Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

(Zuruf von der FDP: Ach!)

Da gab es einige Verwerfungen. Das wissen wir, Herr Kollege, auch wenn Sie das jetzt abstreiten. Wir haben es ja eben gehört. Jetzt sollen zukünftig auch die Karnevalsvereine ausgezeichnet werden. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn wir jetzt hingehen, und jeder schreibt für seine Gruppierung, die ihm besonders am Herzen liegt, einen Antrag, dann schaffen wir das in dieser Wahlperiode nicht mehr. Unterstützen Sie einfach unseren Antrag,

(Beifall von den GRÜNEN)

dann haben wir alle miteinander ausgezeichnet und anerkannt, und wir haben uns diese Zeit gespart. Dann sind auch die Schützen inbegriffen. In diesem Sinne: Helau, Alaaf und Horrido! Einen schönen Abend zusammen!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Asch. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Uhlenberg.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere: Verehrte Schützenschwestern und Schützenbrüder, die heute den Plenarsaal besuchen und an dieser Landtagssitzung teilnehmen!

(Beifall von CDU, SPD und FDP)

Ich möchte zunächst ein herzliches Wort des Dankes sagen an die Koalitionsfraktionen für diesen Antrag.

Es geht im Kern nämlich um die Frage, wie wir bürgerschaftliches Engagement besser würdigen, das in besonderer Weise dem guten Miteinander und dem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft dient, nämlich das Engagement durch Schützenbruderschaften und durch Schützenvereine. Genau das will der vorliegende Antrag von CDU und FDP auf den Weg bringen.

Der federführende Ausschuss für Generation, Familie und Integration und die mitberatenden Ausschüsse für Sport und Kultur haben diesem Antrag ja auch bereits zugestimmt. Ich möchte hier im Plenum noch einmal ausdrücklich für diesen Antrag – auch bei der Opposition – werben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mehr als 400.000 Menschen sind in den nordrhein-westfälischen Schützenbruderschaften und Schützenvereinen aktiv. Das ist eine wirklich beeindruckende Zahl. Viele Regionen in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel das Sauerland oder der Niederrhein gelten sogar bundesweit als die Hochburgen des deutschen Schützenwesens.

Wer sich ein Bild von der Geschichte und den lebendigen Traditionen des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen machen will, kann das derzeit übrigens an einem Ort nicht weit von hier tun: „Schützen, Glanz und Gloria“ lautet der Titel einer umfangreichen Ausstellung, die noch bis zum 23. November 2008 in Schloss Rheydt in Mönchengladbach zu sehen ist.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist Schleich- werbung!)

Selbst diejenigen, die dem Schützenwesen eher distanziert gegenüberstehen, Frau Abgeordnete Asch, die es auch geben mag, können dort noch Interessantes lernen –

(Beifall von CDU und FDP)

etwa, dass das Schützenwesen eng mit der demokratischen Bewegung des deutschen Vormärzes und dem Bemühen um die Überwindung der Kleinstaaterei in unserem Land verbunden ist. Schützenbruderschaften und -vereine haben also eine lange Geschichte und leisten überdies einen wichtigen Beitrag für die Heimat- und Brauchtumspflege.

Mindestens ebenso wichtig erscheint mir aber auch noch etwas anderes: Die Schützen und ihre Organisationen geben den Menschen vor Ort ein Stück Heimat und stiften Identität.

(Beifall)

In Zeiten, die von vielen Menschen eher als unsicher empfunden werden, ist dies besonders verdienstvoll. Die Schützenvereine sind Ankerpunkt in einer Zeit des raschen Wandels. Dazu gehört auch, dass viele von ihnen eine aktive Jugendarbeit leisten und sich für soziale Belange engagieren.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei den Schützen lernen junge Menschen also nicht nur etwas über die Bedeutung von Tradition und Brauchtum, sondern zugleich auch, was es bedeutet, sich für andere zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Schützenvereine sind daher auch so etwas wie Bildungseinrichtungen, in denen wichtige soziale Kompetenzen vermittelt werden.

Genau das ist für unsere Gesellschaft ein so wichtiges Anliegen, das die Fraktionen von CDU und FDP mit ihrem Antrag in zweierlei Weise besonders unterstützen. So wird die Landesregierung im Antrag aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Ehrenplakette zu erarbeiten, die als Dank und zum Zeichen der Wertschätzung des Landes an engagierte Schützen für ihre langjährige ehrenamtliche Mitarbeit in den Vereinen verliehen wird.

(Beifall von CDU und FDP)

Überdies wird die Landesregierung aufgefordert, einen Preis auszuloben, der den besonderen Beitrag von Schützenbruderschaften und -vereinen für die Brauchtums- und Traditionspflege hervorhebt und vorbildliches Engagement im sozialen Bereich und in der Jugendarbeit würdigt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir greifen beide Anregungen gerne auf und werden im kommenden Jahr entsprechende Vorschläge präsentieren.

Meine Damen und Herren, Ehrenplakette und Ehrenpreis sind zwei wichtige Beiträge zur Festigung einer Kultur der Anerkennung für das Ehrenamt, die der Kollege Armin Laschet für die Landesregierung koordiniert, einer Kultur also, die die Landesregierung schon jetzt in besonderer Weise fördert.

Ich möchte einige Beispiele nennen: die Informationsmöglichkeiten wie das Engagementportal, die Landesunfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche und den Kompetenznachweis für Engagierte. Seit diesem Monat gibt es auch die landesweite Ehrenamtskarte, mit der Engagierte Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern in Anspruch nehmen können. Rheine und Gronau haben die Ehrenamtskarte vor zehn Tagen eingeführt; weitere Kommunen folgen, darunter Arnsberg, Gütersloh, Mönchengladbach, Mülheim, Münster, Neuss, Ratingen und der Kreis SiegenWittgenstein.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die gerade hier gesprochen haben: Es ist nicht besonders hilfreich, wenn ein solcher Antrag gestellt wird und die Schützen dadurch und durch den Abend auch einmal im Mittelpunkt des Interesses des Hohen Hauses stehen, zu sagen: Irgendwie ist es ganz in Ordnung, aber andere kommen zu kurz. – Es muss deutlich werden, dass die Anerkennung auch allen anderen ehrenamtlich tätigen Organisationen gilt. Aber heute geht es um das Schützenwesen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Landesregierung bedankt sich bei den Schützenschwestern und Schützenbrüdern in NordrheinWestfalen, die sich ehrenamtlich engagieren. Herr Abgeordneter Stüttgen, Ihre Rede fing hochinteressant an; aber was am Anfang interessant war, haben Sie hinterher wieder eingesammelt. Ich bedaure, dass Sie als Schützenkönig eine solche Rede zu diesem Antrag gehalten haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Abgeordnete Asch, heute geht es um das Schützenwesen, das im Mittelpunkt steht. In diesem Zusammenhang weitere 242 Organisationen aufzuzählen, geht schlicht und einfach an der Sache vorbei.

(Beifall von CDU und FDP – Widerspruch von Barbara Steffens [GRÜNE] und Gerda Kie- ninger [SPD])

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle sehr herzlich, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Die Landesregierung wird ihn umsetzen.

Ich freue mich auf einen schönen Abend mit vielen Schützenschwestern und Schützenbrüdern. Ich bin seit über 40 Jahren Mitglied der Schützenbruderschaft St. Kunibert in Werl-Büderich. Ich freue mich, dass ich heute Abend auch Schützenbrüder aus Werl-Büderich in Blaukitteln hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen begrüßen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Ich lasse zuerst über den Antrag Drucksache 14/7337 – Neudruck – abstimmen. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/7717, den Antrag unverändert anzunehmen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag angenommen.

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/7911 abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Herr Sagel. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Drittens lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/7912 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Herr Sagel. Wer enthält sich? – Niemand.

Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

14 Fünftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/7890

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs gebe ich Herrn Peter Biesenbach das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich diesen Antrag am heutigen Presseecho messe, läge uns ein sehr bedeutender Antrag vor. Drei Fernsehanstalten und zwei Rundfunksender wollten heute unbedingt LiveInterviews.

Schön war aber – nur deswegen erzähle ich das –, dass Journalisten zum Einstieg deutlich machten, dass es sich um viel heiße Luft und wenig Substanz handele. Aber dennoch müssten sie mit mir einen kritischen Beitrag machen. Ich habe gern zu ihren Fragen Stellung genommen.

Ich möchte jetzt ausführen, worum es geht. Nach § 15 unseres gültigen Abgeordnetengesetzes hat die Präsidentin des Landtags jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge vorzulegen und zugleich einen Vorschlag über die Anpassung der Vergütung zu machen.

(Demonstrativer Beifall von Rüdiger Sagel [fraktionslos])

Dieser Bericht hat seit Langem die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik erhobenen Feststellungen als Basis. Darin sind enthalten: allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklungen, die Veränderung der Lebenshaltungskosten, die Einzelhandelspreise und auch die Anpassungssätze von Hartz IV bei unserem Vorschlag. Wir haben versucht, eine Grundlage zu schaffen, die das Leben der arbeitenden Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen abbildet.

Die Feststellungen des Landesamtes wurden stets nach identischen Berechnungsverfahren zur Grundlage genommen. Diese Überlegungen und Empfehlungen übernahm das Parlament ausnahmslos in unveränderter Form, sofern es eine Entscheidung zur Anpassung der Diäten gab.