Protokoll der Sitzung vom 04.12.2008

Ich fordere die Landesregierung aber auf, sich nicht mit formalen Berichten zu begnügen, sondern – das hat Herr Minister Uhlenberg eben deutlich gemacht – die begonnenen Handlungen in diesem Kontext fortzusetzen und weiter nach vorne zu schauen, sodass wir hier – ich gehe davon aus, dass dies in anderthalb Jahren möglich sein wird – deutliche Erfolge vorzeigen können, auf welchen Weg sich diese Landesregierung Schritt für Schritt und unabhängig von irgendeinem Getöse durch nicht relevante Anträge begeben hat.

Meine Damen und Herren, wir haben doch gestern noch – Herr Kollege Remmel hat in etwas anderer Zielrichtung noch einmal darauf hingewiesen – diesen Katalog von Handlungsoptionen, die wir als Land haben, deutlich dargestellt, und Ihnen ist nichts anderes übrig geblieben, als dies nicht nur zu akzeptieren, sondern mangels Alternativen letztendlich sogar gutzuheißen. Deswegen war das meines Erachtens ein guter Weg. Mit dem OECDGutachten werden wir den gleichen Weg beschreiten. Ich möchte Sie, Herr Minister, ausdrücklich ermuntern, dass wir diesen gleichen Weg unabhängig von diesem Getöse hier weiter fortsetzen. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Also kommen wir zu der Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/7951. Wer ist für diesen Antrag? – Das sind die SPD, Bünd

nis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, die hier im Saal die Mehrheit bilden, abgelehnt.

Ich rufe auf:

5 Fünftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/7890

Änderungsantrag von Rüdiger Sagel – fraktionslos Drucksache 14/8054

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/7964

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Biesenbach das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den geplanten Änderungen des Abgeordnetengesetzes wollen alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen die Systematik zur Errechnung von Veränderungen bei der Vergütung vereinfachen. Es ist allgemein anerkannt, dass es sich bei diesem Verfahren um ein nachvollziehbares, objektives, auf faktischen Kriterien beruhendes und damit transparentes Verfahren handelt.

Dieses aus meiner Sicht vorbildliche Vorgehen hat aber bedauerlicherweise nicht zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatte beigetragen. Nach meinem Eindruck führen die jährlichen Diskussionen eher dazu, dass das Ansehen der Abgeordneten Schaden leidet, weil ihnen immer wieder eine Selbstbedienungsmentalität unterstellt wird.

Neu eingeführt werden soll deshalb, dass das Parlament zu Beginn jeder Legislaturperiode festlegt und beschließt, dass die Bezüge der Abgeordneten jährlich um den Betrag, der sich aus den Angemessenheitsberechnungen ergibt, steigen. Damit wird die häufig vermutete Willkürlichkeit der politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vergütungsanpassung definitiv ausgeschlossen.

Nach Gewichtung aller Hinweise und Anmerkungen zu dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf haben sich die im Landtag vertretenen Fraktionen dazu entschlossen, im Verfahren noch Änderungen vorzunehmen.

Künftig sollen neben der Entwicklung der Verbraucherpreise, der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung, dem Eckregelsatz bzw. der Regelleistung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ausdrücklich auch die Rentensteigerungen in die Indexermittlung einbezogen werden. Diese Ermittlung wird die Landtagspräsidentin dem Landtag wiederkehrend als Tagesordnungspunkt zur Befassung zuleiten.

Generell gilt für die Vergütung von Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen: Das Abgeordnetengesetz aus dem Jahre 2005 schafft Transparenz und Klarheit über die Höhe der Bezüge eines Abgeordneten. Das ist und bleibt wegweisend für ein Parlament in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November 2008 die abschließende Beratung und Abstimmung durchgeführt. Danach empfiehlt der Hauptausschuss dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Gödecke.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 2005 haben wir in NordrheinWestfalen das fortschrittlichste, das transparenteste und auch das vorbildlichste Abgeordnetengesetz Deutschlands.

(Beifall von SPD, CDU und FDP)

Vor drei Jahren haben wir einvernehmlich sämtliche steuerfreien Pauschalen abgeschafft und die staatliche Altersversorgung durch eine selbstfinanzierte eigenkapitalgedeckte Alterssicherung ersetzt. Damit haben wir im wahrsten Sinne des Wortes die bis dahin vorhandenen Privilegien der Abgeordneten abgeschafft. Im Gegenzug dazu wurde die Bruttogesamthöhe der Abgeordnetenentschädigung auf damals 9.500 € erhöht.

Die komplette Gleichstellung mit allen anderen Steuerbürgern in Deutschland hat bisher kein anderes Parlament unserer Republik nachvollzogen.

2005 haben wir viel Zustimmung und Bestätigung für diesen Schritt erfahren. Doch bei den beiden sehr maßvollen Erhöhungen, die wir für 2007 und 2008 beschlossen haben, musste man den Eindruck gewinnen, dass viele Bürgerinnen und Bürger diesen Schritt überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben. Die bekannten pauschalen und zum Teil diffamierenden Vorwürfe der willkürlichen Selbstbedienungsmentalität wurden wieder laut. Selbst bei Diätenerhöhungen anderer Parlamente erreichten uns in Nordrhein-Westfalen die ableh

nenden Reaktionen und Proteste der Bürgerinnen und Bürger.

Da wir aber aufgrund der Rechtsprechung nicht anders können, als selbst über die Höhe unserer Bezüge zu entscheiden, haben wir gemeinsam überlegt, ob es Möglichkeiten gibt, den Vorwürfen und Vorurteilen durch Fakten und gesetzliche Regelungen entgegenzutreten. Konkret haben wir gemeinsam überlegt, ob und wie wir unser Abgeordnetengesetz auch in diesem Punkt der Anpassung der Diäten weiterentwickeln können.

Um noch größere Transparenz und Eindeutigkeit herzustellen, um dem Vorwurf der willkürlichen Erhöhung und der Selbstbedienungsmentalität nachprüfbare und nachvollziehbare Fakten entgegenzusetzen und um für die Bürgerinnen und Bürger klar, transparent und jederzeit nachlesbar zu machen, nach welchen Kriterien bereits seit vielen Jahren im Angemessenheitsbericht die empfohlene Erhöhung errechnet wird, haben wir daher beschlossen, die bekannten und anerkannten Kriterien nun auch im Gesetz zu fixieren.

Für die Dauer einer Legislaturperiode sollen künftig zum 1. Juli eines Jahres die Abgeordnetenbezüge um den Betrag steigen, der sich aus den Veränderungen der Löhne und Einkommen, der Renten und der Leistungen für Sozialhilfebezieher und Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie durch die Veränderung der Lebenshaltungskosten und der Einzelhandelspreise ermittelt. Dabei gehen die Anteile der Einkommensveränderung mit unterschiedlichen Quoten ein, die ebenfalls nicht willkürlich gewählt sind, sondern den Anteilen der jeweiligen Bezugsgruppe an der Gesamtgruppe der Einkommensbezieher entsprechen.

Mit der heutigen Gesetzesänderung koppeln wir uns also direkt an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Wir vollziehen damit im Rahmen des ermittelten Indexes das nach, was für die Bürgerinnen und Bürger im Jahr zuvor jeweils längst Einkommensrealität geworden ist.

Dass wir neben den Einkommensentwicklungen auch die Lebenshaltungskosten einbeziehen, hängt originär mit der 2005 durchgeführten Reform zusammen. Seitdem müssen die nordrheinwestfälischen Abgeordneten aus ihren steuerpflichtigen Einkommen auch sämtliche mandatsbedingten Kosten bestreiten. Das unterscheidet uns von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und war daher nicht nur ausschlaggebend für die neue Höhe der Bezüge, sondern rechtfertigt auch das Einbeziehen der Lebenshaltungskosten in den Anpassungsvorschlag.

Übrigens ist der öffentlich vermittelte Eindruck, mit der Gesetzesänderung könnten Abgeordnetenbezüge immer nur steigen, nicht richtig. Ganz bewusst ist im Gesetz von einer „Anpassung“ der Bezüge und nicht von einer „Erhöhung“ die Rede.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu leisten und die möglichen Zweifel im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit auszuräumen, werden wir jetzt im Gesetz regeln, dass sich das Parlament mit dem Bericht der Präsidentin befassen wird. Diese Änderung hat die Präsidentin in der letzten Woche der Presse vorgestellt.

Mit der gewählten Klarstellung ist einerseits die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Öffentlichkeit hergestellt. Andererseits haben damit alle Abgeordneten – unabhängig davon, ob sie in Fraktionen und deren Willensbildungsprozesse eingebunden sind oder nicht – die Möglichkeit, sich parlamentarisch einzubringen. Dabei kann die Befassung von der Kenntnisnahme bis zur Behandlung von Änderungsanträgen alle parlamentarischen Instrumente umfassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir die Änderung des Abgeordnetengesetzes mit der Zustimmung aller Fraktionen in Nordrhein-Westfalen beschließen werden. Wir entwickeln damit unser Abgeordnetengesetz weiter.

Wir führen die zeitlich befristete Indexierung ein, die wir zu Beginn jeder Legislaturperiode erneut beraten und beschließen werden, wollen und müssen. Als Bezugszeitraum die Dauer einer Legislaturperiode zu wählen, ist nicht nur angemessen und sachgerecht, sondern schafft zugleich für fünf Jahre Eindeutigkeit, Klarheit und Transparenz sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Abgeordneten selbst und natürlich auch für die Medien. Diese tragen durch die Art ihrer Berichterstattung ebenfalls Verantwortung dafür, wie in der Öffentlichkeit über das Abgeordnetengesetz gedacht und geurteilt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD, CDU, FDP und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gödecke. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle vier Landtagsfraktionen dieses Parlaments haben die automatische Indexierung der Abgeordnetenbezüge beschlossen und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Wir bedauern, dass es in der ersten öffentlichen Aufnahme zu Missverständnissen gekommen ist. Umso mehr freut es uns, dass Missverständnisse durch die offene Debatte aufgeklärt werden konnten, die wir in unterschiedlichen Gremien geführt haben.

Ansonsten schließe ich mich den Sachausführungen meiner Vorredner Peter Biesenbach und Carina Gödecke an.

(Beifall von FDP, CDU, SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es spricht für den Prozess und die Diskussion, dass eine öffentliche Diskussion auch zu Veränderungen am Gesetzentwurf geführt hat. Das ist ein gutes Zeichen.

Meiner Fraktion ging es von Anfang an nicht um die Vermeidung von öffentlichen Debatten, sondern darum, einen Maßstab dafür zu finden, wie jährliche Diätenanpassungsdiskussionen gestaltet werden können. Das ist aus unserer Sicht zu kurz gekommen. Die Frage ist, nach welchen objektiven Kriterien eine solche Anpassung erfolgen kann. Das war und ist das eigentliche Ziel dieses Gesetzes.

Ein solcher Schritt hin zu einem objektiven Maßstab bei der Diätenentwicklung für Nordrhein-Westfalen ist nur folgerichtig, wenn man bejaht, dass zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten eine angemessene Entschädigung sinnvoll und notwendig ist, und wenn man weiterhin die umfassende Diätenreform aus dem Jahr 2005 für einen guten und wichtigen Schritt zu mehr Klarheit bei der Abgeordnetenentschädigung hält.

Deshalb ist es richtig, den Entwurf bei dem Index um die Rentnerinnen und Rentner zu ergänzen und eine Landtagsbefassung vorzusehen.

Mir ist es wichtig, drei Aspekte noch einmal zu benennen: