale eingeführt hat. Frau Kollegin Düker, im Jahr 2002 waren es doch Sie persönlich, die die Beträge zulasten der Beamten mit angehoben hat. Im Jahre 2002 waren Sie bereits im Landtag und haben einer zusätzlichen Belastung der Beamten um 50 % bei der Kostendämpfungspauschale zugestimmt.
Damals hat Ihre Fraktion in den Beratungen ausgeführt, die soziale Ausgewogenheit der Kostendämpfungspauschale sei durch die Staffelung der Belastungsbeiträge gewährleistet. Auch haben Sie erklärt, die Beamten treffe nur der Teil, den auch die gesetzlich Krankenversicherten durch die Gesundheitsreform in Form von Eigenbeiträgen zu erbringen hätten. Alles das können Sie in alten Plenarprotokollen nachlesen, Frau Düker.
Sie stellen sich heute mit einer ungeheuerlichen Dreistigkeit vor das Plenum und erzählen, alles sei so schrecklich für die Beamten der Besoldungsgruppen A7 und A8.
Das ist zutiefst unredlich und populistisch, meine Damen und Herren.
Die Wahrheit ist doch: Rot-Grün und Sie persönlich waren es, Frau Düker, die diese Regelung zu vertreten haben. Das verkennen Sie. Sie blasen die Backen ganz schön voll auf.
Es ist im Übrigen typisch für die Oppositionsparteien, dass sie immer wieder Anträge ohne einen Deckungsvorschlag für den Haushalt ins Plenum bringen. Dieser Bringschuld sind Sie schon häufiger nicht nachgekommen.
Ja.
Sie haben in Ihren Antrag geschrieben, wir seien diejenigen gewesen, die die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage gestrichen hätten. Das ist nachweislich falsch. Sie wissen ganz genau, dass das falsch ist. Es war der Bund, der 1998 eine auslaufende Regelung dazu gefunden hat.
Sie tragen fortlaufend falsche Dinge vor. Das müssten Sie eigentlich endlich einmal erkennen, Frau Düker.
Auch die anderen von Ihnen angeführten Beispiele ziehen nicht. Die Haushaltslage, die Sie uns hinterlassen haben, war dramatisch schlechter, als wir es uns vorgestellt hatten.
Meine Damen und Herren, ich komme auf meine Rede zurück. Ich hatte schon gesagt, gerade die Oppositionsparteien blasen die Backen ganz schön auf.
Ich darf auch an die Haushaltsdebatten erinnern, in denen SPD und Grüne der Regierung und den sie tragenden Fraktionen immer wieder vorgeworfen haben, wir würden nicht genug sparen. Frau Walsken und Herr Groth sind wahre Spezialisten auf diesem Gebiet. Sie sollten Ihre Äußerung einmal gegenüber den Betroffenen – in diesem Fall auch gegenüber den Feuerwehrleuten – wiederholen. Dazu haben Sie anscheinend nicht den Mut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden Ihnen diese von Ihnen vertretene Schizophrenie nicht
durchgehen lassen. Auf der einen Seite verkünden Sie vollmundig, wir würden nicht genug sparen. Auf der anderen Seite stellen Sie ständig Anträge, die den Landeshaushalt nachhaltig belasten.
Meine Damen und Herren, das geht nicht. Sie müssen sich Ihrer Verantwortung auch als Oppositionsparteien stellen und entscheiden: Entwicklung eines eigenen schlüssigen Konzeptes oder populistische Beliebigkeitspolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesen eher grundsätzlichen Ausführungen komme ich auf den Antrag an sich zurück. Nach Berechnungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung beträgt die durchschnittliche Belastung eines Beamten durch die Kostendämpfungspauschale in den Besoldungsgruppen A7 und A8 weniger als 90 € pro Jahr. Das setzt sich aus 150 € Kostendämpfungspauschale minus 60 € für jedes Kind zusammen. Somit handelt es sich um 0,3 % des Bruttojahreseinkommens. Die Wirkung ist also für die Besoldungsgruppen A7 und A8 vergleichsweise bescheiden.
Darüber hinaus wissen Sie, dass gegen die rotgrüne Regelung der Kostendämpfungspauschale Verfassungsbeschwerden anhängig sind. Der Ausgang der Gerichtsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar. Von daher ist eine Änderung der gesetzlichen Regelungen aus unserer Sicht derzeit nicht angezeigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich den Teilnehmern der Interessengemeinschaft der Feuerwehrleute bei der Mahnwache vor dem Landtag gestellt und dort gesagt, dass ich für eine grundlegende Reform des Beamtenrechts bin. Dazu stehe ich auch.
Bekanntlich hat das Land nach der Föderalismusreform größere Regelungskompetenzen erhalten. Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass realistischweise nicht mehr mit einer Reform in dieser Legislaturperiode zu rechnen ist. Wir wollen eine richtungsweisende und grundlegende Reform, die auch den Namen verdient. In einem solchen Reformwerk sollte auch den besonderen Belangen der Feuerwehr Rechnung getragen werden. Denn niemand bestreitet, dass es für die hart arbeitenden Feuerwehrleute nicht gerade motivierend oder motivationsfördernd ist, wenn sie genau wissen, dass sie bis zu ihrer Pensionierung nur eine oder zwei Beförderungen, die wir aus der rot-grünen Ära geerbt haben, bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die grundsätzliche Problematik einer zielführenden Lösung zuführen, wobei wir das nicht einfach an den Kommunen vorbei machen können, da diese letztlich die Zeche zahlen. Es bedarf also einer um
fassenden grundsätzlichen Neuregelung mit einer entsprechend gründlichen Vorbereitung.
Was wir nicht brauchen, ist ein populistisches Schnell-Schnell, wie die Grünen es mit ihrem Antrag fordern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht den Fehler des Kollegen Trampe-Brinkmann begehen und überhaupt kein Wort zum vorliegenden Gesetzentwurf sagen. Deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage 2)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein starkes Stück, welches Geschütz die Opposition hier auffährt.
Trotz des umfangreichen Sozialkatalogs mit dem beispiellosen und bemerkenswerten Schutz für die Mieter und Beschäftigten plustert sich die Opposition hier regelrecht auf.
An Heuchelei ist dieses Gehabe durch nichts zu überbieten, meine Damen und Herren.
Wer, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat es denn zu vertreten, dass die LEG so hoch verschuldet und so chronisch unterfinanziert ist?
Sie von der Opposition hatten doch die Geschäftspolitik der LEG zur rot-grünen Kommandosache gemacht.
Sie haben doch den immensen Sanierungsstau der LEG zu verantworten, unter denen die Mieter bis heute leiden und der zu Leerständen führt.
In der Zuständigkeit, Herr Becker, des grünen Bauministers Vesper und seines ebenfalls grünen Staatssekretärs Morgenstern, der Aufsichtsratsvorsitzender der LEG war, kam es doch zu Misswirtschaft und Korruption, die ihresgleichen sucht. Schmiergeldzahlungen, Bestechungen, Bestechlichkeit, Insidergeschäfte und Luftbuchungen führten dazu, dass die gesamte Geschäftsführung gehen musste, als die kriminellen Machenschaften aufflogen.
Der Landesrechnungshof stellte damals fest, dass der grüne Minister Vesper und sein grüner Staatssekretär Morgenstern die Kontrolle der LEG nur unzureichend wahrgenommen haben.
Ebenfalls unter rot-grüner Verantwortung wurden ohne besonderen Sozialschutz der Mieter Wohnungen rücksichtslos verkauft. Es war der grüne Bauminister Vesper, der hierzu am 17. April 2002 im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen verkündete, dass sich der gesetzliche Mieterschutz durch einen Verkauf der LEG-Anteile nicht ändern würde und bestehende Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten auf die neuen Erwerber übergehen würden.
Die Wahrheit ist, dass Ihnen die gesetzlichen Regelungen damals ausgereicht haben. Da war keine Rede von einem zusätzlichen Sozialschutz.
Davon wollen die heutigen Oppositionsparteien natürlich nichts mehr wissen, wenn sie heute mit Krokodilstränen in den Augen den Verkauf der LEG-Anteile beklagen.
Aber denken wir – das Beispiel ist schon genannt worden – an die Verkäufe von Wohnungen in der Stadt Hamm.
Die LEG veräußerte mit rot-grüner Billigung 664 Wohnungen in einem sozial gefährdeten Stadtteil an einen privaten Investor, ohne dessen Bonität näher zu prüfen und ohne Rückauflassungsrecht –
und das, meine Damen und Herren, trotz eindringlicher Warnungen der Wohnungsbauförderungsanstalt und der Stadt Hamm selbst. Wie es ausging, ist bekannt: Der Investor ging pleite und die Wohnungen kamen in die Zwangsversteigerung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was müssen eigentlich die vormaligen Mieter der LEG aus Hamm empfinden, wenn sie die Aussagen der heutigen Opposition zum Verkauf der LEG-Anteile hören?
Ich sage es Ihnen: Sie können sich nur kopfschüttelnd abwenden.
Wenden wir uns den Bemühungen der alten rotgrünen Landesregierung zu, die LEG im Jahre 2003 verkaufen zu wollen! Die alte rot-grüne Landesregierung hat sich nach Kräften bemüht, die LEG auf dem freien Markt zu veräußern. Das Problem war nur, dass die LEG zu marode war, um sie erfolgreich verkaufen zu können. Sie haben damals lediglich 100 Millionen € Privatisierungserlöse für den Verkauf der Anteile an der LEG in den Haushalt 2003 eingestellt. Das beweist, dass sich die alte Landesregierung von der LEG trennen wollte.
Die damalige finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Edith Müller, erklärte, dass ein Schwerpunkt der Haushaltsberatungen 2003 vor allem die Privatisierung von Landesbeteiligungen wie der LEG sein müsse.
Nein, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre heutige ablehnende Haltung zu dem Verkauf der LEG-Anteile hat mit Glaubwürdigkeit nicht im Entferntesten zu tun.
Sie müssen sich schon an Ihrem eigenen Handeln in der Vergangenheit messen lassen. Und da sehen Sie einfach nicht gut aus.
Meine Damen und Herren, die Mieter und Beschäftigten der LEG können sich darauf verlassen, dass ihre Interessen umfassend geschützt sind.
Den weitgehenden und verbindlichen Sozialkatalog, der Bestandteil eines jeden einzelnen Mietvertrages wird, hat Kollege Schulte eben dargestellt. Der Sozialkatalog sucht in der Immobilienbranche seinesgleichen und gibt den Mieterinnen und Mietern eine bundesweit einmalige Sicherheit. Die Horrorszenarien, die die Oppositionsparteien unter der Schlagzeile des Verkaufs an eine sogenannte Heuschrecke malen, werden nicht eintreten.
Im Gegensatz zu dem rot-roten Senat in Berlin, der die landeseigene GSW mit einem Bestand von 65.000 Wohnungen ohne besonderen Mieterschutz an die Fondsgesellschaften Whitehall und Cerberus veräußert hat, haben wir umfangreiche Schutzvorschriften für Mieter und Beschäftigte durchgesetzt, die weit über den gesetzlich normierten Schutz hinausgehen.
Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Wahrung der wirtschaftlichen Identität des Unternehmens LEG sind ebenso festgeschrieben wie das Festhalten an Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. – Das, meine Damen und Herren, sind gute Nachrichten für die Beschäftigen der LEG.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, dass die verbindliche Sozialcharta zugunsten der Mieter den Kaufpreis gedrückt hat. Experten sprechen von einem dreistelligen Millionenbetrag. Meine Damen und Herren, wir sagen aber auch selbstbewusst und mit aller Entschlossenheit: Das war es uns wert! Wir wollen eben nicht die Mieter und Beschäftigten im Regen stehen lassen. Wir haben bei dem Veräußerungsprozess gezeigt, dass wir unserer sozialen Verantwortung in besonderer Weise nachkommen.
Ich kann verstehen, dass das umsichtige und gewissenhafte Handeln der Landesregierung die Opposition geradezu wurmen muss. Also wird ein weiteres Fass aufgemacht und vor der Zerschlagung der LEG gewarnt. Aber auch hier nichts als Panikmache! Hören Sie endlich auf, mit den Ängsten der Mieter und Beschäftigten zu spielen, meine Damen und Herren!
Bis heute hat der Erwerber Whitehall nicht verlauten lassen, dass er gedenkt, einzelne Wohnungspakete zu veräußern. Lediglich interessierte Kreise aus kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben ihr Interesse am Erwerb einzelner Wohnungen über die Presse verkündet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es waren doch Sie von der Opposition, die noch vor Wochen er
klärt haben – das haben Sie heute wieder deutlich gemacht –, das Land solle die LEG allenfalls an kommunale Wohnungsunternehmen verkaufen. Sie selbst haben damit der Zerschlagung der LEG das Wort geredet. Beklagen Sie hier …
… nicht scheinheilig das, was Sie selbst verlangt haben! – Ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen mit dem Verkauf der LEG-Anteile genau das um, was wir in unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Dabei nehmen wir ausdrücklich und in vorbildlicher Weise Rücksicht auf die Interessen der Mieter und Beschäftigten der LEG. Wir schützen sie mit der vertraglich vereinbarten und mit empfindlichen Vertragsstrafen versehenen Sozialcharta. Wir müssen die Mieter und Beschäftigten aber auch schützen …
… vor der Verunsicherung und der Panikmache, wie sie die Opposition betreibt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Altenkamp, auch mit Ihren Sätzen werden Sie nicht abstreiten können, dass noch nie so viel Geld für die Kinder in Nordrhein-Westfalen ausgegeben worden ist. Darauf kommt es an.
Noch ein Wort zu dem Kollegen Remmel, der – so wörtlich – die Orgie der Nachtragshaushalte beklagt. – Ich möchte wissen, was Sie als Rot-Grüne damals für Orgien gefeiert hätten, wenn Sie Steuermehreinnahmen zu verzeichnen gehabt hätten. Das ist doch der Grund, weshalb wir einen Nachtragshaushalt beschließen müssen. Unter der alten rot-grünen Landesregierung waren Nachtragshaushalte stets mit einer höheren Nettokreditaufnahme verbunden und damit mit höheren Schulden. Dies ergab sich, weil die rot-grünen Vorgängerregierungen in ihren Haushaltsentwürfen stets unrealistisch hohe Steuereinnahmen veranschlagt hatten und die Ausgaben wider besseres Wissen zu niedrig angesetzt waren. Zwangsläufig mussten die Wunschzahlen im Haushaltsvollzug den Realitäten angepasst werden.
Mit diesem unverantwortlichen Finanzgebaren hat die neue Landesregierung Schluss gemacht. Nunmehr werden realistische Ansätze gewählt und die Steuereinnahmen eher vorsichtig kalkuliert. Dieses Vorgehen der Landesregierung wird zu Recht von den Finanzwissenschaftlern gelobt und mit dem Geschäftsgebaren eines ehrlichen und vorsichtigen Kaufmanns verglichen.
Die Zeiten geschönter Zahlen, Herr Kollege Körfges, wie unter der rot-grünen Vorgängerregierung sind endgültig vorbei. Wir dokumentieren mit jedem Haushalt unser Verständnis von Haushaltstransparenz und Haushaltsklarheit. Das zeigt sich auch bei der Vorlage des zweiten Nachtragshaushalts 2008.
Erfreulicherweise sind gegenüber dem Haushaltsentwurf 2008 Steuermehreinnahmen von 110 Millionen € zu verzeichnen. Dies ist ein Beleg dafür, dass auch dieses Mal vorsichtig und konservativ kalkuliert wurde. Aus den Steuermehreinnahmen bestreiten wir notwendige und unabweisbare Ausgaben und berücksichtigen unvermeidbare Mindereinnahmen.
Allein 95 Millionen € fließen in den Fonds, der die mögliche Inanspruchnahme des Landes aus der Garantie für die Risikoabschirmung der WestLB abfedern soll. Weitere 15 Millionen € erhält die Stiftung Zollverein. Hierdurch werden künftige Haushalte des Landes in der Größenordnung von 600.000 € dauerhaft und nachhaltig entlastet.
Mehrausgaben – das ist eben schon erwähnt worden – ergeben sich auch durch das Kinderbildungsgesetz. 57 Millionen € werden dafür zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Weitere größere Positionen sind etwa Mindereinnahmen aus dem Überschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt in Höhe von 60 Millionen € und Minderausgaben bei den Zahlungen in den Länderfinanzausgleich in Höhe von 50 Millionen €.
Was aber macht die Opposition vor allem? – Sie hält sich mit wegfallenden kw-Vermerken für 72 Stellen in der Landesregierung auf und spricht von einem Skandal.
Fakt ist, dass bis heute brutto 226 Stellen in den verschiedenen Ministerien der Landesregierung abgearbeitet, abgebaut worden sind.
Fakt ist zum anderen, dass wir zum Ende der Legislaturperiode in der Landesverwaltung etwa 12.000 Stellen weniger haben werden. Diese Erfolgsbilanz unterschlagen Sie ganz bewusst, und das ist der eigentliche Skandal. Die Erfolgsbilanz sähe sogar noch besser aus – Kollegin Freimuth hat darauf hingewiesen –, hätten wir nicht schon über 5.000 Lehrer eingestellt, um den Unterrichtsausfall, den Sie zu vertreten haben, zu bekämpfen.
Da regen Sie sich allen Ernstes über 72 Stellen auf, die nach 39 Jahren roter und rot-grüner Herrschaft in Nordrhein-Westfalen in den Ministerien neu geschaffen wurden! Selbstverständlich müssen die Ministerinnen und Minister in ihrer engsten Umgebung Mitarbeiter haben, denen Sie bedingungslos vertrauen können.
Nein. – Warum hat denn Franz Müntefering sage und schreibe 42 neue Mitarbeiter in sein Ministerium geholt, als er Arbeits- und Sozialminister wurde? Setzen Sie einmal diese 42 Stellen in Relation zu den 72 Mitarbeitern der gesamten nordrhein-westfälischen Landesregierung, einschließlich der Staatskanzlei.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie bauen einen Popanz um nichts und wieder nichts auf. Es ist doch selbstverständlich, dass im Kernbereich des Regierungslenkens Leute sitzen müssen, die die politischen Weichenstellungen konzipieren und begleiten. Deshalb war und ist es erforderlich,
sich in diesem Bereich mit Menschen aufzustellen, die die Ansichten der Hausspitze teilen. Das war insbesondere hier in Nordrhein-Westfalen nach 39 Jahren sozialdemokratischer Vorherrschaft notwendig. Insbesondere in den Hausspitzen der Ministerien waren natürlich keine politisch andersdenkenden Menschen vorzufinden, sondern ausschließlich Sozialdemokraten und Grüne.
Das verwundert auch nicht, meine Damen und Herren, da früher bekanntlich selbst für die Besetzung von Hausmeisterstellen an Schulen das SPD-Parteibuch erforderlich war.
Ausgesprochen maßvoll ist die neue Landesregierung bei der zunächst befristeten Stelleneinrichtung vorgegangen. Wenn nunmehr 72 Stellen entfristet werden, ist das allein schon mit dem Hinweis auf die bereits vollzogene Nettoeinsparung von 154 Stellen in denselben Ministerien zu begründen.
Die Entfristung der Stellen zeigt aber auch – zum Ärger der Opposition –, dass wir den Anspruch erheben, auch nach der kommenden Landtagswahl die Geschicke des Landes weiter zu bestimmen. Das passt Ihnen natürlich nicht. Deshalb versuchen Sie, durch Fokussierung auf die Stellen vom erfolgreichen Handeln der Landesregierung in der Finanzpolitik abzulenken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend festhalten: Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2008 halten wir an unserer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik fest. Das zeigt sich schon daran, dass die Nettoneuverschuldung unverändert geblieben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unseren Weg der Haushaltskonsolidierung gehen wir konsequent und unbeirrt weiter – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Stabile Finanzen und eine gut aufgestellte Finanzverwaltung – Zwei Seiten ein und derselben Medaille“ bekräftigen wir unser Bekenntnis zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Finanzpolitik für Nordrhein-Westfalen.
Seit Amtsantritt der Koalition der Erneuerung geht es mit der Finanzpolitik wieder aufwärts.
Die Neuverschuldung wurde kontinuierlich abgesenkt: von 6,7 Milliarden € unter Rot-Grün auf 1,78 Milliarden € im Jahr 2008. Das, meine Damen und Herren, ist die niedrigste Neuverschuldung seit 30 Jahren. Unser Ziel ist es, möglichst bald einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schuldenaufnahme vorzulegen.
Meine Damen und Herren, wir haben Schluss gemacht mit dem Weg von Rot-Grün, immer mehr und höhere Schulden aufzunehmen und damit die zukünftigen Generationen zu belasten. Wir zahlen allein für die Altschulden der rot-grünen Vorgängerregierung fast 5 Milliarden € Zinsen. Das sind etwa 10 % des Landeshaushaltes. Hätten wir diese Belastungen nicht zu tragen, kämen wir bereits jetzt ohne Nettoneuverschuldung aus und könnten Haushaltsüberschüsse verzeichnen. Auch stünde uns mehr Geld für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Der Weg zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung war für viele Betroffene schmerzhaft, vor allem für die Beamtinnen und Beamten. Die Einschnitte waren aber zur Konsolidierung des Haushalts notwendig. Das haben wir den Betroffenen in zahlreichen Gesprächen in aller Offenheit erklärt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Personalausgaben des Landes belaufen sich auf sagenhafte 22 Milliarden €. Das ist – mit mehr als 40 % der Ausgaben des Landes – der weitaus größte Kostenblock im Haushalt. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass weit über 50 % der Steuereinnahmen des Landes für Personalkosten ausgegeben werden. Insofern liegt es nahe, dass die finanzielle Stabilität des Haushalts die Reduzierung der Personalausgaben erfordert.
Wir sind dieses Problem angegangen und werden zum Ende dieses Jahres insgesamt ca. 4.600 Stellen weniger in der Landesverwaltung haben als zu Beginn der Legislaturperiode.
Gleichzeitig stärken wir aber auch die Vorsorge für künftige Pensionsverbindlichkeiten. Wir haben die viel zu lange vernachlässigte Vorsorge für die steigenden Beamtenpensionen angepackt. Allein 2007 haben wir 925 Millionen € in die Versorgungsrücklage des Landes eingezahlt. Auch für die Tarifbeschäftigten sorgen wir vor: Für alle neuen Beschäftigten legen wir monatlich 500 € zurück, um deren Rentenzahlungen abzusichern. Das, meine Damen und Herren, ist nachhaltige Finanzpolitik, die den Beschäftigten des Landes zugutekommt.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass wir insbesondere den Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren viel zugemutet haben. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten aber auch immer wieder deutlich gesagt, dass nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Das heißt konkret: Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, damit der Tarifabschluss für die Angestellten des Landes 1:1 für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird.
Dieses Ziel bekräftigen wir mit unserem Antrag, Herr Groth.
Damit kommen wir den berechtigten Forderungen der Beamtinnen und Beamten nach. Somit zeichnet sich eine deutliche Steigerung der Einkommen
der Landesbediensteten im Jahr 2009 ab. Das ist haushalterisch sicherlich nicht unproblematisch, weil es zu beachtlichen Ausgabensteigerungen kommt. Aber wir sind den Beamtinnen und Beamten schuldig, dass es nicht zu einer weiteren Abkopplung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung kommt.
Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag stärken wir darüber hinaus den von Rot-Grün abgeschafften mittleren Dienst in der Landesverwaltung. Erstmals seit 2003 wurden im laufenden Haushaltsjahr wieder 100 neue Stellen für Anwärter des mittleren Dienstes ausgebracht. Wir wollen die angemessene Nachbesetzung frei werdender Stellen in der Finanzverwaltung sicherstellen, um eine ausgewogene Altersstruktur zu gewährleisten.
Die Rückkehr zur dreigeteilten Laufbahn in der Finanzverwaltung ist aus unserer Sicht darüber hinaus ein probates Mittel, den gleichmäßigen Steuervollzug im Lande Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Zugleich bieten wir durch diese Maßnahme Realschulabsolventen wieder eine Perspektive in der Finanzverwaltung. Dies dient im Übrigen auch der Entlastung der Mitarbeiter im gehobenen Dienst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat sich als einer der Fehler der früheren Landesregierung herausgestellt, den mittleren Dienst abzuschaffen. Diesen Fehler gilt es zu korrigieren.
Mit unserem Antrag bestärken wir ferner die Landesregierung in der Absicht, das veraltete Dienstrecht zu modernisieren. Ziel muss es sein, dass Leistung stärker honoriert und Flexibilität gefördert wird. Hierzu bedarf es dringend einer Reform des Beamtendienstrechts. Wir sind sicher, dass mit einem zukunftsfähigen Dienstrecht die Perspektiven für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gestärkt werden können. Diesen Weg wollen wir mit der Landesregierung weitergehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich eingangs sagen, dass wir der Überweisung des vorliegenden Antrags in die Fachausschüsse selbstverständlich zustimmen
und ihn dort ergebnisoffen diskutieren werden.
Der uns vorliegende Antrag der SPD fordert die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulagen. Bereits mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 hat der Bund – ich betone: es war der Bund – die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen perspektivisch abgeschafft. Es wurde festgelegt, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Feuerwehrleute und Polizeibeamte für die Besoldungsgruppen ab A10 zum 31. Dezember 2007