Der Kinderschutzbund NRW hat sich im Übrigen mit der Unterstützung des Landes auch bei der Fortbildung der zertifizierten Kinderschutzfachkräfte Verdienste erworben. Dafür danke schön!
Zurück zum Kompetenzzentrum Kinderschutz: Die Gründung zum 1. August 2008 wurde in der Zeitschrift „Kinderschutz Aktuell“, Ausgabe 3.08, einer
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat das Land Nordrhein-Westfalen in der jüngsten Vergangenheit vielfältige Weiterentwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe angestoßen, die dazu beitragen können, die negativen Auswirkungen der gesellschaftlichen Entwicklung abzufedern.
Nein. – Es gibt dieses Kompetenzzentrum also bereits. Ich wünsche dem Kinderschutzbund viel Erfolg bei der weiteren Entwicklung.
Der Antrag der Grünen ist unnötig, weil die darin aufgestellten Forderungen durch viele Aktivitäten schon auf einem guten Weg sind.
Dies ist vor allem das Ergebnis der kooperativen Arbeit der Kommunen und der Auswirkungen des Handlungskonzeptes der Landesregierung zum wirksamen Kinderschutz.
Dieses Handlungskonzept ist meines Erachtens die fundierte Plattform zur Weiterentwicklung des Kinderschutzbundes NRW.
Es reicht von Früherkennungsuntersuchungen bis zur Prävention in Bezug auf die Gefährdung des Kindswohls durch Vernachlässigung und Misshandlung.
Es reicht von der Unterstützung von Maßnahmen bei Gefährdung des Kindswohls bis zur Sicherstellung von Vorsorgeuntersuchungen.
Es reicht von Elternbegleitbüchern bei Neugeborenen bis zur Förderung von sozialen Frühwarnsystemen. Gerade die sozialen Frühwarnsysteme – Sie haben das Dormagener Modell angesprochen – sind der Schlüssel zu erfolgreichem Kinderschutz.
Es reicht von Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren mit der niederschwelligen Elternberatung bis zur Möglichkeit EDV-gestützter kommunaler Familienberichterstattung, die wir hier auch schon angesprochen haben.
Es reicht von der Unterstützung der Fortbildungsinitiative der Landesjugendämter bis zu der von mir eben schon erwähnten Unterstützung der Fortbildung von Kinderschutzfachkräften.
Es reicht von der Zusammenarbeit mit Jugendverbänden, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und anderen Trägern bis zur Lehrerfortbildung in Bezug auf Vernachlässigung und Misshandlung.
Es reicht vom fachlichen Austausch mit den Kommunen und den freien Trägern über den Kinderschutz bis zur Beauftragung einer Studie zum Kinderschutz, deren Ergebnisse wir im nächsten Jahr erwarten.
Meine Damen und Herren, die Weichen sind gut gestellt. Es ist vieles Gute auf dem Weg. Im Übrigen ist Kinderschutz schwer zu standardisieren, weil er individuell wirkt.
Kinderschutz ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Stellen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dieser Aufgabe sind wir nie fertig. Wir sollten uns ihr auch dann stellen, wenn gerade keine spektakulären Fälle durch die Presse gehen.
Die Anforderungen des Kinderschutzes ändern sich. So sind zum Beispiel die Gefahr der pädosexuellen Belästigung im Internet oder die Gewalt auf dem Handy genauso eine aktuelle Herausforderung wie das Mobbing unter Kindern und Jugendlichen oder der notwendige Ausbau von Selbstsicherheitstrainings.
Weil die Erfordernisse des Kinderschutzes sich ändern, sind die damit verbundenen Probleme sowohl im Sozialraum als auch in der Kommune oder durch überregionale Strategien zu lösen. Das macht eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen erforderlich. Kinderschutz benötigt unsere ganze Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Im vorliegenden Antrag wird völlig richtig ausgeführt, dass Kinderschutz in zahlreichen Anträgen, Anfragen und einem Handlungskonzept der Landesregierung bereits in diesem Hause Thema war und bearbeitet wird.
Zu erwähnen ist – Sie haben es auch angesprochen, Frau Asch und Herr Kern – die umfassende Anhörung, die am 21. August 2008 hier im Landtag stattfand.
Zu erwähnen ist natürlich auch – ich möchte es noch einmal wiederholen – der Bericht der Enquetekommission „Chancen für Kinder“, die sich in unterschiedlichen Zusammenhängen mit den Themen Kindeswohl und Kindesschutz befasste und auch Empfehlungen aussprach.
Für zutreffend halten wir die Einschätzung im Antrag der Grünen, dass in Sachen Prävention mehr getan werden muss. Dieser Bereich muss in der Tat deutlich gestärkt werden. In diesem Zusammenhang müssen unterschiedliche Felder der Prävention auch mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Ob dazu aber ein Rechtsanspruch auf frühe Hilfen, wie er im Antrag gefordert wird, ein geeignetes Instrument ist, halten wir für diskussionswürdig. Diese Diskussion wird sicherlich im Ausschuss stattfinden können.
Aus unserer Sicht gibt es drei Instrumente, die ganz vorrangig zur Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land dienen können und eingesetzt werden müssen.
Zunächst die frühen Hilfen für Familien. Sowohl in der Anhörung als auch in der Enquetekommission wurde eine hohe Übereinstimmung darüber erzielt, dass Hilfeangebote für Schwangere, für Familien – alleinerziehend oder gemeinsamerziehend –, dass Betreuungs- und Unterstützungsleistungen und Informationen darüber viel früher und viel umfassender als bisher ansetzen müssen.
Punktuell ist – das ist richtig; es wurde auch bereits erwähnt – einiges zum Guten gewendet worden. Es gilt aber auch nach der Einschätzung der Enquetekommission, dass die frühen Hilfen flächendeckend ausgebaut werden müssen. Der Begriff „soziale Frühwarnsysteme“ ist zwar für diese Thematik eingeführt worden; er wirkt aber aus meiner Sicht immer etwas alarmistisch, sodass ich diesen Komplex insgesamt mit „frühe Hilfen“ bezeichnen möchte.
So lautet denn die erste von, wie Sie wissen, zahlreichen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission:
Ein umfassendes Konzept, das über die einzelnen Lebensphasen der Kinder hinweg die Familien begleitet und unterstützt, soll in allen Kommunen entwickelt und umgesetzt werden.
Ein solches Konzept soll helfen, Förderbedarfe und familiale Risiken frühzeitig zu erkennen … Förderung soll somit frühzeitiger und breiter greifen.
Damit ist immer auch die Forderung – auch darüber herrscht aus unserer Sicht in diesem Hause Einigkeit – nach einfachem und niedrigschwelligem Zugang zu diesen Informationen und Hilfen sowie nach Verstärkung der aufsuchenden Arbeit verbunden.
In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, schreiben Sie, dass die Landesregierung die Ausweitung der frühen Hilfen nachhaltig unterstützen muss. Im Forde
rungsteil taucht das leider nicht mehr auf. Uns ist wichtig, hier konkret zu sagen, wie die Unterstützung über die Servicestelle beim ISA und das neue Elternbegleitbuch hinaus aussehen sollte. Kollege Walter Kern hat dazu vieles gesagt; auch das können wir sicherlich in der Diskussion im Ausschuss näher in Augenschein nehmen.
Das zweite unserer Meinung nach zentrale Instrument zur Verbesserung des Kinderschutzes ist der Ausbau des Kita-Besuchs. Wir freuen uns beim Kindergartenbesuch allenthalben über Quoten von 85 % und teils über 90 %. Landesweit liegt sie bei ca. 76 %. Was ist aber mit den 15 % oder auch nur 4 % Kindern in einer Kommune, die keine Kita besuchen? Haben wir sie ausreichend im Blick? Wissen wir, warum sie die Kita nicht benutzen? Es können Gründe sein, die mit dem Anliegen dieses Antrags überhaupt nichts zu tun haben. Es können aber auch Gründe sein, die kindeswohl- und kindesschutzrelevant sind. Aus unserer Sicht gilt es, das herauszufinden.
Das dritte wichtige Instrument – dabei stellt die Reihenfolge keine Wertung dar – ist die Beseitigung von Armut, insbesondere von Kinderarmut in unserem Land. Auch über dieses Thema haben wir bereits vielfach diskutiert; es kam auch in der Enquetekommission gründlich zur Sprache. Die potenziellen Verbindungen von Armut, instabilen Lebenslagen, gesundheitlicher Situation, Beziehungs- und Bindungsmöglichkeiten oder -unmöglichkeiten der Eltern, Überforderung der Eltern, Vernachlässigung bis zur Gefährdung der Kinder sind bekannt. Maßnahmen gegen materielle Armut werden teils vor Ort ergriffen, teils im Land, teils sind sie bislang leider nur als Forderung sichtbar.
Ihr Antrag greift richtigerweise die Bedeutung von Netzwerken aller relevanten Akteure für den Kinderschutz auf und schlägt die Verständigung über notwendige Module und Standards vor. Aus unserer Sicht sollte dies mit der Empfehlung der Enquetekommission, die im Konsens getroffen wurde, in Einklang gebracht werden, auf kommunaler Ebene Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu treffen. Mit Ihrer Forderung nach einem Mindeststandard der Personalausstattung des ASD greifen Sie die bereits getroffene Empfehlung der Kommission auf.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung: Besonders für eine insgesamt zwar nicht sehr große Gruppe – aber diese Kinder leben hier – ist festzustellen, dass das in vielerlei Hinsicht gute KJHG seinen Schutz- und Förderauftrag nur bedingt erfüllt. Flüchtlingskinder und Kinder im Duldungsstatus befinden sich aufgrund ihrer Lebensbedingungen häufig in einer absolut kindeswohlgefährdenden Lage. Ihre materielle, gesundheitliche, psychosoziale und pädagogische Versorgung ist meist völlig unzureichend und entspricht nicht den gesetzlich schon vorhandenen Ansprüchen, ganz zu schwei
Auch für diese, wie gesagt, nicht große Gruppe muss das Kindeswohl Maßstab sein. Dazu braucht es aus unserer Sicht zunächst keine neuen Gesetze und Standards, sondern es bedarf der Anerkennung der Tatsache, dass auch diese Kinder einen Schutz- und Hilfeanspruch und das Recht auf gelingendes Aufwachsen haben. Wir müssen sie bei der Diskussion um Kinderschutz auch im Blick haben. Hier muss das schon vorhandene Instrumentarium in Gänze aktiviert werden. Dann wäre für diese Kinder bereits eine Menge erreicht.
Meine Fraktion betrachtet den vorliegenden Antrag als erneute Anregung, fraktionsübergreifend vorzugehen, wie es beim Thema Kinderschutz hier schon häufiger praktiziert wurde. Da unterscheiden wir uns möglicherweise von der Einschätzung der CDUFraktion.
Das haben wir schon mehrfach praktiziert. Ich würde mich freuen, wenn wir in diesem Sinne die Ausschussdebatte führen könnten. – Vielen Dank.