Bezogen auf Ihre Frage nach der Verantwortung des Ministeriums, die sich dahinter verbirgt, möchte ich sagen: Das Ministerium versteckt sich nicht, sondern ist mit jeder einzelnen Hochschule über die Hochschulentwicklung vor Ort, über Entwicklungsziele und über Rahmendaten im Gespräch. Es wird über Zielvereinbarungen gesprochen. Die Verantwortung für den Vollzug und das Geradestehen dafür, dass alles richtig läuft, liegt aber dezentral bei der Einrichtung vor Ort. Ich glaube, das ist die richtige Kultur.
Auf Ihre Frage hin räume ich aber gerne ein, dass vom Rechnungshof angesprochene Punkte weiter verfolgt werden müssen. Es sind ausdrücklich Merkposten, um sich damit zu befassen. Aber ich glaube, die dezentrale Ebene sollte sich damit beschäftigen, Herr Schultheis, und nicht in erster Linie das Land. Dort können eigentlich nur die Ergebnis
Die Landtagsfraktion der FDP traut den Hochschulen die neuen Kompetenzen zu und möchte deshalb an dieser Eigenverantwortung vor Ort festhalten. Wir glauben, dass Hochschulen den Anforderungen gewachsen sind. Das ist an verschiedenen Stellen in der Praxis des Vollzugs des Hochschulfreiheitsgesetzes seit nun auch schon immerhin zwei Jahren unter Beweis gestellt worden.
Warum sie nun gegenüber dem Ministerium und dem Landtag als Antragsteller ihre Personalentwicklung sowie die Wahrnehmung von Lehrverpflichtungen durch die Hochschullehrer im Detail offenlegen sollen, erschließt sich uns nicht. Die Aufgaben müssen erfüllt werden; das ist gar keine Frage.
Hochschulen haben auch eine Verantwortung für Personalentwicklung. Niemand – auch niemand von der Koalition der Erneuerung – wird hier stehen und Ihnen gegenüber erklären: Wir verabschieden uns von dem Auftrag und der Notwendigkeit der Personalentwicklung an Hochschulen. Aber die Steuerung dieser Prozesse sollen diejenigen übernehmen, die vor Ort die Verhältnisse am besten beurteilen können, zumal auch der administrative Aufwand des Berichtswesens, das Sie hier vorschlagen, Herr Schultheis, ganz immens wäre. Die Meldepflicht, die Sie einfordern, brauchen wir nicht beim Ministerium, sondern wir brauchen die Datenerhebung, die Auswertung und das Controlling vor Ort in der Hochschule.
Sie wissen, Herr Schultheis, dass es bereits heute entsprechende IT-gestützte Verfahren gibt, die auch im Einklang mit den Anforderungen des Rechnungshofs stehen und von Hochschulen vor Ort eingesetzt werden, um diese Personalinformationssysteme letztlich bereitzustellen und zu nutzen.
Wie soll man also vor diesem Hintergrund den Antrag der SPD-Fraktion verstehen? – Für uns gibt es nur zwei Erklärungen, wobei keine die Opposition in ein besonders rühmliches Licht stellt:
Erstens. Entweder scheint man in den Reihen der SPD-Fraktion ganz erhebliche Zweifel daran zu haben, dass die Hochschulen in NordrheinWestfalen zu eigenverantwortlichem Arbeiten in der Lage sind, oder die SPD-Fraktion hält die Hochschulen aus ihrer Perspektive für schlichtweg unfähig, ihre organisatorischen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln.
Das mag sein; es ist nur sehr bemerkenswert, dass Sie in der Bildungspolitik völlig anders argumentieren, wenn es um andere Einrichtungen geht. Frau Kollegin Sommer, die auch gleich sprechen wird, hat gesagt, dass sich die Schulaufsicht sehr viel weniger um Dinge kümmern soll und jede Einrichtung sehr viel mehr eigene Gestaltungsmöglichkei
ten haben müsste. Hier gibt es einen logischen Bruch in Ihrer programmatischen Aussage, die Sie überprüfen sollten.
Zweitens. Die Alternative ist, dass die SPD nach knapp zwei Jahren der grundlegenden Neuausrichtung des Systems durch das Hochschulfreiheitsgesetz immer noch nicht den Geist verstanden hat, der weht und dahintersteht. Denn im Grunde fordert sie nichts Geringeres, als dass ein Kernelement des Hochschulfreiheitsgesetzes zurückgenommen werden soll, nämlich die Autonomie der Hochschulen in Fragen eigener Personal- und Organisationsentwicklung.
Warum die SPD in diesem Kontext eine genauere Analyse der Situation des akademischen Mittelbaus einfordert, erschließt sich uns auch aufgrund des Antragstextes nicht. Ganz im Gegenteil: Nach wie vor ist die persönliche Freiheit, die der Hochschullehrer an den Hochschulen genießt, ein Anreiz für viele Spitzenkräfte, den Weg einer Hochschulkarriere einzuschlagen. Dafür sind insbesondere auch Leistungsträger oftmals bereit, ein deutlich geringeres Einkommen in Kauf zu nehmen, als gute Kräfte es in anderen Berufsfeldern bekommen würden, wenngleich die Regierung in diesem Punkt an den Vergütungsmöglichkeiten für Hochschullehrer für die Zukunft arbeitet.
Ich darf zusammenfassend feststellen, Herr Schultheis, und bitte Sie, das ehrlich aufzunehmen: Uns allen ist eine qualitätsvolle Personalentwicklung an Hochschulen wichtig. Wir wollen, dass es dort Laufbahnplanung gibt, wir wollen, dass es eine Nachfolgeplanung gibt, wir wollen Leistungsbeurteilungen, die Erschließung von Entwicklungspotenzialen und Weiterbildung. All das muss erfolgen, aber in dezentraler Verantwortung. Wir werden diejenigen – darauf können Sie sich verlassen – zur Rechenschaft ziehen, die vor Ort an Hochschulen in der Verantwortung stehen und diesen Aufgaben nicht gerecht werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Ich darf noch einmal an die Überdehnung von großen Herzen erinnern. – Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, etwas von der Zeit einzusparen, die Herr Witzel uns gerade weggenommen hat.
Es wird Sie kaum verwundern, dass ich den Antrag der SPD-Fraktion im Grundsatz begrüße. Denn auch wir wollen gerade in Zeiten einer modernen
Steuerung unserer Hochschulen wissen, wie die Hochschullehrer mit ihren Lehrverpflichtungen umgehen. Natürlich braucht auch eine solch moderne Steuerung Transparenz. Insofern stimmt, was die SPD-Fraktion sagt: Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze.
Uns geht es dabei aber nicht um die Detailsteuerung an jeder einzelnen Stelle, sondern vielmehr darum, im Ergebnis nachvollziehen zu können, ob die Hochschulen ihre öffentlichen Aufgaben tatsächlich erfüllen. Vor diesem Hintergrund – das muss ich schon sagen, Herr Schultheis – halte ich die Instrumente im Antrag der SPD-Fraktion zur Erhebung der Personalentwicklung und der Lehrverpflichtungen für zu kleinteilig. Ich befürchte, damit würde man in der Tat nur weiteren Verwaltungsaufwand erzeugen. Das erscheint mir im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Hochschulen nicht zumutbar.
Neue Steuerungsinstrumente, die wir schließlich schon unter Rot-Grün eingeführt hatten, wie Sie eben erwähnten, brauchen auch neue Formen der Qualitätskontrolle.
Hierzu gehört meines Erachtens die verbindliche Etablierung der studentischen Lehrkritik und weiterer neuer Evaluationsinstrumente; wir haben im Ausschuss bereits darüber gesprochen.
Vor diesem Hintergrund würden wir es begrüßen, wenn die Landesregierung zusammen mit den Hochschulen Best-Practice-Vorschläge in diese Richtung entwickeln würde und uns dann ein entsprechendes Konzept auf den Tisch legt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Als nächste Rednerin spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Sommer. Bitte schön, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus der Thematik „Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze“ ließe sich ein wundervolles Schulthema machen.
Das ist leider heute nicht meine Aufgabe, denn ich vertrete Herrn Pinkwart und möchte Ihnen gerne seine Meinung zu dieser Thematik vorlesen.
IT-gestützte Systeme zur zentralen Erfassung der Personalentwicklung an den Hochschulen sowie zur Wahrnehmung der Lehrverpflichtungen,
Ich stimme zu, dass der Aufwand zur Erstellung der Lehrnachweise derzeit zu hoch ist und reduziert werden muss.
Bei einer Befragung der Hochschulen kam allerdings heraus, dass derzeit noch keine IT-gestützten Lösungen zu finden sind, die ohne Mitwirkung des Lehrpersonals gesicherte Daten liefern und so den bürokratischen Aufwand mindern können. An der Verbesserung der vorhandenen IT-Lösung und der breiteren Anwendung in allen Hochschulen wird gleichwohl mit Unterstützung des Ministeriums ständig gearbeitet.
Einen halbjährlichen detaillierten Bericht über die Personalentwicklung an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen an den Landtag halte ich nicht für sinnvoll. Mit dem 2006 flächendeckend eingeführten Globalhaushalt haben wir bewusst eine Abkehr von der bisherigen ministeriellen Detailsteuerung vollzogen.
Der Globalhaushalt ermöglicht es den Hochschulen, ihre Personal- und Sachmittel eigenverantwortlich zu bewirtschaften und ihre Ressourcen langfristig bedarfsgerecht zu planen. Der Antrag suggeriert, dass die Hochschulen hierbei nach eigenem Gutdünken schalten und walten können. Dieser Eindruck ist falsch. Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, über ihre Haushaltsführung im Rahmen eines Berichtswesens Rechenschaft abzulegen. Durch dieses Berichtswesen wird insgesamt ein sehr detaillierter Informationsfluss für den Landtag …
Entschuldigen Sie bitte, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Geräusche etwas herunterzuschrauben, damit Frau Ministerin ihre Rede hier halten und ich sie insbesondere auch verstehen kann. – Bitte sehr.
Dann darf ich den letzten Satz noch einmal wiederholen: Durch dieses Berichtwesen wird insgesamt ein sehr detaillierter Informationsfluss für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber sichergestellt.
Es besteht im Übrigen keine Notwendigkeit, den Hochschulen des Landes Berichtspflichten zur Wahrnehmung der Lehrverpflichtungen ihrer Beschäftigten aufzuerlegen. Die Berichtspflicht über
die Erbringung der Lehrveranstaltung, die früher gegenüber dem Ministerium bestand, ist auf die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten der jeweiligen Hochschule übergegangen.
An der Kontrolldichte hat sich durch diese bloße Zuständigkeitsverlagerung nichts geändert. Ähnliches gilt für die verlangten Berichte im Hinblick auf die verschiedenen Statusgruppen. Eine Verpflichtung der Hochschulen, bestimmte Stellenkategorien nach einem vorgegebenen Schlüssel mit einem bestimmten Personaltypus zu besetzen, widerspräche nicht nur dem Autonomiestatus der Hochschulen, sondern auch der vom Gesetzgeber gewollten Abkehr von der Detailsteuerung.
Was die geforderte Sonderuntersuchung der Situation des akademischen Mittelbaus betrifft, halte ich das für nicht plausibel. Probleme in diesem Bereich wurden dem Ministerium weder vonseiten der Hochschulen noch der Beschäftigten oder gar der Studierenden vorgetragen.
Welche Rechte des akademischen Personals durch das Hochschulfreiheitsgesetz stark beschnitten sein sollen, bleibt ebenfalls im Dunkeln.
Herr Pinkwart schließt: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. – Das sage ich auch und wünsche Ihnen dazu noch einen schönen Abend. – Danke.