Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur heutigen, 71. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen heiße ich Sie herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen zwei erfreuliche Mitteilungen zu machen: Unsere Kollegin Stefanie Wiegand hat in dieser Woche eine kleine Tochter bekommen; ihr Name ist Elena.
Dazu gratulieren wir ihr sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn in diesem Haus Kinder geboren werden.
Seinen Geburtstag feiert heute Herr Reinhold Sendker von der CDU-Fraktion. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat mir mit Schreiben vom heutigen Tag Folgendes mitgeteilt:
„Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass Herr Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Michael Breuer gemäß Art. 62 Abs. 1 der Landesverfassung mit Wirkung vom 23. Oktober 2007 wegen seiner Wahl zum Präsidenten des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes seinen Rücktritt erklärt und seine Amtszeit an diesem Tag geendet hat.
Zu seinem Nachfolger im Amt des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten habe ich am 24. Oktober 2007 Herrn Andreas Krautscheid ernannt.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie diese Mitteilung dem Landtag bekannt geben und die Vereidigung von Herrn Andreas Krautscheid für die nächste Landtagsplenarsitzung vorsehen würden.“
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Vereidigung. Nach Art. 53 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung bei ihrem Amtsantritt vor dem Landtag einen Amtseid. Ich bitte deshalb Herrn Andreas Krautscheid, mit mir zusammen nach vorne zu kommen, damit ich die Vereidigung vornehmen kann.
Herr Minister, ich bitte Sie, die Eidesformel anzuhören, danach an das Mikrofon zu treten, die Schwurhand zu heben und den nach Art. 53 der Landesverfassung vorgeschriebenen Eid mit den Worten zu bekräftigen: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. – Der Eid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das neue Mitglied der Landesregierung hat den nach Art. 53 der Landesverfassung vorgeschriebenen Eid vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen geleistet. Ich beglückwünsche Herrn Minister Krautscheid im Namen des Hauses mit den besten Wünschen für seine verantwortungsvolle Aufgabe.
(Allgemeiner Beifall – Mitglieder der Landes- regierung und Abgeordnete sprechen Minis- ter Andreas Krautscheid Glückwünsche aus.)
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Ihnen folgende Änderungen der Tagesordnung mitteilen, die zwischen den Fraktionen abgesprochen wurden: Der für heute vorgesehene Tagesordnungspunkt 15 – zweite Lesung des Entwurfs eines Hafensicherheitsgesetzes – soll nunmehr morgen als TOP 8 beraten werden.
Der für morgen vorgesehene TOP 8 – erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge – soll dafür heute als TOP 15 diskutiert werden. Gibt es hierzu Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Also können wir so verfahren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2007 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktion Herrn Abgeordneten Priggen das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Klasse 7 a des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Köln, herzlich willkommen!
Als Herr Bernotat vor einigen Wochen öffentlich gesagt hat: „Eigentlich sind die Strompreise zu niedrig“, habe ich gedacht, dass der Mann eigentlich nicht ganz Unrecht hat. Denn Strom ist eine der wertvollsten Energieformen, die wir haben, und wir gehen sehr verschwenderisch damit um. Wir haben sozusagen eine Leitkultur der Verschwendung, was Energie insgesamt angeht, obwohl wir alle, die wir hier sitzen, wissen, dass wir unseren Stromverbrauch im privaten Bereich durchaus um bis zu 30 % reduzieren könnten.
Strom ist deshalb billig, weil ein Teil der umweltschädlichen Kosten, die die Stromerzeugung beinhaltet, nicht umgewälzt und in die tatsächlichen Strompreise eingepreist wird.
Die umweltschädlichste Form der Stromerzeugung ist die Verstromung von Braunkohle. Um es einmal konkret zu sagen: Sie brauchen für eine Kilowattstunde Strom, die Sie aus Braunkohle gewinnen, 1,15 kg Braunkohle und erzeugen da
bei rund 1 kg CO2. Wenn der Kohlendioxidpreis richtig eingepreist würde, um die Schäden, die aus der Stromerzeugung resultieren, in den Kosten wiederzufinden, dann müssten wir mit 60 bis 80 € pro Tonne CO2 rechnen und die Emissionsrechte nicht kostenlos verschenken, sondern tatsächlich einpreisen. Dann hätten wir die Situation, dass eine Kilowattstunde aus Braunkohle nicht zwischen 3 und 5 Cent, sondern 6 bis 8 Cent mehr kosten würde. Das heißt, sie wäre um den Faktor zwei oder drei teurer. Das wäre real, wenn die entstehenden umweltschädlichen Kosten, die die Verstromung aus Braunkohle verursacht, eingepreist würden.
Ein ähnliches Beispiel – allerdings eine Dimension kleiner – gibt es im Atombereich: Die Haftungsrisiken für einen Atomkraftwerksbetreiber liegen bei maximal 700 Millionen €. Und wir wissen alle, dass man mit 700 Millionen € nicht einmal ein 1.000-MW-Gaskraftwerk bekommt.
Deswegen will ich eines klar sagen: Energie wird nicht billiger werden. Energie wird im Zeitszenario nur teurer werden. Es geht nicht um irgendwelche vordergründigen Versprechungen, dass alles billiger würde, sondern es geht darum, dass jemand, der seine Preise um 10 % erhöhen will, dies auch in der Sache zu legitimieren hat.
Das, was hier von E.ON gemacht wird – andere werden folgen; das ist schon angekündigt –, nämlich die Preise zum 01.01.2008 um 10 % zu erhöhen, hat keine sachliche Begründung.
Ich möchte unsere Wirtschaftsministerin aus einer Pressemitteilung zitieren, weil die Energiekonzerne bereits im Januar 2007 die Strompreise im Schnitt um 10 % erhöht haben. dpa meldete am 05.04.2007 – ich zitiere –:
„Nach einer Erhebung des NRWWirtschaftsministeriums bei allen 119 Stromversorgern im Lande kletterten die Strompreise für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden um knapp 10 Prozent oder 64,77 Euro. Das teilte das Ministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. … Dabei habe das Ministerium die Anträge der Energieversorger auf Strompreiserhöhungen noch deutlich reduziert, nämlich im Schnitt um 25 Prozent.“
Das heißt, am 1. Januar haben alle Anbieter in der Fläche ihre Preise um durchschnittlich 10 % erhöht.
Jetzt kommt E.ON – alle werden folgen; das ist angekündigt – und will eine weitere Erhöhung. Dafür müsste man einmal die Begründung im Detail haben. Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar – das haben wir eben gehört – ist bereits eingepreist.
Es werden immer wieder die erneuerbaren Energien als Begründung angeführt. Die erneuerbaren Energien machen 3 % der Stromkosten aus. Und zutreffend ist: Die Umlage für erneuerbare Energien hat 2006 2,8 Milliarden € betragen und wird 2007 bei 3 Milliarden € liegen. Das bedeutet eine Erhöhung um 200 Millionen €. Das wäre der Grund, um eine Preiserhöhung von 0,2 % vorzunehmen – aber nicht mehr. Jedenfalls keine 10 %!